Ziel dieses Vorhabens ist die Beschaffung einer zentralisierten und hoch verfügbaren VoIP-TK-Infrastruktur für die Liegenschaften des Rhein-Sieg-Kreises und den Eigenbetrieb dieser Lösung durch die Mitarbeiter des Rhein-Sieg-Kreises mit Wartungs- und Service-Dienstleistungen zu unterstützen. Teil der TK-Infrastruktur sind sowohl die an Standorten des Rhein-Sieg-Kreises installierten zentralen als auch die dezentralen Hardware- bzw. Software-Komponenten. Die geforderte Lösung soll Funktionalitäten im Bereich Unified Communications (UC) abdecken und die im Einsatz befindliche TK-Infrastruktur ablösen. Darüber hinaus ist Gegenstand dieses Vorhabens, einen zentralisierten und hoch verfügbaren Zugang zum öffentlichen Telefonnetz zu beschaffen und den Betrieb sicherzustellen. Dieser Zugang soll die derzeit genutzten ISDN-Zugänge ablösen. Als Grundlage für die Installation von VoIP-Endgeräten wird eine Ertüchtigung oder Erweiterung des LAN an einigen Standorten benötigt. Der Rhein-Sieg-Kreis betreibt sein Netz im Eigenbetrieb und wird dafür Sorge tragen, dass zum Zeitpunkt der Umsetzung dieses Vorhabens alle Standorte entsprechend für VoIP ertüchtigt sind.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-03-11.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-01-30.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-01-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Kommunikationsanlage
Referenznummer: 0021-10-20-VgV
Kurze Beschreibung:
Ziel dieses Vorhabens ist die Beschaffung einer zentralisierten und hoch verfügbaren VoIP-TK-Infrastruktur für die Liegenschaften des Rhein-Sieg-Kreises und den Eigenbetrieb dieser Lösung durch die Mitarbeiter des Rhein-Sieg-Kreises mit Wartungs- und Service-Dienstleistungen zu unterstützen.
Teil der TK-Infrastruktur sind sowohl die an Standorten des Rhein-Sieg-Kreises installierten zentralen als auch die dezentralen Hardware- bzw. Software-Komponenten. Die geforderte Lösung soll Funktionalitäten im Bereich Unified Communications (UC) abdecken und die im Einsatz befindliche TK-Infrastruktur ablösen.
Darüber hinaus ist Gegenstand dieses Vorhabens, einen zentralisierten und hoch verfügbaren Zugang zum öffentlichen Telefonnetz zu beschaffen und den Betrieb sicherzustellen. Dieser Zugang soll die derzeit genutzten ISDN-Zugänge ablösen.
Als Grundlage für die Installation von VoIP-Endgeräten wird eine Ertüchtigung oder Erweiterung des LAN an einigen Standorten benötigt. Der Rhein-Sieg-Kreis betreibt sein Netz im Eigenbetrieb und wird dafür Sorge tragen, dass zum Zeitpunkt der Umsetzung dieses Vorhabens alle Standorte entsprechend für VoIP ertüchtigt sind.
Ziel dieses Vorhabens ist die Beschaffung einer zentralisierten und hoch verfügbaren VoIP-TK-Infrastruktur für die Liegenschaften des Rhein-Sieg-Kreises und den Eigenbetrieb dieser Lösung durch die Mitarbeiter des Rhein-Sieg-Kreises mit Wartungs- und Service-Dienstleistungen zu unterstützen.
Teil der TK-Infrastruktur sind sowohl die an Standorten des Rhein-Sieg-Kreises installierten zentralen als auch die dezentralen Hardware- bzw. Software-Komponenten. Die geforderte Lösung soll Funktionalitäten im Bereich Unified Communications (UC) abdecken und die im Einsatz befindliche TK-Infrastruktur ablösen.
Darüber hinaus ist Gegenstand dieses Vorhabens, einen zentralisierten und hoch verfügbaren Zugang zum öffentlichen Telefonnetz zu beschaffen und den Betrieb sicherzustellen. Dieser Zugang soll die derzeit genutzten ISDN-Zugänge ablösen.
Als Grundlage für die Installation von VoIP-Endgeräten wird eine Ertüchtigung oder Erweiterung des LAN an einigen Standorten benötigt. Der Rhein-Sieg-Kreis betreibt sein Netz im Eigenbetrieb und wird dafür Sorge tragen, dass zum Zeitpunkt der Umsetzung dieses Vorhabens alle Standorte entsprechend für VoIP ertüchtigt sind.
Es sind ausschließlich elektronische Teilnahmeanträge über das Vergabeportal unter Zuhilfenahme des Bietertools zugelassen. Zu diesbezüglichen Einzelheiten wird auf die Teilnahmeunterlagen verwiesen. Das Merkblatt zur elektronischen Angebotsabgabe gilt uneingeschränkt für die Abgabe elektronischer Teilnahmeanträge. Sofern sich im Verlauf der Teilnahmefrist die Notwendigkeit der Anpassung von Teilnahmeunterlagen ergibt, ist das jeweils aktuellste Formular zu verwenden. Über evtl. notwendige Änderungen werden die registrierten Bewerber durch Bewerberkommunikationen unterrichtet. Es wird daher empfohlen, vor Abgabe des Teilnahmeantrags die Aktualität der hochgeladenen Dokumente zu prüfen.
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Erklärungen und Nachweise einzureichen:
1) Erklärungen/Nachweise, die zwingend mit dem Teilnahmeantrag abzugeben sind und die von der Vergabestelle nicht nachgefordert werden:
— vollständig ausgefüllter Teilnahmeantrag,
— Eigenerklärung Ausschlussgründe,
— Darstellung regionale Leistungserbringung (Ziffer B.3 Auswahlmatrix),
— Darstellung über die Qualifikation der Mitarbeiter (Ziffer B.4 Auswahlmatrix),
— Ausführungen zum Qualitätsmanagement (Ziffer B.5 Auswahlmatrix),
— Darstellung des IT-Sicherheitsmanagements (Ziffer B.6 Auswahlmatrix),
— Darstellung des IT-Risikomanagements (Ziffer B.7 Auswahlmatrix),
— Darstellung des Risikomanagements im Unternehmen (B.8 Auswahlmatrix),
— Darstellung Corporate Governance für IT (B.9 Auswahlmatrix),
— Darstellung des IT-Service-Managements (B.10 Auswahlmatrix),
— Beschreibung des Business Continuity Management (B.11 Auswahlmatrix),
— ggf. Bewerbergemeinschaftserklärung (Textform ausreichend),
— Formblatt „Unteraufträge“ (nur beim beabsichtigten Einsatz von Nachunternehmern).
