Beschaffung einer WLAN-Infrastruktur für die Polizeipräsidien des Landes Hessen.
Es soll ausschließlich Hardware des Herstellers Ubiquiti angeboten werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-08-25.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-07-23.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Beschaffung einer WLAN Infrastruktur
VG-3000-2019-0091
Produkte/Dienstleistungen: Rundfunk- und Fernsehgeräte, Kommunikations- und Fernmeldeanlagen und Zubehör📦
Kurze Beschreibung:
“Beschaffung einer WLAN-Infrastruktur für die Polizeipräsidien des Landes Hessen.
Es soll ausschließlich Hardware des Herstellers Ubiquiti angeboten werden.”
Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 1641858.48 💰
Informationen über Lose
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 3
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Polizeipräsidien Nordhessen, Mittelhessen, Westhessen, Osthessen
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Rundfunk- und Fernsehgeräte, Kommunikations- und Fernmeldeanlagen und Zubehör📦
Ort der Leistung: Hessen🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Leistungsort ist die Adresse des Haupthauses des jeweiligen Polizeipräsidiums des Landes Hessen. Durch den zuständigen RBS kann eine vom Haupthaus...”
Hauptstandort oder Erfüllungsort
Leistungsort ist die Adresse des Haupthauses des jeweiligen Polizeipräsidiums des Landes Hessen. Durch den zuständigen RBS kann eine vom Haupthaus abweichende Lieferanschrift angegeben werden.
Mehr anzeigen
Beschreibung der Beschaffung:
“Da die Installation, Wartung und Betrieb der aktiven WLAN Infrastruktur (Switche und Accesspoints) in Eigenleistung durch den jeweiligen regionalen Benutzer...”
Beschreibung der Beschaffung
Da die Installation, Wartung und Betrieb der aktiven WLAN Infrastruktur (Switche und Accesspoints) in Eigenleistung durch den jeweiligen regionalen Benutzer Service (RBS) übernommen wird, ist es notwendig den Aufwand auf ein Minimum zu reduzieren. Die Verwaltung der genutzten Endgeräte, Switche und Accesspoints, muss daher über eine grafische Benutzeroberfläche möglich sein. Der Austausch von Geräten muss automatisiert vorgenommen werden können. Ziel ist es, dass die Geräte vom Anbieter direkt an den Installationsort gesendet werden. Vor Ort sollten sie dann durch einen eingewiesenen Mitarbeiter der Polizei eingebaut und vom zentralen Controller erkannt werden. Im Anschluss sollte die Konfiguration des alten Gerätes durch den Administrator oder den Controller auf das neue Gerät übertragen werden können.
Um hinsichtlich vorhandener Serverarchitekturen und des Platzes in den Technikschränken flexibel zu sein, muss die Benutzeroberfläche als Hardware- und reine Softwarelösung verfügbar sein. Stehen Serverkapazitäten zur Verfügung, kann bspw. aus Platzgründen auf die Softwarelösung zurückgegriffen werden. Zudem lassen die Rahmenbedingungen für polizeiliche Infrastrukturen keine Cloud Lösungen zu. Demnach müssen der Controller wie auch die gesamte Infrastruktur unabhängig von Parteien außerhalb der hessischen Polizei bleiben.
Da die gesamte Infrastruktur über die grafische Benutzeroberfläche gesteuert werden muss, müssen auch die benötigte Art und Anzahl an Switchen und Accesspoints darin aufgenommen und im vollen Umfang verwaltet werden können. So muss es möglich sein, die Switche bis auf den einzelnen Port, hinsichtlich den dort zur Verfügung gestellten VLAN, Geschwindigkeit etc. zu verwalten. Gleiches Gilt für die Access Points; hier muss es möglich sein, einzelne WLAN Funknetze auszustrahlen oder zu unterbinden.
Da das Management der jeweiligen Infrastruktur im Präsidium angesiedelt ist, muss es möglich sein, diverse Zonen einrichten zu können. Wichtig ist, dass so auch eine optische Trennung geschaffen wird und der Administrator durch Auswahl der jeweiligen Zone auch nur die dort zugehörige Hardware administrieren kann. Um die Zonen miteinander zu verbinden muss ein Sicherheitsgateway eingesetzt werden können, das ebenfalls gemanagt wird, den Tunnel zum Sicherheitsgateway im Haupthaus aufbaut (oder umgekehrt) und sowohl das Management VLAN als auch alle anderen Netze durchschleift.
