Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Beschaffung eines Dokumentenmanagementsystems (DMS) für den Hessischen Landtag (HLT)
VG-3000-2020-0088”
Produkte/Dienstleistungen: Softwarepaket und Informationssysteme📦
Kurze Beschreibung: Beschaffung eines Dokumentenmanagementsystem (DMS) für den Hessischen Landtag.
Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 812 000 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Hessen🏙️
Ort der Leistung: Wiesbaden, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Land Hessen, Hessischer Landtag, vertreten durch den Präsidenten des Hessischen Landtags, Herrn Boris Rhein
Schlossplatz 1-3
65183 Wiesbaden”
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Hessische Landtag (HLT) beabsichtigt, ein Dokumentenmanagementsystem (DMS) einzuführen und zu implementieren. Mit der Einführung des DMS sollen sowohl...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Hessische Landtag (HLT) beabsichtigt, ein Dokumentenmanagementsystem (DMS) einzuführen und zu implementieren. Mit der Einführung des DMS sollen sowohl typische Verwaltungsabläufe optimiert und automatisiert als insbesondere auch die parlamentarischen Prozesse (bspw. Einreichung und Verteilung parlamentarischer Initiativen, die Vor- und Nachbereitung sowie die Durchführung von Plenar- und Ausschusssitzungen, etc.) digitalisiert werden. Im DMS verwaltete, öffentliche Dokumente wie bspw. Gesetztestexte, Große und Kleine Anfragen, etc. sollen zudem über das Portal des Hessischen Landtags der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.
Der HLT setzt sich aus mehreren, voneinander getrennt agierenden Entitäten zusammen:
— Die Kanzlei des HLT umfasst ca. 200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
— Die derzeit 6 Fraktionen mit Abgeordneten sowie Fraktionsmitarbeitern umfassen ca. 250 Personen,
— Ggf. fraktionslose Abgeordnete (derzeit eine Person).
Alle Entitäten agieren einerseits unabhängig voneinander und bedürfen deshalb jeweils eigener Mandanten, die die Vertraulichkeit der Daten garantieren. Sie beteiligen sich andererseits jedoch gemeinsam am Parlamentsbetrieb und stehen deshalb in ständigem, engem Kontakt untereinander. Deshalb bilden der mandantenübergreifende Austausch und Bearbeitung von Dokumenten ein Kernelement des Systems.
Der Dokumentenaustausch im Hessischen Landtag erfolgt derzeit über E-Mail, Ablage auf Laufwerken sowie papierbasiert. Das hohe Informationsaufkommen, das die Verwaltung sowie die parlamentarische Arbeit mit sich bringen, soll übersichtlich gesteuert und verwaltet werden.
Die Anforderungen an das DMS und an den hierfür notwendigen, zeitnahen Support sind am Hessischen Landtag wegen der vielfältigen, differierenden Aufgabenbereiche sowie der besonderen Bedeutung der legislativen Vorgänge hoch. Die Komplexität und Bedeutung dieser Vorgänge erfordert daher eine möglichst individuell anpassbare Software, die im Bedarfsfall auch zeitnah an neue Anforderungen angepasst werden kann.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 812 000 💰
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 48
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Nach Ablauf der Grundlaufzeit verlängert sich die Rahmenvereinbarung automatisch, um jeweils ein weiteres Jahr, soweit der Auftraggeber nicht mit einer...”
Beschreibung der Verlängerungen
Nach Ablauf der Grundlaufzeit verlängert sich die Rahmenvereinbarung automatisch, um jeweils ein weiteres Jahr, soweit der Auftraggeber nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Vertragsende die Kündigung erklärt. Eine Vertragsverlängerung um jeweils ein weiteres Jahr ist maximal 2-mal d. h. um insgesamt zusätzlich zwei Jahre auf eine Gesamtlaufzeit von 6 Jahren möglich.
Mehr anzeigen Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“1. Öffentlicher Auftraggeber (§ 99 GWB) der Referenzen gem. Ziff. III. 1.3) Nr. 1 ist ein Parlament (Bundestag, Bundesrat, Landtag sowie Stadtrat oder...”
