Beschaffung einer Beihilfesoftware für die Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik

Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik

Die Auftraggeberin schreibt einen Vertrag über die Beschaffung einer Beihilfesoftware aus. Ziel der Ausschreibung bzw. des Vertrages ist eine sichere, rechtskonforme, effektive, ökonomische und ökologische Leistungserbringung durch den Auftragnehmer. Als Vertragslaufzeit ist der Zeitraum vom 1.6.2020 bis 31.5.2022 vorgesehen. Es bestehen seitens der Auftraggeberin 2 Verlängerungsoptionen von jeweils einem Jahr zu den gleichen Preiskonditionen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-04-30. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-03-18.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-03-18 Auftragsbekanntmachung
2020-06-12 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-03-18)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
Kurze Beschreibung:
Die Auftraggeberin schreibt einen Vertrag über die Beschaffung einer Beihilfesoftware aus. Ziel der Ausschreibung bzw. des Vertrages ist eine sichere, rechtskonforme, effektive, ökonomische und ökologische Leistungserbringung durch den Auftragnehmer. Als Vertragslaufzeit ist der Zeitraum vom 1.6.2020 bis 31.5.2022 vorgesehen. Es bestehen seitens der Auftraggeberin 2 Verlängerungsoptionen von jeweils einem Jahr zu den gleichen Preiskonditionen.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Mannheim, Stadtkreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik
Postanschrift: M5, 7
Postleitzahl: 68161
Postort: Mannheim
Kontakt
Internetadresse: http://www.bghw.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@bghw.de 📧
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E55115253 🌏
URL der Teilnahme: https://www.subreport.de/E55115253 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-03-18 📅
Einreichungsfrist: 2020-04-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-03-20 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 057-136105
ABl. S-Ausgabe: 57

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Beschaffung: Beihilfebearbeitungssoftware in Form von „Beihilfe as a Service“.Beschreibung des Einsatzbereiches: Bundes-Beihilferecht, Kostenstellen (Versorgungsempfänger/innen, Beamtinnen/Beamte, Tarifbeschäftigte, etc.). Zeitplanung: Spätestens maximal 6 Monate nach der Auftragsvergabe soll die Beihilfebearbeitung vollständig mit der neuen Beihilfebearbeitungssoftware erfolgen. Technische Rahmenbedingungen: Die Beihilfesoftware soll als „Software as a Service“ zur Verfügung gestellt werden. Der Zugriff auf die Webapplikationen erfolgt von einem Web-Client der Beihilfestelle über eine über eine Internetverbindung mit aktueller TLS-Verschlüsselung (keine lokale Softwareinstallation) über den Google-Chrome-Browser. Die Zahlbarmachung der Beihilfe erfolgt über das SAP-System der BGHW. Die Beihilfesoftware bietet hierzu die entsprechenden Schnittstellen. Die Beihilfesoftware beantragt die Amnog-Rabatte automatisiert bei Zesar. Die BGHW verfügt über einen ZESAR-Account. Die/der Auftragnehmer/in stellt sicher, dass die Systeme der Beihilfesoftware gehärtet sind, Sicherheitspatches zeitnah eingespielt werden, die Daten vor kompromittierten Applikationsservern geschützt sind (Einsatz einer DMZ) und ein regelmäßiges Backup der Daten erfolgt. Die Wiederherstellung der Daten kann durch vorherige Beauftragung der/des Auftraggebers/in jederzeit durch die/den Auftragnehmer/in durchgeführt werden. Organisatorische und räumliche Rahmenbedingungen: Beihilfestelle, Leistungserbringerdatenbank für Ärztinnen und Ärzte, Krankenhäuser, Apotheken und Heilpraktiker/innen. Mengengerüst: Die Anzahl der Beihilfeanträge beläuft sich derzeit auf 6 000 Anträge pro Jahr. Hinzu kommen ca. 800 sonstige Vorgänge (Anfragen, Heil- und Kostenpläne, stationäre Reha usw.). Die Beihilfestelle der BGHW besteht aus vier Personen. Grundsätzliche Anforderungen: Die Beihilfesoftware beinhaltet die nachfolgend im Einzelnen beschriebenen Funktionalitäten zur Berechnung und Bearbeitung von Beihilfevorgängen und damit zusammenhängenden Vorfällen.
