Das SAX.CERT ist das Sicherheitsnotfallteam (Computer Emergency Response Team) des Freistaates Sachsen. Es unterstützt den Beauftragten für Informationssicherheit des Landes und die Beauftragten für Informationssicherheit der staatlichen oder nicht-staatlichen Stellen des Freistaates in technischen Sicherheitsfragen. Das SAX.CERT ist im Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste angesiedelt.
Für die Sicherstellung der Leistungserbringung durch das SAX.CERT wird externe Unterstützung benötigt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-08-24.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-07-24.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Beratungs- und Unterstützungsleistungen SAX.CERT
SID 2020-12 DR
Produkte/Dienstleistungen: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung📦
Kurze Beschreibung:
“Das SAX.CERT ist das Sicherheitsnotfallteam (Computer Emergency Response Team) des Freistaates Sachsen. Es unterstützt den Beauftragten für...”
Kurze Beschreibung
Das SAX.CERT ist das Sicherheitsnotfallteam (Computer Emergency Response Team) des Freistaates Sachsen. Es unterstützt den Beauftragten für Informationssicherheit des Landes und die Beauftragten für Informationssicherheit der staatlichen oder nicht-staatlichen Stellen des Freistaates in technischen Sicherheitsfragen. Das SAX.CERT ist im Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste angesiedelt.
Für die Sicherstellung der Leistungserbringung durch das SAX.CERT wird externe Unterstützung benötigt.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 748 000 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Dresden🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Sachsen
Beschreibung der Beschaffung:
“Das SAX.CERT ist das Sicherheitsnotfallteam (Computer Emergency Response Team) des Freistaates Sachsen. Es unterstützt den Beauftragten für...”
Beschreibung der Beschaffung
Das SAX.CERT ist das Sicherheitsnotfallteam (Computer Emergency Response Team) des Freistaates Sachsen. Es unterstützt den Beauftragten für Informationssicherheit des Landes und die Beauftragten für Informationssicherheit der staatlichen oder nicht-staatlichen Stellen des Freistaates in technischen Sicherheitsfragen. Das SAX.CERT ist im Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste angesiedelt.
Für die Sicherstellung der Leistungserbringung durch das SAX.CERT wird externe Unterstützung benötigt:
— Unterstützung bei der Dokumentation der Geschäftsprozesse;
— Unterstützung bei der Koordinierung der Organisation von Warn- und Informationsdienst-Leistungen;
— Unterstützung der Prozessumsetzung der Warnmeldungserstellung und Verteilung für alle Ressorts und Behörden des Freistaats;
— Unterstützung der Kontaktstelle.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 748 000 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2020-11-01 📅
Datum des Endes: 2022-10-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Viermalige Verlängerungsoption um jeweils weitere 12 Monate
Über die Inanspruchnahme der Verlängerungsoptionen entscheidet der Auftraggeber jeweils 3 Monate...”
Beschreibung der Verlängerungen
Viermalige Verlängerungsoption um jeweils weitere 12 Monate
Über die Inanspruchnahme der Verlängerungsoptionen entscheidet der Auftraggeber jeweils 3 Monate vor Ablauf des Vertrages. Die Entscheidung wird dem Auftragnehmer schriftlich mitgeteilt.
Mehr anzeigen Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen: Verlängerungsoption (siehe Nr. II.2.7))
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung hat der Bieter, jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft und die Unternehmen, auf deren Eignung...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung hat der Bieter, jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft und die Unternehmen, auf deren Eignung sich der Bieter/die Bietergemeinschaft beruft sowie sonstige Unterauftragnehmer (ggf. mit Eignungsleihe), ggf. unter Verwendung des Standardformulars der EEE (Teil IV), folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben:
— Erklärung über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter niedergelassen ist (vgl. EEE Teil IV, Abschnitt A).
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter, jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft und – sofern zutreffend – die...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter, jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft und – sofern zutreffend – die Unternehmen, auf deren Eignung sich der Bieter/die Bietergemeinschaft beruft, ggf. unter Verwendung des Standardformulars der EEE (Teil IV, Abschnitt B), folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben und folgende Unterlagen vorzulegen:
— kurze Vorstellung des Bieters/der Bietergemeinschaft und des Leistungsportfolios inkl. Hauptgeschäftsfeldern und Kernkompetenzen; dargestellt werden sollen auch die Beteiligungsverhältnisse/Verbindungen bei Bietergemeinschaften bzw. zu Unterauftragnehmern;
— Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist (IT-Service-Management), jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre;
— Eigenerklärung, dass bei Vertragsabschluss für die Zeit der Leistungserbringung eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherungsdeckung in Höhe von 500 000 EUR für Personen- und Sachschäden sowie für Vermögensschäden vorliegt;
Im Falle der Einbindung von sonstigen Unterauftragnehmern für die Leistungserbringung (ggf. mit Eignungsleihe) oder der Bildung einer Bietergemeinschaft ist dieser Nachweis von allen beteiligten Unternehmen einzureichen.
“— Umsatz (brutto) bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist (IT-Service-Management) muss im Jahr 2019 mindestens 50.000 EUR betragen”
— Umsatz (brutto) bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist (IT-Service-Management) muss im Jahr 2019 mindestens 50.000 EUR betragen
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter/die Bietergemeinschaft und/oder das Unternehmen, auf dessen Eignung sich der...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter/die Bietergemeinschaft und/oder das Unternehmen, auf dessen Eignung sich der Bieter/die Bietergemeinschaft beruft, ggf. unter Verwendung des Standardformulars der EEE (Teil IV, Abschnitt C), folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben und folgende Unterlagen vorzulegen:
— mindestens 3 Referenzprojekte Ihres Unternehmens in den letzten 3 Jahren (Projektende darf nicht länger als 3 Jahre zurückliegen) mit Aufgabenstellungen im Bereich von Serviceprozessen und IT-Service-Management und mindestens ein Referenzprojekt in den letzten 3 Jahren mit mehrjährigen Erfahrungen im üblichen Aufgabenfeld eines CERT.
