Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) ist an rund 400 Unternehmen direkt beteiligt, darüber hinaus bestehen zahlreiche mittelbare Beteiligungen. Die Beteiligungsverwaltung der FHH ist dezentral organisiert und wird aufgabenbezogen im sog. Verantwortungsmodell durchgeführt. Um den gestiegenen Kontroll- und Steuerungsanforderungen ggü. Beteiligungen nachzukommen, soll ein IT-gestütztes, ressortübergreifendes System (BeMaZ) eingeführt werden. Mit dem System soll eine moderne Plattform bereitgestellt werden, welche die Fachbehörden bei dem Management und der Erfolgskontrolle unterstützt. Die Implementierungs- und Umsetzungsphase wird mit knapp einem Jahr kalkuliert und die Laufzeit für Pflegeleistungen, die ab dem Jahr 2022 beginnen soll, wird mit mindestens 60 Monaten angesetzt (optionale Verlängerung um mindestens 60 Monate). Optionen bestehen hinsichtlich der Lizensierungen (abhängig vom jeweiligen Lizensierungsmodell) und der Erweiterung von Datenmodellen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-04-24.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-03-18.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-03-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Branchenspezifisches Softwarepaket
Referenznummer: DP-2020000004
Kurze Beschreibung:
Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) ist an rund 400 Unternehmen direkt beteiligt, darüber hinaus bestehen zahlreiche mittelbare Beteiligungen. Die Beteiligungsverwaltung der FHH ist dezentral organisiert und wird aufgabenbezogen im sog. Verantwortungsmodell durchgeführt.
Um den gestiegenen Kontroll- und Steuerungsanforderungen ggü. Beteiligungen nachzukommen, soll ein IT-gestütztes, ressortübergreifendes System (BeMaZ) eingeführt werden. Mit dem System soll eine moderne Plattform bereitgestellt werden, welche die Fachbehörden bei dem Management und der Erfolgskontrolle unterstützt. Die Implementierungs- und Umsetzungsphase wird mit knapp einem Jahr kalkuliert und die Laufzeit für Pflegeleistungen, die ab dem Jahr 2022 beginnen soll, wird mit mindestens 60 Monaten angesetzt (optionale Verlängerung um mindestens 60 Monate). Optionen bestehen hinsichtlich der Lizensierungen (abhängig vom jeweiligen Lizensierungsmodell) und der Erweiterung von Datenmodellen.
Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) ist an rund 400 Unternehmen direkt beteiligt, darüber hinaus bestehen zahlreiche mittelbare Beteiligungen. Die Beteiligungsverwaltung der FHH ist dezentral organisiert und wird aufgabenbezogen im sog. Verantwortungsmodell durchgeführt.
Um den gestiegenen Kontroll- und Steuerungsanforderungen ggü. Beteiligungen nachzukommen, soll ein IT-gestütztes, ressortübergreifendes System (BeMaZ) eingeführt werden. Mit dem System soll eine moderne Plattform bereitgestellt werden, welche die Fachbehörden bei dem Management und der Erfolgskontrolle unterstützt. Die Implementierungs- und Umsetzungsphase wird mit knapp einem Jahr kalkuliert und die Laufzeit für Pflegeleistungen, die ab dem Jahr 2022 beginnen soll, wird mit mindestens 60 Monaten angesetzt (optionale Verlängerung um mindestens 60 Monate). Optionen bestehen hinsichtlich der Lizensierungen (abhängig vom jeweiligen Lizensierungsmodell) und der Erweiterung von Datenmodellen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Branchenspezifisches Softwarepaket📦
Zusätzlicher CPV-Code: Software-Entwicklung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Hamburg🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Die Erweiterte Richtwertmethode mit einem Schwankungsbereich von 10 % und dem Eignungskriterium Leistung ist die Bewertungsmethode.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) ist an rund 400 Unternehmen direkt beteiligt, darüber hinaus bestehen zahlreiche mittelbare Beteiligungen. Die Beteiligungsverwaltung der FHH ist dezentral organisiert und wird aufgabenbezogen im sog. Verantwortungsmodell durchgeführt.
Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) ist an rund 400 Unternehmen direkt beteiligt, darüber hinaus bestehen zahlreiche mittelbare Beteiligungen. Die Beteiligungsverwaltung der FHH ist dezentral organisiert und wird aufgabenbezogen im sog. Verantwortungsmodell durchgeführt.
Um den gestiegenen Kontroll- und Steuerungsanforderungen ggü. Beteiligungen nachzukommen, soll ein IT-gestütztes, ressortübergreifendes System (BeMaZ) eingeführt werden. Mit dem System soll eine moderne Plattform bereitgestellt werden, welche die Fachbehörden bei dem Management und der Erfolgskontrolle unterstützt. Die Implementierungs- und Umsetzungsphase wird mit knapp einem Jahr kalkuliert und die Laufzeit für Pflegeleistungen, die ab dem Jahr 2022 beginnen soll, wird mit mindestens 60 Monaten angesetzt (optionale Verlängerung um mindestens 60 Monate). Optionen bestehen hinsichtlich der Lizensierungen (abhängig vom jeweiligen Lizensierungsmodell) und der Erweiterung von Datenmodellen.
