Das Klinikum Stadt Soest gGmbH („Klinikum Soest") bietet als Generationenkrankenhaus die zentrale Versorgung für die Menschen in der Region. Die in den vergangenen Jahren verfolgte Wachstumsstrategie war nicht erfolgreich, sondern führte trotz leicht steigender Erträge zu rückläufigen Ergebnissen und einer steigenden Verschuldung. Das Klinikum Soest hat ein Sanierungskonzept nach IDW S6 in Auftrag gegeben.
Der derzeitige Entwurf des Sanierungskonzepts wird aktuell weiter überarbeitet. Die Finalisierung des Sanierungskonzepts ist für Anfang Dezember 2020 vorgesehen.
Ausgeschrieben wird ein Rahmenvertrag über Unterstützungsleistungen zur Umsetzung der im Sanierungskonzept beschriebenen/sich weiterentwickelnden Sanierungsmaßnahmen. Die nach dem Rahmenvertrag zu erbringenden Leistungen sind insbesondere der Leistungsbeschreibung sowie deren Anhängen zu entnehmen. Gemeinsam mit dem Rahmenvertrag werden 3 Einzelaufträge ausgeschrieben, die den aktuellen Bedarf des AG darstellen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-10-22.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-09-11.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Beratungs- und Unterstützungsleistungen für die Klinikum Stadt Soest gGmbH bei der Umsetzung von Maßnahmen aus einem Sanierungskonzept nach IDW S6
INVP-064-2020”
Titel
Beratungs- und Unterstützungsleistungen für die Klinikum Stadt Soest gGmbH bei der Umsetzung von Maßnahmen aus einem Sanierungskonzept nach IDW S6
INVP-064-2020
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Produkte/Dienstleistungen: Allgemeine Managementberatung📦
Kurze Beschreibung:
“Das Klinikum Stadt Soest gGmbH („Klinikum Soest") bietet als Generationenkrankenhaus die zentrale Versorgung für die Menschen in der Region. Die in den...”
Kurze Beschreibung
Das Klinikum Stadt Soest gGmbH („Klinikum Soest") bietet als Generationenkrankenhaus die zentrale Versorgung für die Menschen in der Region. Die in den vergangenen Jahren verfolgte Wachstumsstrategie war nicht erfolgreich, sondern führte trotz leicht steigender Erträge zu rückläufigen Ergebnissen und einer steigenden Verschuldung. Das Klinikum Soest hat ein Sanierungskonzept nach IDW S6 in Auftrag gegeben.
Der derzeitige Entwurf des Sanierungskonzepts wird aktuell weiter überarbeitet. Die Finalisierung des Sanierungskonzepts ist für Anfang Dezember 2020 vorgesehen.
Ausgeschrieben wird ein Rahmenvertrag über Unterstützungsleistungen zur Umsetzung der im Sanierungskonzept beschriebenen/sich weiterentwickelnden Sanierungsmaßnahmen. Die nach dem Rahmenvertrag zu erbringenden Leistungen sind insbesondere der Leistungsbeschreibung sowie deren Anhängen zu entnehmen. Gemeinsam mit dem Rahmenvertrag werden 3 Einzelaufträge ausgeschrieben, die den aktuellen Bedarf des AG darstellen.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 1 300 000 💰
Das Klinikum Stadt Soest gGmbH („Klinikum Soest") bietet als Generationenkrankenhaus die zentrale Versorgung für die Menschen in der Region. Jährlich werden hier rund 17 000 Patienten stationär und 32 000 Patienten ambulant versorgt. Mit zuletzt 316 Betten im Landeskrankenhausplan ist das Klinikum ein typischer regionaler Grund- und Regelversorger. Das Klinikum ist einer der größten Arbeitgeber in der Region und blickt auf eine über 100-jährige Geschichte zurück. Alleinige Gesellschafterin des Klinikums Soest ist die Stadt Soest. Angefangen von der Geburtshilfe bis zum Zentrum für Altersmedizin sind alle medizinischen, pflegerischen und therapeutischen Einrichtungen unter einem Dach zusammengefasst, was eine schnelle, umfassende und individuelle Versorgung ermöglicht. Ergänzt wird das Spektrum durch die Angebote der kooperierenden Praxen, die sich im Ärztehaus des Klinikums befinden, sowie das eigene Therapie- und Rehabilitationszentrum Soest Vital.
