Die Autobahn GmbH des Bundes beabsichtigt, zur Unterstützung in der Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen, die sich aus den Bestimmungen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes ergeben, eine unternehmensweit einsetzbare webbasierte H&S- Softwarelösung (SaaS) zum Arbeitsschutzmanagement einzuführen. In der Autobahn GmbH des Bundes soll zum Start am 1.1.2021 ein Arbeitsschutzmanagementsystem implementiert werden. Dieses soll komplett software-basiert abgebildet werden. In den bisherigen Strukturen der Landesstraßenbetriebe gibt es vereinzelte Software-Lösungen zur Darstellung einiger relevanter Prozesse im Arbeitsschutzmanagement. Das Ziel der Autobahn GmbH des Bundes ist es, mit Aufnahme der operativen Tätigkeit am 1.1.2021 ein Arbeitsschutzmanagementsystem zu betreiben, welches unternehmensweit einheitliche Standards zur Umsetzung der gesetzlichen arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben definiert.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-11-10.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-10-07.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-10-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Softwarepaket und Informationssysteme
Kurze Beschreibung:
Die Autobahn GmbH des Bundes beabsichtigt, zur Unterstützung in der Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen, die sich aus den Bestimmungen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes ergeben, eine unternehmensweit einsetzbare webbasierte H&S- Softwarelösung (SaaS) zum Arbeitsschutzmanagement einzuführen. In der Autobahn GmbH des Bundes soll zum Start am 1.1.2021 ein Arbeitsschutzmanagementsystem implementiert werden. Dieses soll komplett software-basiert abgebildet werden. In den bisherigen Strukturen der Landesstraßenbetriebe gibt es vereinzelte Software-Lösungen zur Darstellung einiger relevanter Prozesse im Arbeitsschutzmanagement. Das Ziel der Autobahn GmbH des Bundes ist es, mit Aufnahme der operativen Tätigkeit am 1.1.2021 ein Arbeitsschutzmanagementsystem zu betreiben, welches unternehmensweit einheitliche Standards zur Umsetzung der gesetzlichen arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben definiert.
Die Autobahn GmbH des Bundes beabsichtigt, zur Unterstützung in der Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen, die sich aus den Bestimmungen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes ergeben, eine unternehmensweit einsetzbare webbasierte H&S- Softwarelösung (SaaS) zum Arbeitsschutzmanagement einzuführen. In der Autobahn GmbH des Bundes soll zum Start am 1.1.2021 ein Arbeitsschutzmanagementsystem implementiert werden. Dieses soll komplett software-basiert abgebildet werden. In den bisherigen Strukturen der Landesstraßenbetriebe gibt es vereinzelte Software-Lösungen zur Darstellung einiger relevanter Prozesse im Arbeitsschutzmanagement. Das Ziel der Autobahn GmbH des Bundes ist es, mit Aufnahme der operativen Tätigkeit am 1.1.2021 ein Arbeitsschutzmanagementsystem zu betreiben, welches unternehmensweit einheitliche Standards zur Umsetzung der gesetzlichen arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben definiert.
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Die Autobahn GmbH des Bundes
Postanschrift: Friedrichstraße 71, Quartier 206
Postleitzahl: 10117
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: https://www.autobahn.de🌏
E-Mail: alexander.csaki@twobirds.com📧
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E83757694🌏
1. Die Vergabe erfolgt als Offenes Verfahren gemäß § 15 VgV. Im Rahmen dieser Bekanntmachung wird zur Abgabe eines verbindlichen Angebots aufgefordert.
2. Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die e-Vergabe-Plattform subreport ELVIS (e-Vergabe-Plattform) durchgeführt. Der Teilnahmeantrag sowie Bewerberfragen sind elektronisch zu übermitteln. Voraussetzung für die Abgabe eines elektronischen Teilnahmeantrags ist die Registrierung auf der e-Vergabe-Plattform und anschließende Aktivierung der Teilnahme am Verfahren. Die Registrierung und Teilnahme ist für Unternehmen kostenfrei. Nur ordnungsgemäß registrierte am Verfahren teilnehmende Unternehmen werden automatisch über Änderungen an den Vergabeunterlagen oder über Antworten auf Fragen zum Vergabeverfahren informiert.
3. Fragen der Bieter sind über die e-Vergabe-Plattform rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist, spätestens bis zum 3.11.2020, 12.00 Uhr zu stellen. Die Antworten werden zeitnah erarbeitet und über die e-Vergabe-Plattform an alle Bieter versendet.
4. Für die Erstellung des Teilnahmeantrages sind die von der Auftraggeberin zur Verfügung gestellten Unterlagen in der aktuellsten Fassung zu verwenden. Teilnahmeanträge, die auf der Grundlage veralteter Vergabeunterlagen erstellt wurden, werden aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen. Die Bewerber sind über das gesamte Verfahren hinweg verpflichtet, sich zu erkundigen, ob auf der e-Vergabe-Plattform aktualisierte Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt wurden. Bei Bewerbergemeinschaften muss der Teilnahmeantrag von dem bevollmächtigten Mitglied (Vertreter) der Bewerbergemeinschaft eingereicht werden.