Um den gestiegenen Kontroll- und Steuerungsanforderungen ggü. Beteiligungen nachzukommen, soll ein IT-gestütztes, ressortübergreifendes System (BeMaZ) eingeführt werden. Mit dem System soll eine moderne Plattform bereitgestellt werden, welche die Fachbehörden bei dem Management und der Erfolgskontrolle unterstützt. Die Implementierungs- und Umsetzungsphase wird mit knapp einem Jahr kalkuliert und die Laufzeit für Pflegeleistungen, die ab dem Jahr 2022 beginnen soll, wird mit mindestens 60 Monaten angesetzt (optionale Verlängerung um mindestens 60 Monate). Optionen bestehen hinsichtlich der Lizensierungen (abhängig vom jeweiligen Lizensierungsmodell) und der Erweiterung von Datenmodellen.
Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) hält rund 400 Beteiligungen. An mehr als 100 Unternehmen ist sie direkt beteiligt (näheres zur Struktur des Beteiligungsportfolios s. unter 2.2.6).
Das Beteiligungsmanagement der FHH ist dezentral organisiert. Die Steuerung der Beteiligungen erfolgt seit 2002 nach dem sogenannten Verantwortungsmodell. Danach obliegt die fachliche und wirtschaftliche Steuerung grundsätzlich jeweils der zuständigen Fachbehörde, die auch die Gesellschafterrechte ausübt, sofern das jeweilige Unternehmen nicht im Eigentum der HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbH (HGV) steht. Die Steuerung erfolgt im Wesentlichen über das jeweilige Aufsichtsorgan. Das Beteiligungsmanagement der zuständigen Behörde bereitet die Senatsvertreterinnen und Senatsvertreter der FHH im Aufsichtsorgan vor und spricht Empfehlungen zu den einzelnen Beschlusspunkten aus.
Das Beteiligungsmanagement der FHH ist dezentral organisiert. Die Steuerung der Beteiligungen erfolgt seit 2002 nach dem sogenannten Verantwortungsmodell. Danach obliegt die fachliche und wirtschaftliche Steuerung grundsätzlich jeweils der zuständigen Fachbehörde, die auch die Gesellschafterrechte ausübt, sofern das jeweilige Unternehmen nicht im Eigentum der HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbH (HGV) steht. Die Steuerung erfolgt im Wesentlichen über das jeweilige Aufsichtsorgan. Das Beteiligungsmanagement der zuständigen Behörde bereitet die Senatsvertreterinnen und Senatsvertreter der FHH im Aufsichtsorgan vor und spricht Empfehlungen zu den einzelnen Beschlusspunkten aus.
Bei wirtschaftlich bedeutenden Unternehmen (derzeit 18) wird die Finanzbehörde (FB) in die Unternehmenssteuerung einbezogen. In der Regel übernimmt dann eine Vertreterin oder ein Vertreter der FB den Vorsitz im Finanzausschuss des Aufsichtsorgans. Bei den Unternehmen, die dem erweiterten Verantwortungsmodell unterliegen, ist es Aufgabe der jeweiligen Fachbehörde, die FB rechtzeitig und umfassend bei allen Planungen, Zielveränderungen und Maßnahmen der Unternehmen mit finanziellen Auswirkungen zu beteiligen. Um eine einheitliche Senatslinie im Aufsichtsorgan zu gewährleisten, erfolgt vor der Aufsichtsratssitzung unter Einschluss der beiden Behördenleitungen eine bilaterale Abstimmung zwischen Fachbehörde und FB.
Bei wirtschaftlich bedeutenden Unternehmen (derzeit 18) wird die Finanzbehörde (FB) in die Unternehmenssteuerung einbezogen. In der Regel übernimmt dann eine Vertreterin oder ein Vertreter der FB den Vorsitz im Finanzausschuss des Aufsichtsorgans. Bei den Unternehmen, die dem erweiterten Verantwortungsmodell unterliegen, ist es Aufgabe der jeweiligen Fachbehörde, die FB rechtzeitig und umfassend bei allen Planungen, Zielveränderungen und Maßnahmen der Unternehmen mit finanziellen Auswirkungen zu beteiligen. Um eine einheitliche Senatslinie im Aufsichtsorgan zu gewährleisten, erfolgt vor der Aufsichtsratssitzung unter Einschluss der beiden Behördenleitungen eine bilaterale Abstimmung zwischen Fachbehörde und FB.
Die Unternehmensbeteiligungen der FHH werden derzeit von insgesamt acht Behörden gesteuert, in denen rund 45 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für das Beteiligungsmanagement tätig sind. Eine besondere Rolle nimmt die HGV ein. Sie ist Holdinggesellschaft für einen großen Teil der hamburgischen öffentlichen Unternehmen. Ihr spezifischer Nutzen für die FHH liegt insbesondere in der steuerlichen Ergebnispoolung und im Konzernclearing für ihre Beteiligungsunternehmen. Die besonderen Funktionen der HGV erfordern – neben den von den Behörden wahrzunehmenden Belangen – eigenständige Steuerungs- und Gestaltungs-aufgaben, die auch eine Vertretung in den Aufsichtsorganen bedingen.
