003-19 / FGK Hybrid-Stereolithographieanlage Anzubieten ist eine komplette Stereolithographieanlage, welche nachweislich die Verarbeitung keramischer Rohstoffe ermöglicht, inklusive aller dazu benötigten Komponenten sowie einer vollautomatischen programmierbaren Steuerung, so dass die Anlage ohne Aufsicht betrieben werden kann. Zur Gewährleistung einer zeitnahen Inbetriebnahme müssen Verbrauchsmaterialien in Form eines Starter-Kits sowie einer Reinigungsstation inkludiert sein. Dies beinhaltet zudem alle notwendigen Softwarepakete einschließlich deren Updates für mindestens 3 Jahre. Die Anlage muss nachweislich die Möglichkeit der Verarbeitung von mindestens 2 unterschiedlichen Materialien innerhalb eines Druckprozesses sowie innerhalb einer Druckebene gewährleisten. Dabei müssen alle Prozessparameter frei zugänglich und schichtweise individuell einstellbar sein. Es wird vorausgesetzt, dass eigene Materialien verarbeitet werden können. Neben der Anlage sind Service-, Wartungs-, Schulungs- sowie Transportkosten zu inkludieren.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-05-05.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-03-27.
Auftragsbekanntmachung (2020-03-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser)
Referenznummer: 003-2019/FGK
Kurze Beschreibung:
003-19 / FGK Hybrid-Stereolithographieanlage
Anzubieten ist eine komplette Stereolithographieanlage, welche nachweislich die Verarbeitung keramischer Rohstoffe ermöglicht, inklusive aller dazu benötigten Komponenten sowie einer vollautomatischen programmierbaren Steuerung, so dass die Anlage ohne Aufsicht betrieben werden kann. Zur Gewährleistung einer zeitnahen Inbetriebnahme müssen Verbrauchsmaterialien in Form eines Starter-Kits sowie einer Reinigungsstation inkludiert sein. Dies beinhaltet zudem alle notwendigen Softwarepakete einschließlich deren Updates für mindestens 3 Jahre.
Die Anlage muss nachweislich die Möglichkeit der Verarbeitung von mindestens 2 unterschiedlichen Materialien innerhalb eines Druckprozesses sowie innerhalb einer Druckebene gewährleisten. Dabei müssen alle Prozessparameter frei zugänglich und schichtweise individuell einstellbar sein. Es wird vorausgesetzt, dass eigene Materialien verarbeitet werden können.
Neben der Anlage sind Service-, Wartungs-, Schulungs- sowie Transportkosten zu inkludieren.
Anzubieten ist eine komplette Stereolithographieanlage, welche nachweislich die Verarbeitung keramischer Rohstoffe ermöglicht, inklusive aller dazu benötigten Komponenten sowie einer vollautomatischen programmierbaren Steuerung, so dass die Anlage ohne Aufsicht betrieben werden kann. Zur Gewährleistung einer zeitnahen Inbetriebnahme müssen Verbrauchsmaterialien in Form eines Starter-Kits sowie einer Reinigungsstation inkludiert sein. Dies beinhaltet zudem alle notwendigen Softwarepakete einschließlich deren Updates für mindestens 3 Jahre.
Die Anlage muss nachweislich die Möglichkeit der Verarbeitung von mindestens 2 unterschiedlichen Materialien innerhalb eines Druckprozesses sowie innerhalb einer Druckebene gewährleisten. Dabei müssen alle Prozessparameter frei zugänglich und schichtweise individuell einstellbar sein. Es wird vorausgesetzt, dass eigene Materialien verarbeitet werden können.
Neben der Anlage sind Service-, Wartungs-, Schulungs- sowie Transportkosten zu inkludieren.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser)📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Westerwaldkreis
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Alle geforderten Unterlagen sind vollständig einzureichen/zurückzusenden. Inhaltliche Änderungen sind nichtzulässig. Einzutragen sind lediglich Angaben wie: Preise, – Marke, – Produkt. Bereitgestellte Formulare: Die zum Download in dieser Veröffentlichung hinterlegten Dateien sind zur Abgabe gewünscht.
Die Einhaltung der geltenden Datenschutzgrundverordnung wird selbstverständlich zugesagt.