Informationen über die e-Vergabe-Plattform und die technischen Voraussetzungen für die Registrierung erhalten Sie unter https://subreport.de/evergabe/subreport-elvis/. Telefonischen Support zur e-Vergabe-Plattform leistet die Hotline, die unter der Rufnummer +49(0)221 985 78-0 zu erreichen ist.
5. Im Falle der Eignungsleihe oder im Falle des Einsatzes von Unterauftragnehmern wird auf die Anlagen B-F-BG, B-F-EL, B-F-UA sowie die Anlagen B-F-Verpflichtungserklärung EL und B-F-Verpflichtungserklärung UA hingewiesen. Im Falle der Eignungsleihe sind zudem für die eignungsverleihenden Unternehmen die in Abschnitt III.1.1 Nr. 1-3 genannten Erklärungen und Nachweise einzureichen, die in Abschnitt III.1.2) und 1.3) nur in dem Umfang der Eignungsleihe.
1. Die Vergabe erfolgt als Offenes Verfahren gemäß § 15 VgV. Im Rahmen dieser Bekanntmachung wird zur Abgabe eines verbindlichen Angebots aufgefordert.
2. Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die e-Vergabe-Plattform subreport ELVIS (e-Vergabe-Plattform) durchgeführt. Der Teilnahmeantrag sowie Bewerberfragen sind elektronisch zu übermitteln. Voraussetzung für die Abgabe eines elektronischen Teilnahmeantrags ist die Registrierung auf der e-Vergabe-Plattform und anschließende Aktivierung der Teilnahme am Verfahren. Die Registrierung und Teilnahme ist für Unternehmen kostenfrei. Nur ordnungsgemäß registrierte am Verfahren teilnehmende Unternehmen werden automatisch über Änderungen an den Vergabeunterlagen oder über Antworten auf Fragen zum Vergabeverfahren informiert.
3. Fragen der Bieter sind über die e-Vergabe-Plattform rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist, spätestens bis zum 3.11.2020, 12.00 Uhr zu stellen. Die Antworten werden zeitnah erarbeitet und über die e-Vergabe-Plattform an alle Bieter versendet.
4. Für die Erstellung des Teilnahmeantrages sind die von der Auftraggeberin zur Verfügung gestellten Unterlagen in der aktuellsten Fassung zu verwenden. Teilnahmeanträge, die auf der Grundlage veralteter Vergabeunterlagen erstellt wurden, werden aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen. Die Bewerber sind über das gesamte Verfahren hinweg verpflichtet, sich zu erkundigen, ob auf der e-Vergabe-Plattform aktualisierte Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt wurden. Bei Bewerbergemeinschaften muss der Teilnahmeantrag von dem bevollmächtigten Mitglied (Vertreter) der Bewerbergemeinschaft eingereicht werden.
Informationen über die e-Vergabe-Plattform und die technischen Voraussetzungen für die Registrierung erhalten Sie unter https://subreport.de/evergabe/subreport-elvis/. Telefonischen Support zur e-Vergabe-Plattform leistet die Hotline, die unter der Rufnummer +49(0)221 985 78-0 zu erreichen ist.
5. Im Falle der Eignungsleihe oder im Falle des Einsatzes von Unterauftragnehmern wird auf die Anlagen B-F-BG, B-F-EL, B-F-UA sowie die Anlagen B-F-Verpflichtungserklärung EL und B-F-Verpflichtungserklärung UA hingewiesen. Im Falle der Eignungsleihe sind zudem für die eignungsverleihenden Unternehmen die in Abschnitt III.1.1 Nr. 1-3 genannten Erklärungen und Nachweise einzureichen, die in Abschnitt III.1.2) und 1.3) nur in dem Umfang der Eignungsleihe.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
1. Bereitstellung einer Arbeitsschutzmanagement-Software mit den Leistungen:
— 592 Zugänge für die Beschäftigten der Auftraggeberin;
— 2 Zugänge für Beschäftigte mit Adminrechten;
— Eine Erweiterung der Zahl der Zugänge mit/ohne Adminrechte muss optional möglich sein;
— Software-Update: Ein Software-Update soll grundsätzlich außerhalb der üblichen Bürozeiten (9 – 18 Uhr) stattfinden. Der Zeitraum des Software-Updates wird zwischen dem Auftraggeber und Auftragnehmer gemeinsam und in Übereinstimmung festgelegt. Der Auftraggeber ist mindestens eine Woche vor dem geplanten Software-Update von dem Auftragnehmer zu informieren;
— Software-Update: Ein Software-Update soll grundsätzlich außerhalb der üblichen Bürozeiten (9 – 18 Uhr) stattfinden. Der Zeitraum des Software-Updates wird zwischen dem Auftraggeber und Auftragnehmer gemeinsam und in Übereinstimmung festgelegt. Der Auftraggeber ist mindestens eine Woche vor dem geplanten Software-Update von dem Auftragnehmer zu informieren;