Die Unternehmensbeteiligungen der FHH werden derzeit von insgesamt acht Behörden gesteuert, in denen rund 45 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für das Beteiligungsmanagement tätig sind. Eine besondere Rolle nimmt die HGV ein. Sie ist Holdinggesellschaft für einen großen Teil der hamburgischen öffentlichen Unternehmen. Ihr spezifischer Nutzen für die FHH liegt insbesondere in der steuerlichen Ergebnispoolung und im Konzernclearing für ihre Beteiligungsunternehmen. Die besonderen Funktionen der HGV erfordern – neben den von den Behörden wahrzunehmenden Belangen – eigenständige Steuerungs- und Gestaltungs-aufgaben, die auch eine Vertretung in den Aufsichtsorganen bedingen.
Die FB nimmt bei der Beteiligungssteuerung zudem Grundsatz- und Querschnittsaufgaben wahr. Hierzu gehört die Formulierung der Rahmenvorgaben für das dezentral organisierte Beteiligungsmanagement. In diesem Zusammenhang gibt sie unter anderem den Hamburger Corporate Governance Kodex (HCGK), die Hinweise für die Beteiligungsverwaltung sowie den jährlich erscheinenden Beteiligungsbericht inklusive Vergütungsbericht für die Geschäftsleitungen sowie weitere zentrale Berichte wie z. B. auch über die Gleichstellung in den Aufsichtsorganen heraus (s. dazu unter http://www.beteiligungsbericht.fb.ham-burg.de/).
Die FB nimmt bei der Beteiligungssteuerung zudem Grundsatz- und Querschnittsaufgaben wahr. Hierzu gehört die Formulierung der Rahmenvorgaben für das dezentral organisierte Beteiligungsmanagement. In diesem Zusammenhang gibt sie unter anderem den Hamburger Corporate Governance Kodex (HCGK), die Hinweise für die Beteiligungsverwaltung sowie den jährlich erscheinenden Beteiligungsbericht inklusive Vergütungsbericht für die Geschäftsleitungen sowie weitere zentrale Berichte wie z. B. auch über die Gleichstellung in den Aufsichtsorganen heraus (s. dazu unter http://www.beteiligungsbericht.fb.ham-burg.de/).
Der Rechnungshof der Freien- und Hansestadt Hamburg (RH) hat für das Beteiligungsmanagement der FHH in der Schwerpunktberichterstattung des Jahresberichts 2016 insbesondere festgestellt, dass die Steuerung und Kontrolle der Beteiligungen verbessert und die Beachtung zentraler Vorgaben sichergestellt werden müssen (s. https://www.hamburg.de/jahresberichte/5038632/rechnungshof-jahresbericht-2016/). Eine daraufhin auch auf Ersuchen der Hamburgischen Bürgerschaft vom Senat beauftragte Organisationsuntersuchung durch EY hat unter anderem zur Behebung dieser Kritik des RH die Einführung einer Beteiligungssoftware als sogenannte „single source of trouth“ empfohlen. Deren Zielstellung soll die Bereitstellung analysefähiger aktueller, zukunfts- und vergangenheitsbezogener qualitativer und quantitativer Daten sein.
Der Rechnungshof der Freien- und Hansestadt Hamburg (RH) hat für das Beteiligungsmanagement der FHH in der Schwerpunktberichterstattung des Jahresberichts 2016 insbesondere festgestellt, dass die Steuerung und Kontrolle der Beteiligungen verbessert und die Beachtung zentraler Vorgaben sichergestellt werden müssen (s. https://www.hamburg.de/jahresberichte/5038632/rechnungshof-jahresbericht-2016/). Eine daraufhin auch auf Ersuchen der Hamburgischen Bürgerschaft vom Senat beauftragte Organisationsuntersuchung durch EY hat unter anderem zur Behebung dieser Kritik des RH die Einführung einer Beteiligungssoftware als sogenannte „single source of trouth“ empfohlen. Deren Zielstellung soll die Bereitstellung analysefähiger aktueller, zukunfts- und vergangenheitsbezogener qualitativer und quantitativer Daten sein.
Dauer: 60 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Auftraggeber kann den Vertrag bezüglich des Systemservice einseitig um eine weitere Mindestvertragslaufzeit von 60 Monaten entsprechend der mit dem Zuschlag vereinbarten Konditionen verlängern.
Beschreibung der Optionen:
Der Auftraggeber kann den Vertrag bezüglich des Systemservice einseitig um eine weitere Mindestvertragslaufzeit von 60 Monaten entsprechend der mit dem Zuschlag vereinbarten Konditionen verlängern.
Es kann zudem optional eine größere Anzahl von Datenfeldern (400) und/oder eine größere Anzahl an Nutzern (250) gezogen werden.
