Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Beratungs- und Fachplanungsleistungen im Bereich audiovisueller Kommunikationstechnik
101122”
Produkte/Dienstleistungen: Technische Planungsleistungen📦
Kurze Beschreibung:
“Beratungs- und Fachplanungsleistungen im Bereich der audiovisuellen Kommunikationstechnik.”
Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 800 000 💰
TH Köln
Gustav-Heinemann-Ufer 54
50968 Köln
Die Leistung bezieht sich auf Neubauvorhaben an allen Standorten der Technischen Hochschule Köln (TH Köln).
Standorte der TH Köln neben Köln sind:
— Gummersbach;
— Leverkusen;
— Erftstadt.
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Beschreibung der Beschaffung:
“Beratungs- und Fachplanungsleistungen im Bereich der audiovisuellen Kommunikationstechnik bei Neubauvorhaben an allen Standorten der Technischen Hochschule...”
Beschreibung der Beschaffung
Beratungs- und Fachplanungsleistungen im Bereich der audiovisuellen Kommunikationstechnik bei Neubauvorhaben an allen Standorten der Technischen Hochschule Köln (TH Köln).
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Fachliche Anforderung an den AN
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität der Integration audiovisueller Kommunikationstechnik
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Arbeitsweise zur Umsetzung der ausgeschriebenen Leistung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Arbeitsweise hinsichtlich der Integration der Projektbeteiligten
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Kommunikation, Kooperation und Verfügbarkeit
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Kosten- und Terminsicherheit in der Planung und Bauausführung
Preis (Gewichtung): 50
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 800 000 💰
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 24
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Der Vertrag wird zunächst befristet auf 2 Jahre abgeschlossen. Es besteht eine zweimalige Verlängerungsmöglichkeit um jeweils ein Jahr.”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Siehe Vergabeunterlagen, dort Dokument Leistungsbeschreibung Ziffer 3.1 Eignungskriterien.” Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Der Bieter fügt seinem Angebot eine aussagekräftige Unternehmensdarstellung (z. B. Angabe Firmensitz, Rechtsform, Umsatzentwicklung, Anzahl Mitarbeiter,...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Der Bieter fügt seinem Angebot eine aussagekräftige Unternehmensdarstellung (z. B. Angabe Firmensitz, Rechtsform, Umsatzentwicklung, Anzahl Mitarbeiter, Angaben zum geplanten Beratungsteam, Nachweis Versicherung) bei. Bitte nutzen Sie hierfür die Anlage Unternehmendsdarstellung.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Der Bieter legt mit seinem Angebot 5 Referenzprojekte aus den letzten 5 Geschäftsjahren vor. Die Referenzen umfassen Beratungs- und Fachplanungsleistungen,...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Der Bieter legt mit seinem Angebot 5 Referenzprojekte aus den letzten 5 Geschäftsjahren vor. Die Referenzen umfassen Beratungs- und Fachplanungsleistungen, die in Art und Umfang den zu vergebenen Leistungen entsprechen. Die anrechenbaren Kosten der Referenzprojekte weisen mindestens 1 Mio. EUR auf und sind auch technologisch mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar. Mindestens 2 Referenzprojekte stammen aus dem Bereich Hochschule/Universität/Bildungssätte.
Bitte nutzen Sie hierfür die Anlage Referenzliste.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Im Rahmen der Angebotsauswertung ist die Vorstellung des Unternehmens durch eine Präsentation in der Hochschule vorgesehen. Die Präsentation findet in Form...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Im Rahmen der Angebotsauswertung ist die Vorstellung des Unternehmens durch eine Präsentation in der Hochschule vorgesehen. Die Präsentation findet in Form einer Web-Konferenz am Montag, den 8.6.2020 (im Zeitraum zwischen 9.00 und 14.00 Uhr statt — die konkrete Uhrzeit wird kurzfristig in einer separaten Einladung über das Vergabeportal mitgeteilt). Bitte berücksichtigen Sie dies in Ihrer Terminplanung.
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-05-12
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-08-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-05-19
12:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Köln
“1. Unter der Internetadresse http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ finden Sie weitere Informationen zum Verfahren. Dort können Sie die Unterlagen sowie die...”
