Bereitstellung Betrieb Bettplätze vuln. P. 2021

Landeshauptstadt München

Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Bereitstellung und der Betrieb von insgesamt bis zu 160 Bettplätzen zur Unterbringung vulnerabler Personen aus dem städtischen Wohnungslosenhilfesystem bzw. aus städtischen Einrichtungen für Geflüchtete inkl. Verpflegung.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-12-07. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-11-20.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-11-20 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2020-11-20)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Vermietung von möblierten Unterkünften für Kurzaufenthalte
Referenznummer: LHM S-III-WP/S3
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Bereitstellung und der Betrieb von insgesamt bis zu 160 Bettplätzen zur Unterbringung vulnerabler Personen aus dem städtischen Wohnungslosenhilfesystem bzw. aus städtischen Einrichtungen für Geflüchtete inkl. Verpflegung.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Vermietung von möblierten Unterkünften für Kurzaufenthalte 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: München, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landeshauptstadt München
Postanschrift: Franziskanerstr. 8
Postleitzahl: 81669
Postort: München
Kontakt
Internetadresse: http://www.muenchen.de 🌏
E-Mail: info-vergabe-bettplaetze.soz@muenchen.de 📧
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9PDQYC/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9PDQYC 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-11-20 📅
Einreichungsfrist: 2020-12-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-11-25 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 230-567237
ABl. S-Ausgabe: 230
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9PDQYC