Zusätzliche Informationen:
Die Erweiterte Richtwertmethode mit einem Schwankungsbereich von 10 % und dem Eignungskriterium Leistung ist die Bewertungsmethode.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die ANGABE Umsatzkennzahlen ist mit dem Teilnahmeantrag vollständig ausgefüllt einzureichen. Die Angaben werden daraufhin überprüft, ob der Umsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren im 3-Jahresdurchschnitt im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Softwareentwicklung und –implementierung) mindestens 3 Mio. EUR betrug.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die ANGABE Umsatzkennzahlen ist mit dem Teilnahmeantrag vollständig ausgefüllt einzureichen. Die Angaben werden daraufhin überprüft, ob der Umsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren im 3-Jahresdurchschnitt im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Softwareentwicklung und –implementierung) mindestens 3 Mio. EUR betrug.
Sollte diese Angabe den geforderten Mindestwert nicht erreichen, kann eine positive Prognose, dass der Bewerber über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; der Teilnahmeantrag ist dann zwingend vom Verfahren auszuschließen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Sollte diese Angabe den geforderten Mindestwert nicht erreichen, kann eine positive Prognose, dass der Bewerber über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; der Teilnahmeantrag ist dann zwingend vom Verfahren auszuschließen.
Der Nachweis ANGABE Umsatzkennzahlen ist im Falle von Bewerbergemeinschaften oder privilegierten Unterauftragnehmern für jedes Mitglied bzw. jedes Unternehmen getrennt einzureichen. Die Umsatzkennzahlen von Bewerbergemeinschaften oder privilegierten Unterauftragnehmern werden addiert.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Nachweis ANGABE Umsatzkennzahlen ist im Falle von Bewerbergemeinschaften oder privilegierten Unterauftragnehmern für jedes Mitglied bzw. jedes Unternehmen getrennt einzureichen. Die Umsatzkennzahlen von Bewerbergemeinschaften oder privilegierten Unterauftragnehmern werden addiert.
10 Punkte erhält der Bewerber für einen Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags in Euro netto für die letzten 3 Geschäftsjahre im 3-Jahresdurchschnitt, bei einem Umsatz von mehr als 20 Mio. EUR. 6 Punkte erhält der Bewerber, welcher durchschnittlich 10 – 20 Mio. EUR Umsatz in dem Tätigkeitsfeld aufweisen kann. 3 Punkte werden für einen Umsatz im Durchschnitt von 5 – 10 Mio. EUR vergeben. 0 Punkte erhält der Bewerber, der einen Umsatzdurchschnitt von 3 – 5 Mio. EUR aufweist.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
10 Punkte erhält der Bewerber für einen Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags in Euro netto für die letzten 3 Geschäftsjahre im 3-Jahresdurchschnitt, bei einem Umsatz von mehr als 20 Mio. EUR. 6 Punkte erhält der Bewerber, welcher durchschnittlich 10 – 20 Mio. EUR Umsatz in dem Tätigkeitsfeld aufweisen kann. 3 Punkte werden für einen Umsatz im Durchschnitt von 5 – 10 Mio. EUR vergeben. 0 Punkte erhält der Bewerber, der einen Umsatzdurchschnitt von 3 – 5 Mio. EUR aufweist.
Mindeststandards:
Der Umsatz in Euro netto für die letzten 3 Geschäftsjahre muss mindestens 3 Mio. EUR betragen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
A. Referenzen, die beigefügt werden müssen:
1. Referenzkategorie a.) Lieferung und Customizing eines Standardsoftwareprodukts für Beteiligungsmanagement und/oder –controlling.
2. Referenzkategorie b.) Lieferung und Customizing einer Content-getriebenen Lösung zur flexiblen Erstellung hochwertiger Berichtsformate beinhaltet (diese kann bereits in der unter a. genannten Standardsoftware enthalten sein).
3. Die Referenz muss in Art und Umfang mit dem Auftragsgegenstand vglb. sein. Ein mit dem Auftragsgegenstand vglb. Referenzprojekt der Kategorie a liegt vor, wenn
— die inhaltlichen Anforderungen der Referenzkategorie a.) vollständig erfüllt sind.
— das Projekt die Implementierung von Datenhaltungs- sowie Auswertungs- und Analysemöglichkeiten von betriebswirtschaftlichen Daten zu Unternehmensbeteiligungen beinhaltet.
— die implementierte Software unabhängig von spezifischen ERP- bzw. Rechnungslegungssystemen betrieben wurde.
— und die Implementierung nicht vor dem 1.1.2017 abgeschlossen und das System seit mind. einem Jahr betrieben wird.
Ein mit dem Auftragsgegenstand vglb. Referenzprojekt der Kategorie b.) liegt vor, wenn
— die inhaltlichen Anforderungen der Referenzkategorie b.) vollständig erfüllt sind.
— die Software die Möglichkeit bietet, Daten in unterschiedlichen Formaten aus anderen Anwendungen zu importieren, bzw. zu exportieren (Schnittstellenfunktion).
— die Software es erlaubt, Berichte sowohl als Print zu erstellen, als auch online zu veröffentlichen und die Implementierung nicht vor dem 1.1.2017 abgeschlossen und das System seit mind. einem Jahr betrieben wird.
Im Rahmen der Bewertung kann durch die Erfüllung bestimmter Voraussetzung eine höhere Bewertung der Referenzen erzielt werden (Details hierzu in der Teilnahmeunterlage BeMaZ und in Anlage zur Eignungsmatrix).
