Bedingungen für die Vertragserfüllung
2.1. Anforderungen an die Lage des Objektes
Der angebotene Betrieb muss sich innerhalb des Stadtgebiets München befinden. Eine Haltestelle des öffentlichen Nahverkehrs (Bus, Tram, U-Bahn, S-Bahn) muss in maxi-mal 1 km Entfernung fußläufig erreichbar sein.
2.2. Anforderungen an Räume und Ausstattung
Gesucht werden Betriebe überwiegend mit Ein- und Zweibettzimmern. Die Betten müssen innerhalb eines Betriebs räumlich kompakt angeboten werden, nach Möglichkeit mit eigenen Zugangswegen, von denen z.B. andere Hotelgäste oder Bewohnerinnen/Bewohner ausgeschlossen sind. Es dürfen nicht mehr als 20 % der Bettplätze eines Betriebs in Einzelzimmern untergebracht werden. Die übrigen Zimmer müssen als Doppelzimmer angeboten werden. Sollten diese ein übersteigende Größe haben, werden sie dennoch als Doppelzimmer gewertet.
Es müssen minimal 40 Bettplätze und dürfen maximal 150 Bettplätze in einem Betrieb angeboten werden. Kleinere Einheiten sind für die Auftraggeberin aufgrund des hohen Verwaltungsaufwandes nicht vertretbar.
Doppel- und Mehrbettzimmer müssen einen Zuschnitt von mindestens 7m pro Bett-platz haben, die Einzelzimmer eine Größe von mindestens 10 m. Sanitärbereiche, Balkone oder Küchenzeilen dürfen dabei nicht mit eingerechnet werden. Im Übrigen gelten die Vorgaben für die Hotellerie.
Hinsichtlich der mobilitätseingeschränkten Personen ist mindestens ein Aufzug erforderlich, über den alle Stockwerke mit den angebotenen Bettplätzen erreicht werden.
Pro Person sind ein Bett (keine Doppelbetten) inklusive Bettwäsche und Handtücher sowie ein Stuhl und ein Tisch zur Verfügung zu stellen. Außerdem wird pro Person je ein verschließbarer Schrank oder separat verschließbares Schrankabteil benötigt.
Die Sanitäreinrichtungen (WC, Dusche, Waschbecken) sollen bevorzugt in jeder Nutzeinheit eingerichtet werden. Als Alternativlösung werden auch Gemeinschaftssanitäreinrichtungen in ausreichender Anzahl, mindestens aber mit jeweils einer Dusche, einer Toilette und einem Waschbecken je 10 Bettplätze, akzeptiert.
Des Weiteren muss eine Kochgelegenheit für die Bewohnerinnen und Bewohner vorhanden sein. Diese kann sich in Form von Kochnischen in den jeweiligen Zimmern be-finden oder es sind an einem zentralen Ort im Gebäude Gemeinschaftsküchen in aus-reichender Anzahl situiert. Zusätzlich müssen in den Zimmern oder in der Gemeinschaftsküchen Kühlschränke mit ausreichendem Volumen (20 l/Person), mit einzeln abschließbaren Kühlfächern je Haushalt, bereitgestellt werden.
Bevorzugt sollen die Zimmer mit Zentralheizung (keine Einzelöfen, die mit Holz, Kohle oder Gas betrieben werden) versorgt werden. Sanitär- und Küchenbereiche sind mit einer zentralen Warmwasserversorgung auszustatten (keine Boiler o. Ä.).
Je 35 angebotenen Bettplätzen muss eine Waschmaschine und je 40 Bettplätze ein Trockner zur Verfügung gestellt werden. Für die Benutzung von Waschmaschine und Trockner darf maximal 2,50 EUR pro Waschgang (incl. Trockner) berechnet werden.
Die Unterbringungszimmer müssen abschließbar sein. Hierzu ist jedem Haushalt ein dazugehöriger Schlüssel auszuhändigen. Die Betreiberin/der Betreiber darf von den Bewohnerinnen und Bewohnern eine angemessene Schlüsselkaution von maximal 30,- EUR verlangen. Weitere Sicherheitsleistungen dürfen den Bewohnerinnen und Bewohnern nicht abverlangt werden.
Das Objekt muss mit einer ausreichenden W-LAN-Versorgung ausgestattet sein. Eine kostenlose Bereitstellung der WLAN-Nutzung ist nicht verpflichtend.
Gemäß Stadtratsbeschluss 08-14 / V 14141 vom 6.2.2014 soll in allen Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe den untergebrachten Personen vor Ort eine entsprechende sozialpädagogische Betreuung und Beratung angeboten werden. Für die sozialpädagogische Betreuung muss in dem Betrieb ein Besprechungs- oder Gemeinschaftsraum mit einer Größe von mind. 15 qm zur Verfügung gestellt werden. Die zusätzlichen Kosten für die Bereitstellung dieses Raumes müssen in das Bettplatzentgelt einkalkuliert werden