Belegungsvereinbarungen Interim

Landeshauptstadt München -Sozialreferat- Amt für Wohnen und Migration Wohnungslosenhilfe und Prävention Fachplanung Unterbringun

Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Bereitstellung und der Betrieb von insgesamt bis zu 400 Bettplätzen zur Unterbringung wohnungsloser Personen, die aufgeteilt in Teillose nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen, die Betreiberin/der Betreiber der Auftraggeberin jeweils in einem Unterkunftsbetrieb inklusive der Betriebsführung auf Basis der Leistungsbeschreibung und der Vereinbarung über die Bereitstellung von Unterkünften für eine Festlaufzeit von 8-12 Monaten ab dem 15.10.2020, spätestens ab 1.11.2020, zur Verfügung stellt.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-09-25. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-08-25.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-08-25 Auftragsbekanntmachung
2020-10-15 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-08-25)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Vermietung von möblierten Unterkünften für Kurzaufenthalte
Referenznummer: LHM-S-III-WP/S 3
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Bereitstellung und der Betrieb von insgesamt bis zu 400 Bettplätzen zur Unterbringung wohnungsloser Personen, die aufgeteilt in Teillose nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen, die Betreiberin/der Betreiber der Auftraggeberin jeweils in einem Unterkunftsbetrieb inklusive der Betriebsführung auf Basis der Leistungsbeschreibung und der Vereinbarung über die Bereitstellung von Unterkünften für eine Festlaufzeit von 8-12 Monaten ab dem 15.10.2020, spätestens ab 1.11.2020, zur Verfügung stellt.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Vermietung von möblierten Unterkünften für Kurzaufenthalte 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Vermietung von möblierten Unterkünften für Kurzaufenthalte 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: München, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landeshauptstadt München -Sozialreferat- Amt für Wohnen und Migration Wohnungslosenhilfe und Prävention Fachplanung Unterbringung S-III-WP/S 3
Postanschrift: Franziskanerstraße 8
Postleitzahl: 81669
Postort: München
Kontakt
Internetadresse: http://www.muenchen.de 🌏
E-Mail: info-vergabe-bettplaetze.soz@muenchen.de 📧
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9PDZKF/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9PDZKF 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-08-25 📅
Einreichungsfrist: 2020-09-25 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-08-28 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 167-404413
ABl. S-Ausgabe: 167
Zusätzliche Informationen
Die Bieter haben mit dem Angebot anzugeben, welche Vertragslaufzeit gelten soll (zulässig sind Angebote zw. 8 und 12 Monaten Vertragslaufzeit) und ob der Vertrag ab 15.10.2020 oder 1.11.2020 gelten soll.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Losnummer: 1-x (Zahl hängt vom Angebot ab, s. Vergabeunterlagen)
Kurze Beschreibung:
Gültige für alle Lose:
Jeder Beherbergungsbetrieb bildet ein Teillos. Über die auftragsgegenständlichen Leistungen wird für jeden Beherbergungsbetrieb (Teillos) eine Belegungs- und Betriebsvereinbarung geschlossen.
Jeder Beherbergungsbetrieb (Teillos) muss über mindestens 40 und darf bis maximal 150 Bettplätze verfügen.
Die Laufzeit der Belegungs- und Betriebsvereinbarung beträgt je Beherbergungsbetrieb (Teillos) mind. 8 Monate und höchstens 12 Monate nach Abschluss.
Die Bettplätze des Beherbergungsbetriebs werden in 2 Kategorien eingeteilt:
— Kategorie 1: Einzelzimmer;
— Kategorie 2: Doppelzimmer bzw. Mehrbettzimmer.
Über die auftragsgegenständlichen Leistungen wird für jeden Beherbergungsbetrieb (Teillos) also eine Belegungs- und Betriebsvereinbarung zwischen einer/ einem Zuschlagsempfängerin/ Zuschlagsempfänger und der Landeshauptstadt München geschlossen.
Es können Angebote für ein oder mehrere Teillose abgegeben werden.
Zwischen wertbaren Angeboten für Teillose findet ein Wettbewerb nur statt, wenn und soweit die erforderlichen Bettplatzzahlen erreicht werden. Soweit das nicht der Fall ist, werden die Belegungs- und Betriebsvereinbarungen mit allen wertungsfähigen Angeboten für Teillose geschlossen.
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Ein Beherbergungsvertrag kommt nur zwischen der Betreiberin/dem Betreiber und den durch die Auftraggeberin, Amt für Wohnen und Migration, eingewiesenen/vermittelten Personen („Bewohnerin/Bewohner“) zustande. Das Bettplatzentgelt schuldet auf dieser Basis ausschließlich die Bewohnerin/ der Bewohner, nicht die Auftraggeberin. Die Abrechnung der Bettplatzentgelte erfolgt nach Ablauf der sog. KdU-Regelung ausschließlich auf Basis der Beherbergungsverträge zwischen der Betreiberin/ dem Betreiber und den Bewohnerinnen bzw. Bewohnern, soweit in der Belegungs- und Betriebsvereinbarung nichts Abweichendes geregelt ist.
