Beschaffung eines Abrollbehälters für den Hochwasserschutz

Stadtverwaltung Baden-Baden

Lieferung eines Abrollbehälters für Feuerwehrzwecke (Hochwasserschutz) nach DIN 14505.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-05-19. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-04-15.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-04-15 Auftragsbekanntmachung
2020-06-17 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-04-15)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Einsatzwagen für Notfälle
Kurze Beschreibung:
Lieferung eines Abrollbehälters für Feuerwehrzwecke (Hochwasserschutz) nach DIN 14505.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Einsatzwagen für Notfälle 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Einsatzwagen für Notfälle 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Baden-Baden, Stadtkreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadtverwaltung Baden-Baden
Postanschrift: Marktplatz 2
Postleitzahl: 76530
Postort: Baden-Baden
Kontakt
Internetadresse: http://www.baden-baden.de 🌏
E-Mail: vergabe@baden-baden.de 📧
Telefon: +49 7221/93-2530 📞
Fax: +49 7221/93-2535 📠
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E19647817 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-04-15 📅
Einreichungsfrist: 2020-05-19 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-04-20 📅
Datum des Beginns: 2020-06-19 📅
Datum des Endes: 2021-06-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 077-181500
ABl. S-Ausgabe: 77
Zusätzliche Informationen
Die Öffnung der Angebote findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Eine Teilnahme der Bieter ist nicht zugelassen.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Lieferung eines Abrollbehälters für den Hochwasserschutz.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Baden-Baden

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Gemäß Auftragsunterlagen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen.
Technische und berufliche Fähigkeiten: Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:30
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-06-19 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-05-19 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:30
Ort des Eröffnungstermins: Stadt Baden-Baden, Fachbereich Zentrale Dienste, Fachgebiet Vergabe, Marktplatz 2, 76530 Baden-Baden.
Zusätzliche Informationen:
Die Öffnung der Angebote findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Eine Teilnahme der Bieter ist nicht zugelassen.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.baden-baden.de 🌏
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E19647817 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
— Sie müssen Ihr Angebot ausschließlich elektronisch in Textform über die Vergabeplattform Subreport-Elvis einreichen. Eine Angebotsabgabe schriftlich, per Fax oder E-Mail ist nicht zugelassen.
— Hinweis für die elektronische Angebotsabgabe in Textform in Subreport-Elvis: Der Bieter und die natürliche Person, welche das Angebot abgibt, sind im Angebotsschreiben mit Vor- und Zunamen zu benennen. Eine elektronische Signatur wird nicht gefordert.
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— Fragen sind über Subreport auf der Seite https://www.subreport-elvis.de/E19647817 an das Fachgebiet Vergabe zu richten. Fragen werden bis zum 8.5.2020 12.00 Uhr angenommen. Der Fragen- und Antwortenkatalog wird letztmalig am 13.5.2020 auf der Seite https://www.subreport-elvis.de/E19647817 unter der Vergabenummer 2020/085 veröffentlicht.
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— Die in den Vergabeunterlagen enthaltenen kommunalen Vertragsformular-Dateien (Dateierweiterung „xan") können mit dem kostenlosen Xania-Browser geöffnet und bearbeitet werden. Sie finden einen Download-Link z. B. auf der Internetseite der Stadtverwaltung Baden-Baden: https://www.baden-baden.de/stadtportrait/wirtschaft/vergabe/
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 721926-8730 📞
E-Mail: poststelle@rpk.bwl.de 📧
Fax: +49 721926-3985 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantragunzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichendes Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
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5 / 5 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
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Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2020/S 077-181500 (2020-04-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-06-17)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 125 322 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-06-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-06-22 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 119-288840
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 077-181500
ABl. S-Ausgabe: 119

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-06-10 📅
Name: ITURRI Feuerwehr- und Umwelttechnik GmbH, Niederlassung/Werk Deutschland
Postanschrift: Essener Straße 8
Postort: Wilnsdorf
Postleitzahl: 57234
Land: Deutschland 🇩🇪
Siegen-Wittgenstein 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 125 322 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern(§155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantragunzulässig, soweit:
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 fahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach d Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverer Information der betroffenen Bieter durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
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Quelle: OJS 2020/S 119-288840 (2020-06-17)