B. Anzahl (Im Falle einer Bewerbergemeinschaft wird die Summe der 3-Jahresdurchschnitte aller Mitglieder gewertet)
1. der Entwickler/System-/Softwarearchitekten:
Durchschnittliche jährliche Anzahl der beschäftigten Entwickler/System- und Softwarearchitekten, die in einem vglb. Bereich zum Ausschreibungsgegenstand tätig sind. 10 Punkte für über 100 Entwickler/System-/Softwarearchitekten in einem vgl. Ausschreibungsgegenstand beschäftigt. 6 Punkte für 51 – 100 Entwickler/System-/Softwarearchitekten in einer vgl. Beschäftigung. 3 Punkte erhält der Bewerber, der über 21 – 50 Entwickler/System-/Softwarearchitekten in einem vgl. Ausschreibungsgegenstand beschäftigt hat. 0 Punkte für eine Anzahl von 15 – 20 Entwickler/System-/Softwarearchitekten.
Durchschnittliche jährliche Anzahl der beschäftigten Entwickler/System- und Softwarearchitekten, die in einem vglb. Bereich zum Ausschreibungsgegenstand tätig sind. 10 Punkte für über 100 Entwickler/System-/Softwarearchitekten in einem vgl. Ausschreibungsgegenstand beschäftigt. 6 Punkte für 51 – 100 Entwickler/System-/Softwarearchitekten in einer vgl. Beschäftigung. 3 Punkte erhält der Bewerber, der über 21 – 50 Entwickler/System-/Softwarearchitekten in einem vgl. Ausschreibungsgegenstand beschäftigt hat. 0 Punkte für eine Anzahl von 15 – 20 Entwickler/System-/Softwarearchitekten.
(Softwareentwicklung und -implementierung), in den letzten 3 Jahren 2019, 2018, 2017. Gewertet wird der 3-Jahresdurchschnitt.
2. Servicemitarbeiter:
Durchschnittliche jährliche Anzahl der beschäftigten Servicemitarbeiter des Unternehmens, die in einem vergleichbaren Bereich zum Ausschreibungsgegenstand tätig sind (Softwareentwicklung und -implementierung), in den letzten 3 Jahren 2019, 2018, 2017. Gewertet wird der 3-Jahresdurchschnitt. 10 Punkte erhält der Bewerber mit über 50 Servicemitarbeitern. 6 Punkte werden für 21 – 50 Servicemitarbeiter vergeben. 3 Punkte erhält der Bewerber, welcher im Durchschnitt 5 – 20 Servicemitarbeiter beschäftigt hat. 0 Punkte werden für unter 5 Servicemitarbeiter vergeben.
Durchschnittliche jährliche Anzahl der beschäftigten Servicemitarbeiter des Unternehmens, die in einem vergleichbaren Bereich zum Ausschreibungsgegenstand tätig sind (Softwareentwicklung und -implementierung), in den letzten 3 Jahren 2019, 2018, 2017. Gewertet wird der 3-Jahresdurchschnitt. 10 Punkte erhält der Bewerber mit über 50 Servicemitarbeitern. 6 Punkte werden für 21 – 50 Servicemitarbeiter vergeben. 3 Punkte erhält der Bewerber, welcher im Durchschnitt 5 – 20 Servicemitarbeiter beschäftigt hat. 0 Punkte werden für unter 5 Servicemitarbeiter vergeben.
C. Qualität (siehe nähere Angaben unter VI.3.) zusätzliche Angaben.
Mindeststandards:
1. Referenzen:
a.) Es müssen mindestens 2 mit dem Auftragsgegenstand in Art und Umfang vergleichbare Referenzprojekte angegeben werden.
b.) Davon muss mindestens eine Referenz aus der Kategorie Referenzliste a.) und eine aus der Referenzliste b.) mitgegeben werden. Eine einzelne Referenz kann dabei auf beide Referenzkategorien angewendet werden und wird bewertet. Bezogen auf die Referenzmindestanzahl wird sie jedoch nur als 1 Referenz gezählt, d. h. zur Erfüllung der Mindestanforderung müssen 2 verschiedene Referenzen in den Referenzkategorien a.) und b.) vorgelegt werden.
b.) Davon muss mindestens eine Referenz aus der Kategorie Referenzliste a.) und eine aus der Referenzliste b.) mitgegeben werden. Eine einzelne Referenz kann dabei auf beide Referenzkategorien angewendet werden und wird bewertet. Bezogen auf die Referenzmindestanzahl wird sie jedoch nur als 1 Referenz gezählt, d. h. zur Erfüllung der Mindestanforderung müssen 2 verschiedene Referenzen in den Referenzkategorien a.) und b.) vorgelegt werden.
Sollten die eingereichten Referenzen nicht den geforderten Mindestwert erreichen, kann eine positive Prognose, dass der Bewerber über die erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; der Teilnahmeantrag ist dann zwingend vom Verfahren auszuschließen.
Sollten die eingereichten Referenzen nicht den geforderten Mindestwert erreichen, kann eine positive Prognose, dass der Bewerber über die erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; der Teilnahmeantrag ist dann zwingend vom Verfahren auszuschließen.
