Die Rentenbank vergibt im Auftrag des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft Zuwendungen in Form von direkten Zuschüssen auf der Grundlage von Bundesprogrammen. Diese können mit im Hausbankverfahren abzuwickelnden Darlehen verbunden sein. Zur IT-seitigen Abwicklung dieser Zuschüsse benötigt die Rentenbank ein Online-Portal, über das Zuschüsse bei der Rentenbank direkt vom Zuwendungsempfänger beantragt werden. Die Lösung soll die Flexibilität bieten, zukünftige Aufträge zur Bereitstellung von Förderungen abzudecken. Mit diesem Vergabeverfahren sucht die Rentenbank einen Dienstleister, der die Implementierung bzw. das Customizing einer vorhandenen Basislösung und den Betrieb des Portals übernimmt. Das Portal soll als SaaS-Lösung („Software as a Service“) bereitgestellt werden. Bei der SaaS-Lösung kann es sich sowohl um eine an die Vorgaben der Rentenbank angepasste Standardsoftware als auch um eine Individualentwicklung handeln.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-12-07.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-11-06.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-11-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Softwarepaket und Informationssysteme
Kurze Beschreibung:
Die Rentenbank vergibt im Auftrag des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft Zuwendungen in Form von direkten Zuschüssen auf der Grundlage von Bundesprogrammen. Diese können mit im Hausbankverfahren abzuwickelnden Darlehen verbunden sein. Zur IT-seitigen Abwicklung dieser Zuschüsse benötigt die Rentenbank ein Online-Portal, über das Zuschüsse bei der Rentenbank direkt vom Zuwendungsempfänger beantragt werden. Die Lösung soll die Flexibilität bieten, zukünftige Aufträge zur Bereitstellung von Förderungen abzudecken. Mit diesem Vergabeverfahren sucht die Rentenbank einen Dienstleister, der die Implementierung bzw. das Customizing einer vorhandenen Basislösung und den Betrieb des Portals übernimmt. Das Portal soll als SaaS-Lösung („Software as a Service“) bereitgestellt werden. Bei der SaaS-Lösung kann es sich sowohl um eine an die Vorgaben der Rentenbank angepasste Standardsoftware als auch um eine Individualentwicklung handeln.
Die Rentenbank vergibt im Auftrag des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft Zuwendungen in Form von direkten Zuschüssen auf der Grundlage von Bundesprogrammen. Diese können mit im Hausbankverfahren abzuwickelnden Darlehen verbunden sein. Zur IT-seitigen Abwicklung dieser Zuschüsse benötigt die Rentenbank ein Online-Portal, über das Zuschüsse bei der Rentenbank direkt vom Zuwendungsempfänger beantragt werden. Die Lösung soll die Flexibilität bieten, zukünftige Aufträge zur Bereitstellung von Förderungen abzudecken. Mit diesem Vergabeverfahren sucht die Rentenbank einen Dienstleister, der die Implementierung bzw. das Customizing einer vorhandenen Basislösung und den Betrieb des Portals übernimmt. Das Portal soll als SaaS-Lösung („Software as a Service“) bereitgestellt werden. Bei der SaaS-Lösung kann es sich sowohl um eine an die Vorgaben der Rentenbank angepasste Standardsoftware als auch um eine Individualentwicklung handeln.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Softwarepaket und Informationssysteme📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
1. Bewerbergemeinschaften sind zugelassen und Einzelbewerbern gleichgestellt. Bewerbergemeinschaften haben im Zuschlagsfall eine Rechtsform anzunehmen, bei der eine gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder sichergestellt ist. Bewerbergemeinschaften haben mit dem Teilnahmeantrag die Bewerbergemeinschaftserklärung nach Anlage 2 zu den Bewerbungsbedingungen einzureichen. Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Anlage 1 zu den Bewerbungsbedingungen) und die Vertraulichkeitserklärung (Anlage 7 zu den Bewerbungsbedingungen) für jedes Mitglied gesondert abzugeben. Alle übrigen Bestandteile des Teilnahmeantrags sind lediglich einmal für die Bewerbergemeinschaft als Ganzes einzureichen.