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Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
003-19 / FGK Hybrid-Stereolithographieanlage
Anzubieten ist eine komplette Stereolithographieanlage, welche nachweislich die Verarbeitung keramischer Rohstoffe ermöglicht, inklusive aller dazu benötigten Komponenten sowie einer vollautomatischen programmierbaren Steuerung, so dass die Anlage ohne Aufsicht betrieben werden kann. Zur Gewährleistung einer zeitnahen Inbetriebnahme müssen Verbrauchsmaterialien in Form eines Starter-Kits sowie einer Reinigungsstation inkludiert sein. Dies beinhaltet zudem alle notwendigen Softwarepakete einschließlich deren Updates für mindestens 3 Jahre.
Anzubieten ist eine komplette Stereolithographieanlage, welche nachweislich die Verarbeitung keramischer Rohstoffe ermöglicht, inklusive aller dazu benötigten Komponenten sowie einer vollautomatischen programmierbaren Steuerung, so dass die Anlage ohne Aufsicht betrieben werden kann. Zur Gewährleistung einer zeitnahen Inbetriebnahme müssen Verbrauchsmaterialien in Form eines Starter-Kits sowie einer Reinigungsstation inkludiert sein. Dies beinhaltet zudem alle notwendigen Softwarepakete einschließlich deren Updates für mindestens 3 Jahre.
Die Anlage muss nachweislich die Möglichkeit der Verarbeitung von mindestens 2 unterschiedlichen Materialien innerhalb eines Druckprozesses sowie innerhalb einer Druckebene gewährleisten. Dabei müssen alle Prozessparameter frei zugänglich und schichtweise individuell einstellbar sein. Es wird vorausgesetzt, dass eigene Materialien verarbeitet werden können.
Die Anlage muss nachweislich die Möglichkeit der Verarbeitung von mindestens 2 unterschiedlichen Materialien innerhalb eines Druckprozesses sowie innerhalb einer Druckebene gewährleisten. Dabei müssen alle Prozessparameter frei zugänglich und schichtweise individuell einstellbar sein. Es wird vorausgesetzt, dass eigene Materialien verarbeitet werden können.
Neben der Anlage sind Service-, Wartungs-, Schulungs- sowie Transportkosten zu inkludieren.
Die Beschaffung wird finanziert aus dem EFRE Programm „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ (2014-2020) Zuwendungsverfahren (VV IWB-EFRE) und dient dem Aufbau eines Kompetenzzentrums zur Additiven Fertigung anorganisch- nichtmetallischer Werkstoffe.
Die Beschaffung wird finanziert aus dem EFRE Programm „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ (2014-2020) Zuwendungsverfahren (VV IWB-EFRE) und dient dem Aufbau eines Kompetenzzentrums zur Additiven Fertigung anorganisch- nichtmetallischer Werkstoffe.
Am Aufbau des Kompetenzzentrum sind folgende Institutionen beteiligt: Hochschule Koblenz (WWC) Standort Höhr-Grenzhausen, Uni Koblenz-Landau in Koblenz und das Forschungsinstitut für Anorganische Werkstoffe Glas/Keramik GmbH in 56203 Höhr-Grenzhausen.
Am Aufbau des Kompetenzzentrum sind folgende Institutionen beteiligt: Hochschule Koblenz (WWC) Standort Höhr-Grenzhausen, Uni Koblenz-Landau in Koblenz und das Forschungsinstitut für Anorganische Werkstoffe Glas/Keramik GmbH in 56203 Höhr-Grenzhausen.
Dauer: 3 Monate
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: . Die Beschaffung wird finanziert aus dem EFRE Programm „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ (2014-2020) Zuwendungsverfahren (VV IWB-EFRE).
Zusätzliche Informationen:
Alle geforderten Unterlagen sind vollständig einzureichen/zurückzusenden. Inhaltliche Änderungen sind nichtzulässig. Einzutragen sind lediglich Angaben wie: Preise, – Marke, – Produkt. Bereitgestellte Formulare: Die zum Download in dieser Veröffentlichung hinterlegten Dateien sind zur Abgabe gewünscht.
Alle geforderten Unterlagen sind vollständig einzureichen/zurückzusenden. Inhaltliche Änderungen sind nichtzulässig. Einzutragen sind lediglich Angaben wie: Preise, – Marke, – Produkt. Bereitgestellte Formulare: Die zum Download in dieser Veröffentlichung hinterlegten Dateien sind zur Abgabe gewünscht.
