Beschaffung eines ISMS-Tools mit BCM-Integration für den Freistaat Thüringen

Freistaat Thüringen vertreten durch das Thüringer Finanzministerium

Beschaffung eines Informationssicherheitsmanagementsystem-Tool (ISMS-Tool) für die Erstellung und Pflege von Sicherheitskonzepten gemäß IT-Grundschutz bzw. IT-Grundschutz-Kompendium des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und zur Abbildung des Notfallmanagements (Business Continuity Management – BCM) für die Behörden der Landes-verwaltung des Freistaats Thüringen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-06-30. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-05-25.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-05-25 Auftragsbekanntmachung
2020-06-24 Ergänzende Angaben
2020-07-01 Ergänzende Angaben
2020-08-31 Ergänzende Angaben
2020-09-28 Ergänzende Angaben
2020-10-14 Berichtigung
2020-10-28 Ergänzende Angaben
2021-02-17 Ergänzende Angaben
2021-05-05 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-05-25)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Softwarepaket und Informationssysteme
Referenznummer: TFM-V-20-003
Kurze Beschreibung:
Beschaffung eines Informationssicherheitsmanagementsystem-Tool (ISMS-Tool) für die Erstellung und Pflege von Sicherheitskonzepten gemäß IT-Grundschutz bzw. IT-Grundschutz-Kompendium des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und zur Abbildung des Notfallmanagements (Business Continuity Management – BCM) für die Behörden der Landes-verwaltung des Freistaats Thüringen.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Softwarepaket und Informationssysteme 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Dienstleistungen in Verbindung mit Software 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Thüringen 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Freistaat Thüringen vertreten durch das Thüringer Finanzministerium
Postanschrift: Ludwig-Erhard-Ring 7
Postleitzahl: 99099
Postort: Erfurt
Kontakt
Internetadresse: http://www.thueringen.de 🌏
E-Mail: vergabe@tlrz.thueringen.de 📧
URL der Dokumente: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=327910 🌏
URL der Teilnahme: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=327910 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-05-25 📅
Einreichungsfrist: 2020-06-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-05-27 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 102-245546
ABl. S-Ausgabe: 102
Zusätzliche Informationen
1. Die Einreichung des Angebotes hat unter Verwendung des Formulars Angebotsschreiben zu erfolgen, andernfalls wird das Angebot ausgeschlossen.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 1 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Überlassung von Lizenzen für die Nutzung eines Tools für ein Informationssicherheitsmanagementsystem (ISMS-Tool) zur Erstellung und Pflege von Sicherheitskonzepten gemäß IT-Grundschutz bzw. IT-Grundschutz-Kompendium des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und zur Abbildung des Notfallmanagements (Business Continuity Management – BCM) für die Behörden der Landesverwaltung des Freistaats Thüringen. Leistung umfasst Erstinstallation, Pflege und Support für das ISMS-Tool Bedarfsweise Anpassungsleistung, Unterstützungsleistungen und Schulungen.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 EUR 💰
Dauer: 60 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertragszeitraum ist zunächst für 5 Jahre ab Abnahme der Erstinstallation angelegt. Es besteht für den Auftraggeber das Recht, den Vertrag dreimal um jeweils ein Jahr zu verlängern.
Beschreibung der Optionen: Der Vertrag kann dreimal um jeweils ein Jahr verlängert werden.
Zusätzliche Informationen:
1. Die Einreichung des Angebotes hat unter Verwendung des Formulars Angebotsschreiben zu erfolgen, andernfalls wird das Angebot ausgeschlossen.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Dem Angebot ist als Anlage der Auszug (Kopie) aus dem Handelsregister bzw. Berufsregister des Staats, in dem das Unternehmen niedergelassen ist, soweit das Unternehmen dort eingetragen ist, oder ein vergleichbarer Nachweis der erlaubten Berufsausübung beizufügen. Der Bieter hat zu bestätigen, dass der dem Angebot beigefügte Auszug aus dem Handelsregister, dem Berufsregister oder der vergleichbare Nachweis jeweils den aktuellen (Eintragungs-) Stand wiedergibt,
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2. Dem Angebot ist als Anlage ein kurzes Unternehmensprofil (grds. nicht länger als 2 DIN A4Seiten)beizufügen, in dem die wesentlichen Tätigkeitsbereiche und die Organisation des Unternehmens kurz dargelegt werden,
3. Im Angebot ist zu erklären, ob bei dem Unternehmen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen. Soweit Tatbestände nach den vorgenannten Vorschriften beim Unternehmen vorliegen, sind in einer Anlage nähere Angaben zu machen, um dem Auftraggeber die Prüfung der Ausnahmetatbestände des § 123 Abs. 5 GWB, eine Entscheidung über die fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB bzw. eine Prüfung der Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB zu ermöglichen,
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4. Im Angebot ist zu erklären, ob bei dem Unternehmen Ausschlussgründe gemäß § 21 des Arbeitnehmerentsendegesetzes, § 98 c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes und § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes, soweit diese Vorschriften jeweils anwendbar sind, vorliegen,
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Soweit Tatbestände nach den vorgenannten Vorschriften beim Unternehmen vorliegen, sind in einer Anlage nähere Angaben zu machen, um dem Auftraggeber die Prüfung der Eignung, insbesondere der Zuverlässigkeit, und eine Entscheidung über die Eignung zu ermöglichen,
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5. Das Unternehmen hat zu erklären, dass es alle gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der zu vergebenden Leistung erfüllt.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Sicherheitsmanagement
Technische und berufliche Fähigkeiten:
a) Das Unternehmen kann mindestens 3 Referenzen nachweisen, bei denen es das angebotene ISMS-Tool in den letzten 3 Jahren bei deutschen Bundes- oder Landesbehörden erfolgreich installiert hat. Dem Angebot ist für jede Referenz eine ausführliche Beschreibung beizulegen. Die Referenzen sind mit der Angabe von Ansprechpartnern des jeweiligen Auftraggebers und deren Kontaktdaten zu versehen. Einer telefonischen Nachfrage oder per Nachfrage per E-Mail des Auftraggebers beim Auftraggebers der Refernz ist zuzustimmen. Wird diese Mindestanforderung nicht erfüllt, wird das Angebot ausgeschlossen;
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b) Das Unternehmen erläutert, wie seine Betriebsprozesse (ITIL-orientiert) definiert sind. Hierbei wird seitens des Auftraggebers insbesondere Wert auf die Beschreibung der folgenden Prozesse gelegt: Change-Management, Release-Management, Incident-Management, Problem-Management, Qualitätsmanagement, Sicherheitsmanagement;
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c) Auflistung der durchschnittlichen Anzahl der Mitarbeiter des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-08-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-06-30 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ort des Eröffnungstermins: Erfurt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Thüringer Landesrechenzentrum Vergabestelle
Adresse des Käuferprofils: http://portal.thueringen.de/portal/page/portal/Serviceportal/Ausschreibungen 🌏
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=327910 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Thüringer Landesrechenzentrum Vergabestelle
Postanschrift: Ludwig-Erhard-Ring 8
Land: Erfurt, Kreisfreie Stadt 🏙️

