Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Beratung und technische Unterstützung für die Einführung Campus-Management-Software HISinONE für die TH OWL
2020-42”
Produkte/Dienstleistungen: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung📦
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand der Ausschreibung ist die Beratung und technische Unterstützung für die Einführung einer neuen Campus-Management-Software, hier: HISinONE.”
1️⃣
Ort der Leistung: Lippe🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Technische Hochschule Ostwestfalen-Lippe
Campusallee 12
32657 Lemgo
Beschreibung der Beschaffung:
“An der Technischen Hochschule Ostwestfalen-Lippe soll eine neue Campus-Management-Software eingeführt werden. Als Campus-Management-System wurde die...”
Beschreibung der Beschaffung
An der Technischen Hochschule Ostwestfalen-Lippe soll eine neue Campus-Management-Software eingeführt werden. Als Campus-Management-System wurde die Software „HISinOne" der HIS eG ausgewählt, die zur Verwaltung von Studium und Lehre deutschlandweit genutzt wird. s. Leistungsbeschreibung.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): fester Ansprechpartner (B1)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Erfahrung Personal (B2)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualitätssicherung
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Kentnisse OZG im Rahmen der Auftragsbearbeitung
Preis (Gewichtung): 50
Dauer
Datum des Beginns: 2021-03-01 📅
Datum des Endes: 2024-07-31 📅
Beschreibung
Zusätzliche Informationen: Die Kommunikation erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“— Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung,
— Kurzes Unternehmensprofil.”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Ausschlusskriterien gem. Anlage 1:
1. Der Bieter muss kurzfristig zur Verfügung stehen, um einen Start im Frühjahr 2021 zu gewährleisten.
2. Zusätzlich soll...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Ausschlusskriterien gem. Anlage 1:
1. Der Bieter muss kurzfristig zur Verfügung stehen, um einen Start im Frühjahr 2021 zu gewährleisten.
2. Zusätzlich soll der Bieter Entwicklungsexpertise für Schnittstellen von HISinOne vorweisen können (Kenntnisse zu den Webservices und dem Webservice-Framework), da Drittsysteme (insbesondere ein IDM und Ilias) angebunden und begleitet werden müssen. Der Bieter soll insbesondere über Projekt- und Schnittstellenerfahrung im Zusammenhang mit „Emrex" sowie „PIM" verfügen, da der Einsatz dieser Verfahren an der TH OWL angedacht ist.
3. Der Bieter muss nachweislich Expertise in rechtlicher Beratung zu deutschen Datenschutzfragen (DSGVO) besitzen. Dies ist in Hinblick auf die zunehmend digitalisierten Prozesse der Hochschule ein wichtiges Element, das bei der Einführung des Campus-Management-Systems berücksichtigt werden muss. (Kurze Erläuterung angeben.).
4. Er muss fundierte praktische Erfahrungen bei der Einführung der Software „HISinOne" an Hochschulen haben. Er soll mindestens 3 Einführungsprojekte mit „HISinOne" durchgeführt haben. Die Erfahrungen beinhalten umfassende Entwicklerkenntnisse sowohl in den Alt-Systemen der HIS (GX/QIS) als auch in den Modulbereichen „PSV", „APP", „STU", „BI" und „EXA" von „HISinOne". Ebenfalls soll der Bieter bereits eine Migration aus den Altsystemen hin zu „HISinOne" vorgenommen haben. Bitte um Angabe des Auftragsumfangs und Auftraggebers (Name und Ansprechpartner).
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-01-18
11:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-02-28 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-01-18
11:00 📅
“Wenn weitere Auskünfte erforderlich werden, sind die Fragen ausschließlich über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes des Landes NRW zu...”
Wenn weitere Auskünfte erforderlich werden, sind die Fragen ausschließlich über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes des Landes NRW zu stellen.
Bekanntmachungs-ID: CXPNY5FD529
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Name: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 251411-3514📞
Fax: +49 251411-2165 📠
URL: www.bezreg-muens-ter.nrw.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/Indexpunkt.html🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Das Verfahren für Verstöße gegen das Vergaberecht richtet sich im vorliegenden Fall nach den Vorschriften der §§ 155 ff. des Gesetzes gegen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Das Verfahren für Verstöße gegen das Vergaberecht richtet sich im vorliegenden Fall nach den Vorschriften der §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1 genannten Vergabekammer allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden kann. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebotes, den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind. Wir weisen ferner darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergaberechtsverstöße sind innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen, nachdem der Antragsteller den Verstoß erkannt hat, beim Auftraggeber zu rügen, § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe beim Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe beim Auftraggeber zur rügen.
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Quelle: OJS 2020/S 249-620968 (2020-12-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-01-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 315 000 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“An der Technischen Hochschule Ostwestfalen-Lippe soll eine neue Campus-Management-Software eingeführt werden. Als Campus-Management-System wurde die...”
Beschreibung der Beschaffung
An der Technischen Hochschule Ostwestfalen-Lippe soll eine neue Campus-Management-Software eingeführt werden. Als Campus-Management-System wurde die Software „HISinOne“ der HIS eG ausgewählt, die zur Verwaltung von Studium und Lehre deutschlandweit genutzt wird. s. Leistungsbeschreibung.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 249-620968
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 2002-42
Titel:
“Beratung und technische Unterstützung für die Einführung Campus-Management-Software HISinONE für die TH OWL”
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-01-29 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Campus Unity GmbH
Postort: Rödermark
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Offenbach, Landkreis🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 315 000 💰
“Wenn weitere Auskünfte erforderlich werden, sind die Fragen ausschließlich über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes des Landes NRW zu...”
Wenn weitere Auskünfte erforderlich werden, sind die Fragen ausschließlich über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes des Landes NRW zu stellen.
Bekanntmachungs-ID: CXPNY5FDM07
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Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Das Verfahren für Verstöße gegen das Vergaberecht richtet sich im vorliegenden Fall nach den Vorschriften der §§ 155 ff. des Gesetzes gegen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Das Verfahren für Verstöße gegen das Vergaberecht richtet sich im vorliegenden Fall nach den Vorschriften der §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden kann. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebotes, den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind. Wir weisen ferner darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergaberechtsverstöße sind innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen, nachdem der Antragsteller den Verstoß erkannt hat, beim Auftraggeber zu rügen, § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe beim Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe beim Auftraggeber zur rügen.
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Quelle: OJS 2021/S 023-056235 (2021-01-29)