1. Zusatzinformation für Bietergemeinschaften
Bei Angeboten von Bietergemeinschaften, die sich im Auftragsfall zu Arbeitsgemeinschaften zusammenschließen wollen, sind im Angebot die Mitglieder der Gemeinschaft und die federführende Firma zu benennen.
Mit dem Angebot ist eine von allen Gemeinschaftsmitgliedern unterschriebene Erklärung abzugeben, dass die federführende Firma als bevollmächtigter Vertreter die im Verzeichnis aufgeführten Gemeinschaftsmitglieder gegenüber dem Auftraggeber vertritt und insbesondere berechtigt ist, mit Wirkung für jedes Mitglied ohne Einschränkung Zahlungen anzunehmen, sowie dass jedes Gemeinschaftsmitglied für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung als Gesamtschuldner haftet (siehe Formular Wirt-238 Erklärung der Bieter-/Bewerbergemeinschaft). Die Mitglieder der Bietergemeinschaft sind verpflichtet, die geforderten Erklärungen und Nachweise jeweils für die zur Verfügung gestellten Leistungen und Kapazitäten im Rahmen der Eignungsleihe zu erbringen.
2. Zusatzinformation für Nachauftragnehmereinsatz
Bieter/Bietergemeinschaften, die beabsichtigen, Teile des Auftrags im Wege der Unterauftragsvergabe an dritte Unternehmen zu vergeben, haben mit dem Angebot diese Auftragsteile konkret zu benennen (Wirt 235). Bieter/Bietergemeinschaften, deren Angebote in die engere Wahl kommen, haben zudem auf Anforderung des Auftraggebers folgende Unterlagen einzureichen:
— Benennung der dritten Unternehmen und deren Zuordnung zu den mit dem Angebot benannten Teilen des Auftrages, die im Wege der Unterauftragsvergabe vergeben werden sollen;
— Erklärung jedes benannten dritten Unternehmens über Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB, § 21 Abs. 1 AEntG, § 19 Abs. 1 MiLoG, § 98c Abs. 1 AufenthG, § 21 Abs. 1 SchwarzArbG (Wirt 124 EU);
— Nachweis, dass den Bietern/Bietergemeinschaften die Kapazitäten jedes benannten dritten Unternehmens im Auftragsfall tatsächlich zur Verfügung stünden, etwa entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser dritten Unternehmen (Wirt 236).
Bieter/Bietergemeinschaften die zugleich beabsichtigen, sich im Hinblick auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten von dritten Unternehmen zu berufen (Eignungsleihe), haben bereits mit dem Angebot die vorstehenden Angaben zu machen und die vorstehenden Unterlagen einzureichen. Darüber hinaus sind bezogen auf diese dritten Unternehmen diejenigen Eignungskriterien konkret zu benennen, für deren Erfüllung ihre Kapazitäten in Anspruch genommen werden sollen. Des Weiteren ist die Erfüllung der benannten Eignungskriterien mit den jeweils unter III.1-3 festgelegten Nachweisen der dritten Unternehmen zu belegen, die mit Angebot einzureichen sind.
3. Bieterfragen
Fragen zum Verfahren, der Bekanntmachung, den Vergabeunterlagen oder zur Erstellung der Angebote sind an den Auftraggeber zu richten, entweder über die Vergabeplattform des Landes Berlin oder per E-Mail an
vergabestelle@senjustva.berlin.de.
4. Datenschutz
Die Bieter/Bietergemeinschaften sind im Hinblick auf die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verpflichtet sicherzustellen, dass eine Übermittlung personenbezogener Daten an den Auftraggeber rechtmäßig ist. Soweit notwendig, haben die Bieter/Bietergemeinschaften die betroffenen Personen über die Übermittlung der Daten an den Auftraggeber und deren Verarbeitung für Zwecke des Vergabeverfahrens zu informieren und die Zustimmung der betroffenen Personen einzuholen. Eine gesonderte Information an die betroffenen Personen durch den Auftraggeber erfolgt nicht. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass sie sich bei der Durchführung des Vergabeverfahrens externer Dienstleister (Betreiber der Vergabeplattform) bedient.
Die Fragen sind rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist, spätestens aber bis zum 24. Juli 2020 zu stellen.