Bereitstellung von Kraftstoffen über ein Tankkartensystem für Dienstkraftfahrzeuge der Freien und Hansestadt Hamburg einschließlich des Betriebs der polizeieigenen Tankstelle
Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH), vertreten durch die Zentrale Vergabestelle der Behörde für Inneres und Sport (ZVST BIS) beabsichtigt als Auftraggeber den Abschluss eines Vertrages über die Lieferung von handelsüblichen Otto- und Dieselkraftstoffen sowie alternativen Kraftstoffen wie z. B. Strom, Wasserstoff, Autogas, Erdgas und Bioethanol für Dienstkraftfahrzeuge und motorbetriebene Arbeitsgeräte über ein einheitliches Tankkartensystem.
Abrufberechtigt sind alle Behörden und Ämter der FHH einschließlich der Hochschulen und Hamburg Port Authority (AöR).
Darüber hinaus sollen weitere Betriebsstoffe, Motoröle, Wagenwäschen und Kleinmaterialien über das Tankkartensystem abgerechnet werden können.
Ferner soll die Versorgung mit Kraftstoffen und der Betrieb (Wartung und Reparatur) der vorhandenen, polizeieigenen Tankstelle in Hamburg-Winterhude vergeben werden. Die Abrechnung über den Kraftstoffverbrauch soll ebenfalls mit dem gleichen Tankkartensystem erfolgen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-03-06.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-02-03.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Bereitstellung von Kraftstoffen über ein Tankkartensystem für Dienstkraftfahrzeuge der Freien und Hansestadt Hamburg einschließlich des Betriebs der...”
Titel
Bereitstellung von Kraftstoffen über ein Tankkartensystem für Dienstkraftfahrzeuge der Freien und Hansestadt Hamburg einschließlich des Betriebs der polizeieigenen Tankstelle
2020212061
Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH), vertreten durch die Zentrale Vergabestelle der Behörde für Inneres und Sport (ZVST BIS) beabsichtigt als Auftraggeber den Abschluss eines Vertrages über die Lieferung von handelsüblichen Otto- und Dieselkraftstoffen sowie alternativen Kraftstoffen wie z. B. Strom, Wasserstoff, Autogas, Erdgas und Bioethanol für Dienstkraftfahrzeuge und motorbetriebene Arbeitsgeräte über ein einheitliches Tankkartensystem.
Abrufberechtigt sind alle Behörden und Ämter der FHH einschließlich der Hochschulen und Hamburg Port Authority (AöR).
Darüber hinaus sollen weitere Betriebsstoffe, Motoröle, Wagenwäschen und Kleinmaterialien über das Tankkartensystem abgerechnet werden können.
Ferner soll die Versorgung mit Kraftstoffen und der Betrieb (Wartung und Reparatur) der vorhandenen, polizeieigenen Tankstelle in Hamburg-Winterhude vergeben werden. Die Abrechnung über den Kraftstoffverbrauch soll ebenfalls mit dem gleichen Tankkartensystem erfolgen.
