Die ausgeschriebene Leistung umfasst die Beräumung von 16 Grünabfallsammelplätzen (GAP) im Landkreis Jerichower Land sowie den Transport der Grünabfälle zu den vier Übergabestellen im Landkreis. Die genauere Beschreibung der auszuführenden Leistung ist der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-01-05.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-12-02.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Beräumung und Transport von Grünabfällen aus dem Landkreis Jerichower Land
ZVS/75/086/20”
Produkte/Dienstleistungen: Transport von Haushaltsabfällen📦
Kurze Beschreibung:
“Die ausgeschriebene Leistung umfasst die Beräumung von 16 Grünabfallsammelplätzen (GAP) im Landkreis Jerichower Land sowie den Transport der Grünabfälle zu...”
Kurze Beschreibung
Die ausgeschriebene Leistung umfasst die Beräumung von 16 Grünabfallsammelplätzen (GAP) im Landkreis Jerichower Land sowie den Transport der Grünabfälle zu den vier Übergabestellen im Landkreis. Die genauere Beschreibung der auszuführenden Leistung ist der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
1️⃣
Ort der Leistung: Jerichower Land🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis Jerichower Land
Beschreibung der Beschaffung:
“Art und Umfang der Leistungserbringung (Personal und Technik) können unter Einhaltung der Vorgaben der vorliegenden Ausschreibungsunterlagen durch den...”
Beschreibung der Beschaffung
Art und Umfang der Leistungserbringung (Personal und Technik) können unter Einhaltung der Vorgaben der vorliegenden Ausschreibungsunterlagen durch den Auftragnehmer frei gewählt werden.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2021-03-01 📅
Datum des Endes: 2022-02-28 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Der Auftraggeber kann nach § 5 der Besonderen Vertragsbedingungen die Laufzeit zweimalig um jeweils ein Jahr, d. h. bis zum 28.2.2023 und bis zum 29.2.2024...”
Beschreibung der Verlängerungen
Der Auftraggeber kann nach § 5 der Besonderen Vertragsbedingungen die Laufzeit zweimalig um jeweils ein Jahr, d. h. bis zum 28.2.2023 und bis zum 29.2.2024 verlängern (einseitige Verlängerungsoption). Spätestens 5 Monate vor Vertragsende muss die Inanspruchnahme der Verlängerungsoption durch den Auftraggeber schriftlich angezeigt werden.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“— Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 42 Abs. 1 VgV i. V. m. §§ 123, 124 GWB,
— Erklärung zur Einhaltung der Tariftreue und...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
— Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 42 Abs. 1 VgV i. V. m. §§ 123, 124 GWB,
— Erklärung zur Einhaltung der Tariftreue und Entgeltgleichheit,
— Erklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen,
— Nachweis Eintrag Berufs- oder Handelsregister (falls eingetragen),
— Erklärung über Mitgliedschaft Berufsgenossenschaft.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherungsbestätigung für Personen-, Sach-, Umwelt- und Vermögensschäden mit den folgenden Deckungssummen je...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherungsbestätigung für Personen-, Sach-, Umwelt- und Vermögensschäden mit den folgenden Deckungssummen je Schadensfall oder Bereitschaftserklärung eines Versicherers zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung im Auftragsfall:
— Personen-, Sach- und Umweltschäden: 1 500 000,00 EUR,
— Vermögensschäden: 300 000,00 EUR.
Dem vergleichbar wäre eine Versicherung über 1 800 000,00 EUR für Personen-, Sach-, Umwelt- und Vermögensschäden.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Erklärung über Referenzen zu der ausgeschriebenen Leistung oder vergleichbare Referenzen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren mit Benennung...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Erklärung über Referenzen zu der ausgeschriebenen Leistung oder vergleichbare Referenzen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren mit Benennung der durchgeführten Leistung und des Durchführungszeitraumes, Benennung des Auftraggebers sowie der transportierten Abfallmenge (Mindestanforderung: eine Referenz der letzten 3 Jahre über mindestens 5 000 Mg),
— Nachweis der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb (EfbV-Zertifikat oder gleichwertiger Nachweis des jeweiligen Landes) nach § 57 KrWG in Verbindung mit der Verordung über Entsorgungsfachbetriebe (Entsorgungsfachbetriebeverordnung – EfbV): Beförderung von biologisch abbaubaren Abfällen (AS 20 02 01),
— Benennung des Standortes (Adresse), von dem die Leistung aus erbracht werden soll (Betriebsstätte),
— Erläuterungen zum Konzept der Leistungserbringung (Umsetzung der Leistung, Angabe der einzusetzenden Fahrzeuge etc.).
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-01-05
14:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-02-28 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-01-05
14:30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Landkreis Jerichower Land
Zentrale Vergabestelle
Bahnhofstraße 9
39288 Burg
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Die Öffnung der Angebote erfolgt unmittelbar nach Ablauf der Angebotsfrist. An der Öffnung der Angebote nehmen Vertreter und Berater des Landkreises...”
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren)
Die Öffnung der Angebote erfolgt unmittelbar nach Ablauf der Angebotsfrist. An der Öffnung der Angebote nehmen Vertreter und Berater des Landkreises Jerichower Land teil. Bieter sind zur Angebotsöffnung nicht zugelassen (§ 55 Abs. 2 VgV).
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: 1. und 2. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Postort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 345-5141477 📠
URL: http://www.lvsa.sachsen-anhalt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt.
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
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Quelle: OJS 2020/S 238-588418 (2020-12-02)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-02-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 646 200 💰
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 238-588418
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: ZVS/75/086/20
Titel: Beräumung und Transport von Grünabfällen aus dem Landkreis Jerichower Land
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-02-15 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 3
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Abfallwirtschaftsgesellschaft Jerichower Land mbH
Nationale Registrierungsnummer: DE139331463
Postort: Genthin
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Jerichower Land🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 371 952 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
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Quelle: OJS 2021/S 042-105587 (2021-02-25)