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Die Beihilfesoftware wird:
— als „Software as a Service“ zur Verfügung gestellt;
— zentral im Rechenzentrum der Anbieterin/des Anbieters betrieben;
— ständig aktualisiert und weiterentwickelt.
Der Zugriff auf die Webapplikation erfolgt von einem Web-Client der Beihilfestelle über eine Internetverbindung mit aktueller TLS-Verschlüsselung (keine lokale Softwareinstallation) über den Google-Chrome-Server. Das Rechenzentrum muss vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik nach den aktuellen Vorschriften gemäß ISO 27001 Zertifizierung auf Basis von IT-Grundschutz zertifiziert worden sein. Die Sicherheitsarchitektur ist von der/dem Anbieter/in darzulegen. Funktionale Anforderungen an die Beihilfesoftware: Die Beihilfesoftware berücksichtigt die Besonderheiten des Bundes-Beihilferechts (z. B. Höchstwerte, Eigenanteile, Belastungsgrenzen, usw.).
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Die Beihilfesoftware bietet einen Administrator/innen-Zugang mit mindestens folgenden Rechten:
— Nutzerrechte verwalten (neue Nutzer/innen einrichten, vorhandene Nutzer/innen-Berechtigungsprofile ändern, Nutzer/innen sperren). Berechtigungsprofile erlauben Zugriffsbeschränkungen hinsichtlich Personen und Auszahlungssumme;
— verwalten der Haushaltsstellen (Konten) und Kostenstellen zu korrekten Zuordnung der Auszahlungen (Versorgungsempfänger, Beamtinnen und Beamte, Tarifbeschäftigte);
— Vier-Augen-Prinzip: Es besteht die Möglichkeit, den Prozentsatz der Vier-Augen-Prüfung variable festzulegen;
— Gestaltung der Beihilfefestsetzung hinsichtlich Briefkopf, Ansprechperson, Grußformel und Bankverbindung der BGHW.
Die Beihilfesoftware ermöglicht die Eingabe der Grunddaten der Beihilfeberechtigten und der berücksichtigungsfähigen Angehörigen (Ehegattinen/Ehegatten, Kinder):
— Name, Geburtsdatum, Geschlecht, Adresse, Telefon, Bankverbindung und Personalnummer ;
— Familienstand (ledig, verheiratet, verwitwet, geschieden);
— Beschäftigungsstatus (verbeamtet, versorgungsberechtigt, tarifbeschäftigt, ausgeschieden) mit genauen Datenangaben;
— Beschäftigung Vollzeit oder Teilzeit, jeweils mit Angabe der wöchentlichen Arbeitsstunden;
— Versicherungsstatus (privat versichert, freiwillig versichert, pflichtversichert) mit Historie;
— Bevollmächtigungen;
— Pflegeart und Pflegegrad;
— Haushaltsstelle, Kostenstelle;
— Dienststelle;
— bei Kindern: Wegfallzeiten, Angabe; ob das Kind im Bemessungssatz berücksichtigt wird, Angaben über andere Berücksichtigungsfähigkeiten;
— bei berücksichtigungsfähigen Angehörigen: Angaben über andere Beihilfeansprüche;
— Anträge auf Befreiung der Eigenbehalte.
Die Suchfunktion ermöglichte eine Suche nach Namen, Personalnummer und Geburtsdatum. Alle zu einer beihilfeberechtigten Person erfassten Daten können in einer Übersicht ausgedruckt werden. Die Beihilfesoftware bietet zur Verfolgung von Änderungen eine Historie, aus der auch die/der Nutzer/in ermittelt werden kann, die/der die Änderungen eingeben hat. Der Beihilfebemessungssatz wird auf Basis der erfassten Grunddaten nach dem Bundesbeihilferecht ermittelt. Beihilfeberechnung: Bei der Beihilfeberechnung wird das Bundes-Beihilferecht (BBhV) mit allen Besonderheiten wie Eigenanteilen, Höchstbeträgen, Belastungsgrenzen, etc. zugrunde gelegt. Die Beihilfesoftware erkennt verjährte oder doppelt eingereichte Belege. Manuelle Änderungen sind möglich und werden revisionssicher als solche gekennzeichnet.
