Im Zuge der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) nach § 291a SGB V wurde die erforderliche interoperable und kompatible Informations-, Kommunikations- und Sicherheitsinfrastruktur Telematikinfrastruktur aufgebaut. Die Verantwortung für den Aufbau und den Betrieb dieser Telematikinfrastruktur obliegt der gematik GmbH. In einem weiteren Schritt soll gemäß § 86 Abs. 1 SGB V die elektronische Verordnung von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln erfolgen und für die Übermittlung die Dienste der Telematikinfrastruktur nach § 291a SGB V genutzt werden. In dem Vergabeverfahren soll die hierfür erforderliche Infrastruktur in hochverfügbaren, georedundanten Rechenzentren, die Lieferung, Installation und Support der skalierbaren Hard- und Software-Komponenten, die Entwicklung einer vertrauenswürdigen Ausführungsumgebung und eines Identity Providers beschafft werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-06-11.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-05-22.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-05-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Datenverarbeitungsdienste
Kurze Beschreibung:
“Im Zuge der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) nach § 291a SGB V wurde die erforderliche interoperable und kompatible Informations-,...”
Kurze Beschreibung
Im Zuge der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) nach § 291a SGB V wurde die erforderliche interoperable und kompatible Informations-, Kommunikations- und Sicherheitsinfrastruktur Telematikinfrastruktur aufgebaut. Die Verantwortung für den Aufbau und den Betrieb dieser Telematikinfrastruktur obliegt der gematik GmbH. In einem weiteren Schritt soll gemäß § 86 Abs. 1 SGB V die elektronische Verordnung von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln erfolgen und für die Übermittlung die Dienste der Telematikinfrastruktur nach § 291a SGB V genutzt werden. In dem Vergabeverfahren soll die hierfür erforderliche Infrastruktur in hochverfügbaren, georedundanten Rechenzentren, die Lieferung, Installation und Support der skalierbaren Hard- und Software-Komponenten, die Entwicklung einer vertrauenswürdigen Ausführungsumgebung und eines Identity Providers beschafft werden.
“1) Mit dem Angebot sind sämtliche der unter III.1.1) bis III.1.3) aufgelisteten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) beizubringen. Für die...”
1) Mit dem Angebot sind sämtliche der unter III.1.1) bis III.1.3) aufgelisteten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) beizubringen. Für die Erstellung und Einreichung des Teilnahmeantrages sind die von der Vergabestelle auf der in I.3) angegebenen Internetseite zum Download zur Verfügung gestellten Vordrucke und Formblätter zu verwenden. Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende, formell fehlerhafte oder unvollständige Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern oder aufzuklären. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung oder Aufklärung/Erläuterung von Unterlagen. Sämtliche Unterlagen sind in elektronischer Form sowie in Textform nach § 126b BGB über die genannte Vergabeplattform einzureichen,
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Quelle: OJS 2020/S 101-244296 (2020-05-22)
Freiwillige ex ante-transparenzbekanntmachung (2022-09-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Kurze Beschreibung:
“Gemäß § 291 Abs. 8 SGB V sind die Krankenkassen verpflichtet, den Versicherten spätestens ab dem 01. Januar 2023 auf Verlangen eine sichere digitale...”
Kurze Beschreibung
Gemäß § 291 Abs. 8 SGB V sind die Krankenkassen verpflichtet, den Versicherten spätestens ab dem 01. Januar 2023 auf Verlangen eine sichere digitale Identität zur Verfügung zu stellen. Hierzu wurde beschlossen, einen föderierten Ansatz zwischen den Fachdiensten und Identity Provider („IDP“) umzusetzen. Danach werden für die Telematikinfrastruktur („TI“) mehrere sektorale IDPs (Krankenkassen und Leistungserbringerorganisationen) betrieben. Mit den dort verwalteten digitalen Identitäten können sich die entsprechenden Personen und Organisationen sowohl bei Anwendungen der TI, bei digitalen Gesundheitsanwendungen, als auch bei weiteren Anwendungen des Gesundheitswesens anmelden. Zur Bestätigung der Identitäten der sektoralen IDPs und Fachdienste wird ein Vertrauensraum geschaffen, der als „Federation Master“ bezeichnet wird. Der Auftrag beinhaltet folglich die Entwicklung und den Betrieb des insofern benötigten Federation Masters.
“Der Gesamtwert des zu vergebenden Auftrages überschreitet den einschlägigen EU-Schwellenwert i.H.v. EUR 215.000. Eine genaue Angabe ist im Rahmen der hier...”
Der Gesamtwert des zu vergebenden Auftrages überschreitet den einschlägigen EU-Schwellenwert i.H.v. EUR 215.000. Eine genaue Angabe ist im Rahmen der hier erfolgenden ex-ante-Transparenzbekanntmachung gem. § 135 Abs. 3 GWB gesetzlich nicht gefordert. Zudem darf hier keine Angabe des Auftragswertes erfolgen, da damit u.U. Rückschlüsse auf kalkulatorische Erwägungen des Auftragnehmers möglich sind.
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Quelle: OJS 2022/S 180-510416 (2022-09-14)