Die BWI GmbH erwägt, einen Rahmenvertrag zur Überlassung von Softwarelizenzen und Pflegeleistungen in Höhe von 1 050 000,00 EUR (Obergrenze) im Wege eines offenen Verfahren zu vergeben. Die BWI benötigt eine Software zur Visualsierung von Daten als Plug-in bzw. Erweiterung für Microsoft (MS) Office (nachfolgend „Software"). Mithilfe dieser Software sollen Business-Analysten, Controller, Projektmanager und weitere Rollen der BWI und bei ihren Endkunden in die Lage versetzt werden, auf Microsoft Excel basierende Datenzusammenstellungen grafisch in Microsoft Office-Produkten, wie MS PowerPoint (PP) darzustellen. Mit der vorliegenden Ausschreibung sollen Lizenzen und Pflegeleistungen für die Software als Kauf oder zur Miete beschafft werden. Die Beschaffung erfolgt auf Grundlage einer Rahmenvereinbarung über Einzelaufträge.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-07-27.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-06-25.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-06-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Tabellenkalkulations- und Erweiterungssoftwarepaket
Referenznummer: 1229-SV-MS PP Plug-In zur Visualisierung von Daten
Kurze Beschreibung:
Die BWI GmbH erwägt, einen Rahmenvertrag zur Überlassung von Softwarelizenzen und Pflegeleistungen in Höhe von 1 050 000,00 EUR (Obergrenze) im Wege eines offenen Verfahren zu vergeben. Die BWI benötigt eine Software zur Visualsierung von Daten als Plug-in bzw. Erweiterung für Microsoft (MS) Office (nachfolgend „Software"). Mithilfe dieser Software sollen Business-Analysten, Controller, Projektmanager und weitere Rollen der BWI und bei ihren Endkunden in die Lage versetzt werden, auf Microsoft Excel basierende Datenzusammenstellungen grafisch in Microsoft Office-Produkten, wie MS PowerPoint (PP) darzustellen.
Mit der vorliegenden Ausschreibung sollen Lizenzen und Pflegeleistungen für die Software als Kauf oder zur Miete beschafft werden.
Die Beschaffung erfolgt auf Grundlage einer Rahmenvereinbarung über Einzelaufträge.
Die BWI GmbH erwägt, einen Rahmenvertrag zur Überlassung von Softwarelizenzen und Pflegeleistungen in Höhe von 1 050 000,00 EUR (Obergrenze) im Wege eines offenen Verfahren zu vergeben. Die BWI benötigt eine Software zur Visualsierung von Daten als Plug-in bzw. Erweiterung für Microsoft (MS) Office (nachfolgend „Software"). Mithilfe dieser Software sollen Business-Analysten, Controller, Projektmanager und weitere Rollen der BWI und bei ihren Endkunden in die Lage versetzt werden, auf Microsoft Excel basierende Datenzusammenstellungen grafisch in Microsoft Office-Produkten, wie MS PowerPoint (PP) darzustellen.
Mit der vorliegenden Ausschreibung sollen Lizenzen und Pflegeleistungen für die Software als Kauf oder zur Miete beschafft werden.
Die Beschaffung erfolgt auf Grundlage einer Rahmenvereinbarung über Einzelaufträge.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Tabellenkalkulations- und Erweiterungssoftwarepaket📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Die BWI GmbH erwägt, einen Rahmenvertrag zur Überlassung von Softwarelizenzen und Pflegeleistungen in Höhe von 1 050 000,00 EUR (Obergrenze) im Wege eines offenen Verfahren zu vergeben. Die BWI benötigt eine Software zur Visualsierung von Daten als Plug-in bzw. Erweiterung für Microsoft (MS) Office (nachfolgend „Software"). Mithilfe dieser Software sollen Business-Analysten, Controller, Projektmanager und weitere Rollen der BWI und bei ihren Endkunden in die Lage versetzt werden, auf Microsoft Excel basierende Datenzusammenstellungen grafisch in Microsoft Office-Produkten, wie MS PowerPoint (PP) darzustellen.