— Mit der Softwarebeschaffung verbundene Dienstleistungen: für Konfiguration, Customizing, Herbeiführung der Betriebsbereitschaft, Datenmigration, Vorbereitung und Durchführung von Schulungen inklusive Materialien, Support für das gesamte System, Wartung und Pflege der Arbeitsschutzmanagement-Software und Anwender-Support (Helpdesk), Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft bei Störungen nach Meldungen durch den AG (Ziff. 7.5 EVB-IT Überlassung-AGB (Typ A)), Monitoring: Der Auftragnehmer ist zur Feststellung des aktuellen Systemzustandes mit Hilfe eines Überwachungssystems verpflichtet. Datensicherheit wird gewährleistet gemäß Ziffer 2.9 EVB-IT Service-AGB;
— Mit der Softwarebeschaffung verbundene Dienstleistungen: für Konfiguration, Customizing, Herbeiführung der Betriebsbereitschaft, Datenmigration, Vorbereitung und Durchführung von Schulungen inklusive Materialien, Support für das gesamte System, Wartung und Pflege der Arbeitsschutzmanagement-Software und Anwender-Support (Helpdesk), Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft bei Störungen nach Meldungen durch den AG (Ziff. 7.5 EVB-IT Überlassung-AGB (Typ A)), Monitoring: Der Auftragnehmer ist zur Feststellung des aktuellen Systemzustandes mit Hilfe eines Überwachungssystems verpflichtet. Datensicherheit wird gewährleistet gemäß Ziffer 2.9 EVB-IT Service-AGB;
— Helpdesk-Ansprechpartner/in (9 – 18 Uhr): Das Unternehmen verpflichtet sich, zur Auftragsabwicklung einen Ansprechpartner / eine Ansprechpartnerin und einen Vertreter / eine Vertreterin zu benennen. Der Ansprechpartner / die Ansprechpartnerin bzw. der Vertreter / die Vertreterin müssen montags bis freitags mit einem gängigen Kommunikationsmittel (E-Mail, Festnetztelefon, Mobiltelefon) zu den üblichen Bürozeiten (9 bis 18 Uhr) für die AG erreichbar sein. Diese MitarbeiterInnen sind ständiger Ansprechpartner / ständige Ansprechpartnerin für die AG zur Abwicklung des Vertrages;
— Helpdesk-Ansprechpartner/in (9 – 18 Uhr): Das Unternehmen verpflichtet sich, zur Auftragsabwicklung einen Ansprechpartner / eine Ansprechpartnerin und einen Vertreter / eine Vertreterin zu benennen. Der Ansprechpartner / die Ansprechpartnerin bzw. der Vertreter / die Vertreterin müssen montags bis freitags mit einem gängigen Kommunikationsmittel (E-Mail, Festnetztelefon, Mobiltelefon) zu den üblichen Bürozeiten (9 bis 18 Uhr) für die AG erreichbar sein. Diese MitarbeiterInnen sind ständiger Ansprechpartner / ständige Ansprechpartnerin für die AG zur Abwicklung des Vertrages;
— Sicherstellung einer Systemverfügbarkeit von 98,333 % bezogen auf 30 Tage;
— Sicherstellung eines maximal möglichen Datenverlustes (RPO) von vierundzwanzig (24) Stunden;
2. Betrieb der Arbeitsschutzmanagement-Software als Cloud-Anwendung in einem deutschen Rechenzentrum beim Softwareanbieter oder bei einem Drittanbieter und Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft.
Dauer: 36 Monate
Beschreibung der Verlängerungen: Einmalig um weitere 12 Monate
Beschreibung der Optionen:
Die neben den in der Leistungsbeschreibung Ziff. 4 aufgeführten Grundmodule (Module 1-4) sind zu Beginn der Vertragslaufzeit der Auftraggeberin einsatzbereit und funktionsfähig anzubieten. Die unter Ziff. 4 der Leistungsbeschreibung aufgeführten optionalen Module (Module 5-15) werden von der Auftraggberin im Laufe der vereinbarten Vertragslaufzeit als Option abgerufen. Über den Abruf/Einsatz optionaler Module entscheidet die Autobahn GmbH zu gegebener Zeit. Eine Abnahmepflicht optionaler Module besteht nicht.
Die neben den in der Leistungsbeschreibung Ziff. 4 aufgeführten Grundmodule (Module 1-4) sind zu Beginn der Vertragslaufzeit der Auftraggeberin einsatzbereit und funktionsfähig anzubieten. Die unter Ziff. 4 der Leistungsbeschreibung aufgeführten optionalen Module (Module 5-15) werden von der Auftraggberin im Laufe der vereinbarten Vertragslaufzeit als Option abgerufen. Über den Abruf/Einsatz optionaler Module entscheidet die Autobahn GmbH zu gegebener Zeit. Eine Abnahmepflicht optionaler Module besteht nicht.
