Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit benennen Sie bitte mindestens 6 einschlägige Referenzprojekte. Davon haben mindestens:
— 2 Referenzen die Beratung zum Themenbereich „IT-Standards/offene Standards“;
— 2 die Beratung zum Tehmenbereich „Open Source Software (OSS)“;
— eine die Beratung zum Themenbereich „Kollaborationsplattformen“ und
— eine die Beratung zum Themenbereich „soziale Medien“ zum Inhalt.
Für alle einzureichenden Referenzen gelten neben den thematischen Anforderungen noch folgende Mindestanforderungen:
— mindestens 3 Referenzen müssen bei einem öffentlichen Auftraggeber gemäß § 99 GWB erbracht worden sein;
— die Referenzen müssen nach dem 1.8.2017 begonnen worden sein (zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe müssen diese jedoch noch nicht zwingenderweise abgeschlossen sein);
— jede Referenz hat einen Umfang von mindestens 30 Personentagen (bei Projekten in denen Sie als Generalunternehmer, Nachunternehmer oder Mitglied einer Bietergemeinschaft tätig geworden sind, muss der Eigenanteil am Gesamtumfang bei mindestens 30 Personentagen liegen).
Verwenden Sie bitte zur Beschreibung der Unternehmensreferenzen die dafür vorgesehene Anlage „Referenzen“. Die „Referenzbeschreibung“ sollte folgende Punkte enthalten:
— Projektinhalt und Projektziele;
— erzielte Beratungsergebnisse sowie
— eingesetzte Methoden und Werkzeuge.
Sollten Sie in einem Projekt als Generalunternehmer, Nachunternehmer oder Mitglied einer Bietergemeinschaft tätig geworden sein, so geben Sie bitte auch Art und Umfang der von Ihnen durchgeführten Tätigkeiten an.
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.