Die BWI GmbH erwägt, einen Rahmenvertrag zur Überlassung von Softwarelizenzen und Pflegeleistungen in Höhe von 1 050 000,00 EUR (Obergrenze) im Wege eines offenen Verfahren zu vergeben. Die BWI benötigt eine Software zur Visualsierung von Daten als Plug-in bzw. Erweiterung für Microsoft (MS) Office (nachfolgend „Software"). Mithilfe dieser Software sollen Business-Analysten, Controller, Projektmanager und weitere Rollen der BWI und bei ihren Endkunden in die Lage versetzt werden, auf Microsoft Excel basierende Datenzusammenstellungen grafisch in Microsoft Office-Produkten, wie MS PowerPoint (PP) darzustellen.
Mit der vorliegenden Ausschreibung sollen Lizenzen und Pflegeleistungen für die Software als Kauf oder zur Miete beschafft werden.
Die Beschaffung erfolgt auf Grundlage einer Rahmenvereinbarung über Einzelaufträge.
Rahmenvertrag über die Überlassung von Lizenzen für 1 250 Nutzer inkl. Pflege für 24 Monate zzgl. zweimaliger Option zur Verlängerung um jeweils 12 Monate.
Der Abruf erfolgt über Einzelaufträge.
Beschreibung der Verlängerungen: 2 Mal um jeweils 12 Monate.
Zusätzliche Informationen:
— Geschätzter Gesamtwert: 700 000 EUR;
— Obergrenze des Rahmenvertrages: 1 050 000 EUR.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
BWI GmbH
Auf dem Steinbüchel 22
53340 Meckenheim
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-09-25 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-07-27 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 23:59
Zusätzliche Informationen: Entfällt
(1) Lizenzmodell (Kauf oder Miete) zu wählen und die Preise für das gewählte Lizenz-Modell anzugeben. Die jeweils andere Variante ist frei zu lassen. Das Preisblatt enthält zudem ein Wertungsblatt. Hier ist ein Szenario beschrieben, welches durch den Bieter zu bepreisen ist. Eine ausführliche und nachvollziehbare Erläuterung ist erforderlich. Der Preis des beschriebenen Szenarios stellt den Wertungspreis dar.
(1) Lizenzmodell (Kauf oder Miete) zu wählen und die Preise für das gewählte Lizenz-Modell anzugeben. Die jeweils andere Variante ist frei zu lassen. Das Preisblatt enthält zudem ein Wertungsblatt. Hier ist ein Szenario beschrieben, welches durch den Bieter zu bepreisen ist. Eine ausführliche und nachvollziehbare Erläuterung ist erforderlich. Der Preis des beschriebenen Szenarios stellt den Wertungspreis dar.
Das elektronische Leistungsverzeichnis enthält 2 Alternativpositionen. Alternative 1 ist der Kauf der Software (Einmalkosten) zzgl. Pflegeleistungen (jährlich), d. h. die Lizenzen werden dem Auftraggeber zum Kauf angeboten. Die Alternative 2 stellt die Überlassung der Software auf Zeit (Miete) dar.
Das elektronische Leistungsverzeichnis enthält 2 Alternativpositionen. Alternative 1 ist der Kauf der Software (Einmalkosten) zzgl. Pflegeleistungen (jährlich), d. h. die Lizenzen werden dem Auftraggeber zum Kauf angeboten. Die Alternative 2 stellt die Überlassung der Software auf Zeit (Miete) dar.
Der ermittelte Wertungspreis aus dem Preisblatt ist in das Leistungsverzeichnis in die jeweilige Alternativposition zu übertragen.
