Bereitstellung eines Vorschrifteninformationssystem des Landes Berlin

Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung

Bereitstellung, Betrieb und Pflege eines elektronischen Vorschrifteninformationssystems.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-07-27. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-06-05.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-06-05 Auftragsbekanntmachung
2020-12-16 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2020-12-17 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-06-05)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Datenverwaltung
Referenznummer: 5400 E 8 2020
Kurze Beschreibung:
Bereitstellung, Betrieb und Pflege eines elektronischen Vorschrifteninformationssystems.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Datenverwaltung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung
Postanschrift: Salzburger Str. 21-25
Postleitzahl: 10825
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@senjustva.berlin.de 📧
Telefon: +49 309013-3222 📞
Fax: +49 309013-2000 📠
URL der Dokumente: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/2/tenderId/127843 🌏
URL der Teilnahme: https://my.vergabeplattform.berlin.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-06-05 📅
Einreichungsfrist: 2020-07-27 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-06-09 📅
Datum des Beginns: 2020-11-01 📅
Datum des Endes: 2024-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 110-267303
ABl. S-Ausgabe: 110
Zusätzliche Informationen
1. Zusatzinformation für Bietergemeinschaften Bei Angeboten von Bietergemeinschaften, die sich im Auftragsfall zu Arbeitsgemeinschaften zusammenschließen wollen, sind im Angebot die Mitglieder der Gemeinschaft und die federführende Firma zu benennen. Mit dem Angebot ist eine von allen Gemeinschaftsmitgliedern unterschriebene Erklärung abzugeben, dass die federführende Firma als bevollmächtigter Vertreter die im Verzeichnis aufgeführten Gemeinschaftsmitglieder gegenüber dem Auftraggeber vertritt und insbesondere berechtigt ist, mit Wirkung für jedes Mitglied ohne Einschränkung Zahlungen anzunehmen, sowie dass jedes Gemeinschaftsmitglied für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung als Gesamtschuldner haftet (siehe Formular Wirt-238 Erklärung der Bieter-/Bewerbergemeinschaft). Die Mitglieder der Bietergemeinschaft sind verpflichtet, die geforderten Erklärungen und Nachweise jeweils für die zur Verfügung gestellten Leistungen und Kapazitäten im Rahmen der Eignungsleihe zu erbringen. 2. Zusatzinformation für Nachauftragnehmereinsatz Bieter/Bietergemeinschaften, die beabsichtigen, Teile des Auftrags im Wege der Unterauftragsvergabe an dritte Unternehmen zu vergeben, haben mit dem Angebot diese Auftragsteile konkret zu benennen (Wirt 235). Bieter/Bietergemeinschaften, deren Angebote in die engere Wahl kommen, haben zudem auf Anforderung des Auftraggebers folgende Unterlagen einzureichen: — Benennung der dritten Unternehmen und deren Zuordnung zu den mit dem Angebot benannten Teilen des Auftrages, die im Wege der Unterauftragsvergabe vergeben werden sollen; — Erklärung jedes benannten dritten Unternehmens über Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB, § 21 Abs. 1 AEntG, § 19 Abs. 1 MiLoG, § 98c Abs. 1 AufenthG, § 21 Abs. 1 SchwarzArbG (Wirt 124 EU); — Nachweis, dass den Bietern/Bietergemeinschaften die Kapazitäten jedes benannten dritten Unternehmens im Auftragsfall tatsächlich zur Verfügung stünden, etwa entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser dritten Unternehmen (Wirt 236). Bieter/Bietergemeinschaften die zugleich beabsichtigen, sich im Hinblick auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten von dritten Unternehmen zu berufen (Eignungsleihe), haben bereits mit dem Angebot die vorstehenden Angaben zu machen und die vorstehenden Unterlagen einzureichen. Darüber hinaus sind bezogen auf diese dritten Unternehmen diejenigen Eignungskriterien konkret zu benennen, für deren Erfüllung ihre Kapazitäten in Anspruch genommen werden sollen. Des Weiteren ist die Erfüllung der benannten Eignungskriterien mit den jeweils unter III.1-3 festgelegten Nachweisen der dritten Unternehmen zu belegen, die mit Angebot einzureichen sind. 3. Bieterfragen Fragen zum Verfahren, der Bekanntmachung, den Vergabeunterlagen oder zur Erstellung der Angebote sind an den Auftraggeber zu richten, entweder