2) Erklärungen/Nachweise, die auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind:
— Nachweis über die Eintragung ins Berufs- oder Handelsregister (nach Maßgabe des Landes, in dem der Bieter ansässig ist),
— Nachweis der Betriebshaftpflichtversicherung,
— Nachweis QM-Qualifizierung,
— Nachweis IT-Sicherheitsmanagement,
— Nachweis IT-Risikomanagement,
— Nachweis Risikomanagement im Unternehmen,
— Nachweis Corporate Governance für IT,
— Nachweis IT-Servicemanagement,
— Nachweis Business Continuity Management,
— Nachweis als Anbieter von Telekommunikationsdienstleistungen oder Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze bei der Bundesnetzagentur – BNetzA – (nur Los 2),
— Eignungsnachweise und Verpflichtungserklärungen für Nachunternehmer.
Fehlende Erklärungen oder nicht fristgerecht vorgelegte Nachweise zu den geforderten Mindestanforderungen (A-Kriterien) führen zum Ausschluss des Teilnahmeantrags.
Es gelten die Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Leistungen des Rhein-Sieg-Kreises nach Maßgabe dieser Bekanntmachung.
Zum vorläufigen Nachweis der Eignung wird die Abgabe der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (https://ec.europa.eu/tools/espd/filter?lang=de) akzeptiert.
Eignungsnachweise, die im Rahmen eines Präqualifizierungsverfahrens erworben wurden, sind zugelassen. In diesem Fall sind nur die dort nicht hinterlegten Nachweise zu erbringen. Gleiches gilt für Unternehmen, die in der Bieterdatei des Rhein-Sieg-Kreises registriert sind. Ferner kann auf bereits der Vergabestelle vorliegende Eignungsnachweise verwiesen werden.
Die Teilnahmeunterlagen werden registrierungsfrei zur Verfügung gestellt. Den Interessenten wird dennoch die Registrierung auf dem Vergabeportal empfohlen. Dies hat den Vorteil, dass diese bei Erteilung von Bewerberinformationen oder evtl. notwendigen Anpassungen der Teilnahmeunterlagen über das Vergabeportal in Kenntnis gesetzt und zur Einsichtnahme auf dem Vergabeportal aufgefordert werden.
Anhand des Teilnahmewettbewerbes werden auf Grundlage der – den Teilnahmeunterlagen beigefügten – Auswahlmatrix jeweils 5 Bieter/Los ausgewählt und zur Angebotsabgabe aufgefordert. Bei Punktgleichheit wird der Bieterkreis entsprechend erweitert. Sofern die festgelegte Höchstzahl an Bewerbern nicht erreicht wird, wird das Verfahren mit allen geeigneten Bewerbern fortgeführt. Die entsprechenden Kriterien für die Bieterauswahl sind unter II.2.9) dieser Bekanntmachung hinterlegt.
Die maßgebenden Unterlagen für die Angebots-/Verhandlungsphase (bestehnd aus Leistungsbeschreibung, Entwurf des Preisblattes, Kriterienkatalog für 2 Lose – einschließlich Wertungsmatrix, Entwurf des EVB IT-Systemlieferungsvertrags mit entsprechenden AGB, die Besonderen Vertragsbedingungen für die Vergabe von Bau- und Dienstleistungen des Rhein-Sieg-Kreises zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB TVgG-NRW) sowie der Integritätsvertrag zur Korruptionsbekämpfung sind auf dem Vergabeportal hochgeladen.
Die schriftlich eingereichten Angebote werden anhand der einzureichenden Angebotsunterlagen losweise auf Grundlage der den Teilnahmeunterlagen ebenfalls beigefügten Wertungsmatrix bewertet. Zudem ist eine erste Verhandlungsrunde mit allen Bietern vorgesehen. Verhandlungsgegenstand sind die Preise, Lieferfristen, Lizenz- und Leistungsumfang. Die Einhaltung der vorgegebenen Mindestanforderungen (Ausschlusskriterien) sowie die Zuschlagskriterien sind nicht verhandelbar. Der entsprechende Bieterkreis wird nach der 1. Verhandlungsgrunde ggf. anhand der den Vergabeunterlagen beigefügten Wertungsmatrix verkleinert und an einer weiteren Verhandlungsrunde beteiligt. Der Ablauf des weiteren Verfahrens wird zu gegebener Zeit in einem zweiten Verfahrensbrief den betroffenen Bietern mitgeteilt.
Die Information der nicht berücksichtigten Bewerber/Bieter erfolgt gemäß § 134 GWB (ausschließlich) über das Vergabeportal.
Rückfragen zum Ablauf des Vergabeverfahrens, den abzugebenden Erklärungen und/oder zu den Teilnahme-/Vergabeunterlagen sind über das Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten.
Bekanntmachungs-ID: CXPTYYBY8T1
Es sind ausschließlich elektronische Teilnahmeanträge über das Vergabeportal unter Zuhilfenahme des Bietertools zugelassen. Zu diesbezüglichen Einzelheiten wird auf die Teilnahmeunterlagen verwiesen. Das Merkblatt zur elektronischen Angebotsabgabe gilt uneingeschränkt für die Abgabe elektronischer Teilnahmeanträge. Sofern sich im Verlauf der Teilnahmefrist die Notwendigkeit der Anpassung von Teilnahmeunterlagen ergibt, ist das jeweils aktuellste Formular zu verwenden. Über evtl. notwendige Änderungen werden die registrierten Bewerber durch Bewerberkommunikationen unterrichtet. Es wird daher empfohlen, vor Abgabe des Teilnahmeantrags die Aktualität der hochgeladenen Dokumente zu prüfen.
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Erklärungen und Nachweise einzureichen:
1) Erklärungen/Nachweise, die zwingend mit dem Teilnahmeantrag abzugeben sind und die von der Vergabestelle nicht nachgefordert werden:
— Formblatt „Unteraufträge“ (nur beim beabsichtigten Einsatz von Nachunternehmern).
2) Erklärungen/Nachweise, die auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind:
— Nachweis über die Eintragung ins Berufs- oder Handelsregister (nach Maßgabe des Landes, in dem der Bieter ansässig ist),
— Nachweis der Betriebshaftpflichtversicherung,
— Nachweis QM-Qualifizierung,
— Nachweis IT-Sicherheitsmanagement,
— Nachweis IT-Risikomanagement,
— Nachweis Risikomanagement im Unternehmen,
— Nachweis Corporate Governance für IT,
— Nachweis IT-Servicemanagement,
— Nachweis Business Continuity Management,
— Nachweis als Anbieter von Telekommunikationsdienstleistungen oder Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze bei der Bundesnetzagentur – BNetzA – (nur Los 2),
— Eignungsnachweise und Verpflichtungserklärungen für Nachunternehmer.
Fehlende Erklärungen oder nicht fristgerecht vorgelegte Nachweise zu den geforderten Mindestanforderungen (A-Kriterien) führen zum Ausschluss des Teilnahmeantrags.
