Beschaffung einer digitalen Pathologiesoftware

München Klinik gGmbH

Die München Klinik beabsichtigt die Beschaffung einer digitalen Pathologiesoftware.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-01-25. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-12-23.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-12-23 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2020-12-23)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Referenznummer: 1990/20
Kurze Beschreibung:
“Die München Klinik beabsichtigt die Beschaffung einer digitalen Pathologiesoftware.”
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Dissektionsinstrumente und -artikel für die Pathologie 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: München, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: München Klinik gGmbH
Postanschrift: Thalkirchner Straße 48
Postleitzahl: 80337
Postort: München
Kontakt
Internetadresse: http://www.muenchen-klinik.de 🌏
E-Mail: michael.klueglich@muenchen-klinik.de 📧
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YL5D72R/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YL5D72R 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-12-23 📅
Einreichungsfrist: 2021-01-25 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-12-28 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 252-636580
ABl. S-Ausgabe: 252
Zusätzliche Informationen

“A) Nutzung der Vergabeplattform: Die Vergabestelle stellt diese Vergabeunterlagen für die Durchführung des Verfahrens sowie die Erstellung des...”    Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 252-636580 (2020-12-23)