Die in den vergangenen Jahren verfolgte Wachstumsstrategie war nicht erfolgreich, sondern führte trotz leicht steigender Erträge zu rückläufigen Ergebnissen und einer steigenden Verschuldung. Im März 2020 befand sich das Klinikum Soest in einer akuten existenzgefährdenden Liquiditätskrise. Das Klinikum Soest hat die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft damit beauftragt, ein Sanierungskonzept nach IDW S6 zu erstellen. Aktuell liegt ein Entwurf eines Sanierungskonzepts Stand 10. Mai 2020 vor. Dieser Entwurf wird derzeit weiter überarbeitet und ausdifferenziert. Die Finalisierung des Sanierungskonzepts ist für Anfang Dezember 2020 vorgesehen. Weitere Fortschreibungen bzw. Änderungen des Sanierungskonzepts sind über die Laufzeit des Rahmenvertrags möglich.
Ausgeschrieben wird ein Rahmenvertrag über Leistungen in Bezug auf die Umsetzung der im Sanierungskonzept beschriebenen und sich noch weiterentwickelnden Maßnahmen zur Sanierung des Klinikums Soest. Die nach dem Rahmenvertrag zu erbringenden Leistungen sind insbesondere der Leistungsbeschreibung sowie deren Anhängen zu entnehmen. Gemeinsam mit dem Rahmenvertrag werden zudem insgesamt 3 Einzelaufträge mit ausgeschrieben, die den aktuellen Bedarf des AG an Leistungen in Bezug auf die umzusetzenden Sanierungsmaßnahmen beinhalten.
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Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 1 300 000 💰
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 38
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“1. Für jedes Unternehmen, das als (1) Bieter, (2) Mitglied einer Bietergemeinschaft oder (3) Drittunternehmen (Drittunternehmen sind solche Unternehmen, auf...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
1. Für jedes Unternehmen, das als (1) Bieter, (2) Mitglied einer Bietergemeinschaft oder (3) Drittunternehmen (Drittunternehmen sind solche Unternehmen, auf deren wirtschaftliche und finanzielle und/oder technische und berufliche Eignung (Leistungsfähigkeit) sich der Bieter/die Bietergemeinschaft im Rahmen seines Angebots beruft (§ 47 VgV) siehe z. B. https://www.gesetze-im-internet.de/vgv_2016/) an dem Angebot teilnimmt, ist ein aktueller Handelsregisterauszug oder vergleichbarer Nachweis (z. B. Vereinsregister, Partnerschaftsregister), der zum Datum der Angebotsfrist nicht älter als ein Monat ist, vorzulegen. Für Unternehmen, die ihre Niederlassung nicht in Deutschland haben, ist nach den jeweiligen Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats nachzuweisen oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachzuweisen.
2. Jeder Bieter hat mit Formblatt BS die Bieterstruktur darzustellen; im Falle einer Bietergemeinschaft ist zudem im Formblatt BG die Bietergemeinschaftsstruktur darzustellen.
3. Von jedem Unternehmen, das als (1) Bieter, (2) Mitglied einer Bietergemeinschaft oder (3) Drittunternehmen (Drittunternehmen sind solche Unternehmen, auf deren wirtschaftliche und finanzielle und/oder technische und berufliche Eignung sich der Bieter/die Bietergemeinschaft im Rahmen seines/ihres Angebots beruft (§ 47 VgV)) an dem Angebot teilnimmt, ist das Formblatt AU vollständig auszufüllen und einzureichen, mittels dessen das einreichende Unternehmen versichert, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB (siehe z. B. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/) vorliegen bzw. bei Vorliegen von Ausschlussgründen den Nachweis der Selbstreinigung gemäß § 125 GWB antritt.