Es gelten die Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Leistungen des Rhein-Sieg-Kreises nach Maßgabe dieser Bekanntmachung.
Eignungsnachweise, die im Rahmen eines Präqualifizierungsverfahrens erworben wurden, sind zugelassen. In diesem Fall sind nur die dort nicht hinterlegten Nachweise zu erbringen. Gleiches gilt für Unternehmen, die in der Bieterdatei des Rhein-Sieg-Kreises registriert sind. Ferner kann auf bereits der Vergabestelle vorliegende Eignungsnachweise verwiesen werden.
Die Teilnahmeunterlagen werden registrierungsfrei zur Verfügung gestellt. Den Interessenten wird dennoch die Registrierung auf dem Vergabeportal empfohlen. Dies hat den Vorteil, dass diese bei Erteilung von Bewerberinformationen oder evtl. notwendigen Anpassungen der Teilnahmeunterlagen über das Vergabeportal in Kenntnis gesetzt und zur Einsichtnahme auf dem Vergabeportal aufgefordert werden.
Anhand des Teilnahmewettbewerbes werden auf Grundlage der – den Teilnahmeunterlagen beigefügten – Auswahlmatrix jeweils 5 Bieter/Los ausgewählt und zur Angebotsabgabe aufgefordert. Bei Punktgleichheit wird der Bieterkreis entsprechend erweitert. Sofern die festgelegte Höchstzahl an Bewerbern nicht erreicht wird, wird das Verfahren mit allen geeigneten Bewerbern fortgeführt. Die entsprechenden Kriterien für die Bieterauswahl sind unter II.2.9) dieser Bekanntmachung hinterlegt.
Die maßgebenden Unterlagen für die Angebots-/Verhandlungsphase (bestehnd aus Leistungsbeschreibung, Entwurf des Preisblattes, Kriterienkatalog für 2 Lose – einschließlich Wertungsmatrix, Entwurf des EVB IT-Systemlieferungsvertrags mit entsprechenden AGB, die Besonderen Vertragsbedingungen für die Vergabe von Bau- und Dienstleistungen des Rhein-Sieg-Kreises zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB TVgG-NRW) sowie der Integritätsvertrag zur Korruptionsbekämpfung sind auf dem Vergabeportal hochgeladen.
Die schriftlich eingereichten Angebote werden anhand der einzureichenden Angebotsunterlagen losweise auf Grundlage der den Teilnahmeunterlagen ebenfalls beigefügten Wertungsmatrix bewertet. Zudem ist eine erste Verhandlungsrunde mit allen Bietern vorgesehen. Verhandlungsgegenstand sind die Preise, Lieferfristen, Lizenz- und Leistungsumfang. Die Einhaltung der vorgegebenen Mindestanforderungen (Ausschlusskriterien) sowie die Zuschlagskriterien sind nicht verhandelbar. Der entsprechende Bieterkreis wird nach der 1. Verhandlungsgrunde ggf. anhand der den Vergabeunterlagen beigefügten Wertungsmatrix verkleinert und an einer weiteren Verhandlungsrunde beteiligt. Der Ablauf des weiteren Verfahrens wird zu gegebener Zeit in einem zweiten Verfahrensbrief den betroffenen Bietern mitgeteilt.
Die Information der nicht berücksichtigten Bewerber/Bieter erfolgt gemäß § 134 GWB (ausschließlich) über das Vergabeportal.
Rückfragen zum Ablauf des Vergabeverfahrens, den abzugebenden Erklärungen und/oder zu den Teilnahme-/Vergabeunterlagen sind über das Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten.
Bekanntmachungs-ID: CXPTYYBY8T1
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ziel dieses Vorhabens ist die Beschaffung einer zentralisierten und hoch verfügbaren VoIP-TK-Infrastruktur für die Liegenschaften des Rhein-Sieg-Kreises und den Eigenbetrieb dieser Lösung durch die Mitarbeiter des Rhein-Sieg-Kreises mit Wartungs- und Service-Dienstleistungen zu unterstützen.
Ziel dieses Vorhabens ist die Beschaffung einer zentralisierten und hoch verfügbaren VoIP-TK-Infrastruktur für die Liegenschaften des Rhein-Sieg-Kreises und den Eigenbetrieb dieser Lösung durch die Mitarbeiter des Rhein-Sieg-Kreises mit Wartungs- und Service-Dienstleistungen zu unterstützen.
Teil der TK-Infrastruktur sind sowohl die an Standorten des Rhein-Sieg-Kreises installierten zentralen als auch die dezentralen Hardware- bzw. Software-Komponenten. Die geforderte Lösung soll Funktionalitäten im Bereich Unified Communications (UC) abdecken und die im Einsatz befindliche TK-Infrastruktur ablösen.
Teil der TK-Infrastruktur sind sowohl die an Standorten des Rhein-Sieg-Kreises installierten zentralen als auch die dezentralen Hardware- bzw. Software-Komponenten. Die geforderte Lösung soll Funktionalitäten im Bereich Unified Communications (UC) abdecken und die im Einsatz befindliche TK-Infrastruktur ablösen.
Darüber hinaus ist Gegenstand dieses Vorhabens, einen zentralisierten und hoch verfügbaren Zugang zum öffentlichen Telefonnetz zu beschaffen und den Betrieb sicherzustellen. Dieser Zugang soll die derzeit genutzten ISDN-Zugänge ablösen.
Als Grundlage für die Installation von VoIP-Endgeräten wird eine Ertüchtigung oder Erweiterung des LAN an einigen Standorten benötigt. Der Rhein-Sieg-Kreis betreibt sein Netz im Eigenbetrieb und wird dafür Sorge tragen, dass zum Zeitpunkt der Umsetzung dieses Vorhabens alle Standorte entsprechend für VoIP ertüchtigt sind.
Als Grundlage für die Installation von VoIP-Endgeräten wird eine Ertüchtigung oder Erweiterung des LAN an einigen Standorten benötigt. Der Rhein-Sieg-Kreis betreibt sein Netz im Eigenbetrieb und wird dafür Sorge tragen, dass zum Zeitpunkt der Umsetzung dieses Vorhabens alle Standorte entsprechend für VoIP ertüchtigt sind.
Geschätzter Gesamtwert: 1 400 000 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: UCC – System
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Los 1 umfasst die Lieferung, Installation sowie die Wartung und die Support-Unterstützung für ein neues Unified Communication und Collaboration-System (UCC-System). Das neue UCC-System wird die alte TK-Infrastruktur ablösen.
Die Lieferung und Installation der benötigten Komponenten hat in Abstimmung mit dem Auftraggeber schnellstmöglich nach Auftragserteilung zu erfolgen.