2. a) Ein Bewerber kann im Hinblick auf die erforderliche Leistungsfähigkeit und Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen. Will er von dieser Möglichkeit Gebrauch machen, hat er mit dem Teilnahmeantrag die Eigenerklärung zu Drittunternehmen (Anlage 5 zu den Bewerbungsbedingungen) einzureichen und die dort geforderten Angaben zu Drittunternehmen zu machen. Er hat ferner nachzuweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, beispielsweise indem er für jedes vorgesehene Drittunternehmen eine Verpflichtungserklärung (Anlage 6 zu den Bewerbungsbedingungen) mit seinem Teilnahmeantrag vorlegt. Nimmt ein Bewerber im Hinblick auf die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten eines anderen Unternehmens in Anspruch, muss dieses Unternehmen die Leistung, für die die Kapazitäten benötigt werden, tatsächlich erbringen. Die Möglichkeit der Eignungsleihe besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Dritte, deren Kapazitäten der Bewerber im Hinblick auf die erforderliche Leistungsfähigkeit und Fachkunde erfüllt, müssen die Anforderungen an die Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen erfüllen. Zum Nachweis dessen sind für diese Dritte in jedem Fall mit dem Teilnahmeantrag die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Anlage 1 zu den Bewerbungsbedingungen) vorzulegen. Die Eigenerklärungen über die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit und über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit gemäß Anlage 3 und Anlage 4 zu den Bewerbungsbedingungen sind insoweit für Dritte vorzulegen, wie sich der Bewerber auf ihre Eignung beruft.
2. b) Will ein Bewerber Teile des Auftrags an Unterauftragnehmer vergeben, hat er dies erst in der Angebotsphase mit dem Angebot mitzuteilen. Im Teilnahmewettbewerb sind keine Angaben hierzu zu machen. Unterauftragnehmer müssen ebenfalls die Anforderungen an die Eignung erfüllen und dürfen keine Ausschlussgründe verwirklichen; dies wird in der Angebotsphase geprüft.
3. Mit dem Teilnahmeantrag ist eine Vertraulichkeitserklärung gemäß Anlage 7 zu den Bewerbungsunterlagen einzureichen. Die Erklärung ist für alle Bewerber und Bewerbergemeinschaftsmitglieder vorzulegen.
4. Informationen zur elektronischen Einreichung der Teilnahmeanträge finden sich unter www.had.de.
5. Die Angabe zum voraussichtlichen Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe an ausgewählte Bewerber in Abschnitt IV.2.3) stellt lediglich eine vorläufige und unverbindliche Information dar. Die Aufforderung zur Angebotsabgabe kann auch vor oder nach dem dort genannten Datum versandt werden.
6. Weitere Anforderungen an die Teilnahmeanträge ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
1. Bewerbergemeinschaften sind zugelassen und Einzelbewerbern gleichgestellt. Bewerbergemeinschaften haben im Zuschlagsfall eine Rechtsform anzunehmen, bei der eine gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder sichergestellt ist. Bewerbergemeinschaften haben mit dem Teilnahmeantrag die Bewerbergemeinschaftserklärung nach Anlage 2 zu den Bewerbungsbedingungen einzureichen. Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Anlage 1 zu den Bewerbungsbedingungen) und die Vertraulichkeitserklärung (Anlage 7 zu den Bewerbungsbedingungen) für jedes Mitglied gesondert abzugeben. Alle übrigen Bestandteile des Teilnahmeantrags sind lediglich einmal für die Bewerbergemeinschaft als Ganzes einzureichen.
2. a) Ein Bewerber kann im Hinblick auf die erforderliche Leistungsfähigkeit und Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen. Will er von dieser Möglichkeit Gebrauch machen, hat er mit dem Teilnahmeantrag die Eigenerklärung zu Drittunternehmen (Anlage 5 zu den Bewerbungsbedingungen) einzureichen und die dort geforderten Angaben zu Drittunternehmen zu machen. Er hat ferner nachzuweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, beispielsweise indem er für jedes vorgesehene Drittunternehmen eine Verpflichtungserklärung (Anlage 6 zu den Bewerbungsbedingungen) mit seinem Teilnahmeantrag vorlegt. Nimmt ein Bewerber im Hinblick auf die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten eines anderen Unternehmens in Anspruch, muss dieses Unternehmen die Leistung, für die die Kapazitäten benötigt werden, tatsächlich erbringen. Die Möglichkeit der Eignungsleihe besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Dritte, deren Kapazitäten der Bewerber im Hinblick auf die erforderliche Leistungsfähigkeit und Fachkunde erfüllt, müssen die Anforderungen an die Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen erfüllen. Zum Nachweis dessen sind für diese Dritte in jedem Fall mit dem Teilnahmeantrag die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Anlage 1 zu den Bewerbungsbedingungen) vorzulegen. Die Eigenerklärungen über die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit und über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit gemäß Anlage 3 und Anlage 4 zu den Bewerbungsbedingungen sind insoweit für Dritte vorzulegen, wie sich der Bewerber auf ihre Eignung beruft.