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Für jede Beihilfeabrechnung wird mit dem Abschluss des Vorgangs folgender Output erzeugt:
— eine Beihilfefestsetzung inkl. Abrechnung, Begründungstexten und Angaben über die Höhe der Abzugsbeträge im laufenden und ggf. vergangenen Jahr im PDF-Format;
— eine SEPA-Datei für die Auszahlung der Beihilfe im aktuellen SEPA-Datei-Format;
— eine Datei zur Sammelbuchung (täglich), die für die Auszahlung durch SAM geeignet ist (einzelne Personen sind nicht identifizierbar);
— eine tägliche Liste mit allen Auszahlungen als Excel(.xlsx)- oder Text(.csv)-Datei. Die Beihilfefestsetzung ist individualisierbar auf die BGHW hinsichtlich Logo, Ansprechperson, Grußformel und Bankverbindungen der BGHW.
Zusätzlich stehen folgende Funktionalitäten zur Verfügung:
— eine Leistungsauskunft mit Historie;
— die Leistungskorrektur zur Anpassung alter Vorgänge (z. B. bei Eingang einer korrigierten Rechnung);
— eine zentrale Verwaltung für Zusagen zu Kieferorthopädie, Psychotherapie und Rehabilitationen;
— Vorgangsbezogene Termine;
— ein Zahnschema im Zusammenhang mit der Gewährung von Implantaten;
— ein elektronisches Dokumentenarchiv. Die Beihilfesoftware verfügt über eine elektronische Akte mit Dokumentenviewer.
In diesem können erzeugte Schriftstücke und eingescannte Dokumente/Belege geprüft, gelesen und manuell gedruckt werden.
Die Beihilfesoftware bietet statistische Auswertungsmöglichkeiten innerhalb eines selbstgewählten Zeitraumes über:
— Anzahl der eingegangenen Beihilfeanträge;
— Anzahl der bearbeiteten Beihilfeanträge;
— Auflistung der unbearbeiteten Beihilfeanträge;
— Auflistung der maschinell erstellten Kassenanweisungen;
— Anzahl der Abschläge;
— Bearbeitungsdauer;
— Anzahl Belege je Kostenart;
— Anzahl erfasster Antragsteller/innen;
— nicht erledigte Wiedervorlagen;
— Pflegeabrechnungen mit Pauschalbeihilfe;
— die Auswertung werden als Excel(.xlsx)- oder Text(-csv)-Datei zur Verfügung gestellt.
Die Beihilfesoftware ermöglicht eine Notiz-/Hinweis- und Warnfunktion innerhalb einer Beihilfeakte/-vorgangs, die bei Aufruf der Beihilfeberechtigten Person angezeigt wird. Die Beihilfesoftware stellt eine aktuelle Leistungserbringerdatenbank für Ärztinnen/Ärzte, Krankenhäuser, Apotheken und Heilpraktiker/innen zur Verfügung. Die Beihilfesoftware berücksichtigt die nach dem Bundesbeamtengesetz in Verbindung mit den Beihilfevorschriften des Bundes geltenden Aufbewahrungsfristen. Die Beihilfesoftware ermöglicht die Löschung nicht mehr aufzubewahrender Dokumente, Beihilfefestsetzungen usw. Die Beihilfesoftware ermöglicht in besonderen Fällen (z. B Klagen) eine Kennzeichnung, die eine automatisierte Löschung verhindert. Die Beihilfesoftware verfügt über Prüfmöglichkeiten für Rezepte, ärztliche Rechnungen, zahnärztliche Rechnungen, Heilpraktiker/innen-Rechnungen und Pflegeleistungen unter Berücksichtigung der Besonderheiten der geltenden Bundesbeihilfevorschriften. Die Beihilfesoftware ermöglicht das Einscannen von Anträgen, Belegen und sonstigen Schreiben. Alle Belege zu einem Beihilfeantrag werden automatisch zu einem Vorgang zusammengefasst und im System dem passenden Beihilfeberechtigten zugewiesen. Aktuell bearbeitete