Die unten genannte Vertragslaufzeit bezieht sich auf die Wartung.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 150 000 EUR 💰
Dauer: 60 Monate
Bezeichnung des Loses: IP-Festnetzanschluss
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Ziel des Los 2 ist es, einen zentralisierten SIP-Trunk als Zugang zum öffentlichen Telefonnetz am Standort Siegburg (Kaiser-Willhelm-Platz 1) einzurichten. Über diesen zentralen SIP-Trunk sollen die Rufnummernblöcke aller Standorte des Rhein-Sieg-Kreises vermittelt werden.
Ziel des Los 2 ist es, einen zentralisierten SIP-Trunk als Zugang zum öffentlichen Telefonnetz am Standort Siegburg (Kaiser-Willhelm-Platz 1) einzurichten. Über diesen zentralen SIP-Trunk sollen die Rufnummernblöcke aller Standorte des Rhein-Sieg-Kreises vermittelt werden.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 250 000 EUR 💰
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Rhein-Sieg-Kreis
Kaiser-Wilhelm-Platz 1
53721 Siegburg
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlusskriterien gem. §§ 123, 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB),
— Nachweis über einen Eintrag ins Handels- und Berufsregister (nach Maßgabe des Landes, in dem der Bewerber ansässig ist),
— Nachweis über die Anmeldung als Anbieter von Telekommunikationsdiensten oder Betreiber öffentlicher Kommunikationsnetze bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) – nur für das Los 2.
Mit Abgabe des Teilnahmeantrags ist (zunächst) die Abgabe entsprechender Eigenklärungen ausreichend. Für den Nachweis wird die Verwendung der Eigenerklärung „Ausschlussgründe“ bzw. des bei den Teilnahmeunterlagen eingestellten Teilnahmeantrags empfohlen.
Mit Abgabe des Teilnahmeantrags ist (zunächst) die Abgabe entsprechender Eigenklärungen ausreichend. Für den Nachweis wird die Verwendung der Eigenerklärung „Ausschlussgründe“ bzw. des bei den Teilnahmeunterlagen eingestellten Teilnahmeantrags empfohlen.
Bewerbergemeinschaften haben eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Bewerbergemeinschaftserklärung) mit folgendem Regelungsinhalt abzugeben:
a) In der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist;
b) In der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreterbezeichnet ist;
c) Dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt;
d) Dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Die Bewerbergemeinschaftserklärung ist mit Abgabe des Teilnahmeantrags in Textform und im Laufe des weiteren Vergabeverfahrens ggf. auf Verlangen der Vergabestelle in einer durch alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft unterzeichneten Ausfertigung vorzulegen.
Die Bewerbergemeinschaftserklärung ist mit Abgabe des Teilnahmeantrags in Textform und im Laufe des weiteren Vergabeverfahrens ggf. auf Verlangen der Vergabestelle in einer durch alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft unterzeichneten Ausfertigung vorzulegen.
Eine auch auf Anforderung nicht vollständig ausgefüllte oder unterzeichnete Bewerbergemeinschaftserklärung führt zwingend zum Ausschluss des Angebots. Ein Entwurf der geforderten Erklärung ist Bestandteil der Teilnahmeunterlagen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Nachweis des in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren erzielten Umsatzes,
— Nachweis einer Haftpflichtversicherung für Personen, Sach- oder Vermögensschäden.
Mindeststandards:
Umsatzhöhe: Mindestumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren von (durchschnittlich) 2 Mio./Jahr für Los 1 bzw. (durchschnittlich) 500 000 EUR für das Los 2
Haftpflichtversicherung: Vom Auftragnehmer wird eine industrieübliche Haftpflichtversicherung über eine Deckungssumme für Personen-, Vermögens- und Sachschäden in Euro, mit einer Mindestdeckungssumme von 1 500 000 EUR für die Dauer der gesamten Vertragslaufzeit gefordert.
Haftpflichtversicherung: Vom Auftragnehmer wird eine industrieübliche Haftpflichtversicherung über eine Deckungssumme für Personen-, Vermögens- und Sachschäden in Euro, mit einer Mindestdeckungssumme von 1 500 000 EUR für die Dauer der gesamten Vertragslaufzeit gefordert.
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist für alle beteiligten Partner eine industrieübliche Haftpflichtversicherung nachzuweisen.
Sofern eine solche Versicherung noch nicht besteht, ist zunächst die Abgabe einer Erklärung ausreichend, dass eine entsprechende Versicherung unmittelbar nach Auftragserteilung abgeschlossen wird. Zudem ist auf Anforderung der Vergabestelle eine entsprechende Bestätigung des Versicherers vorzulegen, aus der hervorgeht, dass im Falle der Beauftragung die Deckungssumme auf den geforderten Mindestbetrag erhöht werden kann.
Sofern eine solche Versicherung noch nicht besteht, ist zunächst die Abgabe einer Erklärung ausreichend, dass eine entsprechende Versicherung unmittelbar nach Auftragserteilung abgeschlossen wird. Zudem ist auf Anforderung der Vergabestelle eine entsprechende Bestätigung des Versicherers vorzulegen, aus der hervorgeht, dass im Falle der Beauftragung die Deckungssumme auf den geforderten Mindestbetrag erhöht werden kann.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Unternehmensreferenzen unter Angabe des Auftraggebers (Name und Anschrift), den Kontaktdaten des zuständigen Ansprechpartners (Telefon, Telefax, E-Mail), Anzahl der eingesetzten Mitarbeiter beim Referenzkunden, Ausführungszeitraum und Ergebnis des Projektes (Kundenzufriedenheit, Erfüllung aller Pflichten, Einhaltung Time/Quality/Budget, Umgang mit den Changes).
— Unternehmensreferenzen unter Angabe des Auftraggebers (Name und Anschrift), den Kontaktdaten des zuständigen Ansprechpartners (Telefon, Telefax, E-Mail), Anzahl der eingesetzten Mitarbeiter beim Referenzkunden, Ausführungszeitraum und Ergebnis des Projektes (Kundenzufriedenheit, Erfüllung aller Pflichten, Einhaltung Time/Quality/Budget, Umgang mit den Changes).