2. b) Will ein Bewerber Teile des Auftrags an Unterauftragnehmer vergeben, hat er dies erst in der Angebotsphase mit dem Angebot mitzuteilen. Im Teilnahmewettbewerb sind keine Angaben hierzu zu machen. Unterauftragnehmer müssen ebenfalls die Anforderungen an die Eignung erfüllen und dürfen keine Ausschlussgründe verwirklichen; dies wird in der Angebotsphase geprüft.
3. Mit dem Teilnahmeantrag ist eine Vertraulichkeitserklärung gemäß Anlage 7 zu den Bewerbungsunterlagen einzureichen. Die Erklärung ist für alle Bewerber und Bewerbergemeinschaftsmitglieder vorzulegen.
4. Informationen zur elektronischen Einreichung der Teilnahmeanträge finden sich unter www.had.de.
5. Die Angabe zum voraussichtlichen Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe an ausgewählte Bewerber in Abschnitt IV.2.3) stellt lediglich eine vorläufige und unverbindliche Information dar. Die Aufforderung zur Angebotsabgabe kann auch vor oder nach dem dort genannten Datum versandt werden.
6. Weitere Anforderungen an die Teilnahmeanträge ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Projekt sieht die Digitalisierung des Antragsprozesses für die kombinierte Zuschuss- und Darlehensgewährung vor. Der Fokus liegt hierbei auf der Bearbeitung der Anträge von Zuschussempfängern (Portallösung) sowie der digitalen Kommunikation (Schnittstellenanbindung) zwischen dem Empfänger, der Hausbank und der Rentenbank.
Das Projekt sieht die Digitalisierung des Antragsprozesses für die kombinierte Zuschuss- und Darlehensgewährung vor. Der Fokus liegt hierbei auf der Bearbeitung der Anträge von Zuschussempfängern (Portallösung) sowie der digitalen Kommunikation (Schnittstellenanbindung) zwischen dem Empfänger, der Hausbank und der Rentenbank.
Die Rentenbank stellt folgende Anforderungen an die bereitzustellende SaaS-Lösung:
— Antragssteller können im Portal Online-Formulare ausfüllen und im eigenen Benutzeraccount zwischenspeichern sowie ergänzende Dokumente hoch- bzw. herunterladen (ein Formular kann einen eigenen Prozess darstellen).
— Formulare können umfangreiche Logiken (vorbelegte Datenfelder, Wenn-Dann-Beziehungen, Abhängigkeiten, Berechnungen sowie Plausibilitätsprüfungen, Dropdown-/Suchfelder etc.) beinhalten.
— Schnittstellenanbindung bzw. Integration an die Bearbeitungsplattform für Förderprogramme sowie an das Identity-Management-System der Rentenbank.
— Haus- und Geschäftsbanken nehmen über das Online-Portal an der Abwicklung der Anträge teil und können ebenfalls Dokumente up- und downloaden. Haus- und Geschäftsbanken müssen dabei ihre am Portal berechtigten Mitarbeiter selbst verwalten können.
— Erfüllung der internen Vorgaben der Rentenbank zur Informationssicherheit sowie internen Revision.
— Erfüllung der externen Vorgaben an die Informationstechnologie in Banken, z. B. der MaRisk, der BAIT sowie der DSGVO.
— Protokollierung und Nachvollziehbarkeit über die ganze Antragsbearbeitungsstrecke.
— Auswertungs- und Reportingmöglichkeiten im Sinne eines Management-Informationssystems über die Antragsdaten und deren Verarbeitung.
— Vier-Augen-Prinzip für die Freigabe von Änderungen bei Workflow-Prozessen und administrativen Tätigkeiten auf Basis eines detaillierten Berechtigungskonzeptes sowie Unterscheidung von technischen, fachlichen und betrieblichen Administratoren nach Vorgabe der Rentenbank.
— Vier-Augen-Prinzip für die Freigabe von Änderungen bei Workflow-Prozessen und administrativen Tätigkeiten auf Basis eines detaillierten Berechtigungskonzeptes sowie Unterscheidung von technischen, fachlichen und betrieblichen Administratoren nach Vorgabe der Rentenbank.
— Portal hat ein responsives Design und kann von gängigen Endgeräten (Desktop-Rechnern, Tablets und Smartphones) genutzt werden.
— Portalauftritt im Corporate Design der Rentenbank ist umzusetzen (www.rentenbank.de).
Die Einzelheiten der zu erbringenden Leistung, insbesondere detaillierte Anforderungen an die SaaS-Lösung, wird die Leistungsbeschreibung enthalten. Diese wird allen Unternehmen zur Verfügung gestellt, die den Teilnahmewettbewerb erfolgreich durchlaufen haben und zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.
