Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Bewerber haben zunächst das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 123 f. GWB sowie einen Eintrag in ein Handels- und Berufsregister, die Einhaltung des Datenschutzes (DVGO), eine Haftpflichtversicherung für Personen, Sach- oder Vermögensschäden mit einer Deckungssumme von mind. 1,5 Mio. EUR, die Etablierung eines Informationssicherheitsmanagementsystems, einen Mindestumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren von (durchschnittlich) 2 Mio. EUR /Jahr sowie mindestens 3 vergleichbare Referenzen nachzuweisen (A-Kriterien).
Sofern die geforderte Haftpflichtversicherung nicht mit der geforderten Deckungssumme besteht, ist im Zuge des Vergabeverfahrens (zunächst) die Erklärung ausreichend, dass die Deckungssummen im Auftragsfall angepasst bzw. eine derartige Versicherung abgeschlossen wird und auf Verlangen der Vergabestelle eine Bestätigung des Versicherers vorgelegt wird.
Fehlende Erklärungen oder nicht fristgerecht vorgelegte Nachweise zu den o. g. Ausschlusskriterien (A-Kriterien) führen zum Angebotsausschluss. Gleiches gilt bei Verneinung eines Ausschlusskriteriums.
Sofern sich mehr als 5Unternehmen für die Teilnahme an der Angebotsphase bewerben und den Nachweis der vorgenannten Mindestanforderungen (KO-Kriterien) erbringen sollten, erfolgt die Bieterauswahl gemäß folgender Matrix (B-Kriterien):
— Referenzen:
Mindestanforderung: 3 vergleichbare Referenzen; für jede weitere Referenz innerhalb der letzten 3 Jahre wird 1 Punkt — maximal 7 Punkte gewährt. Das Kriterium wird mit 16 % gewichtet und mit Faktor 8 gewertet.
— Fachkenntnis zu Systemen:
Darstellung des Partnerschaftsmodells des Komponentenherstellers — mind. niedrigster Partnerschaftsstatus 1 Punkt, höchster Partnerschaftsstatus 7 Punkte.
Das Kriterium wird mit 16 % gewichtet und mit Faktor 8 gewertet.
— Darstellung regionale Leistungserbringung:
Effiziente und effektive Leistungserbringung auf Grundlage der Standortliste
Antrittszeiten > 360 Minuten = 0 Punkte, Antrittszeiten zwischen 120 und 360 Minuten = 1 Punkt, Antrittszeiten <120 Minuten = 7 Punkte.
Das Kriterium wird mit 10 % gewichtet und mit Faktor 5 gewertet.
— Qualifikation der Mitarbeiter:
Darstellung des Qualifizierungsprogramm des Komponentenherstellers — mind. 10 Mitarbeiter niedrigste Zertifizierungs-/Qualifizierungsstufe und 1 Mitarbeiter der höchsten Stufe 1 Punkt, ab mind. 40 Mitarbeiter niedrigste Stufe und 10 % der Mitarbeiter höchste Stufe = 7 Punkte.
Das Kriterium wird mit 10 % gewichtet und mit Faktor 5 gewertet.
— QM-Zertifizierung:
Zertifizierung gem. ISO 9001 oder vergleichbar,
Darstellungen liegen vor, die Zertifizierung ist nicht vergleichbar = 1 Punkt, Zertifizierung (oder vergleichbar) liegt vor = 7 Punkte.
Das Kriterium wird mit 6 % gewichtet und mit Faktor 3 gewertet.
— IT-Sicherheitsmanagement:
Zertifizierung gem. ISO 27001 oder vergleichbar,
Darstellungen liegen vor, die Zertifizierung ist nicht vergleichbar = 1 Punkt, Zertifizierung (oder vergleichbar) liegt vor = 7 Punkte.
Das Kriterium wird mit 16 % gewichtet und mit Faktor 8 gewertet.
— IT-Risikomanagement:
Zertifizierung gem. ISO / IEC 27005 oder vergleichbar,
Zertifizierung (oder vergleichbar) liegt vor = 7 Punkte.
Das Kriterium wird mit 2 % gewichtet und mit Faktor 1gewertet,
— Risikomanagement im Unternehmen:
Zertifizierung gem. ISO 31000 oder vergleichbar,
Zertifizierung (oder vergleichbar) liegt vor = 7 Punkte.
Das Kriterium wird mit 2 % gewichtet und mit Faktor 1 gewertet,
— Corporate Governance für IT:
Zertifizierung gem. ISO 38500 oder vergleichbar,
Darstellungen liegen vor, die Zertifizierung ist nicht vergleichbar = 1 Punkt, Zertifizierung (oder vergleichbar) liegt vor = 7 Punkte.
Das Kriterium wird mit 2 % gewichtet und mit Faktor 1 gewertet.
— IT-Service-Management:
Zertifizierung gem. ISO / IEC 20000 ff. oder vergleichbar,
Darstellungen liegen vor, die Zertifizierung ist nicht vergleichbar = 1 Punkt, Zertifizierung (oder vergleichbar) liegt vor = 7 Punkte.
Das Kriterium wird mit 10 % gewichtet und mit Faktor 5 gewertet.
— Business Continuity Management:
Zertifizierung gem. ISO 22301 oder vergleichbar,
Darstellungen liegen vor, die Zertifizierung ist nicht vergleichbar = 1 Punkt, Zertifizierung (oder vergleichbar) liegt vor = 7 Punkte.
Das Kriterium wird mit 10 % gewichtet und mit Faktor 5 gewertet.
Fehlende Erklärungen oder nicht fristgerecht vorgelegte Nachweise zu den Bewertungskriterien (B-Kriterien) werden mit 0 Punkten bewertet.
Die 5 Bewerber mit den auf Grundlage der vorstehenden Matrix erreichten Höchstpunktzahlen werden an der Angebots-/Verhandlungsphase beteiligt. Bei Punktgleichheit wird der Bieterkreis entsprechend erweitert.