Bitte beschreiben Sie die genannten Referenzprojekte kurz (maximal 2 Seiten) mit folgenden Inhalten:
1. Bezeichnung des Projektes,
2. Leistungszeitraum,
3. Auftraggeber mit vollständiger Anschrift,
4. Kurzbeschreibung des Gesamtprojektes,
5. Inhalt und Art Ihrer Leistungen,
6. Umfang Ihrer Leistung (in Euro und PT).
— Angabe, welche Teile des Auftrags ggf. als Unteraufträge vergeben werden sollen.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Mindestens 3 Referenzprojekte in den letzten 3 Jahren mit Aufgabenstellungen im Bereich von Serviceprozessen und IT-Service-Management und mindestens ein...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Mindestens 3 Referenzprojekte in den letzten 3 Jahren mit Aufgabenstellungen im Bereich von Serviceprozessen und IT-Service-Management und mindestens ein Referenzprojekt in den letzten 3 Jahren mit mehrjährigen Erfahrungen im üblichen Aufgabenfeld eines CERT sind nachgewiesen
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Vergabeunterlagen
Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-08-24
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-11-30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-08-24
13:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Entfällt
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Zusätzliche Informationen
“Gemäß § 47 Abs. 2 S. 3 VgV muss ein Bieter ein Unternehmen, dessen Kapazitäten er für die Erfüllungbestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will...”
Gemäß § 47 Abs. 2 S. 3 VgV muss ein Bieter ein Unternehmen, dessen Kapazitäten er für die Erfüllungbestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will (Eignungsleihe), binnen einer vom Auftraggeber gesetzten Frist ersetzen, wenn dieses Unternehmen ein Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei dem
Unternehmen zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB vorliegen.
Gemäß § 36 Abs. 5 VgV muss ein Bieter einen Unterauftragnehmer binnen einer vom Auftraggeber gesetzten Frist ersetzen, wenn bei diesem Unternehmen zwingende Ausschlussgründe vorliegen.
Mit der Umstellung zur elektronischen Angebotsabgabe seit 18.10.2018 ist das vollständige Angebot (einschließlich aller Anlagen) in elektronischer Form unter Verwendung der Bietersoftware (AI Bietercockpit 8) an die Plattform www.evergabe.sachsen.de zu senden.
Auf der Vergabeplattform des Freistaates Sachsen wird Ihnen die Bietersoftware (AI Bietercockpit 8), die zwingend zur elektronischen Abgabe von Angeboten zu verwenden ist, kostenfrei bereitgestellt. Des weiteren erhalten Sie auf dieser Internetseite weitere Informationen zu den Teilnahmebedingungen für Bieter.
Der Bieter versichert durch Vorlage der ausgefüllten Anlage 4 – Vertraulichkeitsvereinbarung, dass er die Bestimmungen zur Vertraulichkeit einhalten wird.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 341977-3800📞
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de📧
Fax: +49 341977-1049 📠
URL: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ҥ 160 Abs. 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 Abs. 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 135 Abs. 2 GWB die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste
Postanschrift: Garnisonsplatz 10
Postort: Kamenz
Postleitzahl: 01917
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabestelle@sid.sachsen.de📧
URL: https://www.sid.sachsen.de🌏
Quelle: OJS 2020/S 143-352186 (2020-07-24)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-10-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 0.01 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Das SAX.CERT ist das Sicherheitsnotfallteam (Computer Emergency Response Team) des Freistaates Sachsen. Es unterstützt den Beauftragten für...”
Beschreibung der Beschaffung
Das SAX.CERT ist das Sicherheitsnotfallteam (Computer Emergency Response Team) des Freistaates Sachsen. Es unterstützt den Beauftragten für Informationssicherheit des Landes und die Beauftragten für Informationssicherheit der staatlichen oder nicht-staatlichen Stellen des Freistaates in technischen Sicherheitsfragen. Das SAX.CERT ist im Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste angesiedelt. Für die Sicherstellung der Leistungserbringung durch das SAX.CERT wird externe Unterstützung benötigt:
— Unterstützung bei der Dokumentation der Geschäftsprozesse;
— Unterstützung bei der Koordinierung der Organisation von Warn- und Informationsdienst-Leistungen;
— Unterstützung der Prozessumsetzung der Warnmeldungserstellung und Verteilung für alle Ressorts und Behörden des Freistaats;
— Unterstützung der Kontaktstelle.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals in Form der durchschnittlichen Berufserfahrung der Mitarbeiter”
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50,00
Preis (Gewichtung): 50,00
Informationen über Optionen
Beschreibung der Optionen:
“Verlängerungsoption:
Viermalige Verlängerungsoption um jeweils weitere 12 Monate
Über die Inanspruchnahme der Verlängerungsoptionen entscheidet der...”
Beschreibung der Optionen
Verlängerungsoption:
Viermalige Verlängerungsoption um jeweils weitere 12 Monate
Über die Inanspruchnahme der Verlängerungsoptionen entscheidet der Auftraggeber jeweils 3 Monate vor Ablauf des Vertrages.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 143-352186
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1
Titel: Beratungs- und Unterstützungsleistungen SAX.CERT
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-10-05 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 6
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 6
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: S&S Computer Kamenz GmbH
Postanschrift: Hauptstr. 2
Postort: Kamenz
Postleitzahl: 01917
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 35783090160📞
E-Mail: sven.senkpiel@sunds-computer.de📧
Region: Sachsen🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen — GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 204-496863 (2020-10-15)