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
1. Öffentlicher Auftraggeber (§ 99 GWB) der Referenzen gem. Ziff. III. 1.3) Nr. 1 ist ein Parlament (Bundestag, Bundesrat, Landtag sowie Stadtrat oder Kreistag). Gewichtung: Punkte (je Referenz): 10; max. Punktzahl: 30
2. Zusätzliche Referenzprojekte gem. Ziff. III.1.3) Nr. 1, in denen die Entwicklung und Customizing eines Dokumentenmanagementsystems (DMS) mittels agiler Projektmethodik erfolgte. Gewichtung: 1 zusätzliche Referenz mit agiler Projektmethodik = 25 Punkte, 2 zusätzliche Referenzen mit agiler Projektmethodik = 50 Punkte
3. Referenzprojekte gem. Ziff. III.1.3) Nr. 1, in denen eine Anbindung des DMS an SAP (Modul FI, CO oder HR) erfolgte. Gewichtung: Punkte (je Referenz): 15; max. Punktzahl: 45
4. Referenzprojekte gem. Ziff. III.1.3) Nr. 1, in denen die Implementierung des DMS zusätzlich mittels bidirektionaler Anbindung (via Schnittstelle) an andere Systeme als SAP erfolgte. Gewichtung: Punkte (je Referenz): 15; max. Punktzahl: 45
5. Referenzprojekte gem. Ziff. III.1.3) Nr. 1 in denen das implementierte DMS die Einrichtung mehrerer Mandanten ermöglichte. Gewichtung: Punkte (je Referenz): 15; max. Punktzahl: 45
6. Anzahl der Systemnutzer in der Endausbaustufe der Referenzprojekte gem. Ziff. III.1.3) Nr. 1. Gewichtung: bis zu 50 Nutzer = 5 Punkte; 51-100 Nutzer = 10 Punkte; 101-250 Nutzer = 15 Punkte; 500 oder mehr Nutzer = 25 Punkte; max. Punktzahl: 75
7. Anzahl der bereichsübergreifenden Prozesse mit entsprechend produktiv gesetzten Berechtigungen in den Referenzprojekten gem. Ziff. III.1.3) Nr. 1. Als Bereiche werden Organisationseinheiten definiert, die in der Linienorganisation unterschiedlich verortet sind, also verschiedenen Führungskräften unterstehen. Gewichtung: bis zu 25 = 5 Punkte; 26-50 = 15 Punkte; 51-100 oder mehr = 25 Punkte; max. Punktzahl: 75.
8. Anzahl der Objektkategorien (vgl. Ziff. 8 Whitepaper Prozessorientierte eAkte), die mit mehr als 2 Merkmalen pro Objekt in den Referenzprojekten gem. Ziff. III.1.3) Nr.1 definiert wurden. Gewichtung: Bis zu 5 = 5 Punkte; 6-15 = 15 Punkte; 16-25 oder mehr = 25 Punkte; max. Punktzahl: 75
9. Anzahl der prozessspezifischen Vorlagen (vgl. Ziff. 14. Whitepaper Prozessorientierte eAkte), die in den Referenzprojekten gem. Ziff. III.1.3) Nr. 1 definiert wurden. Gewichtung: Bis zu 25 = 5 Punkte; 26-50 = 15 Punkte; 51-100 oder mehr = 25 Punkte; max. Punktzahl: 75
10. Durchschnittliche jährliche Anzahl der Beschäftigten (Vollzeitäquivalent) in den Bereichen: Programmierung, Projektleitung, Customizing und im Support/Service innerhalb der letzten 3 Jahre (Stichtag: Ablauf der Teilnahmefrist) gem. Ziff. III.1.3) Nr. 2. Gewichtung: 6-10 Beschäftigte = 10 Punkte; 11-15 Beschäftigte = 15 Punkte; 16-20 oder mehr Beschäftigte = 20 Punkte; max. Punktzahl: 60
Die Auswahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber erfolgt anhand obiger gem. § 51 Abs. 2 VgV objektiver und nichtdiskriminierender Anforderungen in den Auswahlkriterien Nr. 1 bis Nr. 10. Die von den Bewerbern je Auswahlkriterium erreichten Punkte werden je Bewerber zu einer Gesamtpunktzahl addiert, insgesamt sind maximal 575 Punkte erreichbar. Anhand der erreichten Gesamtpunktzahlen wird eine Rangfolge der Bewerber erstellt. Die 5 bestplatzierten Bewerber werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Bei Punktgleichstand auf dem letzten Rang werden mehr als 5 Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Nachweis (in nicht beglaubigter Kopie) über die erlaubte Berufsausübung, je nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Nachweis (in nicht beglaubigter Kopie) über die erlaubte Berufsausübung, je nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist, entweder über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch Nachweis auf andere gleich geeignete Weise
(vgl. Datei „Vordruck_Nachweis Berufsausübung“)
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1. Eigenerklärung, dass eine aktuell gültige Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare marktübliche Versicherung mit einer...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1. Eigenerklärung, dass eine aktuell gültige Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare marktübliche Versicherung mit einer Haftpflichtdeckungshöhe von mindestens 1 000 000,00 EUR für Personenschäden und 3 000 000,00 EUR für sonstige Schäden (einschl. Vermögensschäden) je Schadensereignis und Versicherungsjahr besteht oder im Auftragsfall auf erstes Anfordern des Auftraggebers abgeschlossen wird.