Auch hat der für den Zuschlag vorgesehene Bieter/Bietergemeinschaft, spätestens nach Aufforderung durch den Auftraggeber, von jedem benannten Unterauftragnehmer ein vollständig ausgefülltes Formblatt AU einzureichen. Die Formblätter AU können auch bereits mit der Angebotsabgabe von im Formblatt UAL bereits benannten Unterauftragnehmern eingereicht werden.
4. Von jedem Drittunternehmen, auf dessen wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sich der Bieter/die Bietergemeinschaft beruft (Eignungsleihe), ist mittels Formblatt PE eine Patronatserklärung einzureichen.
5. Von jedem Drittunternehmen, auf dessen technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sich der Bieter/die Bietergemeinschaft beruft, ist mittels Formblatt VE eine Patronatserklärung einzureichen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Eignungskriterium 1): Von jedem Unternehmen, das als (1) Bieter, (2) Mitglied einer Bietergemeinschaft oder (3) Drittunternehmen, auf dessen wirtschaftliche...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Eignungskriterium 1): Von jedem Unternehmen, das als (1) Bieter, (2) Mitglied einer Bietergemeinschaft oder (3) Drittunternehmen, auf dessen wirtschaftliche und finanzielle Eignung sich der Bieter/die Bietergemeinschaft beruft, an dem Angebot teilnimmt, sind mittels Formblatt U Angaben zum Gesamtumsatz (netto) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren sowie zu Umsätzen (netto) mit dem Auftragsgegenstand vergleichbaren Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren zu machen (§ 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV). Alle Beträge sind in EUR anzugeben.
Eignungskriterium 2): Von jedem Unternehmen, das als (1) Bieter, (2) Mitglied einer Bietergemeinschaft oder (3) Drittunternehmen, auf dessen wirtschaftliche und finanzielle Eignung sich der Bieter/die Bietergemeinschaft beruft, an dem Angebot teilnimmt, ist mittels Formblatt V eine Erklärung darüber abzugeben, dass eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung besteht, die in Höhe der im Formblatt V anzugebenden Versicherungssumme je Versicherungsfall Vermögens- und sonstige Schäden im Rahmen der Erfüllung der vertragsgegenständlichen Leistungen gegenüber dem Auftraggeber deckt. Alle Beträge sind in EUR anzugeben.
“Zu Eignungskriterium 1):Der Bieter muss nachweisen, dass seine netto Umsatzerlöse mit vergleichbaren Beratungsleistungen der letzten 3 abgeschlossenen...”
Zu Eignungskriterium 1):Der Bieter muss nachweisen, dass seine netto Umsatzerlöse mit vergleichbaren Beratungsleistungen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre zumindest jeweils 1 800 000,00 EUR pro Geschäftsjahr betragen haben. Die Umsätze der Mitglieder einer Bietergemeinschaft werden kumuliert berücksichtigt. Der Bieter oder die Mitglieder einer Bietergemeinschaft kann/können sich zum Nachweis des Mindestumsatzes auch auf Drittunternehmen (einen Patronatsgeber), der eine Patronatserklärung gemäß Formblatt PE abgegeben hat, berufen. Umsätze mit vergleichbaren Leistungen sind solche Umsätze, die mit der Beratung von Krankenhäusern in öffentlicher Trägerschaft im Zusammenhang mit der Sanierung (i. S. d. Auftragsgegenstands) eines Krankenhauses in öffentlicher Trägerschaft und/oder der Beratung von Veränderungsprozessen (change management) eines Krankenhauses in öffentlicher Trägerschaft erzielt wurden. Krankenhäuser in öffentlicher Trägerschaft sind solche Krankenhäuser, deren alleinige Eigentümer (Gesellschafter) juristische Personen im Sinne des § 99 Nr. 1 bis 4 GWB sind.