Hinsichtlich der Anzahl der Zugänge für die Beschäftigten mit und ohne Adminrechten behält sich der Auftraggeber vor, bedarfsabhängig weitere Lizenzen abzurufen – dies in einem Umfang von maximal 20 % des ursprünglichen Auftragsvolumens. Im Preisblatt ist hierzu ein Pauschalpreis je Zugang mit/ohne Adminrechten pro Jahr (netto, EUR) vom Auftragnehmer anzugeben, der den Preis für den Abruf zusätzlicher Zugänge bei Bedarf des Auftraggebers bildet.
Hinsichtlich der Anzahl der Zugänge für die Beschäftigten mit und ohne Adminrechten behält sich der Auftraggeber vor, bedarfsabhängig weitere Lizenzen abzurufen – dies in einem Umfang von maximal 20 % des ursprünglichen Auftragsvolumens. Im Preisblatt ist hierzu ein Pauschalpreis je Zugang mit/ohne Adminrechten pro Jahr (netto, EUR) vom Auftragnehmer anzugeben, der den Preis für den Abruf zusätzlicher Zugänge bei Bedarf des Auftraggebers bildet.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Hierfür ist das Formblatt C-F-1 – „Erklärung zum Unternehmen VgV EU“ (Eigenerklärung) zu verwenden, das den Vergabeunterlagen beigefügt ist.
Diese Erklärung ist vom Bieter, von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft sowie von jedem Unternehmen vorzulegen, auf dessen wirtschaftliche und finanzielle bzw. auf deren technische und berufliche Leistungsfähigkeit sich der Bieter/die Bietergemeinschaft beruft (§ 47 VgV).
Diese Erklärung ist vom Bieter, von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft sowie von jedem Unternehmen vorzulegen, auf dessen wirtschaftliche und finanzielle bzw. auf deren technische und berufliche Leistungsfähigkeit sich der Bieter/die Bietergemeinschaft beruft (§ 47 VgV).
2. Auszug aus dem Handelsregister oder alternativer Nachweis pro Wirtschaftsteilnehmer der Nachweis ist vom Bieter, von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft und von jedem Unterauftragnehmer vorzulegen.
— Handelsregisterauszug: Nachweis der Eintragung im Handelsregister des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist. Ist ein Bieter nach dem Recht des Staates, in dem er niedergelassen ist, nicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister verpflichtet, hat er darüber und über die Gründe (z. B. die Rechtsform) eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben,
— Handelsregisterauszug: Nachweis der Eintragung im Handelsregister des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist. Ist ein Bieter nach dem Recht des Staates, in dem er niedergelassen ist, nicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister verpflichtet, hat er darüber und über die Gründe (z. B. die Rechtsform) eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben,
— Alternativer Nachweis: Sofern der Bieter nicht im Handelsregister verzeichnet ist, genügt der Nachweis der erlaubten Berufsausübung auf andere Weise (z. B. Eintragung in ein Partnerschafts- oder Vereinsregister, Mitgliedschaft in einer wirtschaftsständischen Vereinigung),
— Alternativer Nachweis: Sofern der Bieter nicht im Handelsregister verzeichnet ist, genügt der Nachweis der erlaubten Berufsausübung auf andere Weise (z. B. Eintragung in ein Partnerschafts- oder Vereinsregister, Mitgliedschaft in einer wirtschaftsständischen Vereinigung),
— Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2014/18/EG, Abl. L 94 v. 28. März 2014, S. 65, aufgeführt.
— Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2014/18/EG, Abl. L 94 v. 28. März 2014, S. 65, aufgeführt.
3. Eigenerklärung zur Bieterstruktur, das heißt, ob sich der Bieter als Einzelbieter, Bietergemeinschaft, unter Berufung auf Unterauftragnehmer oder unter Berufung auf eignungsverleihende andere Unternehmen am Vergabeverfahren beteiligt.
Die Erklärung ist von jedem Bieter und jeder Bietergemeinschaft einzureichen.