über die Vergabeplattform des Landes Berlin oder per E-Mail an vergabestelle@senjustva.berlin.de. 4. Datenschutz Die Bieter/Bietergemeinschaften sind im Hinblick auf die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verpflichtet sicherzustellen, dass eine Übermittlung personenbezogener Daten an den Auftraggeber rechtmäßig ist. Soweit notwendig, haben die Bieter/Bietergemeinschaften die betroffenen Personen über die Übermittlung der Daten an den Auftraggeber und deren Verarbeitung für Zwecke des Vergabeverfahrens zu informieren und die Zustimmung der betroffenen Personen einzuholen. Eine gesonderte Information an die betroffenen Personen durch den Auftraggeber erfolgt nicht. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass sie sich bei der Durchführung des Vergabeverfahrens externer Dienstleister (Betreiber der Vergabeplattform) bedient. Die Fragen sind rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist, spätestens aber bis zum 24. Juli 2020 zu stellen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Bereitstellung, Betrieb und Pflege eines elektronischen Vorschrifteninformationssystems
Das Vorschrifteninformationssystem soll die Berliner Rechtsvorschriften, d. h. die Berliner Landesgesetze und -verordnungen einschließlich der vollständigen amtlichen Bezeichnung, des amtlichen Inhaltsverzeichnisses, der Überschriften und Anlagen, enthalten.
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Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag beginnt voraussichtlich zum 1. November 2020 und gilt bis zum 31. Dezember 2024. Der Vertrag verlängert sich danach automatisch um ein weiteres Jahr, sofern dieser nicht bis zum 31. Oktober des laufenden Jahres vom Auftraggeber gekündigt wird. Der Vertrag endet spätestens zum 31. Dezember 2025.
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Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen einzureichen:
1. Erklärung über Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB, § 21 Abs. 1 AEntG, § 19 Abs. 1 MiLoG, § 98c Abs. 1 AufenthG, § 21 Abs. 1 SchwarzArbG (Wirt-124 EU),
2. Nachweis über aktuell gültige Eintragung in ein Berufsregister und/oder Handelsregister, soweit nach den jeweiligen Bestimmungen des Mitgliedsstaates am Sitz oder Wohnsitz des Bewerbers/Bieters entsprechendes verpflichtend vorgesehen ist,
3. Eigenerklärung nach § 1 Abs. 2 Frauenförderverordnung (FFV) (Wirt-2141).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Erfahrung
Die Bieter/Bietergemeinschaften müssen über spezifische Erfahrungen mit Entwicklung, Betrieb, Pflege und Weiterentwicklung von Rechtsinformationssystemen oder vergleichbaren Datenbanksystemen verfügen.
Nachweis:
Zum Nachweis der erforderlichen Erfahrung sind mit dem Angebot folgende Unterlagen einzureichen:
— geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens 5 Jahren erbrachten wesentlichen Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers.
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2. Personalkapazitäten
Die Bieter/Bietergemeinschaften müssen über den gesamten Vertragszeitraum (einschließlich etwaiger Verlängerungen) über ausreichend Personal zur Erbringung der auftragsgegenständlichen Leistungen, insbesondere der Supportleistungen, verfügen.
Zum Nachweis der erforderlichen Personalkapazitäten sind mit dem Angebot folgende Unterlagen einzureichen:
— Erklärung über die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl sowie der
freien Mitarbeiter des Unternehmens in den Jahren 2017, 2018, 2019 (ggf. geschätzt);
Anzahl der freien Mitarbeiter des Unternehmens bezogen auf die mit dem Auftragsgegenstand vergleichbaren Leistungen in den Jahren 2017, 2018, 2019 (ggf. geschätzt).
3. Qualitätssicherung
Wesentlicher Bestandteil der Dienstleistungserbringung ist eine angemessene Qualitätssicherung. Dabei wird davon ausgegangen, dass der Auftragnehmer ein Qualitätssicherungssystem sowohl in inhaltlicher als auch technischer Hinsicht aufgebaut hat, das sich an die konkreten Anforderungen dieser Ausschreibung anpassen lässt.
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— Zertifizierung nach ISO 9001 oder Zertifizierung vergleichbarer Art.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 14:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-11-01 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-07-27 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 14:30