Zu Eignungskriterium 2) Der Bieter muss nachweisen, dass die Versicherungssumme der Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung je Versicherungsfall für Vermögensschaden mindestens 5 000 000,00 EUR und für sonstige Schäden mindestens 1 000 000,00 EUR beträgt. Die Versicherungssummen der Mitglieder einer Bietergemeinschaft werden kumuliert berücksichtigt. Der Bieter oder Mitglieder einer Bietergemeinschaft kann/können sich zum Nachweis der Mindestversicherungssumme auch auf Drittunternehmen (einen Patronatsgeber), der eine Patronatserklärung gemäß Formblatt PE abgegeben hat, berufen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Eignungskriterium 3) Der Bieter/die Bietergemeinschaft hat zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit Referenzen über die Erbringung...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Eignungskriterium 3) Der Bieter/die Bietergemeinschaft hat zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit Referenzen über die Erbringung vergleichbarer Leistungen mittels Formblatt R beizubringen. Für jede Referenz ist jeweils ein neues Formblatt R auszufüllen. Um als Referenzprojekt berücksichtigt werden zu können, ist ein Projekt durch vollständiges Ausfüllen des entsprechenden Formblattes R zu beschreiben. Dabei ist hinsichtlich der Angabe des Auftraggebers die vollständige Nennung des Namens des Auftraggebers erforderlich. Der Auftraggeber berücksichtigt Referenzangaben der letzten 3 Jahre. Dabei ist es ausreichend, wenn die Leistungen des jeweiligen Referenzprojektes bereits vor dem vorstehenden Dreijahreszeitraum begonnen haben, soweit sie noch innerhalb dieses Zeitraums weiter durchgeführt wurden. Ebenso ausreichend ist es, wenn die Leistungen bis zur Abgabe des Angebots noch nicht abgeschlossen sind; wobei die Mindestanforderungen für die Referenzen insbesondere der Vorgaben zu den Personentagen vorrangig zu beachten sind.
Eigungskriterium 4) Neben einem Gesamtprojektleiter hat der Bieter/Bietergemeinschaft mit dem Angebotskonzept auch einen Projektleiter Finanzwirtschaft und einen Projektleiter Krankenhauswirtschaft namentlich zu benennen.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Zu Eignungskriterium 3)
a) Mindestanforderungen Referenz Sanierung
Gefordert wird mindestens eine Referenz über die Beratung zu einer Sanierung...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Zu Eignungskriterium 3)
a) Mindestanforderungen Referenz Sanierung
Gefordert wird mindestens eine Referenz über die Beratung zu einer Sanierung (vergleichbar mit dem Auftragsgegenstand) eines Krankenhauses in öffentlicher Trägerschaft in den letzten 3 Jahren. Dabei muss der Umfang der Beratungstätigkeit dieser Referenz mindestens 150 Personentage betragen haben.
Die Erstellung des aktuellen Sanierungskonzepts für das Klinikum Soest wird nicht als zulässige Referenz, die die Mindestanforderungen erfüllt, anerkannt. Krankenhäuser in öffentlicher Trägerschaft sind solche Krankenhäuser, deren alleinige Eigentümer (Gesellschafter) juristische Personen im Sinne des § 99 Nr. 1 bis 4 GWB sind.
b) Mindestanforderungen Referenzen im Übrigen
Gefordert werden mindestes 4 weitere Referenzen, bei denen eine Beratung von Krankenhäusern in öffentlicher Trägerschaft in den letzten 3 Jahren im Zusammenhang mit der Sanierung (vergleichbar mit dem Auftragsgenstand) eines Krankenhauses in öffentlicher Trägerschaft; und/oder Veränderungsprozessen (change management) eines Krankenhauses in öffentlicher Trägerschaft durchgeführt wurde. Dabei muss der Umfang der Beratungstätigkeit jeder einzelnen Referenz mindestens 50 Personentage betragen haben.