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Bereitstellung und der Betrieb von insgesamt bis zu 160 Bettplätzen zur Unterbringung vulnerabler Personen aus dem städtischen Wohnungslosenhilfesystem bzw. aus städtischen Einrichtungen für Geflüchtete inkl. Verpflegung. Für diese Zielpersonen besteht aufgrund von Alter und Vorerkrankungen ein erhöhtes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf bei einer möglichen COVID-19 Ansteckung.
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Neben der Bereitstellung von Unterbringungsplätzen ist Gegenstand der Vergabe die Einrichtungsführung auf der Basis der Beschreibungen in dieser Leistungsbeschreibung und der Vereinbarung über die Bereitstellung und den Betrieb von Unterkünften für vulnerable wohnungslose Personengruppen.
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Das Sozialreferat, Amt für Wohnen und Migration, hat einen hohen und dringenden Be-darf an Unterbringungsplätzen zur Versorgung wohnungsloser Haushalte im Zuge der Erfüllung der kommunalen sicherheitsrechtlichen Unterbringungspflicht. Die jüngsten Entwicklungen hinsichtlich der Verbreitung der Corona-Pandemie machen es notwendig, im Bereich der Unterbringung und Versorgung akut wohnungsloser Menschen zusätzliche Kapazitäten aufzubauen und vorzuhalten. Aus diesem Grund sollen in einem Hotel, Hostel, Boardinghaus, Beherbergungsbetrieb oder einer vergleichbaren Einrichtung zwischen 130 und 160 Bettplätze zur Unterbringung von Risikogruppen inkl. Verpflegung und Betriebsführung beschafft werden.
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Hierbei geht es speziell darum, die im Hinblick auf SARS-CoV-2-Infektionsrisiken möglichst risikoarme Beherbergung und Versorgung von Personen, die aufgrund ihres Alters oder bestimmter Vorerkrankungen besonders anfällig für einen schweren Verlauf der durch den neuartigen Corona-Virus verursachten COVID-19 Erkrankung sind (Risikogruppen), sicher zu stellen. Hierbei handelt es sich also nicht um eine Quarantäneunterbringung von Infizierten oder Kontaktpersonen.
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Mit der Anbieterin/dem Anbieter, die/der den Zuschlag erhält, wird die verfahrensgegenständliche Vereinbarung über die Bereitstellung und den Betrieb von Unterkünften für vulnerable wohnungslose Personengruppen geschlossen. Neben den Leistungen der Betriebsführung wird in der Leistungsbeschreibung bzw. im Vertragswerk die Abrechnung der Bettplatzentgelte sowie die Zusammenarbeit mit der Landeshauptstadt München geregelt.
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Die Laufzeit der verfahrensgegenständlichen Vereinbarung beträgt 6 Monate, von 1.1.2021 bis zum 30.6.2021. Besteht ein Bedarf über den 30.6.2021 hinaus, ist eine Verlängerung durch die Auftraggeberin bis zum 31.12.2021 zu den gleichen Konditionen möglich. Ob die Vertragsverlängerung in Anspruch genommen wird, wird der Auftragnehmerin/dem Auftragnehmer spätestens bis 31.5.2021 schriftlich mitgeteilt. Die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Ziehung der Verlängerungsoption.
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Pro belegtem Bettplatz erhält die Betreiberin/der Betreiber ein Bettplatzentgelt sowie eine Versorgungspauschale. Die nicht belegten Bettplätze bis zur Erreichung der vertraglichen vereinbarten Bettplatzzahl hat die Betreiberin/der Betreiber für die Auftraggeber über die Laufzeit bereitgestellt vorzuhalten und zu reservieren (reservierte Bettplätze). Pro reserviertem Bettplatz erhält die Betreiberin/der Betreiber ein reduziertes Bettplatzentgelt.
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Dauer: 6 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Besteht ein Bedarf über den 30.6.2021 hinaus, ist eine Verlängerung durch die Auftraggeberin bis zum 31.12.2021 zu den gleichen Konditionen möglich. Ob die Vertragsverlängerung in Anspruch genommen wird, wird der Auftragnehmerin/dem Auftragnehmer spätestens bis 31.5.2021 schriftlich mitgeteilt. Die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Ziehung der Verlängerungsoption
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Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Mit dem Angebot sind von der Bieterin/dem Bieter (im Falle von Bietergemeinschaften von jedem Mitglied) nach Maßgabe der Vergabeunterlagen vorzulegen:
1. Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 123 GWB,
2. Eigenerkärung zu Ausschlussgründen nach § 124 GWB.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Der angebotene Betrieb muss sich innerhalb des Stadtgebiets München befinden. Eine Haltestelle des öffentlichen Nahverkehrs (Bus, Tram, U-Bahn, S-Bahn) muss in maxi-mal 1 km Entfernung fußläufig erreichbar sein. Gesucht wird ein Betrieb überwiegend mit Ein- und Zweibettzimmern. Die Betten müssen innerhalb des Betriebs räumlich kompakt angeboten werden, insbesondere nach Möglichkeit mit eigenen Zugangswegen, von denen z. B. andere Hotelgäste oder Bewohnerinnen/Bewohner ausgeschlossen sind.
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Es müssen minimal 130 Bettplätze und dürfen maximal 160 Bettplätze angeboten werden. Von der gesamten Bettplatzkapazität sollen 25 Bettplätze, aufgeteilt in 5 oder 6 Mehrbettzimmern, für Familien angeboten werden. Wenn keine Mehrbettzimmer be-reitgestellt werden können, muss es möglich sein, die Familien in Zweibettzimmer in unmittelbarer räumlicher Nähe unterzubringen. Nach Möglichkeit sollten diese Zweibettzimmer Verbindungstüren haben. Zwischen 10 % und 15 % der gesamten Bettplatzkapazität sind für die Unterbringung im Einzelzimmer anzubieten. Die übrigen Zimmer müssen als Doppelzimmer angeboten werden. Sollten diese ein übersteigende Größe haben, werden sie dennoch als Doppelzimmer gewertet.
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Doppel- und Mehrbettzimmer müssen einen Zuschnitt von mindestens 7 m
Hinsichtlich der mobilitätseingeschränkten Personen ist mindestens ein Aufzug erforderlich, über den alle Stockwerke mit den angebotenen Bettplätzen erreicht werden.
Pro Person sind ein Bett (keine Doppelbetten) inklusive Bettwäsche und Handtücher sowie ein Stuhl und ein Schrank zur Verfügung zu stellen. In jedem Zimmer müssen mindestens ein Tisch und eine Dusche sowie ein WC bereitgestellt werden.
Je 35 angebotenen Bettplätzen muss eine Waschmaschine und je 40 Bettplätze ein Trockner zur Verfügung gestellt werden. Durch das Aufstellen und Umsetzen eines Waschplans durch den Betreiber/die Betreiberin soll vermieden werden, dass die Bewohnerinnen/Bewohner untereinander Kontakt haben. Für die Benutzung von Waschmaschine und Trockner darf maximal 2,50 EUR pro Waschgang (inkl. Trockner) berechnet werden.
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Das Objekt muss mit einer ausreichenden W-LAN-Versorgung ausgestattet sein. Eine kostenlose Bereitstellung der WLAN-Nutzung ist nicht verpflichtend.
Sollten in dem Betrieb Zimmer mit Kochzeilen ausgestattet sein, so sind diese entsprechend im Zuge der Angebotseinreichung aufzuzählen und Angaben zur Ausstattung zu machen.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Beschleunigtes Verfahren:
Aufgrund der sich aktuell wieder stark verschärfenden Infektionsgeschehens in der Corona-Pandemie besteht die Befürchtung, dass die Wohnungslosigkeit in München stark ansteigen wird.
Die jüngsten Entwicklungen hinsichtlich der Verbreitung der Corona-Pandemie machen es deshalb notwendig, im Bereich der Unterbringung und Versorgung akut wohnungsloser Menschen sofort Kapazitäten für eigene Unterkünfte für Risikogruppen aufzubauen und vorzuhalten.
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Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 1 Monate
Datum der Angebotseröffnung: 2020-12-07 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Amt für Wohnen und Migration Wohnungslosenhilfe und Prävention Fachplanung Unterbringung S-III-WP/S3
Internetadresse: www.muenchen.de 🌏
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9PDQYC/documents 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411 📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧
Fax: +49 8921762847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit:
1) die Antragstellerin/der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, oder
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden, oder
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden, oder
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2020/S 230-567237 (2020-11-20)