Beschaffung einer HCI-Lösung

Leibniz-Institut für Naturstoff-Forschung und Infektionsbiologie e.V. – Hans-Knöll-Institut

Um Forschungsprojekte durch innovative IT-Infrastrukturen und -Anwendungen zu unterstützen, benötigt das HKI eine moderne, zukunftsfähige und fehlertolerante Scale-Out-Lösung für Rechenleistung, Datenablage und Netzwerk, in der sowohl Systemerweiterungen, FW-Updates als auch Wartung und Replacement von Funktionsmodulen ohne Betreibsunterbrechungen möglich sind.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-02-24. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-01-17.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-01-17 Auftragsbekanntmachung
2020-03-13 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-01-17)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Zentralrechner
Referenznummer: 19_1001_01_HCI
Kurze Beschreibung:
Um Forschungsprojekte durch innovative IT-Infrastrukturen und -Anwendungen zu unterstützen, benötigt das HKI eine moderne, zukunftsfähige und fehlertolerante Scale-Out-Lösung für Rechenleistung, Datenablage und Netzwerk, in der sowohl Systemerweiterungen, FW-Updates als auch Wartung und Replacement von Funktionsmodulen ohne Betreibsunterbrechungen möglich sind.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Zentralrechner 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Betriebssystemsoftwarepaket für Zentralrechner 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Jena, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Leibniz-Institut für Naturstoff-Forschung und Infektionsbiologie e.V. – Hans-Knöll-Institut
Postanschrift: Adolf-Reichwein-Str. 23
Postleitzahl: 07745
Postort: Jena
Kontakt
Internetadresse: http://www.leibniz-hki.de 🌏
E-Mail: einkauf@leibniz-hki.de 📧
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YR9D42R/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YR9D42R 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-01-17 📅
Einreichungsfrist: 2020-02-24 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-01-21 📅
Datum des Beginns: 2020-03-25 📅
Datum des Endes: 2020-06-19 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 014-027763
ABl. S-Ausgabe: 14
Zusätzliche Informationen
Sollten sich Nachfragen ergeben, sind diese ausschließlich über die Vergabeplattform zu richten. Auf Verlangen der Vergabestelle hat der Bestbieter (gemäß Thüringer Vergabegesetz ThürVergG § 12a) innerhalb einer Frist von 5 Werktagen folgende Erklärungen im Sinne dieses Gesetzes über die Vergabeplattform ausgefüllt vorzulegen: 1) Verpflichtung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§§ 11 und 12 Abs. 2 ThürVgG); 2) Verpflichtungen nach (§ 12 und § 15 ThürVgG – NU-einsatz/§ 17 ThürVgG – Kontrollen/§ 18 ThürVgG – Sanktionen); 3) Verpflichtungen zu Tariftreue, Mindestentgelt und Entgeltgleichheit (§§ 10 und 12 Abs. 2 ThürVgG). Sofern der Bestbieter Nachunternehmerleistungen mit dem Angebot benennt, fordert die Vergabestelle folgende Nachweise und Erklärungen innerhalb der genannten Frist im Bezug auf die Nachunternehmen: 1) Verpflichtungen des Nachunternehmers zu Tariftreue, Mindestentgelt und Entgeltgleichheit (§§ 10, 12 Abs. 2 ThürVgG); 2) Verpflichtungen des Nachunternehmers zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§§ 11 und 12 Abs. 2 ThürVgG). Für den Fall, dass die nach dem ThürVergG verpflichtend vorzulegenden Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb der benannten Frist vorgelegt werden, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. Bekanntmachungs-ID: CXP4YR9D42R
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 294 000 EUR 💰
Geschätzter Wert ohne MwSt: 294 000 EUR 💰
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Leibniz-Institut für Naturstoff-Forschung und Infektionsbiologie
e.V. – Hans-Knöll-Institut, Adolf-Reichwein-Str. 23, 07745 Jena frei Verwendungsstelle:
e. V.
— Hans-Knöll-Institut
Adolf Reichwein Str. 23
07745 Jena
Gebäude: A8

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Siehe Vergabeunterlagen, Bewerbungsbedingungen
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Ggf. geforderte Anzahlungen sind zu begründen. Sie können nur gegen Gestellung einer selbstschuldnerischen unbefristeten Bankbürgschaft gewährt werden.
Gewährter Skonto ist in der Preiskalkulation bereits zu berücksichtigen; Zahlung erfolgt in 21 Tagen. Der Angebotspreis ist ein Festpreis d. h. es sind alle Nebenkosten, insbesondere Gebühren, Reisekosten und Spesen enthalten.
Im Übrigen gelten ausschließlich die Einkaufsbedingungen des HKI. Sämtlich, damit verbundene Auswirkungen auf die Preisbildung sind in der Kalkulation zu berücksichtigen.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-03-25 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-02-24 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ort des Eröffnungstermins: Siehe Kontaktstelle