2. Anzahl der Entwickler/System-/Softwarearchitekten: es müssen mindestens 15 Entwickler für den Beschaffungsgegenstand bereit gestellt werden.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Folgende zusätzliche Anforderungen an Auftragnehmer werden gestellt:
— deutsche Sprache bei der Auftragsdurchführung;
— keine Anwendung der „Technologie von L. Ron Hubbard“ bei der Auftragsdurchführung;
— Erklärungen zur Tariftreue und zur Zahlung eines Mindestlohnes gemäß § 3 Hamburgisches Vergabegesetz (HmbVgG);
— Erklärungen zur Vertraulichkeit bei der Auftragsdurchführung;
— Erklärungen zur DSGVO und Auftragsverarbeitung;
— Sachgerechte Sicherstellung der Barrierefreiheit.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Die Vergabestelle stellt die Teilnahmeunterlagen auf ihrer Portalseite (https://vergabeverfahren.dataport.de/evergabe.bieter/eva/#/supplierportal/dataport) zum Download zur Verfügung. Sollte ein Unternehmen sich zur Teilnahme an dem Vergabeverfahren entscheiden, so hat es sich dazu auf der Portalseite mit seinen Benutzerdaten anzumelden. Sofern für das Unternehmen noch keine Benutzerdaten bestehen sollten, ist dort eine kostenfreie Registrierung möglich. Die weitere Bearbeitung der Teilnahmeunterlagen erfolgt dann im Bieterassistenten. Nur so ist die Erstellung, Bearbeitung und Abgabe eines Teilnahmeantrags möglich und sichergestellt, dass von der Vergabestelle ggf. weitere Angaben bzw. Hinweise zum Vergabeverfahren rechtzeitig bekanntgemacht werden können.
Die Vergabestelle stellt die Teilnahmeunterlagen auf ihrer Portalseite (https://vergabeverfahren.dataport.de/evergabe.bieter/eva/#/supplierportal/dataport) zum Download zur Verfügung. Sollte ein Unternehmen sich zur Teilnahme an dem Vergabeverfahren entscheiden, so hat es sich dazu auf der Portalseite mit seinen Benutzerdaten anzumelden. Sofern für das Unternehmen noch keine Benutzerdaten bestehen sollten, ist dort eine kostenfreie Registrierung möglich. Die weitere Bearbeitung der Teilnahmeunterlagen erfolgt dann im Bieterassistenten. Nur so ist die Erstellung, Bearbeitung und Abgabe eines Teilnahmeantrags möglich und sichergestellt, dass von der Vergabestelle ggf. weitere Angaben bzw. Hinweise zum Vergabeverfahren rechtzeitig bekanntgemacht werden können.
Erkennt ein Bewerber Fehler/Unklarheiten/Widersprüche o. ä. in den Teilnahmeunterlagen oder bestehen hinsichtlich der Ausführung der Leistung Bedenken, so ist er verpflichtet, darauf in Form von Bewerberfragen hinzuweisen. Tut er dies trotz Erkennens oder Erkennenmüssens nicht, so gehen daraus resultierende Nachteile zu seinen Lasten.
Erkennt ein Bewerber Fehler/Unklarheiten/Widersprüche o. ä. in den Teilnahmeunterlagen oder bestehen hinsichtlich der Ausführung der Leistung Bedenken, so ist er verpflichtet, darauf in Form von Bewerberfragen hinzuweisen. Tut er dies trotz Erkennens oder Erkennenmüssens nicht, so gehen daraus resultierende Nachteile zu seinen Lasten.
Bewerberfragen sind im Rahmen eines Fragen- und Antwortenforums bis zu dem in der Information zum Teilnahmewettbewerb (siehe Teilnahmeunterlagen) als „Schluss Frageforum“ bezeichneten Termin im Abschnitt Nachrichten des Bieterassistenten jeweils einzeln über die „Senden“ Funktion einzureichen. Die Vergabestelle bittet jede Frage eingangs mit einem Betreff zu versehen, aus dem ersichtlich ist, auf welchen Teil der Teilnahmeunterlagen sich die Frage bezieht (z. B. Teil A – Allgemeiner Teil).
Bewerberfragen sind im Rahmen eines Fragen- und Antwortenforums bis zu dem in der Information zum Teilnahmewettbewerb (siehe Teilnahmeunterlagen) als „Schluss Frageforum“ bezeichneten Termin im Abschnitt Nachrichten des Bieterassistenten jeweils einzeln über die „Senden“ Funktion einzureichen. Die Vergabestelle bittet jede Frage eingangs mit einem Betreff zu versehen, aus dem ersichtlich ist, auf welchen Teil der Teilnahmeunterlagen sich die Frage bezieht (z. B. Teil A – Allgemeiner Teil).