1. Unter der Internetadresse http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ finden Sie weitere Informationen zum Verfahren. Dort können Sie die Unterlagen sowie die Formblätter zum Vergabeverfahren kostenlos herunterladen und bis zum 5.5.2020 um 12.00 Uhr Fragen an die Vergabestelle senden sowie die Antworten (innerhalb von 3 Arbeitstagen) oder ggf. Ergänzungen der Vergabestelle einsehen.
2. Das Angebot und alle vom Bieter abzugebenden Unterlagen/Erklärungen müssen im Original von einer vertretungsberechtigten Person unterzeichnet sein. Die Vertretungsberechtigung der unterzeichnenden Person ist mit dem Angebot nachzuweisen. Soweit sich die Vertretungsberechtigung der Unterzeichnenden Person nicht aus öffentlichen Registern (z. B. Handelsregister) ergibt, ist mit dem Angebot eine Originalvollmacht vorzulegen, die von einer Person unterzeichnet ist, deren Vertretungsberechtigung sich aus einem derartigen Register ergibt. Eine unbeglaubigte Kopie eines Registerauszugs o. ä., aus dem sich die Vollmacht der unterzeichnenden Person bzw. der Person, von dem die unterzeichnende Person ihre Vollmacht ableitet, ergibt, ist dem Angebot beizufügen.
3. Bietergemeinschaften haben zusammen mit dem Angebot eine Erklärung abzugeben, die folgende Punkte enthalten muss:
— Mitglieder der Bietergemeinschaft;
— Benennung eines Mitglieds, das die Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber vertritt;
— Gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder der Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber.
Hinweis:
Hierzu ist das Formblatt „Erklärungen" (Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung) zu verwenden. Die Erklärung ist von allen Mitgliedern zu unterzeichnen. Es ist nicht notwendig, dass alle Mitglieder auf demselben Formblatt unterzeichnen, d. h. es können mehrere Formblätter eingereicht werden.
Bedient sich der Bieter bei der Darstellung seiner Eignung der Leistungsfähigkeit Dritter, indem er beispielsweise auf Referenzprojekte von Subunternehmen usw. verweist, ist mit dem Angebot nachzuweisen, dass der Bieter über alle persönlichen und sachlichen Betriebsmittel dieses Dritten uneingeschränkt verfügen kann. Hierzu muss sich der Dritte unbefristet und mit einseitiger Bindungswirkung verpflichten, im Fall der Auftragserteilung dem Bieter zur Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen alle sachlichen und personellen Mittel einschließlich des erforderlichen Know-hows zur Verfügung zu stellen.
Hierzu hat der Dritte das Formblatt „Erklärungen":
a) Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe und
b) Verpflichtungserklärung Nachunternehmer zu verwenden und nach Maßgabe der vorgenannten Anforderungen an den Nachweis der rechtswirksamen Unterschrift zu unterzeichnen.
4. Das Projekt richtet sich nach den Vorschriften des GWB.
Bekanntmachungs-ID: CXPNY5UDDM5
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland — Spruchkörper Köln c/o Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 221-147-3045📞
Fax: +49 221-147-2889 📠
URL: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Auf die Rügeobliegenheit gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB sowie die Vorgaben zur fristgerechten Einlegung von Nachprüfungsanträgen in § 160 Abs. 3...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Auf die Rügeobliegenheit gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB sowie die Vorgaben zur fristgerechten Einlegung von Nachprüfungsanträgen in § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB wird hingewiesen.
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit er auf eine Rüge gestützt wird, der der Auftraggeber nicht abgeholfen hat und seit Eingang dieser Mitteilung des Auftraggebers mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (Nr. 1),
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (Nr. 2),
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (Nr. 3).
Die Unwirksamkeit eines unter Verstoß des § 134 GWB geschlossenen Vertrages oder eines Vertrages, mit dem ein öffentlicher Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt werden soll, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann gemäß § 135 Abs. 2 GWB in einem Nachprüfungsverfahren nur festgestellt werden, wenn die Unwirksamkeit innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes — jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss — geltend gemacht worden ist.