Belege werden der/dem Sachbearbeiter/in automatische im Dokumentenviewer angezeigt. Die Beihilfesoftware liest detaillierte Belegdaten. Die Beihilfesoftware bietet Möglichkeiten zur automatischen Verrechnung von Vorschüssen und Rückforderungen. Die Beihilfe-App ist mit der Beihilfesoftware vollumfänglich kompatibel und an das Corporate-Design) der BGHW anpassbar. Mit dieser App können Beihilfeberechtigte Anträge und Belege einscannen und der Beihilfestelle papierlos übermitteln. Die Beihilfesoftware wird laufend aktualisiert. Änderungen bei rechtlichen Vorgaben oder technischen Standards werden durch die/den Anbieter/in zeitnah im System abgebildet. Der/die Anbieter/in bietet einen deutschsprachigen Support (telefonisch bzw. Support-Ticket-montags bis freitags von 8.00 Uhr-17.00 Uhr mit Ausnahme der Feiertage am Ort des Anbieters sowie dem 24.12 und dem 31.12 („Servicezeit“)). Das Produktivsystem steht grundsätzlich auch außerhalb der Supportzeiten zur Verfügung (mind. Montag bis Samstag von 6.00 Uhr bis 20.00 Uhr). Der/die Anbieter/in ermöglicht eine Migration mindestens der Stammdaten aus dem Altsystem der BGWH (derzeit ABBA 4.3). Der/die Anbieter/in bietet unterschiedliche Schulungen (ggf. Inhouse-Schulungen für die vier Sachbearbeiter/innen der Beihilfestelle der BGHW an (Grundschulungen, Pflegefallschulung o. ä.).
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Dauer: 24 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Als Vertragslaufzeit ist der Zeitraum vom 1.6.2020 bis 31.5.2022 vorgesehen. Es bestehen seitens der Auftraggeberin 2 Verlängerungsoptionen von jeweils einem Jahr zu den gleichen Preiskonditionen.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe vorliegen (Anlage E!);
— Zertifizierungsnachweis (Zertifizierung gem. ISO 27001).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre;
— Anzahl Angestellter der letzten 3 Geschäftsjahre;
— Nachweis einer Haftpflichtversicherung (Mindestversicherungssumme 2,5 Millionen).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Referenznachweise (Anlage E4);
— Nachweis der Qualität (Software-Demoversion);
— Nachweis eines ausreichenden Datenschutzes.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-05-29 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-04-30 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:15
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 60 %
Preis (Gewichtung): 40 %

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.bghw.de 🌏
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E55115253 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-9499-0 📞
Fax: +49 228-9499-163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Wir weisen an dieser Stelle auf den § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB hin.
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist eine Rüge innerhalb von 10 Kalendertagen anzubringen, nachdem der Antragsteller/ die Antragstellerin den Vergaberechtsverstoß erkannt hat. Ist der Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits auf Grund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar, ist die Rüge innerhalb der in der Bekanntmachung genannten Bewerbungs- oder Angebotsfrist zu rügen.