Die Fragen und die Antworten werden in anonymisierter Form allen teilnehmenden Bewerbern unaufgefordert an dem in der Information zum Teilnahmewettbewerb genannten Termin „Fragen und Antworten an alle Bewerber“ (7.4.2020) über den Abschnitt Nachrichten zur Kenntnis gegeben. Im Rahmen der Anonymisierung behält sich die Vergabestelle Umformulierungen in der Fragestellung vor. Abweichend hiervon wird die Vergabestelle Auskünfte, die nur den fragenden Bewerber betreffen, nur diesem mitteilen, soweit die Informationen für die anderen Bewerber nicht relevant sind oder den Vertrauensschutz des fragenden Bewerbers verletzen. Ebenso wird die Vergabestelle unter Umständen Auskünfte schon vor dem genannten Datum versenden, wenn auf Grund der Art und des Inhalts der Frage eine unverzügliche Beantwortung geboten ist. Bei Fragen, die keine zusätzlichen Informationen im Sinne von § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV darstellen, prüft die Vergabestelle im jeweiligen Einzelfall, ob sie Antworten versendet.
Die Fragen und die Antworten werden in anonymisierter Form allen teilnehmenden Bewerbern unaufgefordert an dem in der Information zum Teilnahmewettbewerb genannten Termin „Fragen und Antworten an alle Bewerber“ (7.4.2020) über den Abschnitt Nachrichten zur Kenntnis gegeben. Im Rahmen der Anonymisierung behält sich die Vergabestelle Umformulierungen in der Fragestellung vor. Abweichend hiervon wird die Vergabestelle Auskünfte, die nur den fragenden Bewerber betreffen, nur diesem mitteilen, soweit die Informationen für die anderen Bewerber nicht relevant sind oder den Vertrauensschutz des fragenden Bewerbers verletzen. Ebenso wird die Vergabestelle unter Umständen Auskünfte schon vor dem genannten Datum versenden, wenn auf Grund der Art und des Inhalts der Frage eine unverzügliche Beantwortung geboten ist. Bei Fragen, die keine zusätzlichen Informationen im Sinne von § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV darstellen, prüft die Vergabestelle im jeweiligen Einzelfall, ob sie Antworten versendet.
Nach Abschluss des Fragen- und Antwortenforums eingehende Bewerberfragen wird die Vergabestelle beantworten, soweit dies unter Berücksichtigung des Inhalts und der Komplexität der Frage sowie des Zeitplanes möglich und geboten ist.
Ergänzend zu III.1.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
C.1. Maßnahmen zur Qualitätssicherung: Beschreibung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung des Unternehmens durch Darstellung der unternehmenseigenen Maßnahmen in Bezug auf ein professionelles Qualitätsmanagement für Softwareentwicklung. Die Darstellung hat auf einem externen Dokument zur erfolgen.
C.1. Maßnahmen zur Qualitätssicherung: Beschreibung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung des Unternehmens durch Darstellung der unternehmenseigenen Maßnahmen in Bezug auf ein professionelles Qualitätsmanagement für Softwareentwicklung. Die Darstellung hat auf einem externen Dokument zur erfolgen.
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist die Beschreibung von jedem Mitglied einzureichen. In die Wertung fließt der Durchschnitt der von den Mitgliedern erreichten Punktzahlen ein. 9 Punkte werden für schlüssige und nachvollziehbare Angaben vergeben. 5 Punkte Angaben zur Qualitätssicherung vorhanden, teilweise nicht schlüssig und nicht nachvollziehbar. 2 Punkte für vorhandene Angaben, die jedoch überwiegende nicht schlüssig und nicht nachvollziehbar sind. 0 Punkte erhält derjenige Bewerber, der unzureichende Angaben zur Qualitätssicherung eingereicht hat.
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist die Beschreibung von jedem Mitglied einzureichen. In die Wertung fließt der Durchschnitt der von den Mitgliedern erreichten Punktzahlen ein. 9 Punkte werden für schlüssige und nachvollziehbare Angaben vergeben. 5 Punkte Angaben zur Qualitätssicherung vorhanden, teilweise nicht schlüssig und nicht nachvollziehbar. 2 Punkte für vorhandene Angaben, die jedoch überwiegende nicht schlüssig und nicht nachvollziehbar sind. 0 Punkte erhält derjenige Bewerber, der unzureichende Angaben zur Qualitätssicherung eingereicht hat.
2. Zertifikat zur Qualitätssicherung
Ist ein Zertifikat zur Qualitätssicherung im Unternehmen vorhanden, soll dieses vorgewiesen werden. Wird es vorgewiesen gibt es 5 Punkte, ist kein Zertifikat vorhanden erreicht der Bewerber 0 Punkte.
Die Vergabestelle weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet:
„§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Darüber hinaus bittet die Vergabestelle darum, Rügen über den Bieterassistenten zu senden.
Wichtiger Hinweis:
In der derzeitigen Situation (Corona-Virus) kann nicht vollständig gewährleistet werden, dass die Geschäftsstelle der Vergabekammer der Finanzbehörde durchgehend vor Ort besetzt ist und per Fax übermittelte Schriftsätze zeitnah wahrgenommen werden.
Nachprüfungsanträge sind daher
— schriftlich an das Postfach der Finanzbehörde
Postfach 30 17 41, 20306 Hamburg
— und (!) zusätzlich per E-Mail (unterschriebener Nachprüfungsantrag als PDF-Dokument im Anhang) an das Funktionspostfach vergabekammer@fb.hamburg.de
zu richten.
