Bereitstellung und Betrieb eines mobilen Notruf- und Alarmierungssystems für die Gerichtsvollzieher/-innen und Fachkräfte des ambulanten Sozialen Dienstes der Justiz Nordrhein-Westfalen in den Geschäftsbereichen der Oberlandesgerichte Düsseldorf, Hamm und Köln.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-03-11.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-02-06.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Bereitstellung und Betrieb eines mobilen Notruf- und Alarmierungssystems
5420-222 Sdb. 1 (3)”
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten📦
Kurze Beschreibung:
“Bereitstellung und Betrieb eines mobilen Notruf- und Alarmierungssystems für die Gerichtsvollzieher/-innen und Fachkräfte des ambulanten Sozialen Dienstes...”
Kurze Beschreibung
Bereitstellung und Betrieb eines mobilen Notruf- und Alarmierungssystems für die Gerichtsvollzieher/-innen und Fachkräfte des ambulanten Sozialen Dienstes der Justiz Nordrhein-Westfalen in den Geschäftsbereichen der Oberlandesgerichte Düsseldorf, Hamm und Köln.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 3 450 000 💰
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Alarmsysteme📦
Ort der Leistung: Nordrhein-Westfalen🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Oberlandesgerichtsbezirke Düsseldorf, Hamm und Köln
Beschreibung der Beschaffung:
“Abschluss eines Vertrages über die Bereitstellung und den Betrieb eines mobilen Notruf- und Alarmierungssystems für die Gerichtsvollzieher/-innen und...”
Beschreibung der Beschaffung
Abschluss eines Vertrages über die Bereitstellung und den Betrieb eines mobilen Notruf- und Alarmierungssystems für die Gerichtsvollzieher/-innen und Fachkräfte des ambulanten Sozialen Dienstes der Justiz Nordrhein-Westfalen in den Geschäftsbereichen der Oberlandesgerichte Düsseldorf, Hamm und Köln.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Bewertungskriterien aus Teststellung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40 %
Preis (Gewichtung): 60 %
Dauer
Datum des Endes: 2020-12-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Im Falle einer erfolgreichen Pilotierung und vorbehaltlich der Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel soll die Gesamtlaufzeit bis längstens...”
Beschreibung der Verlängerungen
Im Falle einer erfolgreichen Pilotierung und vorbehaltlich der Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel soll die Gesamtlaufzeit bis längstens 31.12.2024 dauern. Vgl. im Übrigen auch die Leistungsbeschreibung.
Mehr anzeigen Informationen über Varianten
Es werden Varianten akzeptiert ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Dem Angebot ist ein Handelsregisterauszug beizufügen, welcher nicht älter als 3 Monate ist.” Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Zur Prüfung, ob die Bieter auch die technische und berufliche sowie wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zur Erfüllung der in diesem Ausschreibungsverfahren...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Zur Prüfung, ob die Bieter auch die technische und berufliche sowie wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zur Erfüllung der in diesem Ausschreibungsverfahren zu vergebenden Leistungen besitzen, sind die nachfolgend aufgeführten Nachweise, Angaben und Erklärungen erforderlich:
a) Der Bieter benennt mit Hilfe der Anlage 1 zur Leistungsbeschreibung mindestens 3 Referenzprojekte der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, die seine Leistungsfähigkeit im Hinblick auf Art und Umfang der zu erbringenden Leistung und sowie seine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit belegen;
b) Der Bieter legt die Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Formular 521 EU) vor;
c) Der Bieter ist verpflichtet, eine Betriebshaftpflichtversicherung zur Abdeckung von Personen-, Sach- und direkten Vermögensschäden vorzuhalten. Zum Nachweis ist eine Ablichtung des Versicherungsvertrages oder eine Bescheinigung des Versicherungsgebers vorzulegen;
d) Bei einem geplanten Einsatz von Subunternehmen und zu Unternehmenskooperationen ist das Formular 532 EU (Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe) unter Angabe der einzusetzenden Subunternehmen bzw. kooperierenden Unternehmen mit Angabe von Firmenname, Adresse und Kontaktdaten (Telefon, Fax und E-Mail) einzureichen.
“Zu c)
Die Versicherungssumme pro Schadensfall muss mindestens 500 000 EUR betragen. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber unverzüglich anzuzeigen, wenn...”
Zu c)
Die Versicherungssumme pro Schadensfall muss mindestens 500 000 EUR betragen. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber unverzüglich anzuzeigen, wenn eine Deckung in dieser Höhe nicht mehr besteht.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Vgl. die Angaben der Eignungskriterien zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit.” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Vgl. Leistungsbeschreibung.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-03-11
23:59 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-07-15 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-03-12
09:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Oberlandesgericht Köln
Dezernat 3
Reichenspergerplatz 1
50670 Köln
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXPNYDCDYLS
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland, c/o Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 221147-2889 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, dem Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch die Präsidentin des Oberlandesgerichts Köln (P´inOLG).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich bei der P´inOLG gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB zu rügen.
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der P´inOLG gem. § 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB geltend gemacht werden.
Teilt die P in OLG dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zustellen.
Bieter, deren Angebot für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden soll, werden vor dem Zuschlag gem. § 134 GWB darüber informiert.
Ein Vertrag darf erst 10 Kalendertage (15 Kalendertage bei nicht elektronischem Versand) nach Absendung dieser Information durch die P´inOLG geschlossen werden. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch die P´inOLG; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Unternehmen kommt es nicht an.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Rheinland, c/o Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 221147-2889 📠
Quelle: OJS 2020/S 028-064636 (2020-02-06)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-07-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 552 500 💰
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 028-064636
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 5420-222 Sdb. 1 (3)
Titel: Bereitstellung und Betrieb eines mobilen Notruf- und Alarmierungssystems
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-07-03 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 8
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Secure2Go B. V.
Postort: Duiven
Land: Niederlande 🇳🇱
Region: Gelderland 🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 3 450 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 552 500 💰
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXPNYDCD6ZT
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, dem Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch die Präsidentin des Oberlandesgerichts Köln (P´inOLG).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich bei der P´inOLG gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB zu rügen.
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der P´inOLG gem. § 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB geltend gemacht werden.
Teilt die P´inOLG dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zustellen.
Bieter, deren Angebot für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden soll, werden vor dem Zuschlag gem. § 134 GWB darüber informiert.
Ein Vertrag darf erst 10 Kalendertage (15 Kalendertage bei nicht elektronischem Versand) nach Absendung dieser Information durch die P´inOLG geschlossen werden. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch die P´inOLG; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Unternehmen kommt es nicht an.
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Quelle: OJS 2020/S 145-357618 (2020-07-27)