Bereitstellung von Unterbringungskapazität für die gemeinsame Unterbringung von je 25 ausländischen Flüchtlingen, einschließlich Verpflegung im Sinne der Leitlinien zum Aufnahmegesetz des Landes Sachsen Anhalt vom 15.1.2013.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-10-28.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-09-23.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bereitstellung von 2 Gemeinschaftsunterkünften für Flüchtlinge
EU LÖ 121/20
Produkte/Dienstleistungen: Unterbringung📦
Kurze Beschreibung:
“Bereitstellung von Unterbringungskapazität für die gemeinsame Unterbringung von je 25 ausländischen Flüchtlingen, einschließlich Verpflegung im Sinne der...”
Kurze Beschreibung
Bereitstellung von Unterbringungskapazität für die gemeinsame Unterbringung von je 25 ausländischen Flüchtlingen, einschließlich Verpflegung im Sinne der Leitlinien zum Aufnahmegesetz des Landes Sachsen Anhalt vom 15.1.2013.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 3 943 000 💰
Informationen über Lose
Angebote können nur für eine Partie eingereicht werden
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Los 1
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Unterbringung📦
Ort der Leistung: Harz🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Innerhalb Landkreis Harz
Beschreibung der Beschaffung:
“Bereitstellung von Unterbringungskapazität für die gemeinsame Unterbringung von 25 ausländischen Flüchtlingen, einschließlich Verpflegung im Sinne der...”
Beschreibung der Beschaffung
Bereitstellung von Unterbringungskapazität für die gemeinsame Unterbringung von 25 ausländischen Flüchtlingen, einschließlich Verpflegung im Sinne der Leitlinien zum Aufnahmegesetz des Landes Sachsen Anhalt vom 15.1.2013.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 1 900 000 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2021-03-01 📅
Datum des Endes: 2022-02-28 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: Verlängerungsoption bis einschließlich 28.2.2024
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Los 2
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Bereitstellung von Unterbringungskapazität für die gemeinsame Unterbringung von je 25 ausländischen Flüchtlingen, einschließlich Verpflegung im Sinne der...”
Beschreibung der Beschaffung
Bereitstellung von Unterbringungskapazität für die gemeinsame Unterbringung von je 25 ausländischen Flüchtlingen, einschließlich Verpflegung im Sinne der Leitlinien zum Aufnahmegesetz des Landes Sachsen Anhalt vom 15.1.2013.
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Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 1 900 000 💰
Nachstehende Nachweise und Qualifikationen sind bei Angebotsabgabe beizufügen
— Nachweise über die Einhaltung allgemeiner bau-, gesundheits-, brandschutz-, umwelt-, lebensmittel- und unfallschutzrechtlicher Vorschriften;
— Nachweise über die Möglichkeit der Einhaltung zusätzlicher Maßnahmen in Bezug auf Unterbringung und Hygiene aufgrund öffentlich-rechtlicher Vorschriften oder Anordnungen der Gesundheitsbehörden von Personen bei den Infektionskrankheiten festgestellt wurden;
— Nachweis der Nutzungsgenehmigung über die Beherbergung/Unterbringung von Personen;
— Grundrisse aller vertragsinhaltlichen Grundstücke und Räumlichkeiten;
— Hausordnung;
— Nachweise bzw. Qualifikationen für die fachliche Eignung von Sicherheitspersonals;
— Nachweise aller vertraglich gebundenen Personen und Dienstleister;
— Polizeiliches Führungszeugnis des Betreibers bei Angebotsabgabe und aller Beschäftigten und Mitarbeiter vertraglich gebundener Dienstleister bei Vertragsabschluss.
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-10-28
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-12-11 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-10-28
10:20 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Landkreis Harz
Friedrich Ebert Straße 42, 38820 Halberstadt
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Leistungsausschreibung, rein elektronisches Verfahren
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Landesverwaltungsamt Sachsen Anhalt
Postanschrift: Ernst Kamith Straße 2
Postort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 345-5410📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“§ 160 GWB – Einleitung und Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 GWB – Einleitung und Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 168 GWB – Entscheidung der Vergabekammer
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.
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Quelle: OJS 2020/S 188-454021 (2020-09-23)
Ergänzende Angaben (2020-10-28)
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2020/S 188-454021
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2)
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2020-10-28 📅
Zeit: 10:00
Neuer Wert
Datum: 2020-11-16 📅
Zeit: 10:00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.6)
Ort des zu ändernden Textes: Bindefrist des Angebots
Alter Wert
Text: Das Angebot muss gültig bleiben bis: 11/12/2020
Neuer Wert
Text: Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/12/2020
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.7)
Ort des zu ändernden Textes: Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Alter Wert
Datum: 2020-10-28 📅
Zeit: 10:20
Neuer Wert
Datum: 2020-11-16 📅
Zeit: 10:20
Quelle: OJS 2020/S 213-522538 (2020-10-28)