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Hinweis: Für den Fall, dass der Stadtrat der Landeshauptstadt München beschließen sollte, dass die sog. KdU-Regelung über den 31.12.2020 verlängert wird, gelten die vom Bieter bis zum 31.12.2020 angebotenen Preise entsprechend für die Dauer der Verlängerung nach Maßgabe der vertraglichen Bestimmungen im Übrigen fort. Ob ein derartiger Beschluss des Stadtrats der Landeshauptstadt München erfolgt, ist offen und kann nicht prognostiziert werden.
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Die Zuweisung der wohnungslosen Personen in die Beherbergungsbetriebe der Betreiberin/des Betreibers erfolgt durch das Sozialreferat, Amt für Wohnen und Migration. Die Betreiberin/ der Betreiber räumt der Landeshauptstadt München, Amt für Wohnen und Migration, ab dem Laufzeitbeginn der Belegungs- und Betriebsvereinbarung für die Vertragslaufzeit das ausschließliche Belegungsrecht des Beherbergungsbetriebs ein.
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Die Betreiberin/ der Betreiber hat im Rahmen ihrer/ seiner Aufgaben für einen geordneten Betrieb in ihrem/seinen Beherbergungsbetrieb zu sorgen. Dazu gehört u. a. die Übernahme des Bettplatzmanagements, der Vollzug von Aufnahmen sowie Auszugsmeldungen als auch die jederzeitige Sicherstellung hygienisch einwandfreier Zustände sowie sonstige Dienstleistungen nach Maßgabe der Vergabeunterlagen.
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Dauer: 12 Monate
Zusätzliche Informationen:
Die Bieter haben mit dem Angebot anzugeben, welche Vertragslaufzeit gelten soll (zulässig sind Angebote zw. 8 und 12 Monaten Vertragslaufzeit) und ob der Vertrag ab 15.10.2020 oder 1.11.2020 gelten soll.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Vorlage folgender Unterlagen durch den Bieter mit dem Angebot:
— das ausgefüllte Angebotsschreiben (Anlage 5);
— sofern das Angebot von einer Bietergemeinschaft eingereicht wird: der ausgefüllten und unterschriebenen Bietergemeinschaftserklärung als (Anlage 6);
— das ausgefüllte Formblatt Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Anlage 7);
— das ausgefüllte Preisblatt (Anlage 8);
— die ausgefüllte Scientology-Schutzerklärung (Anlage 9);
— sofern beabsichtigt wird, Leistungen an Unterauftragnehmer zu vergeben: das ausgefüllte Formblatt Verzeichnis Unterauftragnehmerleistungen (Anlage 10);
— Stammdaten zur Bieterin bzw. zum Bieter, dazu zählen: Name, Adresse, Kontoinformationen, Haupt-Ansprechpartner sowie einen jederzeit persönlich erreichbaren Notfall-Ansprechpartner und die jeweiligen Kontaktdaten (Telefonnummer, Fax-Nummer und Email-Adresse) (als Anlagenkonvolut 12 selbst zu erstellen);
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— Angaben zum Betrieb (als Anlagenkonvolut 13 selbst zu erstellen):
—— Adresse, Zimmer bzw. Bettplatzanzahl, Eigentümer, Besonderheiten des Objektes, andere Nutzungen im Haus;
—— Bemaßte Grundrisspläne;
—— Zimmerliste mit Zimmernummern;
—— Beschreibung der Ausstattung des Betriebs, der Zimmer sowie der Küchen;
—— Beschreibung, wie die täglich anfallenden Arbeiten der Betriebsführung erledigt werden und mit welchem Personaleinsatz.
Aufgrund der Sicherstellung eines einheitlichen Standards der verschiedenen Unterbringungsmöglichkeiten in München sowie zur Vermeidung der Überbelastung der Quartiere müssen nachfolgende Anforderungen an die Lage des Objekts durch jeden Beherbergungsbetrieb (Teillos) zwingend erfüllt sein:
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— Der Beherbergungsbetrieb muss sich im Stadtgebiet München befinden;
— Der gewählte Standort des Beherbergungsbetrieb darf außerdem keine „sehr hohe Ausprägung“ (5).
Des Indikators „soziale Herausforderungen“ im Monitoring des Sozialreferates für den Standort haben gem. InstantAtlas – Interaktives Monitoring für das Sozialreferat (12/2018) (www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/Sozialreferat/Leitung-und-Zentrale/Sozialplanung/monitoring) dort ist unter „Indikatoren“ der Indikator „Soziale Herausforderungen“ auszuwählen. Dann lässt sich aus der Karte die Bewertung für die jeweilige Planungsregion ablesen.
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Beispiel: 12_6: 4 = Planungsregion (12_6): Bewertung (4)
— Es muss eine Haltestelle des öffentlichen Personennahverkehrs im Umkreis von 1 km (fußläufig auf öffentlichen Fußwegen) um den Beherbergungsbetrieb vorhanden sein.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Beschleunigtes Verfahren:
Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie und der damit prognostizierten Rezession besteht die Befürchtung, dass die Wohnungslosigkeit in München stark ansteigen wird.
Die jüngsten Entwicklungen hinsichtlich der Verbreitung der Corona-Pandemie machen es deshalb notwendig, im Bereich der Unterbringung und Versorgung akut wohnungsloser Menschen sofort vorsorglich zusätzliche Kapazitäten aufzubauen und vorzuhalten.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2 Monate
Datum der Angebotseröffnung: 2020-09-25 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: LHM-S-III-WP/S 3
Internetadresse: www.muenchen.de 🌏
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9PDZKF/documents 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9PDZKF