Um längeres Arbeiten so angenehm wie möglich zu gestalten, ist es wichtig, dass sich der Hintergrund der grafischen Nutzeroberfläche schwarz schalten lässt.
Als zentrale Einheit muss ein über die zentrale grafische Benutzeroberfläche gemanagter Core Switch verfügbar sein. Dieser bietet über ein zusätzliches, ebenfalls gemanagtes Sicherheitsgateway die WAN Anbindung an. Zudem muss der Core Switch in Sternarchitektur – via Glasfaser – alle Switche einer Liegenschaft verbinden. Darüber hinaus müssen an dem Core Switch diverse Server und Netzwerkspeicher angebunden werden können. Daher müssen neben den mindestens 10 SFP Ports für die Switchanbindung auch mindestens 4 Kupferports verfügbar sein.
Jede Liegenschaft muss über ein eigenes Sicherheitsgateway an das Internet angebunden werden. Dieses hat zum einen die Aufgabe die jeweilige Zone mit dem Haupt-haus zu verbinden und das Management der Zonen über eine VPN Verbindung zu ermöglichen. Die Switche müssen wie folgt verfügbar sein. Für die Ausstattung der unterschiedlich großen Dienststellen ist es notwendig, dass Switche mit 8, 16, 24 und 48 Ports angebunden werden. Da an den Switchen sowohl AccessPoints als auch Endgeräte ange-bunden werden, ist es wichtig, dass diese mit Power over Ethernet (PoE) angeboten werden.Es ist wichtig, dass die Geräte automatisch erkannt und Grundkonfiguriert werden. Um gleiche Konfigurationen nicht aufwendig für jeden Switch einzeln vornehmen zu müssen, ist es erforderlich, dass der Administrator Konfigurationen von einem auf weitere Switche kopieren kann.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 563511.20 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2020-10-09 📅
Datum des Endes: 2024-10-08 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Dem Auftraggeber steht ein einseitiges Leistungsbestimmungserweiterungsrecht bis zu 20 %der Gesamtangebotssumme (netto) aus diesem Vergabeverfahren als...”
Beschreibung der Optionen
Dem Auftraggeber steht ein einseitiges Leistungsbestimmungserweiterungsrecht bis zu 20 %der Gesamtangebotssumme (netto) aus diesem Vergabeverfahren als Mehrbedarf (quantitative Leis-tungserweiterung) zu. Die Gesamtangebotssumme (netto) ergibt sich aus dem Preisblatt.
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Polizeipräsidium Frankfurt am Main
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Da die Installation, Wartung und Betrieb der aktiven WLAN Infrastruktur (Switche und Accesspoints) in Eigenleistung durch den jeweiligen regionalen Benutzer...”
Beschreibung der Beschaffung
Da die Installation, Wartung und Betrieb der aktiven WLAN Infrastruktur (Switche und Accesspoints) in Eigenleistung durch den jeweiligen regionalen Benutzer Service (RBS) übernommen wird, ist es notwendig den Aufwand auf ein Minimum zu reduzieren. Die Verwaltung der genutzten Endgeräte, Switche und Accesspoints, muss daher über eine grafische Benutzeroberfläche möglich sein. Der Austausch von Geräten muss automatisiert vorgenommen werden können. Ziel ist es, dass die Geräte vom Anbieter direkt an den Installationsort gesendet werden. Vor Ort sollten sie dann durch einen eingewiesenen Mitarbeiter der Polizei eingebaut und vom zentralen Controller erkannt werden. Im Anschluss sollte die Konfiguration des alten Gerätes durch den Administrator oder den Controller auf das neue Gerät übertragen werden können.
Um hinsichtlich vorhandener Serverarchitekturen und des Platzes in den Technikschränken flexibel zu sein, muss die Benutzeroberfläche als Hardware- und reine Softwarelösung verfügbar sein. Stehen Serverkapazitäten zur Verfügung, kann bspw. aus Platzgründen auf die Softwarelösung zurückgegriffen werden. Zudem lassen die Rahmenbedingungen für polizeiliche Infrastrukturen keine Cloud Lösungen zu. Demnach müssen der Controller wie auch die gesamte Infrastruktur unabhängig von Parteien außerhalb der hessischen Polizei bleiben.