Mindeststandards:
— mindestens 3 Referenzen je Los, vergleichbar mit Umfang und Art der benötigten Leistung aus dem Referenzeitraum 1.1.2017-31.12.2019,
— Etablierung eines Informations – Managementsystems zur Gewährleistung der Informationssicherheit.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben zu den Referenzen zu überprüfen. Falsche Angaben führen zum vollständigen und ersatzlosen Ausschluss des jeweiligen Referenzprojektes. Sofern die Referenzabfrage dazu führt, dass nicht mindestens 3 Referenzen die vorgenannten Mindestanforderungen erfüllen, wird der Teilnahmeantrag von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben zu den Referenzen zu überprüfen. Falsche Angaben führen zum vollständigen und ersatzlosen Ausschluss des jeweiligen Referenzprojektes. Sofern die Referenzabfrage dazu führt, dass nicht mindestens 3 Referenzen die vorgenannten Mindestanforderungen erfüllen, wird der Teilnahmeantrag von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Der Auftraggeber geht davon aus, dass der Bewerber die ggf. notwendigen Genehmigungen zur Weitergabe personenbezogener Daten von den Betroffenen eingeholt hat.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
1) Zusicherung der Einhaltung des Datenschutzes (DSGVO);
2) Abschluss des Integritätsvertrags mit dem (jeweils) vorgesehenen Auftragnehmer (Muster siehe Vergabeportal) vor Zuschlagserteilung;
3) Eintragungen im Vergaberegister bzw. im Gewerbezentralregister können zum Angebotsausschluss führen. Die Abfrage wird vom Auftraggeber veranlasst und auf den engeren Kreis der Bewerber beschränkt.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Die Bewerber haben zunächst das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 123 f. GWB sowie einen Eintrag in ein Handels- und Berufsregister, die Einhaltung des Datenschutzes (DVGO), eine Haftpflichtversicherung für Personen, Sach- oder Vermögensschäden mit einer Deckungssumme von mind. 1,5 Mio. EUR, die Etablierung eines Informationssicherheits- Managementsystems, einen Mindestumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren von (durchschnittlich) 2 Mio./Jahr sowie mindestens 3 vergleichbare Referenzen je Los nachzuweisen (A-Kriterien). Sofern die geforderte Haftpflichtversicherung nicht mit der geforderten Deckungssumme besteht, ist im Zuge des Vergabeverfahrens (zunächst) die Erklärung ausreichend, dass die Deckungssummen im Auftragsfall angepasst bzw. eine derartige Versicherung abgeschlossen wird und auf Verlangen der Vergabestelle eine Bestätigung des Versicherers vorgelegt wird.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Bewerber haben zunächst das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 123 f. GWB sowie einen Eintrag in ein Handels- und Berufsregister, die Einhaltung des Datenschutzes (DVGO), eine Haftpflichtversicherung für Personen, Sach- oder Vermögensschäden mit einer Deckungssumme von mind. 1,5 Mio. EUR, die Etablierung eines Informationssicherheits- Managementsystems, einen Mindestumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren von (durchschnittlich) 2 Mio./Jahr sowie mindestens 3 vergleichbare Referenzen je Los nachzuweisen (A-Kriterien). Sofern die geforderte Haftpflichtversicherung nicht mit der geforderten Deckungssumme besteht, ist im Zuge des Vergabeverfahrens (zunächst) die Erklärung ausreichend, dass die Deckungssummen im Auftragsfall angepasst bzw. eine derartige Versicherung abgeschlossen wird und auf Verlangen der Vergabestelle eine Bestätigung des Versicherers vorgelegt wird.
Fehlende Erklärungen oder nicht fristgerecht vorgelegte Nachweise zu den o. g. Ausschlusskriterien (A-Kriterien) führen zum Angebotsausschluss. Gleiches gilt bei Verneinung eines Ausschlusskriteriums.
Sofern sich mehr als 5 Unternehmen für die Teilnahme an der Angebotsphase bewerben und den Nachweis der vorgenannten Mindestanforderungen (KO-Kriterien) erbringen sollten, erfolgt die Bieterauswahl für dieses Los gemäß folgender Matrix (B-Kriterien):
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Sofern sich mehr als 5 Unternehmen für die Teilnahme an der Angebotsphase bewerben und den Nachweis der vorgenannten Mindestanforderungen (KO-Kriterien) erbringen sollten, erfolgt die Bieterauswahl für dieses Los gemäß folgender Matrix (B-Kriterien):
— Referenzen:
Mindestanforderung: 3 vergleichbare Referenzen
Für jede weitere Referenz innerhalb der letzten 3 Jahre wird 1 Punkt – maximal 7 Punkte gewährt. Das Kriterium wird mit 16 % gewichtet und mit Faktor 8 gewertet,
— Fachkenntnis zu Systemen:
Darstellung des Partnerschaftsmodells des Komponentenherstellers – mind. niedrigster Partnerschaftsstatus 1 Punkt, höchster Partnerschaftsstatus 7 Punkte. Das Kriterium wird mit 16 % gewichtet und mit Faktor 8 gewertet,
— Darstellung regionale Leistungserbringung:
Effiziente und effektive Leistungserbringung auf Grundlage der Standortliste
Antrittszeiten > 360 Minuten = 0 Punkte, Antrittszeiten zwischen 120 und 360 Minuten = 1 Punkt, Antrittszeiten < 120 Minuten = 7 Punkte. Das Kriterium wird mit 10 % gewichtet und mit Faktor 5 gewertet,
— Qualifikation der Mitarbeiter:
Darstellung des Qualifizierungsprogramm des Komponentenherstellers
Mind. 10 Mitarbeiter niedrigste Zertifizierungs-/Qualifizierungsstufe und 1 Mitarbeiter der höchsten Stufe 1 Punkt, ab mind. 40 Mitarbeiter niedrigste Stufe und 10 % der Mitarbeiter höchste Stufe = 7 Punkte. Das Kriterium wird mit 10 % gewichtet und mit Faktor 5 gewertet,
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Mind. 10 Mitarbeiter niedrigste Zertifizierungs-/Qualifizierungsstufe und 1 Mitarbeiter der höchsten Stufe 1 Punkt, ab mind. 40 Mitarbeiter niedrigste Stufe und 10 % der Mitarbeiter höchste Stufe = 7 Punkte. Das Kriterium wird mit 10 % gewichtet und mit Faktor 5 gewertet,
— QM-Zertifizierung:
Zertifizierung gem. ISO 9001 oder vergleichbar,
Darstellungen liegen vor, die Zertifizierung ist nicht vergleichbar = 1 Punkt, Zertifizierung (oder vergleichbar) liegt vor = 7 Punkte. Das Kriterium wird mit 6 % gewichtet und mit Faktor 3 gewertet,
— IT-Sicherheitsmanagement:
Zertifizierung gem. ISO 27001 oder vergleichbar,
Darstellungen liegen vor, die Zertifizierung ist nicht vergleichbar = 1 Punkt, Zertifizierung (oder vergleichbar) liegt vor = 7 Punkte. Das Kriterium wird mit 16 % gewichtet und mit Faktor 8 gewertet,
— IT-Risikomanagement:
Zertifizierung gem. ISO / IEC 27005 oder vergleichbar,
Zertifizierung (oder vergleichbar) liegt vor = 7 Punkte. Das Kriterium wird mit 2 % gewichtet und mit Faktor 1 gewertet,
— Risikomanagement im Unternehmen:
Zertifizierung gem. ISO 31000 oder vergleichbar,
— Corporate Governance für IT:
Zertifizierung gem. ISO 38500 oder vergleichbar,
Darstellungen liegen vor, die Zertifizierung ist nicht vergleichbar = 1 Punkt, Zertifizierung (oder vergleichbar) liegt vor = 7 Punkte. Das Kriterium wird mit 2 % gewichtet und mit Faktor 1 gewertet,
— IT - Service-Management:
Zertifizierung gem. ISO / IEC 20000 ff. oder vergleichbar,
Darstellungen liegen vor, die Zertifizierung ist nicht vergleichbar = 1 Punkt, Zertifizierung (oder vergleichbar) liegt vor = 7 Punkte. Das Kriterium wird mit 10 % gewichtet und mit Faktor 5 gewertet,
— Business Continuity Management:
Zertifizierung gem. ISO 22301 oder vergleichbar,
Darstellungen liegen vor, die Zertifizierung ist nicht vergleichbar = 1 Punkt, Zertifizierung (oder vergleichbar) liegt vor = 7 Punkte. Das Kriterium wird mit 10 % gewichtet und mit Faktor 5 gewertet.