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Quelle: OJS 2020/S 057-136105 (2020-03-18)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-06-12)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 728 722 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-06-12 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-06-16 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 115-279678
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 057-136105
ABl. S-Ausgabe: 115

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Beschaffung: Beihilfebearbeitungssoftware in Form von „Beihilfe as a Service“. Beschreibung des Einsatzbereiches: Bundes-Beihilferecht, Kostenstellen (Versorgungsempfänger/innen, Beamtinnen/Beamte, Tarifbeschäftigte, etc.). Zeitplanung: Spätestens maximal sechs Monate nach der Auftragsvergabe soll die Beihilfebearbeitung vollständig mit der neuen Beihilfebearbeitungssoftware erfolgen. Technische Rahmenbedingungen: Die Beihilfesoftware soll als „Software as a Service“ zur Verfügung gestellt werden. Der Zugriff auf die Webapplikationen erfolgt von einem Web-Client der Beihilfestelle über eine Internetverbindung mit aktueller TLS-Verschlüsselung (keine lokale Softwareinstallation) über den Google-Chrome-Browser. Die Zahlbarmachung der Beihilfe erfolgt über das SAP-System der BGHW. Die Beihilfesoftware bietet hierzu die entsprechenden Schnittstellen. Die Beihilfesoftware beantragt die AMNOG-Rabatte automatisiert bei ZESAR. Die BGHW verfügt über einen ZESAR-Account. Die/der Auftragnehmer/in stellt sicher, dass die Systeme der Beihilfesoftware gehärtet sind, Sicherheitspatches zeitnah eingespielt werden, die Daten vor kompromittierten Applikationsservern geschützt sind (Einsatz einer DMZ) und ein regelmäßiges Backup der Daten erfolgt. Die Wiederherstellung der Daten kann durch vorherige Beauftragung der/des Auftraggebers/in jederzeit durch die/den Auftragnehmer/in durchgeführt werden. Organisatorische und räumliche Rahmenbedingungen: Beihilfestelle, Leistungserbringerdatenbank für Ärztinnen und Ärzte, Krankenhäuser, Apotheken und Heilpraktiker/innen. Mengengerüst: Die Anzahl der Beihilfeanträge beläuft sich derzeit auf 6 000 Anträge pro Jahr. Hinzu kommen ca. 800 sonstige Vorgänge (Anfragen, Heil- und Kostenpläne, stationäre Reha usw.). Die Beihilfestelle der BGHW besteht aus 4 Personen. Grundsätzliche Anforderungen: Die Beihilfesoftware beinhaltet die nachfolgend im Einzelnen beschriebenen Funktionalitäten zur Berechnung und Bearbeitung von Beihilfevorgängen und damit zusammenhängenden Vorfällen.
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Der Zugriff auf die Webapplikation erfolgt von einem Web-Client der Beihilfestelle über eine Internetverbindung mit aktueller TLS-Verschlüsselung (keine lokale Softwareinstallation) über den Google-Chrome-Server. Das Rechenzentrum muss vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik nach den aktuellen Vorschriften gemäß ISO 27001 Zertifizierung auf Basis von IT-Grundschutz zertifiziert worden sein. Die Sicherheitsarchitektur ist von der/dem Anbieter/in darzulegen. Funktionale Anforderungen an die Beihilfesoftware: Die Beihilfesoftware berücksichtigt die Besonderheiten des Bundes-Beihilferechts (z. B. Höchstwerte, Eigenanteile, Belastungsgrenzen, usw.). Die Beihilfesoftware bietet einen Administrator/innen-Zugang mit mindestens folgenden Rechten:
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— Nutzerrechte verwalten (neue Nutzer/innen einrichten, vorhandene Nutzer/innen-Berechtigungsprofile ändern, Nutzer/innen sperren). Berechtigungsprofile erlauben Zugriffsbeschränkungen hinsichtlich Personen und Auszahlungssumme;
— Verwalten der Haushaltsstellen (Konten) und Kostenstellen zu korrekten Zuordnung der Auszahlungen (Versorgungsempfänger, Beamtinnen und Beamte, Tarifbeschäftigte);
— Vier-Augen-Prinzip: Es besteht die Möglichkeit, den Prozentsatz der 4 -Augen-Prüfung variable festzulegen;
Die Beihilfesoftware ermöglicht die Eingabe der Grunddaten der Beihilfe berechtigten und der berücksichtigungsfähigen Angehörigen (Ehegattinen/Ehegatten, Kinder):
— Name, Geburtsdatum, Geschlecht, Adresse, Telefon, Bankverbindung und Personalnummer;
— Anträge auf Befreiung der Eigen behalte.
— eine tägliche Liste mit allen Auszahlungen als Excel(.xlsx)- oder Text(.csv)-Datei.
Die Beihilfefestsetzung ist individualisierbar auf die BGHW hinsichtlich Logo, Ansprechperson, Grußformel und Bankverbindungen der BGHW.
— ein elektronisches Dokumentenarchiv.
Die Beihilfesoftware verfügt über eine elektronische Akte mit Dokumenten viewer. In diesem können erzeugte Schriftstücke und eingescannte Dokumente/Belege geprüft, gelesen und manuell gedruckt werden.