Da die gesamte Infrastruktur über die grafische Benutzeroberfläche gesteuert werden muss, müssen auch die benötigte Art und Anzahl an Switchen und Accesspoints darin aufgenommen und im vollen Umfang verwaltet werden können. So muss es möglich sein, die Switche bis auf den einzelnen Port, hinsichtlich den dort zur Verfügung gestellten VLAN, Geschwindigkeit etc. zu verwalten. Gleiches Gilt für die Access Points; hier muss es möglich sein, einzelne WLAN Funknetze auszustrahlen oder zu unterbinden.
Da das Management der jeweiligen Infrastruktur im Präsidium angesiedelt ist, muss es möglich sein, diverse Zonen einrichten zu können. Wichtig ist, dass so auch eine optische Trennung geschaffen wird und der Administrator durch Auswahl der jeweiligen Zone auch nur die dort zugehörige Hardware administrieren kann. Um die Zonen miteinander zu verbinden muss ein Sicherheitsgateway eingesetzt werden können, das ebenfalls gemanagt wird, den Tunnel zum Sicherheitsgateway im Haupthaus aufbaut (oder umgekehrt) und sowohl das Management VLAN als auch alle anderen Netze durchschleift.
Um längeres Arbeiten so angenehm wie möglich zu gestalten, ist es wichtig, dass sich der Hintergrund der grafischen Nutzeroberfläche schwarz schalten lässt.
Als zentrale Einheit muss ein über die zentrale grafische Benutzeroberfläche gemanagter Core Switch verfügbar sein. Dieser bietet über ein zusätzliches, ebenfalls gemanagtes Sicherheitsgateway die WAN Anbindung an. Zudem muss der Core Switch in Sternarchitektur – via Glasfaser – alle Switche einer Liegenschaft verbinden. Darüber hinaus müssen an dem Core Switch diverse Server und Netzwerkspeicher angebunden werden können. Daher müssen neben den mindestens 10 SFP Ports für die Switchanbindung auch mindestens 4 Kupferports verfügbar sein.
Jede Liegenschaft muss über ein eigenes Sicherheitsgateway an das Internet angebunden werden. Dieses hat zum einen die Aufgabe die jeweilige Zone mit dem Haupt-haus zu verbinden und das Management der Zonen über eine VPN Verbindung zu ermöglichen. Die Switche müssen wie folgt verfügbar sein. Für die Ausstattung der unterschiedlich großen Dienststellen ist es notwendig, dass Switche mit 8, 16, 24 und 48 Ports ange-bunden werden. Da an den Switchen sowohl AccessPoints als auch Endgeräte angebunden werden, ist es wichtig, dass diese mit Power over Ethernet (PoE) angeboten werden.Es ist wichtig, dass die Geräte automatisch erkannt und Grundkonfiguriert werden. Um gleiche Konfigurationen nicht aufwendig für jeden Switch einzeln vornehmen zu müssen, ist es erforderlich, dass der Administrator Konfigurationen von einem auf weitere Switche kopieren kann.
Mehr anzeigen Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 463348.04 💰
3️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel:
“Polizeipräsidien Südosthessen und Südhessen, Hessisches Bereitschaftspolizei-präsidium, Hessisches Landeskriminalamt, Polizeiakademie Hessen, Hessisches...”
Titel
Polizeipräsidien Südosthessen und Südhessen, Hessisches Bereitschaftspolizei-präsidium, Hessisches Landeskriminalamt, Polizeiakademie Hessen, Hessisches Polizeipräsidium für Technik
Mehr anzeigen Titel
Los-Identifikationsnummer: 3
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Da die Installation, Wartung und Betrieb der aktiven WLAN Infrastruktur (Switche und Accesspoints) in Eigenleistung durch den jeweiligen regionalen Benutzer...”