1️⃣
Ort der Leistung: Hamburg🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung von verschiedenen Treibstoffen für Kraftfahrzeuge über ein Tankkartensystem sowie Betrieb und Belieferung einer polizeieigenen Tankstelle.” Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 12
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: Jährliche Verlängerung bis zu einer gesamten Vertragslaufzeit von 72 Monaten
Zusätzliche Informationen:
“Abrufberechtigt sind alle Behörden, Ämter und Hochschulen der Freien und Hansestadt Hamburg sowie Hamburg Port Authority AöR.”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Erklärung zum Eintrag in ein Handelsregister/ Gewerberegister, Eigenerklärung zur Eignung, Eigenerklärung zur Tariftreue und zur Zahlung eines Mindestlohnes” Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: Erklärung zur finanziellen Leistungsfähigkeit, Referenzen
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Erklärung zum Einsatz von Nachunternehmen, falls zutreffend: Verzeichnis Nachunternehmerleistungen, falls zutreffend: Erklärung zur Bietergemeinschaft....”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Erklärung zum Einsatz von Nachunternehmen, falls zutreffend: Verzeichnis Nachunternehmerleistungen, falls zutreffend: Erklärung zur Bietergemeinschaft. Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Erklärung zur Verschwiegenheit, Erklärung zur Sicherheitsüberprüfung, darüber hinaus einzureichende Erklärungen/Unterlagen/Nachweise: Firmenangaben, schematische Zeichnung oder Abbildung einer Tankkarte mit Angabe/Bezeichnung der frei konfigurierbaren Datenfelder, Darstellung der Versorgungssicherheit mit Treibstoffen bei Versorgungsengpässen oder Störung der Infrastruktur, Darstellung (Landkarte) des Tankstellennetzes in der Metropolregion Hamburg [Großbereich des Tarifgebietes des Hamburger Verkehrsverbundes (HVV)], Darstellung (Landkarte) des Tankstellennetzes in Deutschland.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-03-06
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-06-01 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-03-06
10:00 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Finanzbehörde
Postanschrift: Große Bleichen 27
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 40428231448📞
Fax: +49 40428232020 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
§ 160 Abs. 3 GWB. Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
§ 160 Abs. 3 GWB. Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2020/S 025-055940 (2020-02-03)
Ergänzende Angaben (2020-02-21) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Behörde für Inneres und Sport – Polizei
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2020/S 025-055940
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: I.3)
Ort des zu ändernden Textes: Kommunikation
Alter Wert
Text:
“Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:...”
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter...”
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2)
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2020-03-06 📅
Zeit: 10:00
Neuer Wert
Datum: 2020-03-13 📅
Zeit: 10:00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.7)
Ort des zu ändernden Textes: Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Alter Wert
Text: Tag: 06/03/2020
Ortszeit: 10:00
Neuer Wert
Text: Tag: 13/03/2020
Ortszeit: 10:00
Quelle: OJS 2020/S 040-094644 (2020-02-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-04-23) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name:
“Behörde für Inneres und Sport, Polizei Hamburg, Verwaltung und Technik (VT 212), Zentrale Vergabestelle BIS”
Telefon: +49 40428669239📞
Fax: +49 40427999186 📠
URL: www.polizei.hamburg.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 💰
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Kundenkreditkarten📦
Ort der Leistung: Hamburg🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hamburg
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Nutzwert
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Preis (Gewichtung): 50
Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Abrufberechtigt sind alle Behörden, Ämter und Hochschulen der Freien und Hansestadt Hamburg sowie Hamburg Port Authority AöR”
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 040-094644
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel:
“Bereitstellung von Kraftstoffen über ein Tankkartensystem für Dienstkraftfahrzeuge der Freien und Hansestadt Hamburg einschließlich des Betriebs der...”
Titel
Bereitstellung von Kraftstoffen über ein Tankkartensystem für Dienstkraftfahrzeuge der Freien und Hansestadt Hamburg einschließlich des Betriebs der polizeieigenen Tankstelle
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Datum des Vertragsabschlusses: 2020-04-21 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: euroShell GmbH & Co. KG
Postanschrift: Suhrenkamp 71-77
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 22335
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Hamburg🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
Informationen über die Vergabe von Unteraufträgen
Der Auftrag wird wahrscheinlich an Unterauftragnehmer vergeben
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Finanzbehörde Hamburg
Postanschrift: Postfach 301741
Postleitzahl: 20306
Telefon: +49 4042823-1491📞
E-Mail: vergabekammer@fb.hamburg.de📧
Fax: +49 4048223-2020 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
§ 135 GWB.
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
§ 135 GWB.
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Hinweis: Infolge der CoVID-19-Auswirkungen sind „Nachprüfungsanträge
— schriftlich an das Postfach der Finanzbehörde
Postfach 30 17 41, 20306 Hamburg
— und zusätzlich per E-Mail (unterschriebener Nachprüfungsantrag als PDF-Dokument im Anhang) an das Funktionspostfach
vergabekammer@fb.hamburg.de zu richten.“
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Quelle: OJS 2020/S 083-195755 (2020-04-23)