Die Einzelheiten der zu erbringenden Leistung, insbesondere detaillierte Anforderungen an die SaaS-Lösung, wird die Leistungsbeschreibung enthalten. Diese wird allen Unternehmen zur Verfügung gestellt, die den Teilnahmewettbewerb erfolgreich durchlaufen haben und zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.
Die Angaben zur Laufzeit des Vertrages in Abschnitt II.2.7 stellen lediglich eine voraussichtliche Angabe zur Mindestlaufzeit des Vertrages dar. Auch die Angabe zu einer Verlängerungsmöglichkeit ist lediglich indikativ. Die tatsächliche Laufzeit des zu vergebenden Vertrages kann auch über die hier genannte Mindestlaufzeit hinausgehen. Genaue Angaben zur Laufzeit enthalten die Vergabeunterlagen, die den ausgewählten Bewerbern mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellt werden.
Die Angaben zur Laufzeit des Vertrages in Abschnitt II.2.7 stellen lediglich eine voraussichtliche Angabe zur Mindestlaufzeit des Vertrages dar. Auch die Angabe zu einer Verlängerungsmöglichkeit ist lediglich indikativ. Die tatsächliche Laufzeit des zu vergebenden Vertrages kann auch über die hier genannte Mindestlaufzeit hinausgehen. Genaue Angaben zur Laufzeit enthalten die Vergabeunterlagen, die den ausgewählten Bewerbern mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellt werden.
Dauer: 36 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Genaue Angaben zur Laufzeit und zu etwaigen Verlängerungsmöglichkeiten enthalten die Vergabeunterlagen, die den ausgewählten Bewerbern mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellt werden.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis über die Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister durch Vorlage eines höchstens 6 Monate alten Registerausdrucks nachzuweisen. Ausländische Bewerber können einen gleichwertigen Nachweis der Erlaubnis zur Berufsausübung nach Maßgabe des Rechts des Staates, in dem sie niedergelassen sind, erbringen.
Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis über die Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister durch Vorlage eines höchstens 6 Monate alten Registerausdrucks nachzuweisen. Ausländische Bewerber können einen gleichwertigen Nachweis der Erlaubnis zur Berufsausübung nach Maßgabe des Rechts des Staates, in dem sie niedergelassen sind, erbringen.
Mit dem Teilnahmeantrag ist außerdem eine Darstellung des Unternehmens des Bewerbers hinsichtlich Rechtsform, Unternehmensstruktur und wesentlichen Tätigkeitsfeldern einzureichen.
Mit dem Teilnahmeantrag ist ferner die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß Anlage 1 zu den Bewerbungsbedingungen einzureichen.
Bewerber werden außerdem gebeten, eine höchstens 3 Monate alte Auskunft (Selbstauskunft) aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150 GewO einzuholen und über die elektronische Vergabeplattform einzureichen. Die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister kann auch unabhängig von dem Teilnahmeantrag und auch noch nach Ablauf der Teilnahmefrist über die elektronische Vergabeplattform eingereicht werden.
Bewerber werden außerdem gebeten, eine höchstens 3 Monate alte Auskunft (Selbstauskunft) aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150 GewO einzuholen und über die elektronische Vergabeplattform einzureichen. Die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister kann auch unabhängig von dem Teilnahmeantrag und auch noch nach Ablauf der Teilnahmefrist über die elektronische Vergabeplattform eingereicht werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Mit dem Teilnahmeantrag ist eine aktuelle Auskunft (Selbstauskunft) eines Unternehmens der Creditreform-Gruppe über die Bonität des Bewerbers einzureichen. Die Auskunft darf nicht älter als 3 Monate, bezogen auf das Datum des Endes der Teilnahmefrist, sein.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
1. Mit dem Teilnahmeantrag ist eine aktuelle Auskunft (Selbstauskunft) eines Unternehmens der Creditreform-Gruppe über die Bonität des Bewerbers einzureichen. Die Auskunft darf nicht älter als 3 Monate, bezogen auf das Datum des Endes der Teilnahmefrist, sein.
2. Mit dem Teilnahmeantrag ist die Eigenerklärung über die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit gemäß Anlage 3 zu den Bewerbungsbedingungen einzureichen. Darin sind Angaben über den Umsatz (netto) des Bewerbers in den vergangenen 3 Kalenderjahren (2017 bis 2019) zu machen, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
2. Mit dem Teilnahmeantrag ist die Eigenerklärung über die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit gemäß Anlage 3 zu den Bewerbungsbedingungen einzureichen. Darin sind Angaben über den Umsatz (netto) des Bewerbers in den vergangenen 3 Kalenderjahren (2017 bis 2019) zu machen, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind.
