Die dem Rheinisch-Bergischen Kreis zugehörigen Städte Bergisch Gladbach, Burscheid, Overath, Rösrath, Wermelskirchen sowie die Gemeinden Kürten und Odenthal haben gemäß der Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland – im folgenden „Förderrichtlinie des Bundes“ genannt – zur Inanspruchnahme von externen Planungs- und/oder Beratungsleistungen im Sinne der Nummer 3.3 der Förderrichtlinie des Bundes Förderanträge eingereicht und bereits entsprechende Zuwendungsbescheide erhalten.
Zur Vorbereitung und Durchführung von Infrastrukturmaßnahmen sowie zur Unterstützung der Maßnahmen nach Punkt 3. der Förderrichtlinie des Bundes wird die Beschaffung von Beratungsleistungen gemäß Punkt 3.3 dieser Richtlinie für ihre innerörtliche Planung beabsichtigt. Ziel ist es, den Kommunen die konzeptionellen und planerischen Grundlagen für einen flächendeckenden Ausbau von Gigabitnetzen bereitzustellen. Darüber hinaus soll die Planung zur Nutzung von Synergien beim FTTB-Ausbau durch Mitverlegung bei künftigen öffentlichen Baumaßnahmen dienen, um beispielsweise Ausbaukosten zu reduzieren. Darüber hinaus sollen die Ergebnisse auch bei der konzeptionellen Vorbereitung von zukünftigen Förderanträgen zum geplanten „Graue-Flecken“ Programm unterstützen und mögliche Synergien zwischen potentiell förderfähigen und eigenwirtschaftlich auszubauenden Anschlüssen aufzeigen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-01-06.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-12-07.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-12-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Technische Planungsleistungen
Referenznummer: RBK-84-BBPL-122020
Kurze Beschreibung:
“Die dem Rheinisch-Bergischen Kreis zugehörigen Städte Bergisch Gladbach, Burscheid, Overath, Rösrath, Wermelskirchen sowie die Gemeinden Kürten und Odenthal...”
Kurze Beschreibung
Die dem Rheinisch-Bergischen Kreis zugehörigen Städte Bergisch Gladbach, Burscheid, Overath, Rösrath, Wermelskirchen sowie die Gemeinden Kürten und Odenthal haben gemäß der Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland – im folgenden „Förderrichtlinie des Bundes“ genannt – zur Inanspruchnahme von externen Planungs- und/oder Beratungsleistungen im Sinne der Nummer 3.3 der Förderrichtlinie des Bundes Förderanträge eingereicht und bereits entsprechende Zuwendungsbescheide erhalten.
Referenz Daten
Absendedatum: 2020-12-07 📅
Einreichungsfrist: 2021-01-06 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-12-11 📅
Datum des Beginns: 2021-02-02 📅
Datum des Endes: 2021-05-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 242-597871
ABl. S-Ausgabe: 242
Zusätzliche Informationen
“Anzubieten ist ein Pauschalhonorar für das Gesamtprojekt. Pro Kommune steht ein Budget von maximal 50 000 EUR brutto, insgesamt maximal 350 000 EUR brutto...”
Anzubieten ist ein Pauschalhonorar für das Gesamtprojekt. Pro Kommune steht ein Budget von maximal 50 000 EUR brutto, insgesamt maximal 350 000 EUR brutto zur Verfügung. Die Abrechnung erfolgt direkt mit den jeweiligen Kommunen. Diese sind auch Rechnungsadressaten. Es können bei erfolgtem Beratungsfortschritt auch Teilrechnungen gestellt werden. Die Zahlung erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnungen ohne Abzug. Die Stellung der Schlussrechnung ist den Kommunen zwingend spätestens acht Tage nach dem 31.5.2021 vorzulegen. Die Abrechnung mit dem Zuwendungsgeber (BMVI) soll hierdurch sichergestellt werden.
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Quelle: OJS 2020/S 242-597871 (2020-12-07)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-03-31) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 294117.65 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
“Anzubieten ist ein Pauschalhonorar für das Gesamtprojekt. Pro Kommune steht ein Budget von maximal 50 000 EUR brutto, insgesamt maximal 350 000 EUR brutto...”
Anzubieten ist ein Pauschalhonorar für das Gesamtprojekt. Pro Kommune steht ein Budget von maximal 50 000 EUR brutto, insgesamt maximal 350 000 EUR brutto zur Verfügung. Die Abrechnung erfolgt direkt mit den jeweiligen Kommunen. Diese sind auch Rechnungsadressaten. Es können bei erfolgtem Beratungsfortschritt auch Teilrechnungen gestellt werden. Die Zahlung erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnungen ohne Abzug. Die Stellung der Schlussrechnung ist den Kommunen zwingend spätestens 8 Tage nach dem 31.5.2021 vorzulegen. Die Abrechnung mit dem Zuwendungsgeber (BMVI) soll hierdurch sichergestellt werden.
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Quelle: OJS 2021/S 065-167576 (2021-03-31)