Fehlende Erklärungen oder nicht fristgerecht vorgelegte Nachweise zu den Bewertungskriterien (B-Kriterien) werden mit 0 Punkten bewertet.
Die 5 Bewerber mit den auf Grundlage der vorstehenden Matrix erreichten Höchstpunktzahlen werden an der Angebots-/Verhandlungsphase beteiligt. Bei Punktgleichheit wird der Bieterkreis entsprechend erweitert.
Die Bewerber haben zunächst das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 123 f. GWB sowie einen Eintrag in ein Handels- und Berufsregister, die Einhaltung des Datenschutzes (DVGO), eine Haftpflichtversicherung für Personen, Sach- oder Vermögensschäden mit einer Deckungssumme von mind. 1,5 Mio. EUR, die Etablierung eines Informationssicherheits- Managementsystems, einen Mindestumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren von (durchschnittlich) 500 000 EUR/Jahr, die Anmeldung als Anbieter von Telekommunikationsdiensten oder Betreiber öffentlicher Kommunikationsnetze bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) sowie mindestens 3 vergleichbare Referenzen je Los nachzuweisen (A-Kriterien).
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Bewerber haben zunächst das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 123 f. GWB sowie einen Eintrag in ein Handels- und Berufsregister, die Einhaltung des Datenschutzes (DVGO), eine Haftpflichtversicherung für Personen, Sach- oder Vermögensschäden mit einer Deckungssumme von mind. 1,5 Mio. EUR, die Etablierung eines Informationssicherheits- Managementsystems, einen Mindestumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren von (durchschnittlich) 500 000 EUR/Jahr, die Anmeldung als Anbieter von Telekommunikationsdiensten oder Betreiber öffentlicher Kommunikationsnetze bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) sowie mindestens 3 vergleichbare Referenzen je Los nachzuweisen (A-Kriterien).
Sofern die geforderte Haftpflichtversicherung nicht mit der geforderten Deckungssumme besteht, ist im Zuge des Vergabeverfahrens (zunächst) die Erklärung ausreichend, dass die Deckungssummen im Auftragsfall angepasst bzw. eine derartige Versicherung abgeschlossen wird und auf Verlangen der Vergabestelle eine Bestätigung des Versicherers vorgelegt wird. Zudem müssen die Bewerber bestätigen, dass während der gesamten Vertragslaufzeit deutschsprachige Ansprechpartner zu Verfügung stehen.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Sofern die geforderte Haftpflichtversicherung nicht mit der geforderten Deckungssumme besteht, ist im Zuge des Vergabeverfahrens (zunächst) die Erklärung ausreichend, dass die Deckungssummen im Auftragsfall angepasst bzw. eine derartige Versicherung abgeschlossen wird und auf Verlangen der Vergabestelle eine Bestätigung des Versicherers vorgelegt wird. Zudem müssen die Bewerber bestätigen, dass während der gesamten Vertragslaufzeit deutschsprachige Ansprechpartner zu Verfügung stehen.
Für jede weitere Referenz innerhalb der letzten 3 Jahre wird 1 Punkt - maximal 7 Punkte gewährt. Das Kriterium wird mit 19,05 % gewichtet und mit Faktor 8 gewertet.
Antrittszeiten > 360 Minuten = 0 Punkte, Antrittszeiten zwischen 120 und 360 Minuten = 1 Punkt, Antrittszeiten < 120 Minuten = 7 Punkte. Das Kriterium wird mit 11,9 % gewichtet und mit Faktor 5 gewertet.
Mind. 10 Mitarbeiter niedrigste Zertifizierungs-/Qualifizierungsstufe und 1 Mitarbeiter der höchsten Stufe 1 Punkt, ab mind. 40 Mitarbeiter niedrigste Stufe und 10 % der Mitarbeiter höchste Stufe = 7 Punkte. Das Kriterium wird mit 11,9 % gewichtet und mit Faktor 5 gewertet,
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Mind. 10 Mitarbeiter niedrigste Zertifizierungs-/Qualifizierungsstufe und 1 Mitarbeiter der höchsten Stufe 1 Punkt, ab mind. 40 Mitarbeiter niedrigste Stufe und 10 % der Mitarbeiter höchste Stufe = 7 Punkte. Das Kriterium wird mit 11,9 % gewichtet und mit Faktor 5 gewertet,
Darstellungen liegen vor, die Zertifizierung ist nicht vergleichbar = 1 Punkt, Zertifizierung (oder vergleichbar) liegt vor = 7 Punkte. Das Kriterium wird mit…
… 7,14 % gewichtet und mit Faktor 3 gewertet,
… 19,05 % gewichtet und mit Faktor 8 gewertet,
Zertifizierung (oder vergleichbar) liegt vor = 7 Punkte. Das Kriterium wird mit 2,38 % gewichtet und mit Faktor 1 gewertet,
Darstellungen liegen vor, die Zertifizierung ist nicht vergleichbar = 1 Punkt, Zertifizierung (oder vergleichbar) liegt vor = 7 Punkte. Das Kriterium wird mit…
… 2,38 % gewichtet und mit Faktor 1 gewertet,
… 11,90 % gewichtet und mit Faktor 5 gewertet,
… 11,90 % gewichtet und mit Faktor 5 gewertet.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2020-04-01 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Es sind ausschließlich elektronische Teilnahmeanträge über das Vergabeportal unter Zuhilfenahme des Bietertools zugelassen. Zu diesbezüglichen Einzelheiten wird auf die Teilnahmeunterlagen verwiesen. Das Merkblatt zur elektronischen Angebotsabgabe gilt uneingeschränkt für die Abgabe elektronischer Teilnahmeanträge. Sofern sich im Verlauf der Teilnahmefrist die Notwendigkeit der Anpassung von Teilnahmeunterlagen ergibt, ist das jeweils aktuellste Formular zu verwenden. Über evtl. notwendige Änderungen werden die registrierten Bewerber durch Bewerberkommunikationen unterrichtet. Es wird daher empfohlen, vor Abgabe des Teilnahmeantrags die Aktualität der hochgeladenen Dokumente zu prüfen.