Die im Preisblatt angegebenen Preise gelten für die Vertragslaufzeit fort.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2289499-0📞
E-Mail: poststelle@bundeskartellamt.de📧
Fax: +49 2289499-163 📠
Internetadresse: www.bundeskartellamt.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2020/S 123-301073 (2020-06-25)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-10-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die BWI GmbH erwägt, einen Rahmenvertrag zur Überlassung von Softwarelizenzen und Pflegeleistungen in Höhe von 1 050 000,00 EUR (Obergrenze) im Wege eines offenen Verfahren zu vergeben. Die BWI benötigt eine Software zur Visualisierung von Daten als Plug-in bzw. Erweiterung für Microsoft (MS) Office (nachfolgend „Software“). Mithilfe dieser Software sollen Business-Analysten, Controller, Projektmanager und weitere Rollen der BWI und bei ihren Endkunden in die Lage versetzt werden, auf Microsoft Excel basierende Datenzusammenstellungen grafisch in Microsoft Office-Produkten, wie MS PowerPoint (PP) darzustellen.
Mit der vorliegenden Ausschreibung sollen Lizenzen und Pflegeleistungen für die Software als Kauf oder zur Miete beschafft werden.
Die Beschaffung erfolgt auf Grundlage einer Rahmenvereinbarung über Einzelaufträge.
Die BWI GmbH erwägt, einen Rahmenvertrag zur Überlassung von Softwarelizenzen und Pflegeleistungen in Höhe von 1 050 000,00 EUR (Obergrenze) im Wege eines offenen Verfahren zu vergeben. Die BWI benötigt eine Software zur Visualisierung von Daten als Plug-in bzw. Erweiterung für Microsoft (MS) Office (nachfolgend „Software“). Mithilfe dieser Software sollen Business-Analysten, Controller, Projektmanager und weitere Rollen der BWI und bei ihren Endkunden in die Lage versetzt werden, auf Microsoft Excel basierende Datenzusammenstellungen grafisch in Microsoft Office-Produkten, wie MS PowerPoint (PP) darzustellen.
Mit der vorliegenden Ausschreibung sollen Lizenzen und Pflegeleistungen für die Software als Kauf oder zur Miete beschafft werden.
Die Beschaffung erfolgt auf Grundlage einer Rahmenvereinbarung über Einzelaufträge.
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Die BWI GmbH erwägt, einen Rahmenvertrag zur Überlassung von Softwarelizenzen und Pflegeleistungen in Höhe von 1 050 000,00 EUR (Obergrenze) im Wege eines offenen Verfahren zu vergeben. Die BWI benötigt eine Software zur Visualisierung von Daten als Plug-in bzw. Erweiterung für Microsoft (MS) Office (nachfolgend „Software“). Mithilfe dieser Software sollen Business-Analysten, Controller, Projektmanager und weitere Rollen der BWI und bei ihren Endkunden in die Lage versetzt werden, auf Microsoft Excel basierende Datenzusammenstellungen grafisch in Microsoft Office-Produkten, wie MS PowerPoint (PP) darzustellen.
Die BWI GmbH erwägt, einen Rahmenvertrag zur Überlassung von Softwarelizenzen und Pflegeleistungen in Höhe von 1 050 000,00 EUR (Obergrenze) im Wege eines offenen Verfahren zu vergeben. Die BWI benötigt eine Software zur Visualisierung von Daten als Plug-in bzw. Erweiterung für Microsoft (MS) Office (nachfolgend „Software“). Mithilfe dieser Software sollen Business-Analysten, Controller, Projektmanager und weitere Rollen der BWI und bei ihren Endkunden in die Lage versetzt werden, auf Microsoft Excel basierende Datenzusammenstellungen grafisch in Microsoft Office-Produkten, wie MS PowerPoint (PP) darzustellen.
Rahmenvertrag über die Überlassung von Lizenzen für 1 250 Nutzer inkl. Pflege für 24 Monate zzgl. zweimaliger Option zur Verlängerung um jeweils 12 Monate. Der Abruf erfolgt über Einzelaufträge.
Zusätzliche Informationen:
Geschätzter Gesamtwert: 700 000 EUR;
Obergrenze des Rahmenvertrages: 1 050 000 EUR.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-10-22 📅
Name: Made in Office GmbH
Postanschrift: Im Mediapark 8
Postort: Köln
Postleitzahl: 50670
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2219937850📞
E-Mail: anfrage@empowersuite.com📧
Land: Köln, Kreisfreie Stadt
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: öffentlicher Auftraggeber gem. §98 Nr.2 GWB
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten
Nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 GWB.