(vgl. Datei „Vordruck_Betriebshaftpflichtversicherung“)
2. Eigenerklärung, dass ein Gesamtumsatz des Unternehmens mit einem durchschnittlichen Mindestumsatz von 800 000,00 EUR (netto) pro Jahr in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren entsprechend dem Gründungsdatum oder dem Datum der Tätigkeitsaufnahme des Unternehmens bestand.
(vgl. Datei „Vordruck_Eigenerklärung Umsatz“)
“Die unter III.1.2) Nr.1 und Nr. 2 geforderten Kriterien zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit stellen jeweils eine...”
Die unter III.1.2) Nr.1 und Nr. 2 geforderten Kriterien zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit stellen jeweils eine Mindestanforderung an die Eignung dar. Diese Mindestanforderungen stehen mit dem Auftragsgegenstand im sachlichen Zusammenhang und sind durch ihn gerechtfertigt. Die Nichterfüllung dieser Anforderungen führt zwingend zu einem Ausschluss vom weiteren Verfahren.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1. Darstellung von mindestens 3 Referenzen über die Lieferung, Installation und Inbetriebnahme sowie Serviceleistungen eines Dokumenten Management Systems...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1. Darstellung von mindestens 3 Referenzen über die Lieferung, Installation und Inbetriebnahme sowie Serviceleistungen eines Dokumenten Management Systems (DMS). Ein DMS im Sinne dieser Anforderungen umfasst mindestens Indexierungs- und Suchfunktionen, revisionssichere Ablage und Archivierung von Dokumenten, die Bereitstellung von Activity-Management in Form von Workflows und Aufgabenverwaltung sowie die Verwaltung von Stammdaten und Vorlagen.
Von diesen 3 Referenzen müssen mindestens 2 Referenzen die Lieferung, Installation und Inbetriebnahme sowie Serviceleistungen eines Dokumenten Management Systems (DMS) bei einem öffentlichen Auftraggeber i. S. v. § 99 GWB umfassen.
Weiter muss mindestens eine Referenz der 3 Referenzen die Lieferung, Installation und Inbetriebnahme eines DMS mittels agiler Projektmethodik beinhalten. Agile Projektmethodik im Sinne dieser Anforderungen ist eine projektspezifische Vorgehensweise, die sich am Vorgehensmodell SCRUM ausrichtet und mindestens die Entwicklung in einzelnen Entwicklungsschritten („Sprints“) sowie die Verteilung der Prozessrollen auf „Product Owner“, „Entwicklungsteam“ und „Scrum Master“ (oder vergleichbar) beinhaltet.
Die Referenzen müssen jeweils innerhalb der letzten 5 Jahren, Stichtag: Ablauf der Teilnahme-/Bewerbungsfrist begonnen und bereits abgeschlossen worden sein.
(vgl. Datei „Vordruck_Referenzen“)
2. Angabe der durchschnittlichen jährlichen Anzahl der Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) in den Bereichen Programmierung, Projektleitung, Customizing und Support/Service innerhalb der letzten 3 Geschäftsjahre (Stichtag: Ablauf der Ablauf der Teilnahme-/Bewerbungsfrist). Der Bewerber muss für die Bereiche Programmierung, Projektleitung, Customizing und Support/Service im Referenzzeitraum jährlich durchschnittlich über insgesamt mindestens 5 Beschäftige (Vollzeitäquivalente) verfügt haben.