Es sind ausschließlich elektronische Teilnahmeanträge über das Vergabeportal unter Zuhilfenahme des Bietertools zugelassen. Zu diesbezüglichen Einzelheiten wird auf die Teilnahmeunterlagen verwiesen. Das Merkblatt zur elektronischen Angebotsabgabe gilt uneingeschränkt für die Abgabe elektronischer Teilnahmeanträge. Sofern sich im Verlauf der Teilnahmefrist die Notwendigkeit der Anpassung von Teilnahmeunterlagen ergibt, ist das jeweils aktuellste Formular zu verwenden. Über evtl. notwendige Änderungen werden die registrierten Bewerber durch Bewerberkommunikationen unterrichtet. Es wird daher empfohlen, vor Abgabe des Teilnahmeantrags die Aktualität der hochgeladenen Dokumente zu prüfen.
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Erklärungen und Nachweise einzureichen:
1) Erklärungen/Nachweise, die zwingend mit dem Teilnahmeantrag abzugeben sind und die von der Vergabestelle nicht nachgefordert werden:
— Formblatt „Unteraufträge“ (nur beim beabsichtigten Einsatz von Nachunternehmern).
2) Erklärungen/Nachweise, die auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind:
— Nachweis über die Eintragung ins Berufs- oder Handelsregister (nach Maßgabe des Landes, in dem der Bieter ansässig ist),
— Nachweis der Betriebshaftpflichtversicherung,
— Nachweis QM-Qualifizierung,
— Nachweis IT-Sicherheitsmanagement,
— Nachweis IT-Risikomanagement,
— Nachweis Risikomanagement im Unternehmen,
— Nachweis Corporate Governance für IT,
— Nachweis IT-Servicemanagement,
— Nachweis Business Continuity Management,
— Nachweis als Anbieter von Telekommunikationsdienstleistungen oder Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze bei der Bundesnetzagentur – BNetzA – (nur Los 2),
— Eignungsnachweise und Verpflichtungserklärungen für Nachunternehmer.
Fehlende Erklärungen oder nicht fristgerecht vorgelegte Nachweise zu den geforderten Mindestanforderungen (A-Kriterien) führen zum Ausschluss des Teilnahmeantrags.
Es gelten die Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Leistungen des Rhein-Sieg-Kreises nach Maßgabe dieser Bekanntmachung.
Eignungsnachweise, die im Rahmen eines Präqualifizierungsverfahrens erworben wurden, sind zugelassen. In diesem Fall sind nur die dort nicht hinterlegten Nachweise zu erbringen. Gleiches gilt für Unternehmen, die in der Bieterdatei des Rhein-Sieg-Kreises registriert sind. Ferner kann auf bereits der Vergabestelle vorliegende Eignungsnachweise verwiesen werden.
Eignungsnachweise, die im Rahmen eines Präqualifizierungsverfahrens erworben wurden, sind zugelassen. In diesem Fall sind nur die dort nicht hinterlegten Nachweise zu erbringen. Gleiches gilt für Unternehmen, die in der Bieterdatei des Rhein-Sieg-Kreises registriert sind. Ferner kann auf bereits der Vergabestelle vorliegende Eignungsnachweise verwiesen werden.
Die Teilnahmeunterlagen werden registrierungsfrei zur Verfügung gestellt. Den Interessenten wird dennoch die Registrierung auf dem Vergabeportal empfohlen. Dies hat den Vorteil, dass diese bei Erteilung von Bewerberinformationen oder evtl. notwendigen Anpassungen der Teilnahmeunterlagen über das Vergabeportal in Kenntnis gesetzt und zur Einsichtnahme auf dem Vergabeportal aufgefordert werden.
Die Teilnahmeunterlagen werden registrierungsfrei zur Verfügung gestellt. Den Interessenten wird dennoch die Registrierung auf dem Vergabeportal empfohlen. Dies hat den Vorteil, dass diese bei Erteilung von Bewerberinformationen oder evtl. notwendigen Anpassungen der Teilnahmeunterlagen über das Vergabeportal in Kenntnis gesetzt und zur Einsichtnahme auf dem Vergabeportal aufgefordert werden.
Anhand des Teilnahmewettbewerbes werden auf Grundlage der – den Teilnahmeunterlagen beigefügten – Auswahlmatrix jeweils 5 Bieter/Los ausgewählt und zur Angebotsabgabe aufgefordert. Bei Punktgleichheit wird der Bieterkreis entsprechend erweitert. Sofern die festgelegte Höchstzahl an Bewerbern nicht erreicht wird, wird das Verfahren mit allen geeigneten Bewerbern fortgeführt. Die entsprechenden Kriterien für die Bieterauswahl sind unter II.2.9) dieser Bekanntmachung hinterlegt.
Anhand des Teilnahmewettbewerbes werden auf Grundlage der – den Teilnahmeunterlagen beigefügten – Auswahlmatrix jeweils 5 Bieter/Los ausgewählt und zur Angebotsabgabe aufgefordert. Bei Punktgleichheit wird der Bieterkreis entsprechend erweitert. Sofern die festgelegte Höchstzahl an Bewerbern nicht erreicht wird, wird das Verfahren mit allen geeigneten Bewerbern fortgeführt. Die entsprechenden Kriterien für die Bieterauswahl sind unter II.2.9) dieser Bekanntmachung hinterlegt.
Die maßgebenden Unterlagen für die Angebots-/Verhandlungsphase (bestehnd aus Leistungsbeschreibung, Entwurf des Preisblattes, Kriterienkatalog für 2 Lose – einschließlich Wertungsmatrix, Entwurf des EVB IT-Systemlieferungsvertrags mit entsprechenden AGB, die Besonderen Vertragsbedingungen für die Vergabe von Bau- und Dienstleistungen des Rhein-Sieg-Kreises zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB TVgG-NRW) sowie der Integritätsvertrag zur Korruptionsbekämpfung sind auf dem Vergabeportal hochgeladen.
Die maßgebenden Unterlagen für die Angebots-/Verhandlungsphase (bestehnd aus Leistungsbeschreibung, Entwurf des Preisblattes, Kriterienkatalog für 2 Lose – einschließlich Wertungsmatrix, Entwurf des EVB IT-Systemlieferungsvertrags mit entsprechenden AGB, die Besonderen Vertragsbedingungen für die Vergabe von Bau- und Dienstleistungen des Rhein-Sieg-Kreises zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB TVgG-NRW) sowie der Integritätsvertrag zur Korruptionsbekämpfung sind auf dem Vergabeportal hochgeladen.