Für die jeweiligen Referenzen ist stets das Formblatt R zu nutzen. In der dort für die Eintragung der Referenz vorgesehenen Tabelle sind folgende Angaben zu machen:
1. Referenznummer,
2. Kurztitel des Referenzprojektes,
3. Name des Unternehmens das die Referenz vorlegt,
4. Auftraggeber des Referenzprojekts,
5. Leistungszeitraum (Jahr/Monat),
6. Angabe des bereits erbrachten eigenen Leistungsanteils im Referenzprojekt in Personentagen,
7. Beschreibung des Referenzprojektes: (inhaltlich aussagekräftige Kurzbeschreibung der Leistungen/Tätigkeiten unter Angabe der Themengebiete, die Gegenstand der erbrachten Leistung sind/waren),
8. Vergleichbarkeit des Referenzprojektes/Projektinhaltes mit dem Ausschreibungsgegenstand bzw. Erfüllung der Mindestanforderungen: (Erläuterung, warum die angegebene Referenz den geforderten Bezug zu den ausgeschriebenen Leistungen hat bzw. die Mindestanforderungen erfüllen)
Zu Eignungskriterium 4),
a) Mindestanforderung Projektleiter Finanzwirtschaft
Mit dem Angebotskonzept ist für den namentlich zu bennenden Projektleiter Finanzwirtschaft zu erklären, dass dieser als Wirtschaftsprüfer bestellt ist (oder falls aus einem anderen Staat als Deutschland über eine vergleichbare Qualifikationen verfügt).
b) Mindestanforderung Projektleiter Krankenhauswirtschaft
Mit dem Angebotskonzept ist für den namentlich zu bennenden Projektleiter Krankenhauswirtschaft zu erklären, dass dieser approbierter Arzt ist (oder falls aus einem anderen Staat als Deutschland über eine vergleichbare Qualifikationen verfügt).
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Der ausgeschriebene Rahmenvertrag sowie seine Anlagen (insb. die Leistungsbeschreibung) enthalten verschiedene Vorgaben für die Ausführung der Leistungen....”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Der ausgeschriebene Rahmenvertrag sowie seine Anlagen (insb. die Leistungsbeschreibung) enthalten verschiedene Vorgaben für die Ausführung der Leistungen. Für die Details wird auf die bereitgestellten Vergabeunterlagen verwiesen.
Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass der Bieter ggf. auch die Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie Drittunternehmen und Unterauftragnehmer aufgrund der besonderen Sensibilität bestimmter Informationen in Bezug auf die wirtschaftlichen Verhältnisse des Auftraggebers, die der Auftraggeber den Interessenten zur Verfügung stellen möchte, zuvor eine Verschwiegeheitserklärung mit Formblatt VSE abgeben müssen. Hinsichtlich der Details wird auf die Ausführungen unter Abschnitt VI.3) dieser Bekanntmachung verwiesen.
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-10-22
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-12-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-10-22
12:15 📅
“„Abweichend von Abschnitt I.3) dieser Bekanntmachung steht Anlage 1 zu den Bewerbungsbedingungen nicht unter...”