Die Einhaltung der geltenden Datenschutzgrundverordnung wird selbstverständlich zugesagt.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
FGk GmbH
Heinrich-Meister Straße 2
56203 Höhr-Grenzhausen
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mit dem Angebot vorzulegenden Unterlagen zur Eignung / Auftragsdurchführung welche als Anlage den Vergabeunterlagen beigefügt sind:
— mind. 3 Referenzen zu vergleichbaren Leistungen an Hochschulen, Universitäten oder Forschungseinrichtungen aus den vergangenen Jahren 2015 – heute;
— Nachweis der Leistungsfähigkeit oder Erklärung für nicht PQ Unternehmen.
(Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre. Bieter, die die vorgenannten Voraussetzungen nicht erfüllen, können ausgeschlossen werden);
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
(Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre. Bieter, die die vorgenannten Voraussetzungen nicht erfüllen, können ausgeschlossen werden);
— Erklärung bzgl. Tariftreue (Mustererklärung 01 und /oder 03 zum LTTG).
Hinweis für Präqualifizierte Unternehmen:
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweis ein Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen. Bitte reichen Sie mit Ihrem Angebot einen dementsprechenden Nachweis ein.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweis ein Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen. Bitte reichen Sie mit Ihrem Angebot einen dementsprechenden Nachweis ein.
Hinweis Tariftreue:
Nach Maßgabe des Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz Rheinland-Pfalz – LTTG) vom 1.12.2010 wird folgendes vereinbart.
a. Der Auftragnehmer führt für sich und alle seine Nachunternehmer prüffähige und vollständige Unterlagennach § 6 Abs. 1 LTTG, aus denen der Auftraggeber die Einhaltung der Bestimmungen.
Des Landestariftreuegesetzes jederzeit entnehmen kann. Die Einsichtnahme ist dem Auftraggeber jederzeit gestattet.
b. Die Vertragspartner vereinbaren nach Maßgabe von § 7 Abs. 1 LTTG für jeden schuldhaften Verstoß des Auftragnehmers gegen seine Verpflichtungen aus den §§ 3-6 des Landestariftreuegesetz oder den Insoweit bestehenden Pflichten seiner Nachunternehmer, die ihm bekannt sind oder die er kennen musste, eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 % der Auftragssumme, bei mehreren Verstößen höchstens 10 % der Auftragssumme. Ist die verwirkte Vertragsstrafe unverhältnismäßig hoch, so kann sie von dem öffentlichen Auftraggeber auf Antrag des beauftragten Unternehmens auf den angemessenen Betrag herabgesetzt werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
b. Die Vertragspartner vereinbaren nach Maßgabe von § 7 Abs. 1 LTTG für jeden schuldhaften Verstoß des Auftragnehmers gegen seine Verpflichtungen aus den §§ 3-6 des Landestariftreuegesetz oder den Insoweit bestehenden Pflichten seiner Nachunternehmer, die ihm bekannt sind oder die er kennen musste, eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 % der Auftragssumme, bei mehreren Verstößen höchstens 10 % der Auftragssumme. Ist die verwirkte Vertragsstrafe unverhältnismäßig hoch, so kann sie von dem öffentlichen Auftraggeber auf Antrag des beauftragten Unternehmens auf den angemessenen Betrag herabgesetzt werden.
c. Dem Auftraggeber steht bei festgestelltem, grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Verstoß gegen die Bestimmungen des Landestariftreuegesetzes das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund zu.
d. Dem Auftragnehmer ist bekannt, dass er bei festgestelltem, grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Verstoß gegen die Bestimmungen des Landestariftreuegesetzes für die Dauer von bis zu 3 Jahren von öffentlichen Auftragsvergaben der Hochschule Koblenz ausgeschlossen werden kann. Dieser Ausschluss wird gesondert festgestellt und dem Auftragnehmer bekannt gegeben.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
d. Dem Auftragnehmer ist bekannt, dass er bei festgestelltem, grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Verstoß gegen die Bestimmungen des Landestariftreuegesetzes für die Dauer von bis zu 3 Jahren von öffentlichen Auftragsvergaben der Hochschule Koblenz ausgeschlossen werden kann. Dieser Ausschluss wird gesondert festgestellt und dem Auftragnehmer bekannt gegeben.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft sowie benannte Unterauftragnehmer haben mit Abgabe des Angebotes die Anlage Tariftreueerklärung vorzulegen und sich für die Dauer der Wirksamkeit des Vertrages zu verpflichten, die Regelungen des rheinland-pfälzischen Landestariftreuegesetz – LTTG in der jeweils gültigen Fassung (einsehbar z. B. unter: https://lsjv.rlp.de/de/unsere-aufgaben/arbeit/landestariftreuegesetz-lttg/)einzuhalten.
Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft sowie benannte Unterauftragnehmer haben mit Abgabe des Angebotes die Anlage Tariftreueerklärung vorzulegen und sich für die Dauer der Wirksamkeit des Vertrages zu verpflichten, die Regelungen des rheinland-pfälzischen Landestariftreuegesetz – LTTG in der jeweils gültigen Fassung (einsehbar z. B. unter: https://lsjv.rlp.de/de/unsere-aufgaben/arbeit/landestariftreuegesetz-lttg/)einzuhalten.
Fehlt die Erklärung bei Angebotsabgabe und wird sie auch nach Aufforderung nicht vorgelegt, so wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen (§ 3 Abs. 1 S. 3 und § 4 Abs. 6 S. 1 LTTG).
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-06-15 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-05-05 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ort des Eröffnungstermins: Ausschließlich elektronische Angebotsangabe über die Vergabeplattform Rheinland-Pfalz unter www.vergabe.rlp.de.
Zusätzliche Informationen:
Bei dieser Vergabeart sind keine Bieter und oder deren Bevollmächtigten zugelassen.
Sämtliche Kommunikation ist, unter Angabe der Vergabe-Nummer, ausschließlich über den Vergabemarktplatz RLP zu führen.
Alle geforderten Unterlagen sind vollständig einzureichen/zurückzusenden. Inhaltliche Änderungen sind nichtzulässig. Einzutragen sind lediglich Angaben wie: Preise, – Marke, – Produkt.
Bereitgestellte Formulare: Die zum Download hinterlegten ausfüllbaren Anlagen sind zur Abgabe erwünscht.
Die FGK GmbH verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich nach den geltenden Grundsätzen der DSGVO. Alle Informationen zu dieser Verarbeitung und Ihren Rechten erfahren Sie auf unserer Internetseite unter https://www.fgk-keramik.de/datenschutz/.
Die FGK GmbH verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich nach den geltenden Grundsätzen der DSGVO. Alle Informationen zu dieser Verarbeitung und Ihren Rechten erfahren Sie auf unserer Internetseite unter https://www.fgk-keramik.de/datenschutz/.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB).
Die ggf. auf der Rückseite abgedruckten AGB des Bieters gelten als nicht abgegeben, es sei denn der Bieterweist ausdrücklich auf die Anwendbarkeit hin.
Elektronische Kommunikation.
Während der Angebotsfrist erfolgt bei allen elektronischen Vergabeverfahren die gesamte Kommunikation ausschließlich in elektronischer Form über die E-Vergabeplattform. Die in der Kommunikation dargelegten Sachverhalte werden Bestandteil des Angebotes. Dies umfasst u. a. die Beantwortung von Bieterfragen zum Vergabeverfahren und Zurverfügungstellung von zusätzlichen Informationen sowie Austauschseiten. Die Vollständigkeit obliegt alleine dem Bieter.
Während der Angebotsfrist erfolgt bei allen elektronischen Vergabeverfahren die gesamte Kommunikation ausschließlich in elektronischer Form über die E-Vergabeplattform. Die in der Kommunikation dargelegten Sachverhalte werden Bestandteil des Angebotes. Dies umfasst u. a. die Beantwortung von Bieterfragen zum Vergabeverfahren und Zurverfügungstellung von zusätzlichen Informationen sowie Austauschseiten. Die Vollständigkeit obliegt alleine dem Bieter.
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 GWB grundsätzlich unzulässig soweit:
— der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantragserkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Vergabebekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Vergabebekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Vergabebekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Vergabebekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2020/S 063-150468 (2020-03-27)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-06-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: 003-19/FGK Hybrid-Stereolithographieanlage.
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Objekt Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: Die Beschaffung wird finanziert aus dem EFRE Programm „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung" (2014-2020) Zuwendungsverfahren (VV IWB-EFRE).
Zusätzliche Informationen: Aufhebung nach VgV § 63 Abs 1 Nr.1.
Referenz Zusätzliche Informationen
Aufhebung nach VgV § 63 Abs 1 Nr. 1.
Bekanntmachungs-ID: CXPDYDKY593
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
— der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Vergabebekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Vergabebekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Vergabebekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Vergabebekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,