Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte mindestens 3 geeignete Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar.
Es gelten die folgenden Anforderungen an die geforderten 3 Referenzen:
— Min. 1 Referenz muss bei einem öffentlichen Auftraggeber erbracht worden sein,
— Min. 1 Referenz wurde mit Bezug zur Einführung der E-Rechnung in Verbindung mit ERP-Systemen wie SAP oder MACH durchgeführt,
— Min. 1 Referenz muss eine Beratung zur Einführung bzw. Nutzung von PEPPOL beinhalten,
— Die Projektbeschreibung und Herleitung der Vergleichbarkeit der Projektinhalte dürfen zusammen eine maximale Anzahl von 600 Wörtern auf maximal 2 DIN A4 Seiten nicht überschreiten.
Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
— Bezeichnung des Projekts,
— Auftraggeber,
— Angabe der zuständigen Kontaktstelle beim Auftraggeber der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten,
— Branche,
— Zeitraum der Leistungserbringung,
— Wert des Auftrages,
— geleistete Personentage,
— Anzahl eingesetzter Personen,
— Projektbeschreibung (Kurzbeschreibung, durchgeführte Leistungen, eingesetzte Technologien),
— Vergleichbarkeit zum geforderten Leistungsgegenstand.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
— Die Referenzen dürfen nicht älter als 3 Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung – gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist).
— Die genannten Referenzprojekte müssen abgeschlossen sein. Sofern es sich um Referenzen handelt, die noch nicht abgeschlossen wurden, ist der bisher erreichte Leistungsstand anzugeben. Noch nicht realisierte Leistungsstände können nicht berücksichtigt werden.
— Für die Referenzen ist die Vorlage „Referenzen“ zu verwenden. Nutzen Sie die Vorlage bitte mehrfach (1 x je Referenz).
Es sind nur 3 Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen einzureichen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI weitere, als bedingungsgemäß betrachtete, Referenzen einzureichen.
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.