Hierfür ist das Formblatt C-F-BS zu verwenden, das den Vergabeunterlagen beigefügt ist.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Nachweis einer Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung für Vermögensschäden mit einer Mindestdeckungssumme von 1 Mio. EUR je Schadensfall bei Personenschäden und einer Mindestdeckungssumme von 500 T EUR je Schadensfall bei Sach- und Vermögensschäden. Abgabe einer Eigenerklärung des Bewerbers (im Falle der Eignungsleihe des hierfür benannten anderen Unternehmens), dass eine entsprechende Versicherung vorhanden ist, bzw. im Auftragsfall abgeschlossen wird und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrecht erhalten wird (Formblatt F3.1). Vorlage der Versicherungsnachweise zum Vertragsbeginn. Die Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung hat mindestens die nachstehenden Schäden mit folgenden Mindestversicherungssummen abzudecken:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
1. Nachweis einer Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung für Vermögensschäden mit einer Mindestdeckungssumme von 1 Mio. EUR je Schadensfall bei Personenschäden und einer Mindestdeckungssumme von 500 T EUR je Schadensfall bei Sach- und Vermögensschäden. Abgabe einer Eigenerklärung des Bewerbers (im Falle der Eignungsleihe des hierfür benannten anderen Unternehmens), dass eine entsprechende Versicherung vorhanden ist, bzw. im Auftragsfall abgeschlossen wird und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrecht erhalten wird (Formblatt F3.1). Vorlage der Versicherungsnachweise zum Vertragsbeginn. Die Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung hat mindestens die nachstehenden Schäden mit folgenden Mindestversicherungssummen abzudecken:
— Für Personenschäden mindestens 1 000 000 EUR pauschal je Schadensfall, einfach maximiert pro Jahr;
— Für Sachschäden mindestens 500 000 EUR pauschal je Schadensfall, einfach maximiert pro Jahr;
— Für Vermögensschäden mindestens 500 000 EUR pauschal je Schadensfall, einfach maximiert pro Jahr.
Hierfür ist das Formblatt C-F-3.1 zu verwenden, das den Vergabeunterlagen beigefügt ist.
2. Vorlage einer Bonitätsbewertung durch ein akkreditiertes Unternehmen (z. B. CreditSafe, Experian, etc.). Sollte das Unternehmen nicht bei einem akkreditierten Unternehmen gelistet sein, so muss eine positive Bonitätserklärung der Hausbank eingereicht werden. Als Nachweis ist eine positive Bonitätserklärung vorzulegen. Die Erklärung ist von jedem Bieter und jeder Bietergemeinschaft einzureichen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
2. Vorlage einer Bonitätsbewertung durch ein akkreditiertes Unternehmen (z. B. CreditSafe, Experian, etc.). Sollte das Unternehmen nicht bei einem akkreditierten Unternehmen gelistet sein, so muss eine positive Bonitätserklärung der Hausbank eingereicht werden. Als Nachweis ist eine positive Bonitätserklärung vorzulegen. Die Erklärung ist von jedem Bieter und jeder Bietergemeinschaft einzureichen.
3. Vorlage einer Unternehmensdarstellung bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart: Darstellung/Vorstellung des Unternehmens, Umsatz der letzten 5 Geschäftsjahre bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart. Darstellung der Kernkompetenzen/des Schwerpunktes der Geschäftstätigkeit, sowie die Bedeutung des entsprechenden Geschäftsfeldes bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart. Der Netto-Umsatz des Unternehmens für den Bereich der ausgeschriebenen Leistungen muss in den letzten 2 Jahren insgesamt mindestens 5 Mio. EUR betragen. Als Nachweis ist eine Unternehmensdarstellung als Eigenerklärung vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
3. Vorlage einer Unternehmensdarstellung bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart: Darstellung/Vorstellung des Unternehmens, Umsatz der letzten 5 Geschäftsjahre bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart. Darstellung der Kernkompetenzen/des Schwerpunktes der Geschäftstätigkeit, sowie die Bedeutung des entsprechenden Geschäftsfeldes bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart. Der Netto-Umsatz des Unternehmens für den Bereich der ausgeschriebenen Leistungen muss in den letzten 2 Jahren insgesamt mindestens 5 Mio. EUR betragen. Als Nachweis ist eine Unternehmensdarstellung als Eigenerklärung vorzulegen.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Mindeststandards: Die Nichterfüllung führt zum Ausschluss.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Erklärung zum Datenschutz. Abgabe einer Eigenerklärung (Formblatt F4.1) zur Verpflichtung gemäß Verpflichtungsgesetz sowie zur Wahrung der Vertraulichkeit bei der Verarbeitung personenbezogener Daten (BDSG-/ EU-DSGVO-Verpflichtung). Hierfür ist das Formblatt C-F-4.1 zu verwenden, das den Vergabeunterlagen beigefügt ist.
1. Erklärung zum Datenschutz. Abgabe einer Eigenerklärung (Formblatt F4.1) zur Verpflichtung gemäß Verpflichtungsgesetz sowie zur Wahrung der Vertraulichkeit bei der Verarbeitung personenbezogener Daten (BDSG-/ EU-DSGVO-Verpflichtung). Hierfür ist das Formblatt C-F-4.1 zu verwenden, das den Vergabeunterlagen beigefügt ist.
2. Nachweis über gültige Zertifizierungen im Bereich Qualität (ISO 9001) und Datensicherheit (ISO 27001). Abgabe einer Kopie jeweils für ISO 9001 und ISO 27001.