Referenz
Zusätzliche Informationen
1. Eignungsleihe: Ein Bieter kann sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/Nachunternehmer) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall hat der Bieter diese Dritten/Nachunternehmer unter Angabe der von diesen auszuführenden Leistungsteile im Angebot zu benennen u. die unter Ziff. III.1) der Bekanntmachung genannten Angaben, Erklärungen u. Nachweise für diese Dritten/ Nachunternehmer vorzulegen. Es ist das Formblatt
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„Erklärungen und Nachweise zur Eignung“ zu verwenden. Mit dem Angebot ist zudem von jedem dieser Dritten/Nachunternehmer eine Erklärung vorzulegen, aus der hervorgeht, dass der Dritte/ Nachunternehmer im Falle der Auftragsvergabe an den Bieter diesem mit seinen Fähigkeiten (Mittel/Kapazitäten) für die benannten Leistungsteile zur Verfügung steht (Formblatt Verpflichtungserklärung).
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Eine Änderung von im Vergabeverfahren benannten Dritten/Nachunternehmer nach Ablauf der Angebotsfrist ist grundsätzlich unzulässig. Ausnahmen von diesem Grundsatz können nur aus wichtigem Grund vom AG zugelassen werden. Etwaige Änderungen hat der Bieter dem AG unverzüglich mitzuteilen und zu begründen. Dabei muss der Bieter nachweisen, dass durch die Änderung die Eignung des Bieters nicht nachteilig verändert werden,
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2. Nachunternehmer: Der Bieter hat in seinem Angebot die Auftragsteile zu bezeichnen, die er durch Nachunternehmer erbringen lassen will und welche Nachunternehmer dafür vorgesehen sind. Hierfür ist das Formblatt. „Einsatz Dritter/Nachunternehmer“ zu verwenden. Dies gilt ausdrücklich auch für den Zugriff auf Gesellschaften im Konzernverbund, sofern diese rechtlich selbstständig sind. Für diese Nachunternehmer sind jeweils die ausgefüllten und unterschriebenen Formblätter „Erklärungen und Nachweise zur Eignung“ und „Verpflichtungserklärung“ sowie die Formblätter „Verpflichtung des Nachunternehmer zu Tariftreue, Mindestentgelt u. Entgeltgleichheit“, „Verpflichtung des Nachunternehmen",
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Zur Beachtung der ILO Kernarbeitsnormen“ und „Nachunternehmererklärung vertrauliche Informationen“ mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt nur für Nachunternehmer, wenn diese:
— entweder 15 % oder mehr der voraussichtlich wertmäßig (in Euro netto) zu erbringenden Leistungen erbringen wird;
— und/oder der Dritte/Nachunternehmer durch die von ihm zu erbringende Leistung unmittelbar in Kontakt (in Form einer Leistungsschnittstelle) zum AG gerät.
3. Bietergemeinschaft: im Falle einer Bietergemeinschaft sind die Mitglieder und das geschäftsführende Mitglied zu benennen. Es ist eine Eigenerklärung der Mitglieder der Bietergemeinschaft vorzulegen, dass ihnen bekannt ist, dass §1GWB wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verhaltensweisen und Beschlüsse verbietet, und ein Angebot einer unter Verstoß gegen diese Vorschrift gebildeten Bietergemeinschaft zwingend vom Verfahren ausgeschlossen wird. Zudem ist anzugeben, welche Gründe für die zulässige Bildung einer Bietergemeinschaft maßgeblich waren.
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Weiter ist zu erklären, dass:
— das geschäftsführende Mitglied die Bietergemeinschaft gegenüber dem AG rechtsverbindlich vertritt; dies schließt Erklärungen im Vergabeverfahren ein;
— das geschäftsführende Mitglied berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung Zahlungen anzunehmen und alle Mitglieder im Auftragsfalle als Gesamtschuldner haften. Zudem sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die Angaben, Erklärungen und Nachweise gemäß III.1) vorzulegen.
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4. Die Beantwortung von Bieterfragen sowie die Bereitstellung geänderter Vergabeunterlagen erfolgt ausschließlich über die E-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de).

