Eine Beschreibung der zu vergebenden Leistung steht auf der Vergabeplattform des Landes Hessen (
https://vergabe.hessen.de) zur Verfügung und muss dort heruntergeladen werden.
Wirtschaftlichkeitsprüfung:
Es werden die folgenden Zuschlagskriterien mit der jeweiligen Gewichtung festgelegt:
— Leistung (Konzept) 70 %;
— Preis 30 %.
Preisermittlung
Bei der Preisermittlung ist der Tagessatz (in Euro) eines Beraters maßgeblich. Der Preis für den Tagessatz eines Beraters ist ohne die gesetzliche Mehrwertsteuer anzugeben. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist speparat im Preisblatt einzutragen (Datei „Preisblatt" auf der Vergabeplattform").
Für die Eintragung der gesetzlichen Mehrwertsteuer gilt folgendes: Mit dem zweiten Corona-Steuerhilfegesetz erfolgt eine Senkung der Mehrwertsteuer auf 16 % ab dem 1.7.2020 bis einschließlich 31.12.2020. Für das Angebot gilt der im Zeitpunkt des Schlusstermins für die Abgabe von Angeboten geltende Mehrwertsteuersatz. Es fließt der Tagessatz brutto in die Bewertung ein.
Die Bewertung des Preises erfolgt durch Punktevergabe. Der niedrigste Angebotspreis (Tagessatz, brutto) erhält mit 100 Punkten (=100 Prozent) die höchste Punktzahl. Bei Angeboten mit den höheren Tagessätzen werden relativ zu ihrer Abweichung vom günstigsten Angebot entsprechende Punkte vergeben.
Beispiel: Tagessatz Anbieter A = 1 200 EUR/Tagessatz Anbieter B = 1 000 EUR
P = Preisbewertung in Punkten
B erhält als Bieter mit dem niedrigsten Tagessatz 100 Punkte (P). Der Rechenweg ist dann wie folgt: (1 000 : 1 200) x 100 Punkte = 83,34 Punkte (P)
Aufgabenstellung (Erarbeitung eines Konzepts)
Für das Kriterium Leistung wird die Erstellung eines Konzeptes festgelegt. Es sind insgesamt 100 Punkte zu erreichen.
Die Ausführungen des Bieters in den Konzepten sind auf einen Umfang von jeweils 15 Seiten (DIN A4, einseitig, Schriftart Arial, Schriftgrad 11) zu begrenzen.
Ermittlung der Punkte des Konzeptes:
Konzept 1 = erreichte Punkte x 100 % = L 1
Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots
Die Bewertung der Angebote erfolgt durch Addition der gewichteten Punktzahlen für Preis und Leistung.
Dabei wird die Kennzahl der Angebots-Bewertung (Z) unter Berücksichtigung der Gewichtungen nach der folgenden Formel aus den Punkten (P) und den Leistungspunkten (L) ermittelt:
Z = L x 70 % + P x 30 %
Wobei:
Z — Kennzahl für die Angebots-Bewertung (2 Nachkommastellen);
L — in der Bewertung der Leistung (Konzept) erreichte Leistungspunkte (maximal 100 Punkte);
P — auf Basis des niedrigsten Angebotspreises (Tagessatz) ermittelte Preispunkte (maximal 100 Punkte).
Den Zuschlag erhält das Angebot mit dem höchsten Wert der Kennzahl Z. Sind die ermittelten Kennzahlen zweier Angebote absolut identisch, erhält das Angebot mit dem niedrigsten Angebotspreis den Zuschlag. Ist auch dieser Wert identisch, so entscheidet das Los.