3. Liste der Referenzen des Bieters der letzten 3 Jahre (Unternehmen, die kürzer als 3 Jahre existieren, machen diese Angaben bitte nur bezogen auf die Dauer ihrer Geschäftstätigkeit) realisierter Aufträge in vergleichbarer Größenordnung und vergleichbarer Leistungsart; mindestens eine Referenz muss zu einem öffentlichen Auftraggeber erfolgen. Zu jeder Referenz sind folgende Angaben zu machen (Formblatt F4.3):
3. Liste der Referenzen des Bieters der letzten 3 Jahre (Unternehmen, die kürzer als 3 Jahre existieren, machen diese Angaben bitte nur bezogen auf die Dauer ihrer Geschäftstätigkeit) realisierter Aufträge in vergleichbarer Größenordnung und vergleichbarer Leistungsart; mindestens eine Referenz muss zu einem öffentlichen Auftraggeber erfolgen. Zu jeder Referenz sind folgende Angaben zu machen (Formblatt F4.3):
— Auftraggeber (AG), mit Ansprechpartner des AG und Auftragswert, sowie Anzahl der ausgestatteten Nutzer, mindestens eine Referenz muss zu einem öffentlichen Auftraggeber erfolgen,
— Projektauftrag zur Leistungsart „Einführung eines Arbeitssschutzmanagement-Software" (Der Bieter hat den Bezug zur ausgeschriebenen Leistung nachvollziehbar zu belegen.). Hierfür ist das Formblatt C-F-4.3 zu verwenden, das den Vergabeunterlagen beigefügt ist.
— Projektauftrag zur Leistungsart „Einführung eines Arbeitssschutzmanagement-Software" (Der Bieter hat den Bezug zur ausgeschriebenen Leistung nachvollziehbar zu belegen.). Hierfür ist das Formblatt C-F-4.3 zu verwenden, das den Vergabeunterlagen beigefügt ist.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Mindeststandards:
Zudem zu Nr. 3.: Mindestanforderungen:
a) Leistungsbereich: Bereitstellung einer Arbeitsschutzmanagement-Software inklusive Wartungs- und Pflegeleistungen, mit den Leistungen:
— Software(-lizenzen) (für die Nutzung als Cloud-Anwendung);
— Wartung, Pflege der Software und Anwender-Support (Helpdesk);
— Mit der Softwarebeschaffung verbundene Dienstleistungen für Konfiguration, Customizing, Herbeiführung der Betriebsbereitschaft, Datenmigration und Anwender-Schulungen.
b) Leistungsbereich: Betrieb der Arbeitsschutzmanagement-Software als Cloud-Anwendung – als Cloud-Anwendung in einem deutschen Rechenzentrum beim Softwareanbieter oder bei einem Drittanbieter.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-01-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-11-10 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:15
1. Die Vergabe erfolgt als Offenes Verfahren gemäß § 15 VgV. Im Rahmen dieser Bekanntmachung wird zur Abgabe eines verbindlichen Angebots aufgefordert.
2. Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die e-Vergabe-Plattform subreport ELVIS (e-Vergabe-Plattform) durchgeführt. Der Teilnahmeantrag sowie Bewerberfragen sind elektronisch zu übermitteln. Voraussetzung für die Abgabe eines elektronischen Teilnahmeantrags ist die Registrierung auf der e-Vergabe-Plattform und anschließende Aktivierung der Teilnahme am Verfahren. Die Registrierung und Teilnahme ist für Unternehmen kostenfrei. Nur ordnungsgemäß registrierte am Verfahren teilnehmende Unternehmen werden automatisch über Änderungen an den Vergabeunterlagen oder über Antworten auf Fragen zum Vergabeverfahren informiert.
2. Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die e-Vergabe-Plattform subreport ELVIS (e-Vergabe-Plattform) durchgeführt. Der Teilnahmeantrag sowie Bewerberfragen sind elektronisch zu übermitteln. Voraussetzung für die Abgabe eines elektronischen Teilnahmeantrags ist die Registrierung auf der e-Vergabe-Plattform und anschließende Aktivierung der Teilnahme am Verfahren. Die Registrierung und Teilnahme ist für Unternehmen kostenfrei. Nur ordnungsgemäß registrierte am Verfahren teilnehmende Unternehmen werden automatisch über Änderungen an den Vergabeunterlagen oder über Antworten auf Fragen zum Vergabeverfahren informiert.
3. Fragen der Bieter sind über die e-Vergabe-Plattform rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist, spätestens bis zum 3.11.2020, 12.00 Uhr zu stellen. Die Antworten werden zeitnah erarbeitet und über die e-Vergabe-Plattform an alle Bieter versendet.
4. Für die Erstellung des Teilnahmeantrages sind die von der Auftraggeberin zur Verfügung gestellten Unterlagen in der aktuellsten Fassung zu verwenden. Teilnahmeanträge, die auf der Grundlage veralteter Vergabeunterlagen erstellt wurden, werden aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen. Die Bewerber sind über das gesamte Verfahren hinweg verpflichtet, sich zu erkundigen, ob auf der e-Vergabe-Plattform aktualisierte Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt wurden. Bei Bewerbergemeinschaften muss der Teilnahmeantrag von dem bevollmächtigten Mitglied (Vertreter) der Bewerbergemeinschaft eingereicht werden.
