Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
1. Formale Eigenerklärung (Formblatt Wirt-124) folgenden Inhalts (auf Verlangen sind geeignete Nachweise vorzulegen):
a) Ich / Wir erklären, dass bezüglich unseres Unternehmens keine Ausschlussgründe nach § 123 GWB vorliegen,
b) Ich / Wir erklären, dass bezüglich unseres Unternehmens keine Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 1 Nr. 1-4 GWB vorliegen,
c) Ich / Wir erklären, dass bezüglich unseres Unternehmens keine Ausschlussgründe nach § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes vorliegen,
d) Ich / Wir erklären, dass bezüglich unseres Unternehmens keine Ausschlussgründe nach § 98 c des Aufenthaltsgesetzes vorliegen,
e) Ich / Wir erklären, dass bezüglich unseres Unternehmens keine Ausschlussgründe nach § 19 desMindestlohngesetzes vorliegen,
f) Ich / Wir erklären, dass bezüglich unseres Unternehmens keine Ausschlussgründe nach § 21 desSchwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes vorliegen,
g) Ich / Wir erklären, dass die Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft oder einer vergleichbaren Einrichtung bei ausländischen Bewerbern, sofern im jeweiligen Ausland eine derartige gesetzliche Verpflichtung hierfür besteht, vorliegt.
2. Erklärung Bietergemeinschaft (sofern relevant)(Formblatt Wirt-238),
3. Verpflichtungserklärungen anderer Unternehmer (sofern relevant)(Formblatt Wirt-236),
4. Erklärung Unterauftragnehmer/Eignungsleihe (sofern relevant)(Formblatt Wirt-235),
5. Sonstige Eigenerklärung (Anlage Eignungsformblatt):
a) Vertraulichkeitserklärung,
b) Datenschutzerklärung,
c) Eigenerklärung zur Antikorruptionsrichtlinie der Tegel Projekt GmbH,
d) Wirt-124 – Eigenerklärung zur Eignung,
e) Wirt-214 – BVB zum Mindeststundenentgelt – Teil A,
f) Wirt-2141 – BVB Frauenförderung,
g) Wirt-2142 – BVB Schutzklausel,
h) Wirt-2143 - BVB zur Verhinderung von Benachteiligungen,
i) Wirt-2144 - BVB Kontrollen und Sanktionen nach dem BerlAVG.
6. Sonstiges: Ausländische Bewerber haben vergleichbare, für den Sitz des Unternehmens geltendeNachweise vorzulegen. Der Bewerber bzw. die Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft (einschließlicheventueller Drittunternehmer) dürfen weder einen Eintrag im Gewerbezentralregister noch in denSanktionslisten der EG-Antiterrorismusverordnung (EG) Nr. 2580/2001 und 881/2002 haben. Des Weiterendürfen die Bewerber bzw. Mitglieder der Bewerbergemeinschaft nicht durch das Land Berlin wegenVerfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen sein.