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Forschungsinstitut
Kontakt
Kontaktperson: Einkauf
Internetadresse: www.leibniz-hki.de 🌏
Adresse des Käuferprofils: www.dtvp.de 🌏
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YR9D42R/documents 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Sollten sich Nachfragen ergeben, sind diese ausschließlich über die Vergabeplattform zu richten.
Auf Verlangen der Vergabestelle hat der Bestbieter (gemäß Thüringer Vergabegesetz ThürVergG § 12a) innerhalb einer Frist von 5 Werktagen folgende Erklärungen im Sinne dieses Gesetzes über die Vergabeplattform ausgefüllt vorzulegen:
1) Verpflichtung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§§ 11 und 12 Abs. 2 ThürVgG);
2) Verpflichtungen nach (§ 12 und § 15 ThürVgG – NU-einsatz/§ 17 ThürVgG – Kontrollen/§ 18 ThürVgG – Sanktionen);
3) Verpflichtungen zu Tariftreue, Mindestentgelt und Entgeltgleichheit (§§ 10 und 12 Abs. 2 ThürVgG).
Sofern der Bestbieter Nachunternehmerleistungen mit dem Angebot benennt, fordert die Vergabestelle folgende Nachweise und Erklärungen innerhalb der genannten Frist im Bezug auf die Nachunternehmen:
1) Verpflichtungen des Nachunternehmers zu Tariftreue, Mindestentgelt und Entgeltgleichheit (§§ 10, 12 Abs. 2 ThürVgG);
2) Verpflichtungen des Nachunternehmers zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§§ 11 und 12 Abs. 2 ThürVgG).
Für den Fall, dass die nach dem ThürVergG verpflichtend vorzulegenden Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb der benannten Frist vorgelegt werden, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YR9D42R

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Thüringen
Postanschrift: Weimarplatz 4
Postort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 361-573321254 📞
E-Mail: vergabekammer@tlvwa.thueringen.de 📧
Fax: +49 361-573321059 📠
Internetadresse: www.tlvwa.thueringen.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
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Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsabschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der v.g. Stelle gestellt werden. Bewerber und Bieter müssen Vergabeverstöße bei der genannten Vergabestelle rügen, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen. Ein Nachprüfungsantrag muss spätestens 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer eingereicht werden (Rechtsbehelfsfrist nach §160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren weist die Vergabestelle auf die Informations- und Wartepflicht des Auftaggebers nach §134 Abs. 1 GWB sowie die für die Bieter geltenden Fristen nach §134 Abs. 2 GWB hin.
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Quelle: OJS 2020/S 014-027763 (2020-01-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-03-13)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 362 570 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Leibniz-Institut für Naturstoff-Forschung und Infektionsbiologie e. V. – Hans-Knöll-Institut

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-03-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-03-18 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 055-130260
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 014-027763
ABl. S-Ausgabe: 55
Zusätzliche Informationen
Sollten sich Nachfragen ergeben, sind diese ausschließlich über die Vergabeplattform zu richten. Auf Verlangen der Vergabestelle hat der Bestbieter (gemäß Thüringer Vergabegesetz ThürVergG § 12a) innerhalb einer Frist von 5 Werktagen folgende Erklärungen im Sinne dieses Gesetzes über die Vergabeplattform ausgefüllt vorzulegen: 1. Verpflichtung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§§ 11 und 12 Abs. 2 ThürVgG), 2. Verpflichtungen nach (§ 12 und § 15 ThürVgG - NU-einsatz/§ 17 ThürVgG – Kontrollen/§ 18 ThürVgG – Sanktionen), 3. Verpflichtungen zu Tariftreue, Mindestentgelt und Entgeltgleichheit (§§ 10 und 12 Abs. 2 ThürVgG). Sofern der Bestbieter Nachunternehmerleistungen mit dem Angebot benennt, fordert die Vergabestelle folgende Nachweise und Erklärungen innerhalb der genannten Frist im Bezug auf die Nachunternehmen: 1. Verpflichtungen des Nachunternehmers zu Tariftreue, Mindestentgelt und Entgeltgleichheit (§§ 10, 12 Abs. 2 ThürVgG), 2. Verpflichtungen des Nachunternehmers zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§§ 11 und 12 Abs. 2 ThürVgG). Für den Fall, dass die nach dem ThürVergG verpflichtend vorzulegenden Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb der benannten Frist vorgelegt werden, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. Bekanntmachungs-ID: CXP4YR9D0SU
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Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Leibniz-Institut für Naturstoff-Forschung und Infektionsbiologie e. V. – Hans-Knöll-Institut
Adolf-Reichwein-Str. 23
07745 Jena frei Verwendungsstelle:

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Preis (Gewichtung): 50

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-03-13 📅
Name: SVA System Alexander GmbH
Postort: Erfurt
Land: Deutschland 🇩🇪
Jena, Kreisfreie Stadt 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 362 570 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1

Referenz
Zusätzliche Informationen
1. Verpflichtung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§§ 11 und 12 Abs. 2 ThürVgG),
2. Verpflichtungen nach (§ 12 und § 15 ThürVgG - NU-einsatz/§ 17 ThürVgG – Kontrollen/§ 18 ThürVgG – Sanktionen),
3. Verpflichtungen zu Tariftreue, Mindestentgelt und Entgeltgleichheit (§§ 10 und 12 Abs. 2 ThürVgG).
1. Verpflichtungen des Nachunternehmers zu Tariftreue, Mindestentgelt und Entgeltgleichheit (§§ 10, 12 Abs. 2 ThürVgG),
2. Verpflichtungen des Nachunternehmers zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§§ 11 und 12 Abs. 2 ThürVgG).
Bekanntmachungs-ID: CXP4YR9D0SU

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Postanschrift: Jorge-Semprun-Platz 4
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
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Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsabschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der v.g. Stelle gestellt werden. Bewerber und Bieter müssen Vergabeverstöße bei der genannten Vergabestelle rügen, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen. Ein Nachprüfungsantrag muss spätestens 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer eingereicht werden (Rechtsbehelfsfrist nach §160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren weist die Vergabestelle auf die Informations- und Wartepflicht des Auftraggebers nach §134 Abs. 1 GWB sowie die für die Bieter geltenden Fristen nach §134 Abs. 2 GWB hin.
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Quelle: OJS 2020/S 055-130260 (2020-03-13)