Die schriftlich eingereichten Angebote werden anhand der einzureichenden Angebotsunterlagen losweise auf Grundlage der den Teilnahmeunterlagen ebenfalls beigefügten Wertungsmatrix bewertet. Zudem ist eine erste Verhandlungsrunde mit allen Bietern vorgesehen. Verhandlungsgegenstand sind die Preise, Lieferfristen, Lizenz- und Leistungsumfang. Die Einhaltung der vorgegebenen Mindestanforderungen (Ausschlusskriterien) sowie die Zuschlagskriterien sind nicht verhandelbar. Der entsprechende Bieterkreis wird nach der 1. Verhandlungsgrunde ggf. anhand der den Vergabeunterlagen beigefügten Wertungsmatrix verkleinert und an einer weiteren Verhandlungsrunde beteiligt. Der Ablauf des weiteren Verfahrens wird zu gegebener Zeit in einem zweiten Verfahrensbrief den betroffenen Bietern mitgeteilt.
Die schriftlich eingereichten Angebote werden anhand der einzureichenden Angebotsunterlagen losweise auf Grundlage der den Teilnahmeunterlagen ebenfalls beigefügten Wertungsmatrix bewertet. Zudem ist eine erste Verhandlungsrunde mit allen Bietern vorgesehen. Verhandlungsgegenstand sind die Preise, Lieferfristen, Lizenz- und Leistungsumfang. Die Einhaltung der vorgegebenen Mindestanforderungen (Ausschlusskriterien) sowie die Zuschlagskriterien sind nicht verhandelbar. Der entsprechende Bieterkreis wird nach der 1. Verhandlungsgrunde ggf. anhand der den Vergabeunterlagen beigefügten Wertungsmatrix verkleinert und an einer weiteren Verhandlungsrunde beteiligt. Der Ablauf des weiteren Verfahrens wird zu gegebener Zeit in einem zweiten Verfahrensbrief den betroffenen Bietern mitgeteilt.
Die Information der nicht berücksichtigten Bewerber/Bieter erfolgt gemäß § 134 GWB (ausschließlich) über das Vergabeportal.
Rückfragen zum Ablauf des Vergabeverfahrens, den abzugebenden Erklärungen und/oder zu den Teilnahme-/Vergabeunterlagen sind über das Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten.
Bekanntmachungs-ID: CXPTYYBY8T1
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 221 / 147-2120📞
E-Mail: vergabekammer@bezregkoeln.nrw.de📧
Fax: +49 221 / 147-2889 📠
Internetadresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Hat ein Bewerber/Bieter eine oder mehrere Rügen erhoben, der oder denen der Auftraggeber nicht abgeholfen hat, ist ein entsprechender Nachprüfungsantrag nur dann fristgerecht, wenn er vor Ablauf des 15. Kalendertags nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der oder den Rügen nicht abhelfen zu wollen, bei der obengenannten Vergabekammer eingeht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Hat ein Bewerber/Bieter eine oder mehrere Rügen erhoben, der oder denen der Auftraggeber nicht abgeholfen hat, ist ein entsprechender Nachprüfungsantrag nur dann fristgerecht, wenn er vor Ablauf des 15. Kalendertags nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der oder den Rügen nicht abhelfen zu wollen, bei der obengenannten Vergabekammer eingeht.
Wenn oder soweit der Nachprüfungsantrag nicht fristgerecht eingeht, ist er unzulässig.
Im Übrigen wird auf § 160 Abs. 3 GWB verwiesen.
Quelle: OJS 2020/S 024-052867 (2020-01-30)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-12-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Aufgrund einer Plausibilitätsprüfung in der für die Erstellung dieser Bekanntmachung verwendeten Software mussten zwingend Auftragswerte in dieser Bekanntmachung angegeben werden. Aus den in § 39 Abs. 6 Ziffer 3 und 4 VgV genannten Gründen wurden nicht die geschätzten bzw. die tatsächlichen Auftragswerte angegeben, sondern fiktive, die keinesfalls den ordnungsgemäß geschätzten bzw. den tatsächlichen Auftragswerten entsprechen.
Bekanntmachungs-ID: CXPTYYBYTLM
Aufgrund einer Plausibilitätsprüfung in der für die Erstellung dieser Bekanntmachung verwendeten Software mussten zwingend Auftragswerte in dieser Bekanntmachung angegeben werden. Aus den in § 39 Abs. 6 Ziffer 3 und 4 VgV genannten Gründen wurden nicht die geschätzten bzw. die tatsächlichen Auftragswerte angegeben, sondern fiktive, die keinesfalls den ordnungsgemäß geschätzten bzw. den tatsächlichen Auftragswerten entsprechen.
Bekanntmachungs-ID: CXPTYYBYTLM
Objekt Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: UCC — System
Kurze Beschreibung:
Ziel des LOS 2 ist es, einen zentralisierten SIP-Trunk als Zugang zum öffentlichen Telefonnetz am Standort Siegburg (Kaiser-Willhelm-Platz 1) einzurichten. Über diesen zentralen SIP-Trunk sollen die Rufnummernblöcke aller Standorte des Rhein-Sieg-Kreises vermittelt werden.
Ziel des LOS 2 ist es, einen zentralisierten SIP-Trunk als Zugang zum öffentlichen Telefonnetz am Standort Siegburg (Kaiser-Willhelm-Platz 1) einzurichten. Über diesen zentralen SIP-Trunk sollen die Rufnummernblöcke aller Standorte des Rhein-Sieg-Kreises vermittelt werden.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-10-29 📅
Name: Colt Technology Services GmbH
Postanschrift: Herriotstraße 4
Postort: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60528
Land: Deutschland 🇩🇪 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Referenz Zusätzliche Informationen
Aufgrund einer Plausibilitätsprüfung in der für die Erstellung dieser Bekanntmachung verwendeten Software mussten zwingend Auftragswerte in dieser Bekanntmachung angegeben werden. Aus den in § 39 Abs. 6 Ziffer 3 und 4 VgV genannten Gründen wurden nicht die geschätzten bzw. die tatsächlichen Auftragswerte angegeben, sondern fiktive, die keinesfalls den ordnungsgemäß geschätzten bzw. den tatsächlichen Auftragswerten entsprechen.
Aufgrund einer Plausibilitätsprüfung in der für die Erstellung dieser Bekanntmachung verwendeten Software mussten zwingend Auftragswerte in dieser Bekanntmachung angegeben werden. Aus den in § 39 Abs. 6 Ziffer 3 und 4 VgV genannten Gründen wurden nicht die geschätzten bzw. die tatsächlichen Auftragswerte angegeben, sondern fiktive, die keinesfalls den ordnungsgemäß geschätzten bzw. den tatsächlichen Auftragswerten entsprechen.
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsantrag geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrags führt, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsantrag geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrags führt, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.