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Adresse des Käuferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de 🌏
Dokumente URL: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/2/tenderId/127843 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
1. Zusatzinformation für Bietergemeinschaften
Bei Angeboten von Bietergemeinschaften, die sich im Auftragsfall zu Arbeitsgemeinschaften zusammenschließen wollen, sind im Angebot die Mitglieder der Gemeinschaft und die federführende Firma zu benennen.
Mit dem Angebot ist eine von allen Gemeinschaftsmitgliedern unterschriebene Erklärung abzugeben, dass die federführende Firma als bevollmächtigter Vertreter die im Verzeichnis aufgeführten Gemeinschaftsmitglieder gegenüber dem Auftraggeber vertritt und insbesondere berechtigt ist, mit Wirkung für jedes Mitglied ohne Einschränkung Zahlungen anzunehmen, sowie dass jedes Gemeinschaftsmitglied für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung als Gesamtschuldner haftet (siehe Formular Wirt-238 Erklärung der Bieter-/Bewerbergemeinschaft). Die Mitglieder der Bietergemeinschaft sind verpflichtet, die geforderten Erklärungen und Nachweise jeweils für die zur Verfügung gestellten Leistungen und Kapazitäten im Rahmen der Eignungsleihe zu erbringen.
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2. Zusatzinformation für Nachauftragnehmereinsatz
Bieter/Bietergemeinschaften, die beabsichtigen, Teile des Auftrags im Wege der Unterauftragsvergabe an dritte Unternehmen zu vergeben, haben mit dem Angebot diese Auftragsteile konkret zu benennen (Wirt 235). Bieter/Bietergemeinschaften, deren Angebote in die engere Wahl kommen, haben zudem auf Anforderung des Auftraggebers folgende Unterlagen einzureichen:
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— Benennung der dritten Unternehmen und deren Zuordnung zu den mit dem Angebot benannten Teilen des Auftrages, die im Wege der Unterauftragsvergabe vergeben werden sollen;
— Erklärung jedes benannten dritten Unternehmens über Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB, § 21 Abs. 1 AEntG, § 19 Abs. 1 MiLoG, § 98c Abs. 1 AufenthG, § 21 Abs. 1 SchwarzArbG (Wirt 124 EU);
— Nachweis, dass den Bietern/Bietergemeinschaften die Kapazitäten jedes benannten dritten Unternehmens im Auftragsfall tatsächlich zur Verfügung stünden, etwa entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser dritten Unternehmen (Wirt 236).
Bieter/Bietergemeinschaften die zugleich beabsichtigen, sich im Hinblick auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten von dritten Unternehmen zu berufen (Eignungsleihe), haben bereits mit dem Angebot die vorstehenden Angaben zu machen und die vorstehenden Unterlagen einzureichen. Darüber hinaus sind bezogen auf diese dritten Unternehmen diejenigen Eignungskriterien konkret zu benennen, für deren Erfüllung ihre Kapazitäten in Anspruch genommen werden sollen. Des Weiteren ist die Erfüllung der benannten Eignungskriterien mit den jeweils unter III.1-3 festgelegten Nachweisen der dritten Unternehmen zu belegen, die mit Angebot einzureichen sind.
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3. Bieterfragen
Fragen zum Verfahren, der Bekanntmachung, den Vergabeunterlagen oder zur Erstellung der Angebote sind an den Auftraggeber zu richten, entweder über die Vergabeplattform des Landes Berlin oder per E-Mail an vergabestelle@senjustva.berlin.de.
4. Datenschutz
Die Bieter/Bietergemeinschaften sind im Hinblick auf die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verpflichtet sicherzustellen, dass eine Übermittlung personenbezogener Daten an den Auftraggeber rechtmäßig ist. Soweit notwendig, haben die Bieter/Bietergemeinschaften die betroffenen Personen über die Übermittlung der Daten an den Auftraggeber und deren Verarbeitung für Zwecke des Vergabeverfahrens zu informieren und die Zustimmung der betroffenen Personen einzuholen. Eine gesonderte Information an die betroffenen Personen durch den Auftraggeber erfolgt nicht. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass sie sich bei der Durchführung des Vergabeverfahrens externer Dienstleister (Betreiber der Vergabeplattform) bedient.
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Die Fragen sind rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist, spätestens aber bis zum 24. Juli 2020 zu stellen.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 309013-8316 📞
Fax: +49 309013-7613 📠
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe, II D UVgO-Beschwerdestelle)
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Telefon: +49 309013-8194 📞
E-Mail: petra.deichsel@senweb.berlin.de 📧
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Quelle: OJS 2020/S 110-267303 (2020-06-05)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-12-16)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 365 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin 🏙️

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Land Berlin vertreten durch die Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung
Postanschrift: Salzburger Straße 21-25
Kontakt
Internetadresse: http://www.berlin.de/sen/justva/ 🌏
Telefon: +49 309013/3222 📞

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-12-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-12-21 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 248-618264
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 110-267303
ABl. S-Ausgabe: 248

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-11-12 📅
Name: juris GmbH
Postanschrift: Am Römerkastell 11
Postort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66121
Land: Deutschland 🇩🇪
Regionalverband Saarbrücken 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 365 000 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
E-Mail: vergabekammer@senweb.berlin.de 📧
Internetadresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/ 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: II D (VOL-Stelle)
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Telefon: +49 309013-8498 📞
E-Mail: matthias.bogenschneider@senweb.berlin.de 📧
Internetadresse: https://www.berlin.de/vergabeservice/vergabeleitfaden/beschwerdewege/ 🌏
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Telefon: +49 309013-8316 📞
Quelle: OJS 2020/S 248-618264 (2020-12-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-12-17)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 365 000 EUR 💰

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-12-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-12-22 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 249-621707
ABl. S-Ausgabe: 249
Quelle: OJS 2020/S 249-621707 (2020-12-17)
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