Beschreibung der Beschaffung
Da die Installation, Wartung und Betrieb der aktiven WLAN Infrastruktur (Switche und Accesspoints) in Eigenleistung durch den jeweiligen regionalen Benutzer Service (RBS) übernommen wird, ist es notwendig den Aufwand auf ein Minimum zu reduzieren. Die Verwaltung der genutzten Endgeräte, Switche und Accesspoints, muss daher über eine grafische Benutzeroberfläche möglich sein. Der Austausch von Geräten muss automatisiert vorgenommen werden können. Ziel ist es, dass die Geräte vom Anbieter direkt an den Installationsort gesendet werden. Vor Ort sollten sie dann durch einen eingewiesenen Mitarbeiter der Polizei eingebaut und vom zentralen Controller erkannt werden. Im Anschluss sollte die Konfiguration des alten Gerätes durch den Administrator oder den Controller auf das neue Gerät übertragen werden können.
Um hinsichtlich vorhandener Serverarchitekturen und des Platzes in den Technikschränken flexibel zu sein, muss die Benutzeroberfläche als Hardware- und reine Softwarelösung verfügbar sein. Stehen Serverkapazitäten zur Verfügung, kann bspw. aus Platzgründen auf die Softwarelösung zurückgegriffen werden. Zudem lassen die Rahmenbedingungen für polizeiliche Infrastrukturen keine Cloud Lösungen zu. Demnach müssen der Controller wie auch die gesamte Infrastruktur unabhängig von Parteien außerhalb der hessischen Polizei bleiben.
Da die gesamte Infrastruktur über die grafische Benutzeroberfläche gesteuert werden muss, müssen auch die benötigte Art und Anzahl an Switchen und Accesspoints darin aufgenommen und im vollen Umfang verwaltet werden können. So muss es möglich sein, die Switche bis auf den einzelnen Port, hinsichtlich den dort zur Verfügung gestellten VLAN, Geschwindigkeit etc. zu verwalten. Gleiches Gilt für die Access Points; hier muss es möglich sein, einzelne WLAN Funknetze auszustrahlen oder zu unterbinden.
Da das Management der jeweiligen Infrastruktur im Präsidium angesiedelt ist, muss es möglich sein, diverse Zonen einrichten zu können. Wichtig ist, dass so auch eine optische Trennung geschaffen wird und der Administrator durch Auswahl der jeweiligen Zone auch nur die dort zugehörige Hardware administrieren kann. Um die Zonen miteinander zu verbinden muss ein Sicherheitsgateway eingesetzt werden können, das ebenfalls gemanagt wird, den Tunnel zum Sicherheitsgateway im Haupthaus aufbaut (oder umgekehrt) und sowohl das Management VLAN als auch alle anderen Netze durchschleift.
Um längeres Arbeiten so angenehm wie möglich zu gestalten, ist es wichtig, dass sich der Hintergrund der grafischen Nutzeroberfläche schwarz schalten lässt.
Als zentrale Einheit muss ein über die zentrale grafische Benutzeroberfläche gemanagter Core Switch verfügbar sein. Dieser bietet über ein zusätzliches, ebenfalls gemanagtes Sicherheitsgateway die WAN Anbindung an. Zudem muss der Core Switch in Sternarchitektur – via Glasfaser – alle Switche einer Liegenschaft verbinden. Darüber hinaus müssen an dem Core Switch diverse Server und Netzwerkspeicher angebunden werden können. Daher müssen neben den mindestens 10 SFP Ports für die Switchanbindung auch mindestens 4 Kupferports verfügbar sein.
Jede Liegenschaft muss über ein eigenes Sicherheitsgateway an das Internet angebunden werden. Dieses hat zum einen die Aufgabe die jeweilige Zone mit dem Haupt-haus zu verbinden und das Management der Zonen über eine VPN Verbindung zu ermöglichen. Die Switche müssen wie folgt verfügbar sein. Für die Ausstattung der unterschiedlich großen Dienststellen ist es notwendig, dass Switche mit 8, 16, 24 und 48 Ports ange-bunden werden. Da an den Switchen sowohl AccessPoints als auch Endgeräte ange-bunden werden, ist es wichtig, dass diese mit Power over Ethernet (PoE) angeboten werden.Es ist wichtig, dass die Geräte automatisch erkannt und Grundkonfiguriert werden. Um gleiche Konfigurationen nicht aufwendig für jeden Switch einzeln vornehmen zu müssen, ist es erforderlich, dass der Administrator Konfigurationen von einem auf weitere Switche kopieren kann.