3. Mit dem Teilnahmeantrag ist außerdem der Nachweis über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckung von jeweils 1 000 000 EUR für Personen- und für Sachschäden sowie 500 000 EUR für Vermögensschäden durch Vorlage einer Versicherungspolice (in Kopie) zu erbringen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
3. Mit dem Teilnahmeantrag ist außerdem der Nachweis über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckung von jeweils 1 000 000 EUR für Personen- und für Sachschäden sowie 500 000 EUR für Vermögensschäden durch Vorlage einer Versicherungspolice (in Kopie) zu erbringen.
Mindeststandards:
Zu 1.: Der Bewerber muss die Bonitätsstufe „gut“ oder besser aufweisen.
Zu 2.: Der Bewerber muss in den vergangenen 3 Kalenderjahren (2017 bis 2019) mindestens einen jährlichen Umsatz von jeweils 1,5 Mio. EUR (netto) erzielt haben.
Zu 3.: Der Bewerber verfügt über eine Betriebshaftpflichtversicherung in der genannten Höhe.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mit dem Teilnahmeantrag ist ferner die Eigenerklärung über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit gemäß Anlage 4 zu den Bewerbungsbedingungen einzureichen.
1. In der Eigenerklärung über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit sind Angaben zur durchschnittlichen Anzahl der Mitarbeiter zu machen, die der Bewerber in den vergangenen 3 Kalenderjahren (2017 bis 2019) fest beschäftigt hat.
2. In der Eigenerklärung über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit sind darüber hinaus Angaben zu Referenzaufträgen zu machen, die das Unternehmen innerhalb eines Zeitraums von 3 Jahren vor Ablauf der Teilnahmefrist ausgeführt hat. Die Anzahl der Referenzaufträge, die der Bewerber benennt, ist nicht beschränkt. Es dürfen nur Referenzaufträge benannt werden, bei denen vor Ablauf der Teilnahmefrist mindestens der Beginn des Regelbetriebs („go live“ oder vergleichbar) erreicht wurde. Zu jedem Referenzauftrag sind folgende Angaben zu machen:
2. In der Eigenerklärung über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit sind darüber hinaus Angaben zu Referenzaufträgen zu machen, die das Unternehmen innerhalb eines Zeitraums von 3 Jahren vor Ablauf der Teilnahmefrist ausgeführt hat. Die Anzahl der Referenzaufträge, die der Bewerber benennt, ist nicht beschränkt. Es dürfen nur Referenzaufträge benannt werden, bei denen vor Ablauf der Teilnahmefrist mindestens der Beginn des Regelbetriebs („go live“ oder vergleichbar) erreicht wurde. Zu jedem Referenzauftrag sind folgende Angaben zu machen:
— Bezeichnung des Referenzauftrags,
— Auftraggeber des Referenzauftrags (Name und Ort) sowie Kontaktdaten eines Ansprechpartners beim Auftraggeber des Referenzauftrags,
— Leistungszeitraum,
— Beschreibung der ausgeführten Leistungen, die so aussagekräftig ist, dass sie eine Bewertung des Referenzauftrags nach Maßgabe der in den Vergabeunterlagen festgelegten Kriterien ermöglicht. Angaben sind zu allen Kriterien gemäß Abschnitt 3.1.4.2 und gemäß Abschnitt 3.2.3.2.2 der Bewerbungsbedingungen zu machen.
— Beschreibung der ausgeführten Leistungen, die so aussagekräftig ist, dass sie eine Bewertung des Referenzauftrags nach Maßgabe der in den Vergabeunterlagen festgelegten Kriterien ermöglicht. Angaben sind zu allen Kriterien gemäß Abschnitt 3.1.4.2 und gemäß Abschnitt 3.2.3.2.2 der Bewerbungsbedingungen zu machen.
Mindeststandards:
Zu 1.: Der Bewerber muss in dem genannten Zeitraum in jedem Kalenderjahr im Durchschnitt mindestens 10 festangestellte Mitarbeiter beschäftigt haben.
Zu 2.:
a) 1. Der Bewerber hat mindestens einen Referenzauftrag aus dem o. g. Zeitraum zu benennen, in dem er bei einem SaaS-Portal:
— eine Projektvorgehensmethode nach dem Wasserfallprinzip oder
— eine Projektvorgehensmethode im agilen Umfeld eingesetzt hat.
b) Der Bewerber hat mindestens einen Referenzauftrag aus dem o. g. Zeitraum zu benennen, in dem er eine der folgenden Maßnahmen zur Qualitätssicherung zum Einsatz gebracht hat:
— Pflichtenheft inkl. detaillierter Beschreibung der umzusetzenden Prozesse,
— Testplan, Testskripte und Testbericht,
— definierter Projekt-Change-Management-Prozess mit definierten Freigaberichtlinien.