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411 📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧
Fax: +49 8921762847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit:
1) die Antragstellerin/ der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, oder
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden, oder
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden, oder
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2020/S 167-404413 (2020-08-25)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-10-15)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-10-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-10-20 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 204-496994
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 167-404413
ABl. S-Ausgabe: 204

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Laufzeit der Belegungs- und Betriebsvereinbarung beträgt je Beherbergungsbetrieb
(Teillos) mind. 8 Monate und höchstens 12 Monate nach Abschluss.
Über die auftragsgegenständlichen Leistungen wird für jeden Beherbergungsbetrieb (Teillos) also eine Belegungs- und Betriebsvereinbarung zwischen einer/einem Zuschlagsempfängerin/Zuschlagsempfänger und der Landeshauptstadt München geschlossen.
Ein Beherbergungsvertrag kommt nur zwischen der Betreiberin/dem Betreiber und den durch die Auftraggeberin, Amt für Wohnen und Migration, eingewiesenen/vermittelten Personen („Bewohnerin/Bewohner") zustande. Das Bettplatzentgelt schuldet auf dieser Basis ausschließlich die Bewohnerin/der Bewohner, nicht die Auftraggeberin. Die Abrechnung der Bettplatzentgelte erfolgt nach Ablauf der sog. KdU-Regelung ausschließlich auf Basis der Beherbergungsverträge zwischen der Betreiberin/dem Betreiber und den Bewohnerinnen bzw. Bewohnern, soweit in der Belegungs- und Betriebsvereinbarung nichts Abweichendes geregelt ist. Hinweis: Für den Fall, dass der Stadtrat der Landeshauptstadt München beschließen sollte, dass die sog. KdU-Regelung über den 31.12.2020 verlängert wird, gelten die vom Bieter bis zum 31.12.2020 angebotenen Preise entsprechend für die Dauer der Verlängerung nach Maßgabe der vertraglichen Bestimmungen im Übrigen fort. Ob ein derartiger Beschluss des Stadtrats der Landeshauptstadt München erfolgt, ist offen und kann nicht prognostiziert werden.
Mehr anzeigen
Die Zuweisung der wohnungslosen Personen in die Beherbergungsbetriebe der Betreiberin/des Betreibers erfolgt durch das Sozialreferat, Amt für Wohnen und Migration. Die Betreiberin/der Betreiber räumt der Landeshauptstadt München, Amt für Wohnen und Migration, ab dem Laufzeitbeginn der Belegungs- und Betriebsvereinbarung für die Vertragslaufzeit das ausschließliche Belegungsrecht des Beherbergungsbetriebs ein.
Mehr anzeigen
Die Betreiberin/der Betreiber hat im Rahmen ihrer/seiner Aufgaben für einen geordneten Betrieb in ihrem/seinen Beherbergungsbetrieb zu sorgen. Dazu gehört u. a. die Übernahme des Bettplatzmanagements, der Vollzug von Aufnahmen sowie Auszugsmeldungen als auch die jederzeitige Sicherstellung hygienisch Einwandfreier Zustände sowie sonstige Dienstleistungen nach Maßgabe der Vergabeunterlagen.
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Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Vertragslaufzeit (Zeitraum der Bereitstellung der Bettplätze)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Preis (Gewichtung): 80

Referenz
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9PD3V5

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1) die Antragstellerin/der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, oder
Quelle: OJS 2020/S 204-496994 (2020-10-15)