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Thüringer Landesverwaltungsamt/ Geschäftstelle der Vergabekammer
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Postort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§135 Abs. 1 u. 2 GWB:
1. Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
a) Gegen § 134 verstoßen hat oder
b) Den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
2. Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt
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Der Europäischen Union. Bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
§ 160 Abs. 1-3 GWB:
1. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
2. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
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3. Der Antrag ist unzulässig, soweit:
a) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
d) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2020/S 102-245546 (2020-05-25)
Ergänzende Angaben (2020-06-24)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Beschaffung eines Informationssicherheitsmanagementsystem-Tool (ISMS-Tool) für die Erstellung und Pflege von Sicherheitskonzepten gemäß IT-Grundschutz bzw. IT-Grundschutz-Kompendium des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und zur Abbildung des Notfallmanagements (Business Continuity Management - BCM) für die Behörden der Landesverwaltung des Freistaats Thüringen.
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Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Software-Wartung und -Reparatur 📦

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-06-24 📅
Einreichungsfrist: 2020-07-06 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-06-26 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 122-299244
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 102-245546
ABl. S-Ausgabe: 122
Quelle: OJS 2020/S 122-299244 (2020-06-24)
Ergänzende Angaben (2020-07-01)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Beschaffung eines Informationssicherheitsmanagementsystem-Tool (ISMS-Tool) für die Erstellung und Pflege von Sicherheitskonzepten gemäß IT-Grundschutz bzw. IT-Grundschutz-Kompendium des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und zur Abbildung des Notfallmanagements (Business Continuity Management – BCM) für die Behörden der Landesverwaltung des Freistaats Thüringen.
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Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-07-01 📅
Einreichungsfrist: 2020-07-08 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-07-03 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 127-310519
ABl. S-Ausgabe: 127
Quelle: OJS 2020/S 127-310519 (2020-07-01)
Ergänzende Angaben (2020-08-31)
Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-08-31 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-09-04 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 172-414688
ABl. S-Ausgabe: 172
Quelle: OJS 2020/S 172-414688 (2020-08-31)
Ergänzende Angaben (2020-09-28)
Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-09-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-10-02 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 192-462410
ABl. S-Ausgabe: 192
Quelle: OJS 2020/S 192-462410 (2020-09-28)
Berichtigung (2020-10-14)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Berichtigung