Die Beihilfesoftware bietet statistische Auswertungsmöglichkeiten innerhalb eines selbst gewählten Zeitraumes über:
Die Beihilfesoftware ermöglicht eine Notiz-/Hinweis- und Warnfunktion innerhalb einer Beihilfeakte/-vorgangs, die bei Aufruf der beihilfeberechtigten Person angezeigt wird. Die Beihilfesoftware stellt eine aktuelle Leistungserbringerdatenbank für Ärztinnen/Ärzte, Krankenhäuser, Apotheken und Heilpraktiker/innen zur Verfügung. Die Beihilfesoftware berücksichtigt die nach dem Bundesbeamtengesetz in Verbindung mit den Beihilfevorschriften des Bundes geltenden Aufbewahrungsfristen. Die Beihilfesoftware ermöglicht die Löschung nicht mehr aufzubewahrender Dokumente, Beihilfefestsetzungen usw. Die Beihilfesoftware ermöglicht in besonderen Fällen (z. B Klagen) eine Kennzeichnung, die eine automatisierte Löschung verhindert. Die Beihilfesoftware verfügt über Prüfmöglichkeiten für Rezepte, ärztliche Rechnungen, zahnärztliche Rechnungen, Heilpraktiker/innen-Rechnungen und Pflegeleistungen unter Berücksichtigung der Besonderheiten der geltenden Bundesbeihilfevorschriften. Die Beihilfesoftware ermöglicht das Einscannen von Anträgen, Belegen und sonstigen Schreiben. Alle Belege zu einem Beihilfeantrag werden automatisch zu einem Vorgang zusammengefasst und im System dem passenden Beihilfeberechtigten zugewiesen. Aktuell bearbeitete Belege werden der/dem Sachbearbeiter/in automatische im Dokumentenviewer angezeigt. Die Beihilfesoftware liest detaillierte Belegdaten. Die Beihilfesoftware bietet Möglichkeiten zur automatischen Verrechnung von Vorschüssen und Rückforderungen. Die Beihilfe-App ist mit der Beihilfesoftware vollumfänglich kompatibel und an das Corporate-Design) der BGHW anpassbar. Mit dieser App können Beihilfeberechtigte Anträge und Belege einscannen und der Beihilfestelle papierlos übermitteln. Die Beihilfesoftware wird laufend aktualisiert. Änderungen bei rechtlichen Vorgaben oder technischen Standards werden durch die/den Anbieter/in zeitnah im System abgebildet. Der/die Anbieter/in bietet einen deutschsprachigen Support (telefonisch bzw. Support-Ticket-montags bis freitags von 8.00 Uhr-17.00 Uhr mit Ausnahme der Feiertage am Ort des Anbieters sowie dem 24.12 und dem 31.12 („Servicezeit“)). Das Produktivsystem steht grundsätzlich auch außerhalb der Supportzeiten zur Verfügung (mind. Montag bis Samstag von 6.00 Uhr bis 20.00 Uhr). Der/die Anbieter/in ermöglicht eine Migration mindestens der Stammdaten aus dem Altsystem der BGWH (derzeit ABBA 4.3). Der/die Anbieter/in bietet unterschiedliche Schulungen (ggf. Inhouse-Schulungen für die 4 Sachbearbeiter/innen der Beihilfestelle der BGHW an (Grundschulungen, Pflegefallschulung o. ä.).
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Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-06-10 📅
Name: Beihilfe-Service Gesellschaft mbH
Postanschrift: Englschalkinger Str. 14
Postort: München
Postleitzahl: 81925
Land: Deutschland 🇩🇪
München, Landkreis 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 728 722 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist eine Rüge innerhalb von 10 Kalendertagen anzubringen, nachdem der Antragsteller/die Antragstellerin den Vergaberechtsverstoß erkannt hat. Ist der Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits auf Grund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar, ist die Rüge innerhalb der in der Bekanntmachung genannten Bewerbungs- oder Angebotsfrist zu rügen.
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Quelle: OJS 2020/S 115-279678 (2020-06-12)