Mehr anzeigen Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 614999.24 💰
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Siehe Ausschreibungsbestimmungen.
(Der Verweis auf die Ausschreibungsbestimmungen lässt sich systemseitig nicht löschen. Der Auftraggeber fordert in diesem...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Siehe Ausschreibungsbestimmungen.
(Der Verweis auf die Ausschreibungsbestimmungen lässt sich systemseitig nicht löschen. Der Auftraggeber fordert in diesem Vergabeverfahren keine Nachweise über die Befähigung zur Berufsausübung.)
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Darstellung von mindestens 3 geeigneten Referenzen (Datei „Referenzen“) aus den letzten 3 Jahren (Stichtag „Ablauf der Angebotsfrist“), die nach Art und...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Darstellung von mindestens 3 geeigneten Referenzen (Datei „Referenzen“) aus den letzten 3 Jahren (Stichtag „Ablauf der Angebotsfrist“), die nach Art und Umfang den nachfolgend aufgeführten Anforderungen entsprechen.
Art: Lieferung von Komponenten zum Aufbau einer WLAN/LAN-Infrastruktur
Umfang: Lieferung von mindestens 500 Geräten in einem Jahr.
Der Referenzauftraggeber, sowie der zuständige Ansprechpartner sind mit vollständigen Kontaktdaten (Name, Telefonnummer) anzugeben.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Darstellung von mindestens 3 geeigneten Referenzen (Datei „Referenzen“) aus den letzten 3 Jahren (Stichtag „Ablauf der Angebotsfrist“), die nach Art und...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Darstellung von mindestens 3 geeigneten Referenzen (Datei „Referenzen“) aus den letzten 3 Jahren (Stichtag „Ablauf der Angebotsfrist“), die nach Art und Umfang den nachfolgend aufgeführten Anforderungen entsprechen.
Art: Lieferung von Komponenten zum Aufbau einer WLAN/LAN-Infrastruktur
Umfang: Lieferung von mindestens 500 Geräten in einem Jahr.
Der Referenzauftraggeber, sowie der zuständige Ansprechpartner sind mit vollständigen Kontaktdaten (Name, Telefonnummer) anzugeben.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Es wird darauf hingewiesen, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Es wird darauf hingewiesen, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die erforderlichen Verpflichtungserklärungen (Datei „Verpflichtungserklaerung_oeff_AG“) zur Tariftreue und zum Mindestentgelt nach dem Hessischen Vergabe-und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 19.12.2014, (GVBl. S. 354) mit dem Angebot abzugeben haben. Die Verpflichtungserklärung bezieht sich nicht auf Beschäftigte, die bei einem Bieter, Nachunternehmer und Verleihunternehmen im EU-Ausland beschäftigt sind und die Leistung im EU-Ausland erbringen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-08-25
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-10-30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-08-25
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Entfällt
“Eine Beschreibung der zu vergebenden Leistung steht auf der Vergabeplattform des Landes Hessen (https://vergabe.hessen.de) zur Verfügung und muss dort...”
Eine Beschreibung der zu vergebenden Leistung steht auf der Vergabeplattform des Landes Hessen (https://vergabe.hessen.de) zur Verfügung und muss dort heruntergeladen werden.
Erklärung zum Ausschluss wegen schweren Verfehlungen
Der Bieter (jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft) sowie seine Unterauftragnehmer haben die Eigenerklärung gemäß dem Gemeinsamen Runderlass über den „Ausschluss von Bewerbern und Bietern wegen schwerer Verfehlungen, die ihre Zuverlässigkeit in Frage stellen“ in der Fassung vom 12. Dezember 2017 (StAnz. 1/2018 S. 15 ff) ausgefüllt mit ihren Angeboten einzureichen. Bei elektronischem Versand ist die Verpflichtungserklärung auch ohne Unterschrift rechtsgültig.
Die Vergabestelle wird für den für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bieter und seinen Unterauftragnehmern eine Abfrage bei Korruptions- und Vergaberegistern, ins-besondere bei der zentralen Melde- und Informationsstelle für Vergabesperren (MIS) bei der Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main, vornehmen. Ebenso wird von dem für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bieter gemäß § 19 Abs. 4 MiLoG vor Zu-schlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a der Ge-werbeordnung angefordert.