„Abweichend von Abschnitt I.3) dieser Bekanntmachung steht Anlage 1 zu den Bewerbungsbedingungen nicht unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YD3YY4R/documents zum unentgeltlichen, uneingeschränkten, vollständigen und direkten Abruf zur Verfügung. Das Sanierungskonzept beinhaltet äußerst vertrauliche und schutzwürdige Informationen über das Klinikum Soest. Insbesondere enthält das Sanierungskonzept Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Klinikums. Dies gilt ebenso für die Zusammenfassung des Sanierungskonzepts, die den Bietern als Anlage 1 zu den Bewerbungsbedingungen zur Verfügung gestellt werden soll. Vor diesem Hintergrund ist es erforderlich, gemäß § 41 Abs. 3 VgV i. V. m. § 5 Abs. 3 VgV Maßnahmen zum Schutz dieser hoch sensiblen und vertraulichen Informationen zu treffen. Als Schutzmaßnahme ist vorgesehen, dass die Zusammenfassung des Sanierungskonzepts nicht uneingeschränkt und direkt auf der e-Vergabeplattform DTVP abgerufen werden kann. Vielmehr können nur solche am Auftrag interessierte Unternehmen die Zusammenfassung erhalten, die diese über die e-Vergabeplattform DTVP anfordern (Anforderung über die Kommunikationsfunktion der e-Vergabeplattform DTVP in Textform) und die folgenden Maßnahmen vollständig und ordnungsgemäß erfüllen:
1. Abgabe einer Verschwiegenheitserklärung durch Einreichung des vollständig ausgefüllten Formblatts VSE über die e-Vergabeplattform DTVP;
2. Einreichung einer Referenz für die Beratung zu einer Sanierung eines Krankhauses in öffentlicher Trägerschaft, die die vom Auftraggeber in Abschnitt III.1.3) für die Referenz Sanierung aufgestellten Anforderungen und Mindestanforderungen erfüllt, mittels Formblatt R über die e-Vergabeplattform DTVP.
Im Falle einer Bietergemeinschaft, ist die Verschwiegenheitserklärung (Formblatt VSE) von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben, wobei in der Abforderung darzustellen ist, welchen Beitrag das vorgesehenen Mitglied bei der Leistungsausführung erbringen soll. Für den Fall, dass ein Interessent beabsichtigt, ein Drittunternehmen oder einen Unterauftragnehmer einzubeziehen, das die Informationen aus der Zusammenfassung zwecks Beteiligung am Vergabeverfahren benötigt, hat auch dieses jeweilige Unternehmen eine Verschwiegenheitserklärung (Formblatt VSE) abzugeben, wobei der Interessent im Rahmen der Einreichung des Formblatts VSE jeweils darzustellen hat, welche Leistungen/Kapazitäten das Drittunternehmen bzw. der Unterauftragnehmer erbringen soll und weshalb dieses Unternehmen die Informationen aus der Zusammenfassung des Sanierungskonzepts benötigt. Bevor das Drittunternehmen bzw. Unterauftragnehmer eine Verschwiegenheitserklärung abgegeben hat, diese vom Interessenten über die e-Vergabeplattform DTVP mit den oben dargestellten Informationen an den AG eingereicht wurde und der AG die Freigabe nach Prüfung erteilt hat, darf der Interessent die Zusammenfassung des Sanierungskonzepts oder Inhalte daraus nicht an solche Drittunternehmen oder Unterauftragnehmer weitergeben. Der Auftraggeber wird die ordnungsgemäße Einreichung der vorgenannten Erklärungen und Nachweise sowie ggf. die Erklärungen zur Notwendigkeit der zur Verfügungstellung der Zusammenfassung des Sanierungskonzepts prüfen und nach Feststellung der Ordnungsmäßigkeit (und Erforderlichkeit) dem Interessenten die Zusammenfassung des Sanierungskonzepts über die e-Vergabeplattform DTVP zur Verfügung stellen sowie ggf. die Erlaubnis erteilen, dass der Interessent die Zusammenfassung weiteren Mitgliedern einer beabsichtigten Bietergemeinschaft, Drittunternehmen oder Unterauftragnehmern zur Verfügung stellt.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YD3YY4R
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2514112735📞
Fax: +49 2514112165 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Der Auftraggeber weist auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Auftraggeber weist auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen von Vergabevorschriften hin und verweist insbesondere auf die Fristen für die Einlegung von Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 Abs. 3 GWB. § 160 GWB lautet insgesamt:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt."
Der Auftraggeber wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung gemäß § 134 Abs. 1 GWB unterrichten und ihnen die nach § 134 Abs. 1 GWB bestimmten Informationen zur Verfügung stellen. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Absatz 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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Quelle: OJS 2020/S 180-434809 (2020-09-11)