Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Begrenzung der Bewerberzahl erfolgt durch eine Bewertungsmatrix. Die Wertung der Teilnahmeanträge der Bewerber erfolgt anhand seiner Eintragungen im Wertungsformblatt. Jeder Bewerber kann maximal 1 000 Punkte erreichen, die sich wie folgt auf die einzelnen Kriterien verteilen:
1. Auswahlkriterium:
Umsatz für das Leistungsbild Planungs- und Ausführungsphase im Durchschnitt der letzten 3 Geschäftsjahre
— 333 Punkte ab 400 000 EUR Umsatz;
— 667 Punkte ab 800 000 EUR Umsatz;
— 1 000 Punkte ab 1 000 000 EUR Umsatz;
— Gewichtung: 10 %.
2. Auswahlkriterium:
Anzahl der Mitarbeiter entsprechender Qualifikation der letzten 3 Jahre, mit mindestens 5 Jahre Berufserfahrung zu UBB-Leistungen in der Planungs-/Ausführungsphase
— 333 Punkte ab 5 Mitarbeiter;
— 667 Punkte ab 8 Mitarbeiter;
— 1 000 Punkte ab 12 Mitarbeiter;
— Gewichtung: 10 %.
3. Auswahlkriterium: Unternehmensreferenzen. Wertung von maximal 10 Referenzen aus den letzten 10 Geschäftsjahren.
Wertung der Referenzen mit folgender Bepunktung:
Für Referenzangaben gemäß 3. und 4. der Wertungsmatrix:
— 333 Punkte ab 2 Referenzen;
— 667 Punkte ab 3 Referenzen;
— 1 000 Punkte ab 4 Referenzen.
Für Referenzangaben gemäß 5. bis 10. der Wertungsmatrix:
— 333 Punkte ab Erfüllung durch 1 Referenz;
— 667 Punkte ab Erfüllung durch 2 Referenzen;
— 1 000 Punkte ab Erfüllung durch 3 Referenzen.
Die Gewichtung teilt sich in verschiedene Bereiche wie folgt auf:
Zu 3. Gewichtung 20 %: Nachweis von Referenzen der letzten 10 Jahre zu UBB-Leistungen in der Planungs- und Ausführungsphase in Multiprojekten mit mindestens 3 Teilprojekten.
Zu 4. Gewichtung 15 %: Nachweis von Referenzen der letzten 10 Jahre zu UBB-Leistungen in der Planungs- und Ausführungsphase in Multiprojekten deren wesentlicher Leistungsgegenstand Maßnahmen aus mindestens den Bereichen Straßenbau, Infrastrukturausbau, Gewässerbau oder Landschafts- und Freiraumgestaltung umfasst.
Zu 5. Gewichtung 15 %: Nachweis von Referenzen der letzten 10 Jahre zu UBB-Leistungen in der Planungs- und Ausführungsphase in Projekten deren wesentlicher Leistungsgegenstand Maßnahmen in naturschutzrechtlich geschützten Gebieten oder besonderen umweltrechtlich relevanten Schutzzonen oder mit Altlasten und Kampfmitteln belasteten Arealen umfasst.
Zu 6. Gewichtung 5 %: Nachweis von Referenzen der letzten 10 Jahre zu UBB-Leistungen in der Planungs- und Ausführungsphase, die die umweltfachliche Schulung der Baubeteiligten umfassen.
Zu 7. Gewichtung 5 %: Nachweis von Referenzen der letzten 10 Jahre zu UBB-Leistungen in der Planungs- und Ausführungsphase in Projekten deren wesentlicher Leistungsgegenstand Maßnahmen in bewohnten Siedlungsbreichen und einen hohen Grad an Information der Öffentlichkeit umfasst.
Zusätzlich können Wertungspunkte erlangt werden, wenn die angegebenen Referenzen gemäß 3.-7. der Wertungsmatrix nachfolgende Kriterien erfüllen. Für die zusätzlichen Kriterien gilt folgende Gewichtung:
8. Gewichtung 10 %: Nachweis der Bearbeitung der unter 3.-7. benannten Projekte für einen öffentlich-rechtlichen AG,
9. Gewichtung 5 %: Nachweis der Bearbeitung der unter 3.-7. benannten Projekte mit einem Wert der Bauleistungen von mindestens 5 000 000 EUR netto,
10. Gewichtung 5 %: Nachweis der Bearbeitung der unter 3.-7. benannten Projekte unter Berücksichtigung der Vorgaben eines Zertifizierungssystems für die Nachhaltigkeit (DGNB, BNB, Leed, Bream, o.glw.).