Bereitstellung von 2 Gemeinschaftsunterkünften für Flüchtlinge

Landkreis Harz, zentrale Vergabestelle

Bereitstellung von Unterbringungskapazität für die gemeinsame Unterbringung von je 25 ausländischen Flüchtlingen, einschließlich Verpflegung im Sinne der Leitlinien zum Aufnahmegesetz des Landes Sachsen Anhalt vom 15.1.2013.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-10-28. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-09-23.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-09-23 Auftragsbekanntmachung
2020-10-28 Ergänzende Angaben
Auftragsbekanntmachung (2020-09-23)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Unterbringung
Referenznummer: EU LÖ 121/20
Kurze Beschreibung:
Bereitstellung von Unterbringungskapazität für die gemeinsame Unterbringung von je 25 ausländischen Flüchtlingen, einschließlich Verpflegung im Sinne der Leitlinien zum Aufnahmegesetz des Landes Sachsen Anhalt vom 15.1.2013.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Unterbringung 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Unterbringung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Harz 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot ausschließlich für ein Los
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Harz, zentrale Vergabestelle
Postanschrift: Friedrich Ebert Straße 42
Postleitzahl: 38820
Postort: Halberstadt
Kontakt
Internetadresse: http://www.kreis-hz.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@kreis-hz.de 📧
Telefon: +49 3941-59705719 📞
Fax: +49 3941-59704282 📠
URL der Dokumente: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=352724 🌏
URL der Teilnahme: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=352724 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-09-23 📅
Einreichungsfrist: 2020-10-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-09-28 📅
Datum des Beginns: 2021-03-01 📅
Datum des Endes: 2022-02-28 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 188-454021
ABl. S-Ausgabe: 188
Zusätzliche Informationen
Leistungsausschreibung, rein elektronisches Verfahren

Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 3 943 000 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: Los 1
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Bereitstellung von Unterbringungskapazität für die gemeinsame Unterbringung von 25 ausländischen Flüchtlingen, einschließlich Verpflegung im Sinne der Leitlinien zum Aufnahmegesetz des Landes Sachsen Anhalt vom 15.1.2013.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 900 000 EUR 💰
Beschreibung der Verlängerungen: Verlängerungsoption bis einschließlich 28.2.2024
Bezeichnung des Loses: Los 2
Losnummer: 2
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Innerhalb Landkreis Harz

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=352724&criteriaId=8403
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=352724&criteriaId=8402
Technische und berufliche Fähigkeiten: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=352724&criteriaId=8401
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Nachstehende Nachweise und Qualifikationen sind bei Angebotsabgabe beizufügen
— Nachweise über die Einhaltung allgemeiner bau-, gesundheits-, brandschutz-, umwelt-, lebensmittel- und unfallschutzrechtlicher Vorschriften;
— Nachweise über die Möglichkeit der Einhaltung zusätzlicher Maßnahmen in Bezug auf Unterbringung und Hygiene aufgrund öffentlich-rechtlicher Vorschriften oder Anordnungen der Gesundheitsbehörden von Personen bei den Infektionskrankheiten festgestellt wurden;
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— Nachweis der Nutzungsgenehmigung über die Beherbergung/Unterbringung von Personen;
— Grundrisse aller vertragsinhaltlichen Grundstücke und Räumlichkeiten;
— Hausordnung;
— Nachweise bzw. Qualifikationen für die fachliche Eignung von Sicherheitspersonals;
— Nachweise aller vertraglich gebundenen Personen und Dienstleister;
— Polizeiliches Führungszeugnis des Betreibers bei Angebotsabgabe und aller Beschäftigten und Mitarbeiter vertraglich gebundener Dienstleister bei Vertragsabschluss.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-12-11 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-10-28 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:20
Ort des Eröffnungstermins: Landkreis Harz
Friedrich Ebert Straße 42, 38820 Halberstadt
Zusätzliche Informationen: Leistungsausschreibung, rein elektronisches Verfahren

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Fachbereich Landrat, zentrale Vergabestelle
Adresse des Käuferprofils: http://www.evergabe.sachsen-anhalt.de 🌏
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=352724 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Landesverwaltungsamt Sachsen Anhalt
Postanschrift: Ernst Kamith Straße 2
Postort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 345-5410 📞
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 GWB – Einleitung und Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 168 GWB – Entscheidung der Vergabekammer
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.
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Quelle: OJS 2020/S 188-454021 (2020-09-23)
Ergänzende Angaben (2020-10-28)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-10-28 📅
Einreichungsfrist: 2020-11-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-11-02 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 213-522538
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 188-454021
ABl. S-Ausgabe: 213
Quelle: OJS 2020/S 213-522538 (2020-10-28)