4. Für die Erstellung des Teilnahmeantrages sind die von der Auftraggeberin zur Verfügung gestellten Unterlagen in der aktuellsten Fassung zu verwenden. Teilnahmeanträge, die auf der Grundlage veralteter Vergabeunterlagen erstellt wurden, werden aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen. Die Bewerber sind über das gesamte Verfahren hinweg verpflichtet, sich zu erkundigen, ob auf der e-Vergabe-Plattform aktualisierte Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt wurden. Bei Bewerbergemeinschaften muss der Teilnahmeantrag von dem bevollmächtigten Mitglied (Vertreter) der Bewerbergemeinschaft eingereicht werden.
Informationen über die e-Vergabe-Plattform und die technischen Voraussetzungen für die Registrierung erhalten Sie unter https://subreport.de/evergabe/subreport-elvis/. Telefonischen Support zur e-Vergabe-Plattform leistet die Hotline, die unter der Rufnummer +49(0)221 985 78-0 zu erreichen ist.
Informationen über die e-Vergabe-Plattform und die technischen Voraussetzungen für die Registrierung erhalten Sie unter https://subreport.de/evergabe/subreport-elvis/. Telefonischen Support zur e-Vergabe-Plattform leistet die Hotline, die unter der Rufnummer +49(0)221 985 78-0 zu erreichen ist.
5. Im Falle der Eignungsleihe oder im Falle des Einsatzes von Unterauftragnehmern wird auf die Anlagen B-F-BG, B-F-EL, B-F-UA sowie die Anlagen B-F-Verpflichtungserklärung EL und B-F-Verpflichtungserklärung UA hingewiesen. Im Falle der Eignungsleihe sind zudem für die eignungsverleihenden Unternehmen die in Abschnitt III.1.1 Nr. 1-3 genannten Erklärungen und Nachweise einzureichen, die in Abschnitt III.1.2) und 1.3) nur in dem Umfang der Eignungsleihe.
5. Im Falle der Eignungsleihe oder im Falle des Einsatzes von Unterauftragnehmern wird auf die Anlagen B-F-BG, B-F-EL, B-F-UA sowie die Anlagen B-F-Verpflichtungserklärung EL und B-F-Verpflichtungserklärung UA hingewiesen. Im Falle der Eignungsleihe sind zudem für die eignungsverleihenden Unternehmen die in Abschnitt III.1.1 Nr. 1-3 genannten Erklärungen und Nachweise einzureichen, die in Abschnitt III.1.2) und 1.3) nur in dem Umfang der Eignungsleihe.
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2020/S 198-479281 (2020-10-07)
Ergänzende Angaben (2020-11-03) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Softwarepaket für Vernetzung, Internet und Intranet📦
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-02-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Autobahn GmbH des Bundes beabsichtigt, zur Unterstützung in der Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen, die sich aus den Bestimmungen des Arbeits- und Gesundheitsschutzesergeben, eine unternehmensweit einsetzbare webbasierte H&S- Softwarelösung (SaaS) zum Arbeitsschutzmanagement einzuführen. In der Autobahn GmbH des Bundes soll zum Start am 1.1.2021 ein Arbeitsschutzmanagementsystem implementiert werden. Dieses soll komplett software-basiert abgebildet werden. In den bisherigen Strukturen der Landesstraßenbetriebe gibt es vereinzelte Software-Lösungen zur Darstellung einiger relevanter Prozesse im Arbeitsschutzmanagement. Das Ziel der Autobahn GmbH des Bundes ist es, mit Aufnahme der operativen Tätigkeit am 1.1.2021 ein Arbeitsschutzmanagementsystem zu betreiben, welches unternehmensweit einheitliche Standards zur Umsetzung der gesetzlichen arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben definiert.
Die Autobahn GmbH des Bundes beabsichtigt, zur Unterstützung in der Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen, die sich aus den Bestimmungen des Arbeits- und Gesundheitsschutzesergeben, eine unternehmensweit einsetzbare webbasierte H&S- Softwarelösung (SaaS) zum Arbeitsschutzmanagement einzuführen. In der Autobahn GmbH des Bundes soll zum Start am 1.1.2021 ein Arbeitsschutzmanagementsystem implementiert werden. Dieses soll komplett software-basiert abgebildet werden. In den bisherigen Strukturen der Landesstraßenbetriebe gibt es vereinzelte Software-Lösungen zur Darstellung einiger relevanter Prozesse im Arbeitsschutzmanagement. Das Ziel der Autobahn GmbH des Bundes ist es, mit Aufnahme der operativen Tätigkeit am 1.1.2021 ein Arbeitsschutzmanagementsystem zu betreiben, welches unternehmensweit einheitliche Standards zur Umsetzung der gesetzlichen arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben definiert.