(vgl. Datei „Vordruck_Beschäftigtenzahl“)
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Die unter III.1.3) Nr. 1 und Nr. 2 geforderten Kriterien zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit stellen jeweils eine...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Die unter III.1.3) Nr. 1 und Nr. 2 geforderten Kriterien zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit stellen jeweils eine Mindestanforderung an die Eignung dar. Diese Mindestanforderungen stehen mit dem Auftragsgegenstand im sachlichen Zusammenhang und sind durch ihn gerechtfertigt. Die Nichterfüllung dieser Anforderungen führt zwingend zu einem Ausschluss vom weiteren Verfahren.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Die Vergabestelle weist bereits an dieser Stelle darauf hin, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen, soweit diese bereits bei...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Die Vergabestelle weist bereits an dieser Stelle darauf hin, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die erforderlichen Verpflichtungserklärungen (Datei „Verpflichtungserklaerung_oeff_AG“) zur Tariftreue und zum Mindestentgelt nach dem Hessischen Vergabe-und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 19.12.2014, (GVBl. S. 354) mit dem Erstangebot (nicht mit dem Teilnahmeantrag) abzugeben haben. Die Verpflichtungserklärung bezieht sich nicht auf Beschäftigte, die bei einem Bieter, Nachunternehmer und Verleihunternehmen im EU-Ausland beschäftigt sind und die Leistung im EU-Ausland erbringen.
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Beschreibung
Im Falle von Rahmenvereinbarungen ist eine Begründung für eine Laufzeit von mehr als 8 Jahren vorzulegen:
“Vorliegend handelt es sich um den Abschluss einer Rahmenvereinbarung gem. § 103 Abs. 5 GWB i.V.m. § 21 VgV mit einer Grundlaufzeit von vier Jahren. Nach...”
Im Falle von Rahmenvereinbarungen ist eine Begründung für eine Laufzeit von mehr als 8 Jahren vorzulegen
Vorliegend handelt es sich um den Abschluss einer Rahmenvereinbarung gem. § 103 Abs. 5 GWB i.V.m. § 21 VgV mit einer Grundlaufzeit von vier Jahren. Nach Ablauf der Grundlaufzeit verlängert sich die Rahmenvereinbarung automatisch, um jeweils ein weiteres Jahr, soweit der Auftraggeber nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Vertragsende die Kündigung erklärt. Eine Vertragsverlängerung um jeweils ein weiteres Jahr ist maximal 2-mal d.h. um insgesamt zusätzlich zwei Jahre auf eine Gesamtlaufzeit von sechs Jahren möglich, da aufgrund der zu erwartenden Nutzungsdauer und der Komplexität des Systems sowie dessen Entwicklungsprozesses und der durch einen Wechsel des Unternehmens entstehenden technischen Schwierigkeiten eine längere Laufzeit gerechtfertigt ist, § 21 Abs. 6 VgV.
Mehr anzeigen Informationen über die Reduzierung der Anzahl von Lösungen oder Angeboten während der Verhandlungen oder des Dialogs
Rückgriff auf ein gestaffeltes Verfahren, um die Zahl der zu erörternden Lösungen oder zu verhandelnden Angebote schrittweise zu verringern
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-01-08
09:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2021-02-08 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Zusätzliche Informationen
“Eine Beschreibung der zu vergebenden Leistung steht auf der Vergabeplattform des Landes Hessen (https://vergabe.hessen.de) zur Verfügung und muss dort...”
Eine Beschreibung der zu vergebenden Leistung steht auf der Vergabeplattform des Landes Hessen (https://vergabe.hessen.de) zur Verfügung und muss dort heruntergeladen werden.
1. Mit dem Teilnahmeantrag ist eine Eigenerklärung des Bewerbers bzw. jedes Bewerbergemeinschaftsmitglieds sowie jedes als eignungsrelevant angegebenen Unternehmens einzureichen, dass kein zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 GWB vorliegt.
(Vgl. Datei „Eigenerklaerung_Ausschlussgruende_Par_123_GWB“)
2. Mit dem Teilnahmeantrag ist eine Eigenerklärung des Bewerbers bzw. jedes Bewerbergemeinschaftsmitglieds sowie jedes als eignungsrelevant angegebenen Unternehmens einzureichen, dass kein fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 GWB vorliegt.
(vgl. Datei „Eigenerklaerung_Ausschlussgruende_Par_124_GWB“)
3. Mit dem Teilnahmeantrag ist die Eigenerklärung betr. „Ausschluss von Bewerbern und Bietern wegen schwerer Verfehlungen, die ihre Zuverlässigkeit in Frage stellen“ von dem Bewerber, jedem Bewerbergemeinschaftsmitglied sowie von jedem als eignungsrelevant angegebenen Unternehmen einzureichen.
(vgl. Datei „Erklärung_Ausschluss“)
Der Auftraggeber behält sich vor, bei Zweifeln an der Richtigkeit der Eigenerklärungen unter Nr. 1, Nr. 2 und Nr. 3 Fremdbescheinigungen über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nachzufordern sowie jederzeit zusätzlich Auskünfte des Gewerbezentralregisters nach § 150a GewO (Gewerbeordnung) anzufordern.