(Datei „Erklaerung_Ausschluss“).
Eigenerklärung zu zwingenden Ausschlussgründen nach § 123 GWB
Der Bieter hat die Eigenerklärung zu den zwingenden Ausschlussgründen nach § 123 GWB ausgefüllt mit seinem Angebot vorzulegen.
Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die Eigenerklä-ung in der geforderten Form abzugeben. Bei geplantem Einsatz von Unterauftragnehmern ist die Eigenerklärung von jedem Unterauftragnehmer in der erforderlichen Form vorzulegen.
(Datei „Eigenerklaerung_Ausschlussgruende_Par_123_GWB“)
Eigenerklärung zu fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 GWB
Der Bieter hat die Eigenerklärung zu den fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 GWB ausgefüllt mit seinem Angebot einzureichen.
Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die Eigenerklärung in der geforderten Form abzugeben. Bei geplantem Einsatz von Unterauftragnehmern ist die Eigenerklärung von jedem Unterauftragnehmer in der erforderlichen Form vorzulegen.
(Datei „Eigenerklaerung_Ausschlussgruende_Par_124_GWB“)
Hinweise der Vergabestelle zu den Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB: Sollten ein oder mehrere Gründe bejaht werden, wird der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft/Unterauftragnehmer gebeten, diesen Grund bzw. diese Gründe unter präziser Darstellung des relevanten Sachverhalts sowie die unternommenen Selbstreinigungsmaßnahmen (§ 125 GWB) auf einem gesonderten Blatt zu erläutern. Die Vergabestelle wird dann nach pflichtgemäßem Ermessen entscheiden, ob die Teilnahme des Bieters/Mitglieds der Bietergemeinschaft/Unterauftragnehmers am Vergabeverfahren zulässig ist oder der Bieter vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden muss.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1-3
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6151/126603📞
Fax: +49 6151/125816 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“§ 160 GWB (Einleitung, Antrag):
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 GWB (Einleitung, Antrag):
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 142-349083 (2020-07-23)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-09-15) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Das Land Hessen vertreten durch die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung
Postanschrift: Mainzer Strasse 29
Telefon: +49 6113400📞
Fax: +49 6113401150 📠
URL: http://www.hzd.hessen.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Beschaffung einer WLAN-Infrastruktur für die Polizeipräsidien des Landes Hessen. Es soll ausschließlich Hardware des Herstellers Ubiquiti angeboten werden.” Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅ Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Da die Installation, Wartung und Betrieb der aktiven WLAN Infrastruktur (Switche und Accesspoints) in Eigenleistung durch den jeweiligen regionalen Benutzer...”
Beschreibung der Beschaffung
Da die Installation, Wartung und Betrieb der aktiven WLAN Infrastruktur (Switche und Accesspoints) in Eigenleistung durch den jeweiligen regionalen Benutzer Service (RBS) übernommen wird, ist es notwendig den Aufwand auf ein Minimum zu reduzieren. Die Verwaltung der genutzten Endgeräte, Switche und Accesspoints, muss daher über eine grafische Benutzeroberfläche möglich sein. Der Austausch von Geräten muss automatisiert vorgenommen werden können. Ziel ist es, dass die Geräte vom Anbieter direkt an den Installationsort gesendet werden. Vor Ort sollten sie dann durch einen eingewiesenen Mitarbeiter der Polizei eingebaut und vom zentralen Controller erkannt werden. Im Anschluss sollte die Konfiguration des alten Gerätes durch den Administrator oder den Controller auf das neue Gerät übertragen werden können. Um hinsichtlich vorhandener Serverarchitekturen und des Platzes in den Technikschränken flexibel zu sein, muss die Benutzeroberfläche als Hardware- und reine Softwarelösung verfügbar sein. Stehen Serverkapazitäten zur Verfügung, kann bspw. aus Platzgründen auf die Softwarelösung zurückgegriffen werden. Zudem lassen die Rahmenbedingungen für polizeiliche Infrastrukturen keine Cloud Lösungen zu. Demnach müssen der Controller wie auch die gesamte Infrastruktur unabhängig von Parteien außerhalb der hessischen Polizei bleiben.