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin
🏙️
Der unter Abschnitt II.1.7) und V.2.4) angegebene Gesamtwert entspricht nicht dem tatsächlichen Gesamtwert des bezuschlagten Angebots. Die tatsächliche Angabe ist aus Gründen von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen nicht erfolgt.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
— 592 Zugänge für die Beschäftigten der Auftraggeberin,
— 2 Zugänge für Beschäftigte mit Adminrechten,
— Eine Erweiterung der Zahl der Zugänge mit/ohne Adminrechte muss optional möglich sein,
— Software-Update: Ein Software-Update soll grundsätzlich außerhalb der üblichen Bürozeiten (9 – 18 Uhr) stattfinden. Der Zeitraum des Software-Updates wird zwischen dem Auftraggeber und Auftragnehmer gemeinsam und in Übereinstimmung festgelegt. Der Auftraggeber ist mindestens eine Woche vor dem geplanten Software-Update von dem Auftragnehmer zu informieren,
— Software-Update: Ein Software-Update soll grundsätzlich außerhalb der üblichen Bürozeiten (9 – 18 Uhr) stattfinden. Der Zeitraum des Software-Updates wird zwischen dem Auftraggeber und Auftragnehmer gemeinsam und in Übereinstimmung festgelegt. Der Auftraggeber ist mindestens eine Woche vor dem geplanten Software-Update von dem Auftragnehmer zu informieren,
— Mit der Softwarebeschaffung verbundene Dienstleistungen: für Konfiguration, Customizing, Herbeiführung der Betriebsbereitschaft, Datenmigration, Vorbereitung und Durchführung von Schulungen inklusive Materialien, Support für das gesamte System, Wartung und Pflege der Arbeitsschutzmanagement-Software und Anwender-Support (Helpdesk), Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft bei Störungen nach Meldungen durch den AG (Ziff. 7.5 EVB-IT Überlassung-AGB (Typ A)), Monitoring: Der Auftragnehmer ist zur Feststellung des aktuellen Systemzustandes mit Hilfe eines Überwachungssystems verpflichtet. Datensicherheit wird gewährleistet gemäß Ziffer 2.9 EVB-IT Service-AGB,
— Mit der Softwarebeschaffung verbundene Dienstleistungen: für Konfiguration, Customizing, Herbeiführung der Betriebsbereitschaft, Datenmigration, Vorbereitung und Durchführung von Schulungen inklusive Materialien, Support für das gesamte System, Wartung und Pflege der Arbeitsschutzmanagement-Software und Anwender-Support (Helpdesk), Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft bei Störungen nach Meldungen durch den AG (Ziff. 7.5 EVB-IT Überlassung-AGB (Typ A)), Monitoring: Der Auftragnehmer ist zur Feststellung des aktuellen Systemzustandes mit Hilfe eines Überwachungssystems verpflichtet. Datensicherheit wird gewährleistet gemäß Ziffer 2.9 EVB-IT Service-AGB,
— Helpdesk-Ansprechpartner/in (9 – 18 Uhr): Das Unternehmen verpflichtet sich, zur Auftragsabwicklung einen Ansprechpartner / eine Ansprechpartnerin und einen Vertreter / eine Vertreterin zu benennen. Der Ansprechpartner / die Ansprechpartnerin bzw. der Vertreter / die Vertreterin müssen montags bis freitags mit einem gängigen Kommunikationsmittel (E-Mail, Festnetztelefon, Mobiltelefon) zu den üblichen Bürozeiten (9 bis 18 Uhr) für die AG erreichbar sein. Diese MitarbeiterInnen sind ständiger Ansprechpartner / ständige Ansprechpartnerin für die AG zur Abwicklung des Vertrages,
— Helpdesk-Ansprechpartner/in (9 – 18 Uhr): Das Unternehmen verpflichtet sich, zur Auftragsabwicklung einen Ansprechpartner / eine Ansprechpartnerin und einen Vertreter / eine Vertreterin zu benennen. Der Ansprechpartner / die Ansprechpartnerin bzw. der Vertreter / die Vertreterin müssen montags bis freitags mit einem gängigen Kommunikationsmittel (E-Mail, Festnetztelefon, Mobiltelefon) zu den üblichen Bürozeiten (9 bis 18 Uhr) für die AG erreichbar sein. Diese MitarbeiterInnen sind ständiger Ansprechpartner / ständige Ansprechpartnerin für die AG zur Abwicklung des Vertrages,
— Sicherstellung einer Systemverfügbarkeit von 98,333 % bezogen auf 30 Tage,
— Sicherstellung eines maximal möglichen Datenverlustes (RPO) von vierundzwanzig (24) Stunden.
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept zur statistischen Auswertung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30 Punkte
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept zur Bedienbarkeit
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15 Punkte
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Schulungskonzept
Preis (Gewichtung): 40 Punkte
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-12-31 📅
Name: Domeba distribution GmbH
Postanschrift: Straße der NAtionen 41 a/b
Postort: Chemnitz
Postleitzahl: 09111
Land: Deutschland 🇩🇪 Chemnitz
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Quelle: OJS 2021/S 038-094836 (2021-02-19)