Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Das Vergabeverfahren ist ein nicht offenes Verfahren nach §16 VgV.
In der 1. Stufe (Auswahlphase mit Teilnahmewettbewerb) kann eine unbegrenzte Zahl an Bewerbern Teilnahmeanträge bis zur entsprechenden Teilnahmefrist (siehe Bekanntmachung)einreichen. Die in der Bekanntmachung genannten Kriterien dienen dazu, aus dieser „unbegrenzten“ Auswahl an Bewerbern der 1. Stufe eine für einen Wettbewerb angemessene Zahl geeigneter Bieter für die 2. Stufe (Angebotsphase) auszuwählen. Sofern genügend geeignete Bewerber zur Verfügung stehen, werden mindestens 5 bis maximal 6 Bieter ausgewählt.
Die Auswahl der Bieter erfolgt folgendermaßen:
Eignungskriterien:
Die aktuelle Anzahl aller Mitarbeiter im eigenen Unternehmen, welche die Mindestanforderungen an die Brandsicherheitswachen (d. h. Truppmannausbildung im Sinne der FWDV 2 oder eine abgeschlossene Ausbildung im mittleren feuerwehrtechnischen Dienst oder eine abgeschlossene Ausbildung zum Werkfeuerwehrmann/-frau) erfüllen. Die Anzahl der eingesetzten Mitarbeiter wird im Rahmen der Eignungsprüfung des Teilnahmewettbewerbs mit 40 % gewichtet und folgendermaßen gewertet (siehe Dokument „Eignungskriterien 1. Stufe“):
— 0-49 Mitarbeiter: 0 Punkte,
— 50-90 Mitarbeiter: 1 Punkt,
— 91-130 Mitarbeiter: 2 Punkte,
— 131-170 Mitarbeiter: 3 Punkte,
— 171-200 Mitarbeiter: 4 Punkte,
— größer 200 Mitarbeiter: 5 Punkte.
Die Anzahl ist im Formular „Abfrage zur Eignungsprüfung“ anzugeben.
Die Anzahl der überprüfbaren Referenzen für verschiedene Projekte in Krankenhäusern, Pflegeheimen, in Forschungseinrichtungen, in der Pharma- und/oder Chemieindustrie, in den letzten 3 Jahren, welche mit der zu vergebenden Leistung (d. h. Bereitstellung und Einsatz von Brandsicherheitswachen mit Einsatzkoordinator) vergleichbar sind, wird im Rahmen der Eignungsprüfung des Teilnahmewettbewerbs mit 20 % gewichtet und folgendermaßen gewertet (siehe Dokument „Eignungskriterien 1. Stufe“):
— 0-3 Referenzen: 0 Punkte,
— 4-7 Referenzen: 1 Punkt,
— 8-11 Referenzen: 2 Punkte,
— 12-16 Referenzen: 3 Punkte,
— 17-20 Referenzen: 4 Punkte,
— größer 20 Referenzen: 5 Punkte.
Die Anzahl ist im Formular „Abfrage zur Eignungsprüfung“ anzugeben.
Die Anzahl der überprüfbaren Referenzen für verschiedene Projekte (Als Referenz zählen hier alle Projekte außer die bereits vorgenannten Referenzen (keine Doppelnennung)) in den letzten 3 Jahren, welche mit der zu vergebenden Leistung (d. h. Bereitstellung und Einsatz von Brandsicherheitswachen mit Einsatzkoordinator) vergleichbar sind,
Wird im Rahmen der Eignungsprüfung des Teilnahmewettbewerbs mit 10 % gewichtet und folgendermaßen gewertet (siehe Dokument „Eignungskriterien 1. Stufe“).:
— 0-3 Referenzen: 0 Punkte,
— 4-7 Referenzen: 1 Punkt,
— 8-11 Referenzen: 2 Punkte,
— 12-16 Referenzen: 3 Punkte,
— 17-20 Referenzen: 4 Punkte,
— größer 20 Referenzen: 5 Punkte.
Die Anzahl ist im Formular „Abfrage zur Eignungsprüfung“ anzugeben
Des Weiteren sind die o. g. Referenzen in Form einer Liste, mit Angabe der in den letzten höchstens 3 Jahren erbrachten Dienstleistung mit Angabe des Leistungsort, des Leistungszeitraum sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers, der Branche des Auftraggebers und Anzahl des im Durchschnitt eingesetzten Personals, einzureichen.
Umsatz:
Der gemittelte Umsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre im Bereich Brandschutz/Feuerwehr ist im Formular „Abfrage zur Eignungsprüfung“ anzugeben.
Der gemittelte Umsatz im Rahmen der Eignungsprüfung des Teilnahmewettbewerbs mit 30 % gewichtet (siehe Dokument „Eignungskriterien 1. Stufe“).
Bei gleicher Gesamtpunktzahl wird der Bieter ausgewählt, der die höhere Anzahl an überprüfbaren Referenzen (siehe Kriterium Nr. 2) nachgewiesen hat.
Die verbleibenden Bieter werden in der 2. Stufe (Angebotsphase) aufgefordert ein Angebot gem. Leistungsverzeichnis abzugeben. Bitte reichen Sie in der ersten Stufe (Teilnahmewettbewerb) nicht das ausgefüllte Leistungsverzeichnis ein, dieses dient im TW nur zur Darstellung des zu vergebenden Auftrags!