Hat der öffentliche Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Die Vorschrift des § 134 GWB (Informations- und Wartefrist) lautet wie folgt:
Abs. 1:
Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in
Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist,
Abs. 2:
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an,
Abs. 3:
Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Rheinland — Spruckkörper Köln c/o Bezirksregierung Köln
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 221-147-3045📞
Fax: +49 221-147-2889 📠
URL: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html🌏
Quelle: OJS 2020/S 072-172180 (2020-04-09)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-07-14) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Technische Hochschule Köln
Kontaktperson: Team Einkauf
Telefon: +49 22182753963📞
URL: http://www.th-koeln.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Beratungs- und Fachplanungsleistungen im Bereich der audiovisuellen Kommunikationstechnik
VG 101122”
Kurze Beschreibung:
“Beratungs- und Fachplanungsleistungen im Bereich der audiovisuellen Kommunikationstechnik bei Neubauvorhaben an allen Standorten der TH Köln.”
Währungscode: EUR 💰
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (niedrigstes Angebot): 720604.50
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (höchstes Angebot): 722627.50
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“TH Köln Gustav-Heinemann-Ufer 54
50968 Köln
Die Leistung bezieht sich auf Neubauvorhaben an allenStandorten der Technischen Hochschule Köln (TH...”
Hauptstandort oder Erfüllungsort
TH Köln Gustav-Heinemann-Ufer 54
50968 Köln
Die Leistung bezieht sich auf Neubauvorhaben an allenStandorten der Technischen Hochschule Köln (TH Köln).
Gummersbach, Leverkusen, Erftstadt
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität der Integration audiovisueller Kommmunikationstechnik
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 072-172180
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: VG 101122
Titel:
“Beratungs- und Fachplanungsleistungen im Bereich audiovisueller Kommunikationstechnik”
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-07-09 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Hartmann, Mathias und Partner
Postanschrift: Stettiner Str. 15
Postort: Sonsbeck
Postleitzahl: 47665
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2838910291📞
E-Mail: info@hmpartner.de📧
Fax: +49 2838910295 📠
Region: Wesel🏙️
URL: www.hmpartner.de🌏
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 800 000 💰
Währungscode: EUR 💰
Niedrigstes Angebot: 720604.50
Höchstes Angebot: 722627.50
Informationen über die Vergabe von Unteraufträgen
Der Auftrag wird wahrscheinlich an Unterauftragnehmer vergeben
Kurze Beschreibung des Teils des Auftrags, der an Unterauftragnehmer vergeben werden soll: Wert und Anteil von Unteraufträgen sind unbekannt
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland – c/o Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Zeughausstr. 2-10
Telefon: +49 221147-3045📞
Fax: +49 221147-2889 📠
URL: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Auf die Rügeobliegenheit gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB sowie die Vorgaben zur fristgerechten Einlegung von Nachprüfungsanträgen in § 160 Abs. 3...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Auf die Rügeobliegenheit gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB sowie die Vorgaben zur fristgerechten Einlegung von Nachprüfungsanträgen in § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB wird hingewiesen.. Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit er auf eine Rüge gestützt wird, der der Auftraggeber nicht abgeholfen hat und seit Eingang dieser Mitteilung des Auftraggebers mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
— Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
—— Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (Nr. 1);
—— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (Nr. 2);
—— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (Nr. 3).
— Die Unwirksamkeit eines unter Verstoß des § 134 GWB geschlossenen Vertrages oder eines Vertrages, mit dem ein öffentlicher Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt werden soll, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann gemäß § 135Abs. 2 GWB in einem Nachprüfungsverfahren nur festgestellt werden, wenn die Unwirksamkeit innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes
—— jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss -geltend gemacht worden ist. Hat der öffentliche Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
— Die Vorschrift des § 134 GWB (Informations- und Wartefrist) lautet wie folgt:
— Abs. 1: Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
— Abs. 2: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
— Abs. 3: Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Rheinland – c/o Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Zeughausstr. 2-10
Telefon: +49 221147-3045📞
Fax: +49 221147-2889 📠
URL: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/🌏
Quelle: OJS 2020/S 136-335256 (2020-07-14)