Die weitere Beschreibung der Einzelheiten der Durchführung des Verhandlungsverfahrens ist der Unterlage „Ausschreibungsbestimmungen“ zu entnehmen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1-3
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6151/126603📞
Fax: +49 6151/125816 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ҥ 160 GWB (Einleitung, Antrag)
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 GWB (Einleitung, Antrag)
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin.
§ 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten:
„(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.“
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Quelle: OJS 2020/S 237-582584 (2020-11-30)
Ergänzende Angaben (2020-12-11)
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2020/S 237-582584
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2)
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2021-01-08 📅
Zeit: 09:00
Neuer Wert
Datum: 2021-01-15 📅
Zeit: 09:00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.3)
Ort des zu ändernden Textes:
“Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber” Alter Wert
Datum: 2021-02-08 📅
Neuer Wert
Datum: 2021-02-15 📅
Quelle: OJS 2020/S 245-607272 (2020-12-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-10-11) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Telefon: +49 611/340-0📞
Fax: +49 611/340-1150 📠
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Beschaffung eines Dokumentenmanagementsystem (DMS) für den Hessischen Landtag
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 991750.69 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Hessische Landtag (HLT) beabsichtigt, ein Dokumentenmanagementsystem (DMS) einzuführen und zu implementieren. Mit der Einführung des DMS sollen sowohl...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Hessische Landtag (HLT) beabsichtigt, ein Dokumentenmanagementsystem (DMS) einzuführen und zu implementieren. Mit der Einführung des DMS sollen sowohl typische Verwaltungsabläufe optimiert und automatisiert als insbesondere auch die parlamentarischen Prozesse (bspw. Einreichung und Verteilung parlamentarischer Initiativen, die Vor- und Nachbereitung sowie die Durchführung von Plenar- und Ausschusssitzungen, etc.) digitalisiert werden. Im DMS verwaltete, öffentliche Dokumente wie bspw. Gesetztestexte, Große und Kleine Anfragen, etc. sollen zudem über das Portal des Hessischen Landtags der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Der HLT setzt sich aus mehreren, voneinander getrennt agierenden Entitäten zusammen: - Die Kanzlei des HLT umfasst ca. 200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. - Die derzeit sechs Fraktionen mit Abgeordneten sowie Fraktionsmitarbeitern umfassen ca. 250 Personen. - Ggf. fraktionslose Abgeordnete (derzeit eine Person). Alle Entitäten agieren einerseits unabhängig voneinander und bedürfen deshalb jeweils eigener Mandanten, die die Vertraulichkeit der Daten garantieren. Sie beteiligen sich andererseits jedoch gemeinsam am Parlamentsbetrieb und stehen deshalb in ständigem, engem Kontakt untereinander. Deshalb bilden der mandantenübergreifende Austausch und Bearbeitung von Dokumenten ein Kernelement des Systems. Der Dokumentenaustausch im Hessischen Landtag erfolgt derzeit über E-Mail, Ablage auf Laufwerken sowie papierbasiert. Das hohe Informationsaufkommen, das die Verwaltung sowie die parlamentarische Arbeit mit sich bringen, soll übersichtlich gesteuert und verwaltet werden. Die Anforderungen an das DMS und an den hierfür notwendigen, zeitnahen Support sind am Hessischen Landtag wegen der vielfältigen, differierenden Aufga-benbereiche sowie der besonderen Bedeutung der legislativen Vorgänge hoch. Die Komplexität und Bedeutung dieser Vorgänge erfordert daher eine möglichst individuell anpassbare Software, die im Bedarfsfall auch zeitnah an neue Anforderungen angepasst werden kann.
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 237-582584
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1
Titel:
“Beschaffung eines Dokumentenmanagementsystems (DMS) für den Hessischen Landtag (HLT)”
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-10-04 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: T-Systems International GmbH
Postanschrift: Am Propsthof 49
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53121
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 15162425610📞
E-Mail: florian.springub@t-systems.com📧
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 812 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 991750.69 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1 - 3
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ҥ 160 GWB (Einleitung, Antrag)
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 GWB (Einleitung, Antrag)
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag o-der der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden ent-standen ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einrei-chen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewer-bung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen-über dem Auftraggeber gerügt werden,
4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2021/S 201-522689 (2021-10-11)