c) Der Bewerber hat zu jeder der folgenden Anforderungen mindestens einen Referenzauftrag aus dem o. g. Zeitraum benennen, der diese erfüllt (insgesamt müssen alle Anforderungen durch einen oder mehrere Referenzaufträge abgedeckt sein):
— Projektsprache: deutsch,
— der Bewerber war zentraler Ansprechpartner für die Gesamtlösung (z. B. Generalunternehmer),
— Bereitstellung einer SaaS-Lösung für ein Portal,
— Nutzung eines deutschen Rechenzentrums, das die Anforderungen der ISO 27001 erfüllt,
— Erfüllung eines gängigen Standards zur Informationssicherheit (bspw. C5-Standard des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) oder ISO 27001) bei Ausführung des Auftrags oder von wesentlichen Teilen davon,
— deutschsprachiger Support (an mindestens 12 Stunden pro Tag, an mindestens 5 Tagen pro Woche und mindestens zwischen 7 Uhr und 19 Uhr).
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Die Bedingungen für die Ausführung des Auftrags ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Die Auftraggeberin wird die Zahl der geeigneten Bewerber, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden, begrenzen, sofern genügend geeignete Bewerber zur Verfügung stehen. Die Auftraggeberin beabsichtigt, mindestens 3 Bewerber zur Angebotsabgabe aufzufordern. Sofern geeignete Bewerber in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen, lädt die Auftraggeberin eine Anzahl von geeigneten Bewerbern ein, die nicht niedriger als diese Mindestzahl an Bewerbern ist. Zur Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden, wird die Auftraggeberin die Eignung der Bewerber auf der Grundlage der Angaben der Bewerber im Teilnahmeantrag mit Punkten bewerten. Maßgeblich für die Auswahl ist die Summe an Punkten, die der jeweilige Bewerber erzielt. Es werden die Bewerber mit der höchsten Gesamtpunktzahl zur Angebotsabgabe aufgefordert. Die Punkte werden nach folgenden Kriterien vergeben:
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Auftraggeberin wird die Zahl der geeigneten Bewerber, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden, begrenzen, sofern genügend geeignete Bewerber zur Verfügung stehen. Die Auftraggeberin beabsichtigt, mindestens 3 Bewerber zur Angebotsabgabe aufzufordern. Sofern geeignete Bewerber in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen, lädt die Auftraggeberin eine Anzahl von geeigneten Bewerbern ein, die nicht niedriger als diese Mindestzahl an Bewerbern ist. Zur Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden, wird die Auftraggeberin die Eignung der Bewerber auf der Grundlage der Angaben der Bewerber im Teilnahmeantrag mit Punkten bewerten. Maßgeblich für die Auswahl ist die Summe an Punkten, die der jeweilige Bewerber erzielt. Es werden die Bewerber mit der höchsten Gesamtpunktzahl zur Angebotsabgabe aufgefordert. Die Punkte werden nach folgenden Kriterien vergeben:
— Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit — Umsatz,
— Technische und berufliche Leistungsfähigkeit — Anzahl der Mitarbeiter, Referenzaufträge,
— Einzelheiten zur Bewertung der Teilnahmeanträge anhand dieser Kriterien enthalten die Vergabeunterlagen.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 09:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2020-12-31 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️ Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität des Angebots
Qualitätskriterium (Gewichtung): 60 %
Preis (Gewichtung): 40 %
1. Bewerbergemeinschaften sind zugelassen und Einzelbewerbern gleichgestellt. Bewerbergemeinschaften haben im Zuschlagsfall eine Rechtsform anzunehmen, bei der eine gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder sichergestellt ist. Bewerbergemeinschaften haben mit dem Teilnahmeantrag die Bewerbergemeinschaftserklärung nach Anlage 2 zu den Bewerbungsbedingungen einzureichen. Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Anlage 1 zu den Bewerbungsbedingungen) und die Vertraulichkeitserklärung (Anlage 7 zu den Bewerbungsbedingungen) für jedes Mitglied gesondert abzugeben. Alle übrigen Bestandteile des Teilnahmeantrags sind lediglich einmal für die Bewerbergemeinschaft als Ganzes einzureichen.
1. Bewerbergemeinschaften sind zugelassen und Einzelbewerbern gleichgestellt. Bewerbergemeinschaften haben im Zuschlagsfall eine Rechtsform anzunehmen, bei der eine gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder sichergestellt ist. Bewerbergemeinschaften haben mit dem Teilnahmeantrag die Bewerbergemeinschaftserklärung nach Anlage 2 zu den Bewerbungsbedingungen einzureichen. Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Anlage 1 zu den Bewerbungsbedingungen) und die Vertraulichkeitserklärung (Anlage 7 zu den Bewerbungsbedingungen) für jedes Mitglied gesondert abzugeben. Alle übrigen Bestandteile des Teilnahmeantrags sind lediglich einmal für die Bewerbergemeinschaft als Ganzes einzureichen.
