Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1) Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten des Bieters und die Zahl der Führungskräfte des Bieters jeweils in den letzten drei (3) Jahren ersichtlich ist. Bei einer Bietergemeinschaft sind je Jahr die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und die Zahl der Führungskräfte jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft zu addieren. Sollte die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und der Führungskräfte nicht genau ermittelt werden können, ist jeweils eine durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und der Führungskräfte anzugeben, die in dem betreffenden Jahr mindestens beschäftigt waren. Der Wert ist dann entsprechend zu kennzeichnen.
2) Beschreibung des Unternehmens des Bieters und der Geschäftsfelder des Unternehmens auf max. fünf (5) DIN A4 Seiten. Bei einer Bietergemeinschaft ist eine entsprechende Beschreibung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Außerdem ist bei einer Bietergemeinschaft eine Beschreibung der Art und des Umfangs der zu übertragenden Leistungsanteile einzureichen.
3) Angabe (Eigenerklärung) der im Auftragsfall als Fachberater/Fachberaterin eingesetzten Person (nachfolgend auch als "benannte Person" bezeichnet).
4) Vorlage von folgenden Nachweisen für die benannte Person:
a. Nachweis Studienabschluss:
(1) Vorlage einer Bescheinigung über den Erhalt eines Masters oder Diploms in Psychologie (z.B. Arbeits-, Betriebs- und Organisation-Psychologie, Gesundheitspsychologie)
(2) oder Vorlage einer Bescheinigung über den Erhalt eines sonstigen akademischen Abschlusses.
b. Sofern die deutsche Sprache nicht Muttersprache ist: Vorlage eines Nachweises über den Erhalt der Sprachkompetenz der deutschen Sprache nach dem "Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen -GER(S)" von Niveau C2 (C2: nahezu muttersprachliche Sprachbeherrschung).
5) Angabe (Eigenerklärung) der Erfahrung der benannten Person in den folgenden Tätigkeitsbereichen jeweils in Monaten:
— Durchführung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen,
— Mitarbeiterbefragungen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen,
— Vorbereitung und Durchführung von Workshops im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen,
— Vorbereitung und Durchführung von Beobachtungsverfahren im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen.
Sofern für die benannten Person eine Bescheinigung über den Erhalt eines Masters oder Diploms in Psychologie (z.B. Arbeits-, Betriebs- und Organisations-Psychologie, Gesundheitspsychologie) vorgelegt wird, ist Mindestanforderung an die Erfahrung der benannten Person, dass diese über eine Erfahrung von mindestens zwei (2) Jahren in einer, allen oder mehreren der folgenden Tätigkeitsbereiche jeweils vorzugsweise für einen Träger der gesetzlichen Sozialversicherungsträger verfügt:
— Durchführung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen,
— Mitarbeiterbefragungen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen,
— Vorbereitung und Durchführung von Workshops im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen,
— Beobachtungsverfahren im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen.
Es ist ausreichend, dass sich bei der Addition der Erfahrung in den einzelnen Tätigkeitsbereichen eine Erfahrung von mindestens zwei (2) Jahren ergibt.
Sofern statt der geforderten Bescheinigung über den Erhalt eines Masters oder Diploms in Psychologie (z.B. Arbeits-, Betriebs- und Organisations-Psychologie, Gesundheitspsychologie) der alternativ ermöglichte Nachweis "Vorlage einer Bescheinigung über den Erhalt eines sonstigen akademischen Abschlusses" vorgelegt wird, ist Mindestanforderung an die Erfahrung der benannten Person, dass diese über eine Erfahrung von mindestens vier (4) Jahre in einer, allen oder mehreren der folgenden Tätigkeitsbereiche jeweils vorzugsweise für einen Träger der gesetzlichen Sozialversicherungsträger verfügt:
— Durchführung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen,
— Mitarbeiterbefragungen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen,
— Vorbereitung und Durchführung von Workshops im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen,
— Beobachtungsverfahren im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen.
Es ist ausreichend, dass sich bei der Addition der Erfahrung in den einzelnen Tätigkeitsbereichen eine Erfahrung von insgesamt vier (4) Jahren ergibt.
Die Erfahrung der benannten Person in den vorgenannten Tätigkeitsbereichen ist in der in den Vergabeunterlagen dafür vorgesehenen Stelle anzugeben. Eine anderweitige Angabe der Erfahrung wird nicht berücksichtigt.
Als "Erfahrung"
— mit der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen gilt die Dauer der tatsächlichen Tätigkeit bei der Beratung zur Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen gemäß Nr. 1.1 der Leistungsbeschreibung,
— mit der Mitarbeiterbefragungen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen gilt die Dauer der tatsächlichen Tätigkeit bei der Mitarbeiterbefragungen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen,
— mit der Vorbereitung und Durchführung von Workshops im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen gilt die Dauer der tatsächlichen Tätigkeit bei der Beratung zur Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen gemäß Nrn. 1.2.4 und 1.3.3 der Leistungsbeschreibung,
— mit der Durchführung von Beobachtungsverfahren im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen gilt die Dauer der tatsächlichen Tätigkeit bei der Durchführung von Beobachtungsverfahren gemäß Nr. 1.3.4 der Leistungsbeschreibung.
Der Bieter/die Bietergemeinschaft hat gesondert anzugeben, welche Erfahrung die benannte Person in den folgenden Tätigkeitsbereichen im Auftrag eines Trägers der sozialen Sozialversicherung jeweils in Monaten erlangt hat:
— Durchführung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen,
— Mitarbeiterbefragungen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen,
— Vorbereitung und Durchführung von Workshops im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen,
— Vorbereitung und Durchführung von Beobachtungsverfahren im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen.
Bezüglich des Begriffes der "Erfahrung" gilt die vorgenannte Definition entsprechend.
6) Vorlage eines tabellarischen Lebenslaufes (Eigenerklärung) der benannten Person. Dieser Lebenslauf muss mindestens umfassen:
— Werdegang der benannten Person,
— Angabe der zusätzlichen Qualifikationen im Bereich der auftragsgegenständlichen Leistungen der unter benannten Person.
Der tabellarische Lebenslauf darf einen Umfang von 2-DIN A4 Seiten nicht überschreiten.
7) Eigenerklärung über mindestens drei (3) geeignete persönliche Referenzen der benannten Person über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge aus den letzten höchstens drei (3) Jahren jeweils mit Angabe des/der
— Auftragswerts in Manntagen (ein Manntag besteht aus acht (8) Zeitstunden),
— Zeitraums der Leistungserbringung,
— öffentlichen oder privaten Empfängers (Name/Anschrift des Referenzauftraggebers und Name des Ansprechpartners beim Referenzauftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse) und
— Referenzbezeichnung und Referenzbeschreibung.
Jede persönliche Referenz, der benannten Person, gilt nur dann als geeignet, wenn alle folgenden Anforderungen erfüllt sind:
a) Gegenstand der Referenz war
— die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen
— und Mitarbeiterbefragungen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen
— und/oder die Vorbereitung und Durchführung von Workshops im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen
— und/oder die Durchführung von Beobachtungsverfahren im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen.
b) Die Referenz wurde aus Sicht des Referenzauftraggebers vertragskonform erbracht.
Damit eine persönliche Referenz innerhalb des vorgegebenen 3-Jahres-Zeitraums als erbracht gilt, darf die Referenz nicht früher als drei (3) Jahre vor Ablauf Angebotsfrist abgeschlossen worden sein.
Mindestanforderung an die persönlichen Referenzen ist weiter, dass
— bei mindestens einer persönlichen Referenz Gegenstand der Referenz die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen gewesen ist,
— und bei mindestens einer persönlichen Referenz Gegenstand der Referenz die Mitarbeiterbefragungen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen gewesen ist,
— und bei mindestens einer persönlichen Referenz Gegenstand der Referenz die Vorbereitung und Durchführung von Workshops im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen gewesen ist.
Es werden nur die vom Bewerber in der vorgesehenen Anlage jeweils genannten persönlichen Referenzen der unter benannten Person berücksichtigt.