Da die gesamte Infrastruktur über die grafische Benutzeroberfläche gesteuert werden muss, müssen auch die benötigte Art und Anzahl an Switchen und Accesspoints darin aufgenommen und im vollen Umfang verwaltet werden können. So muss es möglich sein, die Switche bis auf den einzelnen Port, hinsichtlich den dort zur Verfügung gestellten VLAN, Geschwindigkeit etc. zu verwalten. Gleiches Gilt für die Access Points; hier muss es möglich sein, einzelne WLAN Funknetze auszustrahlen oder zu unterbinden.
Da das Management der jeweiligen Infrastruktur im Präsidium angesiedelt ist, muss es möglich sein, diverse Zonen einrichten zu können. Wichtig ist, dass so auch eine optische Trennung geschaffen wird und der Administrator durch Auswahl der jeweiligen Zone auch nur die dort zugehörige Hardware administrieren kann.
Um die Zonen miteinander zu verbinden muss ein Sicherheitsgateway eingesetzt werden können, das ebenfalls gemanagt wird, den Tunnel zum Sicherheitsgateway im Haupthaus aufbaut (oder umgekehrt) und sowohl das Management VLAN als auch alle anderen Netze durchschleift.
Um längeres Arbeiten so angenehm wie möglich zu gestalten, ist es wichtig, dass sich der Hintergrund der grafischen Nutzeroberfläche schwarz schalten lässt.
Als zentrale Einheit muss ein über die zentrale grafische Benutzeroberfläche gemanagter Core Switch verfügbar sein. Dieser bietet über ein zusätzliches, ebenfalls gemanagtes Sicherheitsgateway die WAN Anbindung an. Zudem muss der Core Switch in Sternarchitektur – via Glasfaser – alle Switche einer Liegenschaft verbinden. Darüber hinaus müssen an dem Core Switch diverse Server und Netzwerkspeicher angebunden werden können. Daher müssen neben den mindestens 10 SFP Ports für die Switchanbindung auch mindestens 4 Kupferports verfügbar sein.
Jede Liegenschaft muss über ein eigenes Sicherheitsgateway an das Internet angebunden werden. Dieses hat zum einen die Aufgabe die jeweilige Zone mit dem Haupt-haus zu verbinden und das Management der Zonen über eine VPN Verbindung zu ermöglichen. Die Switche müssen wie folgt verfügbar sein. Für die Ausstattung der unterschiedlich großen Dienststellen ist es notwendig, dass Switche mit 8, 16, 24 und 48 Ports angebunden werden. Da an den Switchen sowohl AccessPoints als auch Endgeräte ange-bunden werden, ist es wichtig, dass diese mit Power over Ethernet (PoE) angeboten werden.Es ist wichtig, dass die Geräte automatisch erkannt und Grundkonfiguriert werden. Um gleiche Konfigurationen nicht aufwendig für jeden Switch einzeln vornehmen zu müssen, ist es erforderlich, dass der Administrator Konfigurationen von einem auf weitere Switche kopieren kann.
Mehr anzeigen Informationen über Optionen
Beschreibung der Optionen:
“Dem Auftraggeber steht ein einseitiges Leistungsbestimmungserweiterungsrecht bis zu 20 % der Gesamtangebotssumme (netto) aus diesem Vergabeverfahren als...”
Beschreibung der Optionen
Dem Auftraggeber steht ein einseitiges Leistungsbestimmungserweiterungsrecht bis zu 20 % der Gesamtangebotssumme (netto) aus diesem Vergabeverfahren als Mehrbedarf (quantitative Leistungserweiterung) zu. Die Gesamtangebotssumme (netto) ergibt sich aus dem Preisblatt.
Mehr anzeigen Umfang der Beschaffung
Titel:
“Polizeipräsidien Südosthessen und Südhessen, Hessisches Bereitschaftspolizeipräsidium, Hessisches Landeskriminalamt, …”
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 142-349083
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: Polizeipräsidien Nordhessen, Mittelhessen, Westhessen, Osthessen
Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder alle wurden abgelehnt
2️⃣
Vertragsnummer: 2
Los-Identifikationsnummer: 2
Titel: Polizeipräsidium Frankfurt am Main
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 182-437662 (2020-09-15)