Für den Schacht Konrad 1 soll eine semimobile Hilfsfahranlage beschafft werden. Hierzu gehören Erstellung der entsprechenden Genehmigungs- und Fertigungsplanung, Fertigung und Lieferung frei Schachtanlage Konrad, Aufstellung sowie Inbetriebnahme, Abnahme und Schulung der Mitarbeiter.
Die Winde muss für eine Teufe von 1 235 m und eine Mindesttragfähigkeit von ca. 3 t ausgelegt sein.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-03-25.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-02-20.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-02-20) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE)
Postanschrift: Eschenstr. 55
Postort: Peine
Postleitzahl: 31224
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 5171/43-1226📞
E-Mail: vergabestelle.peine@bge.de📧
Fax: +49 5171/43-1502 📠
Region: Peine🏙️
URL: www.bge.de🌏 Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E76493932🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E76493932🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere Art: Öffentlicher Auftraggeber gem. § 99 Nr. 2 GWB
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Beschaffung einer Hilfsanlage Schachtförderanlage Konrad 1
Produkte/Dienstleistungen: Bergbaufördermaschinen, Winden für den Untertagebergbau und Spille📦
Kurze Beschreibung:
“Für den Schacht Konrad 1 soll eine semimobile Hilfsfahranlage beschafft werden. Hierzu gehören Erstellung der entsprechenden Genehmigungs- und...”
Kurze Beschreibung
Für den Schacht Konrad 1 soll eine semimobile Hilfsfahranlage beschafft werden. Hierzu gehören Erstellung der entsprechenden Genehmigungs- und Fertigungsplanung, Fertigung und Lieferung frei Schachtanlage Konrad, Aufstellung sowie Inbetriebnahme, Abnahme und Schulung der Mitarbeiter.
Die Winde muss für eine Teufe von 1 235 m und eine Mindesttragfähigkeit von ca. 3 t ausgelegt sein.
1️⃣
Ort der Leistung: Salzgitter, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Schachtanlage Konrad 1
Bleckenstedter Straße 50
38239 Salzgitter — Bleckenstedt
Beschreibung der Beschaffung:
“Im Rahmen der Errichtung des Endlagers Konrad ist für die Schachtanlage Konrad 1, Bleckenstedter Straße 50 in 38239 Salzgitter Bleckenstedt, eine...”
Beschreibung der Beschaffung
Im Rahmen der Errichtung des Endlagers Konrad ist für die Schachtanlage Konrad 1, Bleckenstedter Straße 50 in 38239 Salzgitter Bleckenstedt, eine Hilfsfahranlage zu beschaffen. Hierzu gehören Erstellung der entsprechenden Genehmigungs- und Fertigungsplanung, Fertigung und Lieferung frei Schachtanlage Konrad, Aufstellung sowie Inbetriebnahme, Abnahme und Schulung der Mitarbeiter. Die Winde muss für eine Teufe von 1235 m und eine Mindesttragfähigkeit von ca. 3 t ausgelegt sein.
Gemäß §11 Abs. Nr. 2 und 4 ABBergV hat der Unternehmer geeignete Flucht- und Rettungsmittel zur Evakuierung der Beschäftigten und für den Transport von Verletzten vorzuhalten. Des Weiteren sind nach TAS 8.1.5. Anlagen zur Bergung von Personen aus Fördermitteln der Seilfahrtsanlage bereitzuhalten.
Die Hilfsfahranlage wird für die Rettung und Bergung von Personen aus dem Schacht der Schachtanlage Konrad 1 eingesetzt.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept zur Einhaltung der Arbeitssicherheit
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Aufwand für die Instandhaltung insb. fü Inspektion & Wartung
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Lieferzeit
Preis (Gewichtung): 55 %
Dauer
Datum des Beginns: 2020-10-12 📅
Datum des Endes: 2021-03-20 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“— Handelsregisterauszug — Nachweis/Eigenerklärung über die Zahlung von Steuern und Abgaben,
— Eigenerklärung über die Anmeldung bei der...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
— Handelsregisterauszug — Nachweis/Eigenerklärung über die Zahlung von Steuern und Abgaben,
— Eigenerklärung über die Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft,
— Eigenerklärung über die Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen,
— Darstellung der Unternehmensstruktur,
— Eigenerklärung zurNichtvorlage von Ausschlussgründen gem. § 123 und 124 GWB.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Der Bewerber hat Angaben zu mindestens 2 Referenzen eines vergleichbaren Projektes/Objektes aus den letzten 5 Jahre zu erbringen, welche sich auf die...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Der Bewerber hat Angaben zu mindestens 2 Referenzen eines vergleichbaren Projektes/Objektes aus den letzten 5 Jahre zu erbringen, welche sich auf die Herstellung und Entwicklung von semimobilen Hilfsfahr- und Befah-rungsanlagen nach „Technische Anforderungen an Schacht- und Schrägförderanlagen (TAS) Stand Dezember 2005" bezieht. Die Referenzobjekte müssen vom Bewerber entwickelt, hergestellt und erprobt worden sein. Die Referenzprojekte müssen folgende Merkmale besitzen:
— Anzuschlagende Last mind. 2 t,
— Teufe mind. 800 m.
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-03-25
14:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2020-04-20 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-10-31 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt — Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 2289499163 📠
URL: www.bundeskartellamt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Zur Einlegung von Rechtsbehelfen ist der nachfolgend zitierte § 160 GWB zu beachten.
§ 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Zur Einlegung von Rechtsbehelfen ist der nachfolgend zitierte § 160 GWB zu beachten.
§ 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichendes Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2020/S 038-089291 (2020-02-20)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-01-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 799985.89 💰
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Schachtanlage Konrad 1
Bleckenstedter Straße 50
38239 Salzgitter – Bleckenstedt
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 038-089291
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 45195001
Titel: Beschaffung einer Hilfsanlage Schachtförderanlage Konrad 1
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-12-17 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Schachtbau Nordhausen GmbH
Postanschrift: Industrieweg 2a
Postort: Nordhausen
Postleitzahl: 99734
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3631632450📞
E-Mail: sbn@schachtbau.de📧
Region: Nordhausen🏙️
URL: www.schachtbau.de🌏
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 799985.89 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt – Vergabekammer des Bundes
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Zur Einlegung von Rechtsbehelfen ist der nachfolgend zitierte § 160 GWB zu beachten.
§ 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Zur Einlegung von Rechtsbehelfen ist der nachfolgend zitierte § 160 GWB zu beachten.
§ 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2021/S 020-044611 (2021-01-25)