Quelle: OJS 2020/S 058-138136 (2020-03-18)
Ergänzende Angaben (2020-03-26) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Software-Entwicklung📦
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Freie und Hansestadt Hamburg – Finanzbehörde
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-10-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) ist an rund 400 Unternehmen direkt beteiligt, darüber hinaus bestehen zahlreiche mittelbare Beteiligungen.Die Beteiligungsverwaltung der FHH ist dezentral organisiert und wird aufgabenbezogen im sog. Verantwortungsmodell durchgeführt.
Um den gestiegenen Kontroll- und Steuerungsanforderungen ggü. Beteiligungen nachzukommen, soll ein IT-gestütztes, ressortübergreifendes System (BeMaZ) eingeführt werden. Mit dem System soll eine moderne Plattform bereitgestellt werden, welche die Fachbehörden bei dem Management und der Erfolgskontrolle unterstützt. Die Implementierungs- und Umsetzungsphase wird mit knapp einem Jahr kalkuliert und die Laufzeit für Pflegeleistungen, die ab dem Jahr 2022 beginnen soll, wird mit mindestens 60 Monaten angesetzt (optionale Verlängerung um mindestens 60 Monate). Optionen bestehen hinsichtlich der Lizensierungen (abhängig vom jeweiligen Lizensierungsmodell) und der Erweiterung von Datenmodellen.
Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) ist an rund 400 Unternehmen direkt beteiligt, darüber hinaus bestehen zahlreiche mittelbare Beteiligungen.Die Beteiligungsverwaltung der FHH ist dezentral organisiert und wird aufgabenbezogen im sog. Verantwortungsmodell durchgeführt.
Um den gestiegenen Kontroll- und Steuerungsanforderungen ggü. Beteiligungen nachzukommen, soll ein IT-gestütztes, ressortübergreifendes System (BeMaZ) eingeführt werden. Mit dem System soll eine moderne Plattform bereitgestellt werden, welche die Fachbehörden bei dem Management und der Erfolgskontrolle unterstützt. Die Implementierungs- und Umsetzungsphase wird mit knapp einem Jahr kalkuliert und die Laufzeit für Pflegeleistungen, die ab dem Jahr 2022 beginnen soll, wird mit mindestens 60 Monaten angesetzt (optionale Verlängerung um mindestens 60 Monate). Optionen bestehen hinsichtlich der Lizensierungen (abhängig vom jeweiligen Lizensierungsmodell) und der Erweiterung von Datenmodellen.
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) ist an rund 400 Unternehmen direkt beteiligt, darüber hinaus bestehen zahlreiche mittelbare Beteiligungen.Die Beteiligungsverwaltung der FHH ist dezentral organisiert und wird aufgabenbezogen im sog. Verantwortungsmodell durchgeführt.
Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) ist an rund 400 Unternehmen direkt beteiligt, darüber hinaus bestehen zahlreiche mittelbare Beteiligungen.Die Beteiligungsverwaltung der FHH ist dezentral organisiert und wird aufgabenbezogen im sog. Verantwortungsmodell durchgeführt.
Die Unternehmensbeteiligungen der FHH werden derzeit von insgesamt acht Behörden gesteuert, in denen rund 45 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für das Beteiligungsmanagement tätig sind. Eine besondere Rolle nimmt die HGV ein. Sie ist Holdinggesellschaft für einen großen Teil der hamburgischen öffentlichen Unternehmen. Ihr spezifischer Nutzen für die FHH liegt insbesondere in der steuerlichen Ergebnispoolung und im Konzernclearing für ihre Beteiligungsunternehmen. Die besonderen Funktionen der HGV erfordern – neben den von den Behörden wahrzunehmenden Belangen – eigenständige Steuerungs- und Gestaltungsaufgaben, die auch eine Vertretung in den Aufsichtsorganen bedingen.
Die Unternehmensbeteiligungen der FHH werden derzeit von insgesamt acht Behörden gesteuert, in denen rund 45 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für das Beteiligungsmanagement tätig sind. Eine besondere Rolle nimmt die HGV ein. Sie ist Holdinggesellschaft für einen großen Teil der hamburgischen öffentlichen Unternehmen. Ihr spezifischer Nutzen für die FHH liegt insbesondere in der steuerlichen Ergebnispoolung und im Konzernclearing für ihre Beteiligungsunternehmen. Die besonderen Funktionen der HGV erfordern – neben den von den Behörden wahrzunehmenden Belangen – eigenständige Steuerungs- und Gestaltungsaufgaben, die auch eine Vertretung in den Aufsichtsorganen bedingen.
Beschreibung der Optionen:
Es kann zudem optional eine größere Anzahl von Datenfeldern (400) und/ oder eine größere Anzahl an Nutzern (250) gezogen werden.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-10-23 📅
Name: Beratungsgesellschaft für Beteiligungsverwaltung Leipzig mbH
Postanschrift: Ferdinand-Rhode-Straße 16
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪 Leipzig🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Referenz Zusätzliche Informationen
Ist ein Zertifikat zur Qualitätssicherung im Unternehmen vorhanden, soll dieses vorgewiesen werden. Wird es vorgewiesen gibt es 5 Punkte, ist kein Zertifikat vorhanden erreicht der Bewerber 0 Punkte
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren: