Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit werden folgende Kriterien abgefragt:
a) Qualifikation und Berufserfahrung des eingesetzten Projektteams;
b) Referenzprojekte;
c) Ausschluss von Interessenskonflikten.
Zu a) Qualifikation und Berufserfahrung des eingesetzten Projektteams (Mindestanforderung)
Die für das Projekt eingeplante Projektleitung und stellvertretende Projektleitung sind jeweils mit ihrer Qualifikation und Berufserfahrung anzugeben. Die Moderator/innen und Projektmitarbeitende sind mit ihrer Berufserfahrung anzugeben. Hierzu ist das Formblatt „Erklärung zur Eignung“ ausgefüllt einzureichen. Zum Nachweis der Qualifikation ist zudem ein Abschlusszeugnis vorzulegen. Zum Nachweis der Berufserfahrung ist ein Lebenslauf vorzulegen. Für das eingesetzte Projektteam sind folgende Mindestanforderungen nachzuweisen:
— Projektleitung:
—— Hochschulabschluss (Master oder Diplom) und
—— mindestens 5 Jahre Berufserfahrung in der Leitung von Projekten im Bereich der Öffentlichkeitsbeteiligung.
— stellvertretende Projektleitung:
—— Hochschulabschluss (Master oder Diplom) und
—— mindestens 5 Jahre Berufserfahrung in der (stellvertretenden) Leitung von Projekten im Bereich der Öffentlichkeitsbeteiligung.
— Moderator/innen:
—— mindestens 3 Jahre Berufserfahrung in der Moderation von Dialogveranstaltungen mit bis zu 100 Personen,
—— es müssen mindestens 3 Moderator/innen angegeben werden, die alle jeweils die Anforderung an die Berufserfahrung erfüllen müssen. Die Projektleitung und die stellvertretende Projektleitung können zugleich als Moderator/in genannt werden. In diesem Fall sind sowohl die Mindestanforderungen an die Projektleitung/ stellvertretende Projektleitung, als auch die Mindestanforderungen an die Moderator/in zu erfüllen.
— Projektmitarbeitende:
—— mindestens 2 Jahre Berufserfahrung im Bereich der Öffentlichkeitsbeteiligung,
—— es müssen mindestens 2 Projektmitarbeitende angegeben werden, die alle jeweils die Anforderung an die Berufserfahrung erfüllen müssen. Die Projektleitung, die stellvertretende Projektleitung oder die Moderator/innen können nicht zugleich als Projektmitarbeitende genannt werden.
Zu b) Nachweis von Referenzprojekten (Mindestanforderung)
Die Qualifikation des Bietenden ist durch Angabe von Referenzprojekten im Zeitraum seit 2014 nachzuweisen. Zum Nachweis der Referenz ist das Formblatt „Erklärung zur Eignung“ einzureichen.
Es sind mindestens 5 Referenzen über Leistungen im Bereich Öffentlichkeitsbeteiligung einzureichen, die mit der vorliegenden Ausschreibung vergleichbar sind (Konzeption, Moderation und Dokumentation von Dialogveranstaltungen). Mindestens 2 der Referenzen müssen Leistungen im Bereich der Öffentlichkeitsbeteiligung bei Infrastrukturvorhaben beinhalten.
Zu c) Ausschluss von Interessenskonflikten (Mindestanforderung)
Die Auftraggeberin kann die berufliche Leistungsfähigkeit eines Bietenden verneinen, wenn sie feststellt, dass dieser Interessen hat, die mit der Ausführung des öffentlichen Auftrags im Widerspruch stehen und sie nachteilig beeinflussen könnten (vgl. § 46 Abs. 2 VgV). Zum Nachweis des Nichtvorliegens eines solchen Interessenskonfliktes haben die Bieter das Formblatt „Ausschluss Interessenskonflikte“ einzureichen.
Die Auftraggeberin geht von einem solchen Interessenskonflikt insbesondere aus, wenn der Bietende neben dem BASE gleichzeitig für die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE), die BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH, das Nationale Begleitgremium (NBG) oder ein im Bereich der Kerntechnik tätigen Unternehmen für die Öffentlichkeitsarbeit oder beteiligung zum Thema Endlagersuche tätig ist.