2. a) Ein Bewerber kann im Hinblick auf die erforderliche Leistungsfähigkeit und Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen. Will er von dieser Möglichkeit Gebrauch machen, hat er mit dem Teilnahmeantrag die Eigenerklärung zu Drittunternehmen (Anlage 5 zu den Bewerbungsbedingungen) einzureichen und die dort geforderten Angaben zu Drittunternehmen zu machen. Er hat ferner nachzuweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, beispielsweise indem er für jedes vorgesehene Drittunternehmen eine Verpflichtungserklärung (Anlage 6 zu den Bewerbungsbedingungen) mit seinem Teilnahmeantrag vorlegt. Nimmt ein Bewerber im Hinblick auf die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten eines anderen Unternehmens in Anspruch, muss dieses Unternehmen die Leistung, für die die Kapazitäten benötigt werden, tatsächlich erbringen. Die Möglichkeit der Eignungsleihe besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Dritte, deren Kapazitäten der Bewerber im Hinblick auf die erforderliche Leistungsfähigkeit und Fachkunde erfüllt, müssen die Anforderungen an die Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen erfüllen. Zum Nachweis dessen sind für diese Dritte in jedem Fall mit dem Teilnahmeantrag die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Anlage 1 zu den Bewerbungsbedingungen) vorzulegen. Die Eigenerklärungen über die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit und über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit gemäß Anlage 3 und Anlage 4 zu den Bewerbungsbedingungen sind insoweit für Dritte vorzulegen, wie sich der Bewerber auf ihre Eignung beruft.
2. a) Ein Bewerber kann im Hinblick auf die erforderliche Leistungsfähigkeit und Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen. Will er von dieser Möglichkeit Gebrauch machen, hat er mit dem Teilnahmeantrag die Eigenerklärung zu Drittunternehmen (Anlage 5 zu den Bewerbungsbedingungen) einzureichen und die dort geforderten Angaben zu Drittunternehmen zu machen. Er hat ferner nachzuweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, beispielsweise indem er für jedes vorgesehene Drittunternehmen eine Verpflichtungserklärung (Anlage 6 zu den Bewerbungsbedingungen) mit seinem Teilnahmeantrag vorlegt. Nimmt ein Bewerber im Hinblick auf die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten eines anderen Unternehmens in Anspruch, muss dieses Unternehmen die Leistung, für die die Kapazitäten benötigt werden, tatsächlich erbringen. Die Möglichkeit der Eignungsleihe besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Dritte, deren Kapazitäten der Bewerber im Hinblick auf die erforderliche Leistungsfähigkeit und Fachkunde erfüllt, müssen die Anforderungen an die Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen erfüllen. Zum Nachweis dessen sind für diese Dritte in jedem Fall mit dem Teilnahmeantrag die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Anlage 1 zu den Bewerbungsbedingungen) vorzulegen. Die Eigenerklärungen über die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit und über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit gemäß Anlage 3 und Anlage 4 zu den Bewerbungsbedingungen sind insoweit für Dritte vorzulegen, wie sich der Bewerber auf ihre Eignung beruft.
2. b) Will ein Bewerber Teile des Auftrags an Unterauftragnehmer vergeben, hat er dies erst in der Angebotsphase mit dem Angebot mitzuteilen. Im Teilnahmewettbewerb sind keine Angaben hierzu zu machen. Unterauftragnehmer müssen ebenfalls die Anforderungen an die Eignung erfüllen und dürfen keine Ausschlussgründe verwirklichen; dies wird in der Angebotsphase geprüft.
2. b) Will ein Bewerber Teile des Auftrags an Unterauftragnehmer vergeben, hat er dies erst in der Angebotsphase mit dem Angebot mitzuteilen. Im Teilnahmewettbewerb sind keine Angaben hierzu zu machen. Unterauftragnehmer müssen ebenfalls die Anforderungen an die Eignung erfüllen und dürfen keine Ausschlussgründe verwirklichen; dies wird in der Angebotsphase geprüft.
3. Mit dem Teilnahmeantrag ist eine Vertraulichkeitserklärung gemäß Anlage 7 zu den Bewerbungsunterlagen einzureichen. Die Erklärung ist für alle Bewerber und Bewerbergemeinschaftsmitglieder vorzulegen.