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-10-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-10-19 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 203-493519
ABl. S-Ausgabe: 203
Quelle: OJS 2020/S 203-493519 (2020-10-14)
Ergänzende Angaben (2020-10-28)
Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-10-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-11-02 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 213-521728
ABl. S-Ausgabe: 213
Quelle: OJS 2020/S 213-521728 (2020-10-28)
Ergänzende Angaben (2021-02-17)
Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-02-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-02-22 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 036-090015
ABl. S-Ausgabe: 36
Quelle: OJS 2021/S 036-090015 (2021-02-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-05-05)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Ort der Leistung
NUTS-Region: Erfurt, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-05-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-05-10 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 090-232785
ABl. S-Ausgabe: 90

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität/Leistung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Preis (Gewichtung): 50

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-04-27 📅
Name: fuentis AG
Postort: Potsdam
Land: Deutschland 🇩🇪
Potsdam, Kreisfreie Stadt 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4

Referenz
Zusätzliche Informationen
1. Eignungsleihe: Ein Bieter kann sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/Nachunternehmer) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall hat der Bieter diese Dritten/Nachunternehmer unter Angabe der von diesen auszuführenden Leistungsteile im Angebot zu benennen u. die unter Ziff. III.1) der Bekanntmachung genannten Angaben, Erklärungen u. Nachweise für diese Dritten/Nachunternehmer vorzulegen. Es ist das Formblatt
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„Erklärungen und Nachweise zur Eignung“ zu verwenden. Mit dem Angebot ist zudem von jedem dieser Dritten/Nachunternehmer eine Erklärung vorzulegen, aus der hervorgeht, dass der Dritte/Nachunternehmer im Falle der Auftragsvergabe an den Bieter diesem mit seinen Fähigkeiten (Mittel/Kapazitäten) für die benannten Leistungsteile zur Verfügung steht (Formblatt Verpflichtungserklärung).
Mehr anzeigen
Eine Änderung von im Vergabeverfahren benannten Dritten/Nachunternehmer nach Ablauf der Angebotsfrist ist grundsätzlich unzulässig. Ausnahmen von diesem Grundsatz können nur aus wichtigem Grund vom AG zugelassen werden. Etwaige Änderungen hat der Bieter dem AG unverzüglich mitzuteilen und zu begründen. Dabei muss der Bieter nachweisen, dass durch die Änderung die Eignung des Bieters nicht nachteilig verändert werden.
Mehr anzeigen
2. Nachunternehmer: Der Bieter hat in seinem Angebot die Auftragsteile zu bezeichnen, die er durch Nachunternehmer erbringen lassen will und welche Nachunternehmer dafür vorgesehen sind. Hierfür ist das Formblatt. „Einsatz Dritter/Nachunternehmer“ zu verwenden. Dies gilt ausdrücklich auch für den Zugriff auf Gesellschaften im Konzernverbund, sofern diese rechtlich selbstständig sind. Für diese Nachunternehmer sind jeweils die ausgefüllten und unterschriebenen Formblätter „Erklärungen und Nachweise zur Eignung“ und „Verpflichtungserklärung“ sowie die Formblätter „Verpflichtung des Nachunternehmer zu Tariftreue, Mindestentgelt u. Entgeltgleichheit“, „Verpflichtung des Nachunternehmen“,
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— entweder 15 % oder mehr der voraussichtlich wertmäßig (in Euro netto) zu erbringenden Leistungen erbringen wird,
— das geschäftsführende Mitglied die Bietergemeinschaft gegenüber dem AG rechtsverbindlich vertritt; dies schließt Erklärungen im Vergabeverfahren ein,

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Thüringer Landesverwaltungsamt/Geschäftstelle der Vergabekammer
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
Mehr anzeigen
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
Quelle: OJS 2021/S 090-232785 (2021-05-05)