4. Informationen zur elektronischen Einreichung der Teilnahmeanträge finden sich unter www.had.de.
5. Die Angabe zum voraussichtlichen Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe an ausgewählte Bewerber in Abschnitt IV.2.3) stellt lediglich eine vorläufige und unverbindliche Information dar. Die Aufforderung zur Angebotsabgabe kann auch vor oder nach dem dort genannten Datum versandt werden.
5. Die Angabe zum voraussichtlichen Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe an ausgewählte Bewerber in Abschnitt IV.2.3) stellt lediglich eine vorläufige und unverbindliche Information dar. Die Aufforderung zur Angebotsabgabe kann auch vor oder nach dem dort genannten Datum versandt werden.
6. Weitere Anforderungen an die Teilnahmeanträge ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gelten u. a. die §§ 160 f. GWB. Diese haben folgenden Wortlaut:
§ 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161 Form, Inhalt
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161 Form, Inhalt
(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangs bevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangs bevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen,
(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Quelle: OJS 2020/S 220-539657 (2020-11-06)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-05-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
— Antragssteller können im Portal Online-Formulare ausfüllen und im eigenen Benutzeraccount zwischenspeichern sowie ergänzende Dokumente hoch- bzw. herunterladen (ein Formular kann einen eigenen Prozess darstellen),
— Formulare können umfangreiche Logiken (vorbelegte Datenfelder, Wenn-Dann-Beziehungen, Abhängigkeiten, Berechnungen sowie Plausibilitätsprüfungen, Dropdown-/Suchfelder etc.) beinhalten,
— Schnittstellenanbindung bzw. Integration an die Bearbeitungsplattform für Förderprogramme sowie an das Identity-Management-System der Rentenbank,
— Haus- und Geschäftsbanken nehmen über das Online-Portal an der Abwicklung der Anträge teil und können ebenfalls Dokumente up- und downloaden. Haus- und Geschäftsbanken müssen dabei ihre am Portal berechtigten Mitarbeiter selbst verwalten können,
— Erfüllung der internen Vorgaben der Rentenbank zur Informationssicherheit sowie internen Revision,
— Erfüllung der externen Vorgaben an die Informationstechnologie in Banken, z. B. der MaRisk, der BAIT sowie der DSGVO,
— Protokollierung und Nachvollziehbarkeit über die ganze Antragsbearbeitungsstrecke,
— Auswertungs- und Reportingmöglichkeiten im Sinne eines Management-Informationssystems über die Antragsdaten und deren Verarbeitung,
— Vier-Augen-Prinzip für die Freigabe von Änderungen bei Workflow-Prozessen und administrativen Tätigkeiten auf Basis eines detaillierten Berechtigungskonzeptes sowie Unterscheidung von technischen, fachlichen und betrieblichen Administratoren nach Vorgabe der Rentenbank,
— Vier-Augen-Prinzip für die Freigabe von Änderungen bei Workflow-Prozessen und administrativen Tätigkeiten auf Basis eines detaillierten Berechtigungskonzeptes sowie Unterscheidung von technischen, fachlichen und betrieblichen Administratoren nach Vorgabe der Rentenbank,
— Portal hat ein responsives Design und kann von gängigen Endgeräten (Desktop-Rechnern, Tablets und Smartphones) genutzt werden,
Die Angaben zur Laufzeit des Vertrages in Abschnitt II.2.7) stellen lediglich eine voraussichtliche Angabe zur Mindestlaufzeit des Vertrages dar. Auch die Angabe zu einer Verlängerungsmöglichkeit ist lediglich indikativ. Die tatsächliche Laufzeit des zu vergebenden Vertrages kann auch über die hier genannte Mindestlaufzeit hinausgehen. Genaue Angaben zur Laufzeit enthalten die Vergabeunterlagen, die den ausgewählten Bewerbern mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellt werden.
Die Angaben zur Laufzeit des Vertrages in Abschnitt II.2.7) stellen lediglich eine voraussichtliche Angabe zur Mindestlaufzeit des Vertrages dar. Auch die Angabe zu einer Verlängerungsmöglichkeit ist lediglich indikativ. Die tatsächliche Laufzeit des zu vergebenden Vertrages kann auch über die hier genannte Mindestlaufzeit hinausgehen. Genaue Angaben zur Laufzeit enthalten die Vergabeunterlagen, die den ausgewählten Bewerbern mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellt werden.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-04-22 📅
Name: Lucht Probst Associates GmbH
Postort: Frankfurt a. M.
Land: Deutschland 🇩🇪 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
🏙️
Name: Komuno GmbH
Postort: Frankfurt am Main
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: HFK Rechtsanwälte – Rechtsanwalt Dr. Sebastian Conrad
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 161 Form, Inhalt:
(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen.
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(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen.