Beschaffung eines raumbezogenen Informationsmanagement- und Analysesystems für die Polizei Baden-Württemberg (PRIMAS.BW)

Landeskriminalamt Baden-Württemberg

Ein polizeiliches raumbezogenes Informationsmanagement- und Analysesystem (Primas) ist für die Kriminalitätsbekämpfung der Polizei in Baden-Württemberg erfolgskritisch und von herausragender Bedeutung. Es besteht daher die Absicht des Erwerbs eines solchen Systems auf dem neusten technischen Stand. Das Primas muss verschiedenen Entwicklungen und technischen Herausforderungen gerecht werden. So sollen verschiedenste Daten und Datenquellen auf einer Plattform gemeinsam visualisiert, analysiert und ihre Ergebnisse zwischen den Anwendern geteilt werden können. Dazu soll diese Plattform neben der Möglichkeit zur Analyse von Sach- und Geodaten auch umfangreiche GIS- sowie Reporting-, Monitoring- und Export-Funktionalitäten aufweisen.
Das Primas soll insoweit den aktuellen und zukünftig absehbaren kriminalfachlichen Anforderungen gerecht werden und neue technologische und ermittlungstaktische Möglichkeiten abbilden. Es muss die technischen und rechtlichen Rahmenbedingungen, insbesondere die nationalen und internationalen Bestimmungen sowie die Bestimmungen zu Löschungspflichten und dem Kernbereichsschutz vollumfänglich erfüllen und regelmäßig angepasst werden. Es muss die Belange des Datenschutzes erfüllen und zukünftige Änderungen rechtsverbindlich umsetzen können. Ziel ist es, ein ausreichend dimensioniertes, skalierbares Primas für eine nicht beschränkte Anzahl von Anwendern zu erhalten, welches ständig wachsende Datenvolumina performant verarbeiten kann.
Die Beschaffung umfasst im Wesentlichen die folgenden Leistungen:
Erwerb eines Systems zur Analyse von Sach- und Geodaten mit umfangreichen GIS- sowie Reporting-, Monitoring- und Export-Funktionalitäten, welches grundsätzlich in eine bestehende Umgebung zu integrieren ist. Dies beinhaltet mehrere Produktivumgebungen sowie ein Entwicklungs-, Test- und Schulungssystem, welche in die bestehende IT-Infrastruktur der Polizei BW eingebunden werden sollen.
Unterstützung des zentralen Fortbildungsträgers der Polizei Baden-Württemberg bei der Vorbereitung und/oder Durchführung von Schulungsmaßnahmen.
Ggf. Stellung eines Testsystems in der Angebotsphase.
Hingewiesen wird darauf, dass das Primas innerhalb nur weniger Monate geliefert und in die bestehende IT-Architektur der Polizei BW integriert werden muss.Mit einem voraussichtlichen Ende des Vergabeverfahrens ist gegen Herbst 2020 zu rechnen. Das Primas soll im 3. Quartal 2021 in den Wirkbetrieb genommen werden. Im 3. Quartal 2021 erfolgt daher eine Abnahme, so dass eine ausgewählte Anzahl an Ermittlern das System mit voller Funktionalität nutzen kann. Ab dem Zeitpunkt der Abnahme soll auch die Wartung/Pflege des Systems beginnen.
Da nicht ausgeschlossen ist, dass während der Projektlaufzeit ggf. zusätzlich weitere Fortentwicklungen an Primas aufgrund neuer oder gestiegener Anforderungen an die Ermittlungstätigkeit oder im Falle anderer Notwendigkeiten erforderlich werden, umfasst der Ausschreibungsvorgang auch den optionalen Abruf von bis zu 50 Personentagen für noch nicht näher spezifizierbare Tätigkeiten des Auftragnehmers.
Auf die zusätzlichen Angaben unter Ziffer VI.3. dieser Bekanntmachung wird hingewiesen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-05-28. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-04-27.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-04-27 Auftragsbekanntmachung
2020-05-26 Ergänzende Angaben
2021-08-30 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-04-27)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Systemanalyse und Programmierung
Menge oder Umfang: 2 265 000,00
Gesamtwert des Auftrags: 2 265 000,00 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Systemanalyse und Programmierung 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Unbestimmt
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landeskriminalamt Baden-Württemberg
Postanschrift: Taubenheimstraße 85
Postleitzahl: 70372
Postort: Stuttgart
Kontakt
Internetadresse: https://lka.polizei-bw.de/ 🌏
E-Mail: stefan.mager@luther-lawfirm.com 📧
Telefon: +49 2019220-24014 📞
Fax: +49 2019220-110 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-04-27 📅
Einreichungsfrist: 2020-05-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-04-29 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 084-199867
ABl. S-Ausgabe: 84
Zusätzliche Informationen
1. Durchgeführt wird das Vergabeverfahren als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb unter Heranziehung und Beachtung der Regelungen der VSVgV. Es wird darauf hingewiesen, dass weite Teile der den Bietern im weiteren Verlauf zur Verfügung gestellten Informationen Verschlusssachen darstellen und mindestens der Geheimklassifizierung VS-Nur für den Dienstgebrauch (VS-NfD) unterfallen. Die Bewerber werden ihre Bereitschaft dahingehend erklären müssen, sich den hiermit verbundenen Sicherheitsanforderungen zu unterwerfen. Andernfalls kann keine Teilnahme an dem Vergabeverfahren erfolgen. 2. Die wesentlichen vertrags- und leistungsbezogenen Unterlagen werden nur an die Unternehmen herausgegeben, die den Teilnahmewettbewerb erfolgreich durchlaufen haben. Die Zurverfügungstellung bedingt die Zustimmung zu einer gesonderten Verpflichtungserklärung. 3. Der Auftraggeber hat eine Unterlage zum Teilnahmewettbewerb erstellt, welche unter der genannten Online-Plattform abrufbar ist. Diese Unterlage zum Teilnahmewettbewerb enthält Formulare, die der Bewerber zu nutzen verpflichtet ist, um einen vollständigen und wertbaren Teilnahmeantrag einreichen zu können. 4. Das gesamte Vergabeverfahren erfolgt grundsätzlich in deutscher Sprache. Auch die Projektsprache ist deutsch. Durch den Auftraggeber erfolgen keine Übersetzungen. Soweit durch den Bewerber/Bieter englische Ausführungen gemacht werden, hat dieser eine Übersetzung ins Deutsche im Falle des Abrufs durch den Auftraggeber auf eigene Kosten vorzunehmen. Andere Sprachen dürfen nicht verwendet werden. 5. Die Vergabestelle wird in dem Vergabeverfahren alle geeigneten, erforderlichen und angemessenen Maßnahmen ergreifen, um einen unverfälschten Wettbewerb sicherzustellen, insbesondere den Grundsatz des Geheimwettbewerbs zu wahren. Die Teilnehmer an diesem Vergabeverfahren werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sie als Bewerber/Bieter des Verfahrens zur Einhaltung des Geheimwettbewerbs sowie im Übrigen zu einem gesetzmäßigen und lauteren Wettbewerb verpflichtet sind und sich daher insbesondere nicht an einer in Bezug auf die Vergabe unzulässigen, wettbewerbsbeschränkende Abrede oder sonstigen Absprache oder Verhaltensweise beteiligen dürfen, die mit dem vergaberechtlichen Wettbewerbsgebot unvereinbar ist, und u.a. dafür Sorge zu tragen haben, dass sie ein Angebot in Unkenntnis der Angebote und Angebotsgrundlagen sowie der Angebotskalkulation der Mitbieter erstellen und einreichen. 6. Der unter Ziffer II.2.1 angegebene Schätzpreis ist als grober Richtpreis zu verstehen. Die konkreten monetären Aspekte unterliegen der Geheimhaltung. 7. Ein Bewerber oder eine Bewerbergemeinschaft kann andere Unternehmen als Unterauftragnehmer und/oder Eignungsverleiher einsetzen. Diese sind im Teilnahmeantrag unter Verwendung von Formular XIV zu benennen. Im Hinblick auf die Einreichung zusätzlicher Unterlagen sind 3 Fälle zu unterscheiden: Fall 1: Für die Benennung eines Unterauftragnehmers ohne Eignungsleihe hat der Bewerber zusätzlich für jeden Unterauftragnehmer einzureichen: Die zum Nachweis der Zuverlässigkeit und Gesetzestreue des Unterauftragnehmers unter Abschnitt III.1.1. der EU-weiten Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen allesamt. Fall 2: Für die Benennung eines Unternehmens als Unterauftragnehmer mit Eignungsleihe bezogen auf die technische oder berufliche Leistungsfähigkeit hat der Bewerber zusätzlich einzureichen: i) die unter Abschnitt III.1.3 der EU-weiten Bekanntmachung bezeichneten Unterlagen für diesen Dritten in dem Umfang, in dem sich der Bewerber auf die Kapazitäten des Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit beruft, ii) die unter Abschnitt III.1.1. der EU-weiten Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen jeweils allesamt auch von diesem benannten Dritten, (iii) eine Verpflichtungserklärung von dem Unterauftragnehmer unter Verwendung von Formular XV. Fall 3: Für die Benennung eines Unternehmens als Eignungsverleiher bezogen auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit hat der Bewerber zusätzlich einzureichen: i) Formular VII gemäß Abschnitt III.1.2 der EU-weiten Bekanntmachung, ii) die unter Abschnitt III.1.1. der EU-weiten Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen jeweils allesamt von dem Eignungsverleiher, iii) eine Verpflichtungserklärung von dem Unterauftragnehmer unter Verwendung von Formular XVI. Es wird darauf hingewiesen, dass ein anderes Unternehmen nicht nur ein selbständiges, von dem Bewerberrechtlich verschiedenes Unternehmen sein kann, sondern hierunter auch ein konzernverbundenes/-angehöriges Unternehmen zu verstehen ist. 8. Die von Bewerbern erbetenen, personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert (Datenschutzklausel gem. § 12 Abs. 2 Datenschutzgesetz BW). Die Angaben sind Voraussetzung für die Berücksichtigung eines Teilnahmeantrages/Angebotes. Insoweit ist Formular XVII „Information über die Verarbeitung personenbezogener Daten“ bindend.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ein polizeiliches raumbezogenes Informationsmanagement- und Analysesystem (Primas) ist für die Kriminalitätsbekämpfung der Polizei in Baden-Württemberg erfolgskritisch und von herausragender Bedeutung. Es besteht daher die Absicht des Erwerbs eines solchen Systems auf dem neusten technischen Stand. Das Primas muss verschiedenen Entwicklungen und technischen Herausforderungen gerecht werden. So sollen verschiedenste Daten und Datenquellen auf einer Plattform gemeinsam visualisiert, analysiert und ihre Ergebnisse zwischen den Anwendern geteilt werden können. Dazu soll diese Plattform neben der Möglichkeit zur Analyse von Sach- und Geodaten auch umfangreiche GIS- sowie Reporting-, Monitoring- und Export-Funktionalitäten aufweisen.
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Das Primas soll insoweit den aktuellen und zukünftig absehbaren kriminalfachlichen Anforderungen gerecht werden und neue technologische und ermittlungstaktische Möglichkeiten abbilden. Es muss die technischen und rechtlichen Rahmenbedingungen, insbesondere die nationalen und internationalen Bestimmungen sowie die Bestimmungen zu Löschungspflichten und dem Kernbereichsschutz vollumfänglich erfüllen und regelmäßig angepasst werden. Es muss die Belange des Datenschutzes erfüllen und zukünftige Änderungen rechtsverbindlich umsetzen können. Ziel ist es, ein ausreichend dimensioniertes, skalierbares Primas für eine nicht beschränkte Anzahl von Anwendern zu erhalten, welches ständig wachsende Datenvolumina performant verarbeiten kann.
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Die Beschaffung umfasst im Wesentlichen die folgenden Leistungen:
Erwerb eines Systems zur Analyse von Sach- und Geodaten mit umfangreichen GIS- sowie Reporting-, Monitoring- und Export-Funktionalitäten, welches grundsätzlich in eine bestehende Umgebung zu integrieren ist. Dies beinhaltet mehrere Produktivumgebungen sowie ein Entwicklungs-, Test- und Schulungssystem, welche in die bestehende IT-Infrastruktur der Polizei BW eingebunden werden sollen.
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Unterstützung des zentralen Fortbildungsträgers der Polizei Baden-Württemberg bei der Vorbereitung und/oder Durchführung von Schulungsmaßnahmen.
Ggf. Stellung eines Testsystems in der Angebotsphase.
Hingewiesen wird darauf, dass das Primas innerhalb nur weniger Monate geliefert und in die bestehende IT-Architektur der Polizei BW integriert werden muss.Mit einem voraussichtlichen Ende des Vergabeverfahrens ist gegen Herbst 2020 zu rechnen. Das Primas soll im 3. Quartal 2021 in den Wirkbetrieb genommen werden. Im 3. Quartal 2021 erfolgt daher eine Abnahme, so dass eine ausgewählte Anzahl an Ermittlern das System mit voller Funktionalität nutzen kann. Ab dem Zeitpunkt der Abnahme soll auch die Wartung/Pflege des Systems beginnen.
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Da nicht ausgeschlossen ist, dass während der Projektlaufzeit ggf. zusätzlich weitere Fortentwicklungen an Primas aufgrund neuer oder gestiegener Anforderungen an die Ermittlungstätigkeit oder im Falle anderer Notwendigkeiten erforderlich werden, umfasst der Ausschreibungsvorgang auch den optionalen Abruf von bis zu 50 Personentagen für noch nicht näher spezifizierbare Tätigkeiten des Auftragnehmers.
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Auf die zusätzlichen Angaben unter Ziffer VI.3. dieser Bekanntmachung wird hingewiesen.
Beschreibung der Optionen:
Mit Einführung der Stufe 2 – Kriminalitätslagebilder/-analyse soll der Polizei Baden-Württemberg eine Plattform zur Darstellung der Kriminalitätslage zur Verfügung stehen, in der alle Anwender tägliche und periodische Kriminalitätslagebilder für ihren individuellen Aufgabenbereich einsehen können, welche zuvor gemeinschaftlich durch Analysten innerhalb der Plattform bzw. (teil-)automatisiert erstellt werden. Vom geschätzten Auftragswert entfällt rd. 1 Mio. EUR auf diese Stufe 2.
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Der Auftrag umfasst zudem optional den Abruf von bis zu 50 Personentagen für ggf. zusätzlich notwendige Arbeiten, die abgerufen werden, wenn und soweit dies die weitere Fortentwicklung des Systems aufgrund neuer oder gestiegener Anforderungen an die Ermittlungstätigkeit oder im Falle anderen Notwendigkeiten bei der Polizei Baden-Württemberg erforderlich machen. Ein Anspruch auf Erbringung des Personenkontingents besteht nicht.
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Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 24 Monate
Dauer: 70 Monate

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Hinweise: Im Rahmen der Teilnahmeantragseinreichung sind sämtliche der nachfolgend unter Abschnitt III.2.1. bis III.2.3. genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) beizubringen. Für die Erstellung und Einreichung des Teilnahmeantrags müssen die von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Formulare verwendet werden, die in der Unterlage zum Teilnahmewettbewerb auf der angegebenen Internetplattform unentgeltlich und uneingeschränkt zur Verfügung gestellt werden.
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Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende, formell fehlerhafte oder unvollständige Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern, korrigieren zu lassen oder aufzuklären. Die Bewerber haben jedoch keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung/Korrektur oder Aufklärung/Erläuterung von Unterlagen.
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Im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind sämtliche unter Abschnitt III.2.1. aufgeführten Unterlagen jeweils von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Die unter Abschnitt III.2.2. und III.2.3. aufgeführten Unterlagen können für die Bewerbergemeinschaft insgesamt vorgelegt werden.
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Die Vergabestelle behält sich vor Zuschlagserteilung vor, von dem für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bieter Führungszeugnisse sowie Gewerbezentralregisterauszüge zu fordern und Abfragen bei Korruptions- und Vergaberegistern vorzunehmen.
Die Vergabestelle behält sich zudem vor, zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens erneut in die Eignungsprüfung einzutreten. Dies gilt auch bezogen auf Unterauftragnehmer.
Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen.
Die geforderten Eignungsunterlagen unter Abschnitt III.2.1. im Einzelnen:
1. Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist. Der Nachweis muss aktuell sein.
2. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB. Die Erklärung ist durch die Abgabe des Formulars IV „Eigenerklärungen zur Zuverlässigkeit“ zu erbringen, das der Unterlage zum Teilnahmewettbewerb beigefügt ist.
3. Eigenerklärung zu § 19 Abs. 3 MiLoG. Hierfür ist das Formular V „Eigenerklärung zu § 19 Abs. 3 MiLoG“ zu verwenden, das der Unterlage zum Teilnahmewettbewerb beigefügt ist.
4. Eigenerklärung zum Unternehmen mit Aussagen zu: Hauptsitz des Unternehmens, Gründungsjahr, Gesellschafter/ggf. Konzernzugehörigkeit, Standorte, von denen aus der Auftraggeber betreut werden soll, Anzahl der im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr beschäftigten Mitarbeiter, Darstellung der Hierarchieebenen (Organigramm). Hierfür ist das Formular VI „Eigenerklärung zum Unternehmen“ zu verwenden, das der Unterlage zum Teilnahmewettbewerb beigefügt ist.
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Es wird auf Ziffer VI.3) verwiesen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Eigenerklärung, dass der Bewerber eine Betriebshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen in Höhe von 2,5 Mio. EUR für Personenschäden, 2,5 Mio. EUR für Sachschäden und 2,5 Mio. EUR für Vermögensschäden hat bzw. im Auftragsfall unverzüglich abschließen wird. Hierzu ist das Formular VII zu verwenden, das der Unterlage zum Teilnahmewettbewerb beigefügt ist.
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2. Erklärung über den Gesamtumsatz in den letzten 3 abgelaufenen Geschäftsjahren und über den Umsatz im Bereich der ausgeschriebenen Aufgabenbereiche (Lieferung von Analysesystemen für Sach- und Geodaten mit Reporting-Funktionalitäten). Hierzu ist das Formular VIII zu verwenden, das der Unterlage zum Teilnahmewettbewerb beigefügt ist.
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Mindeststandards:
Bei Ziffer 1 die angegebenen Deckungssummen.
Bei Ziffer 2 muss der Gesamtumsatz mindestens 2,5 Mio. EUR im letzten abgelaufenen Geschäftsjahr betragen haben. Andernfalls erfolgt ein Ausschluss.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Es wird auf Ziffer VI.3 verwiesen.
Mindeststandards: Es gelten identische Mindeststandards wie für Bewerber.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Angabe der technischen Fachkräfte des Unternehmens, unterteilt in:
1.1. Anzahl Mitarbeiter insgesamt nach Kontinenten,
1.2. Anzahl Mitarbeiter in der Forschung & Produktentwicklung,
1.3. Anzahl Mitarbeiter in der Beratung & Unterstützung der Kunden vor Ort,
1.4. Anzahl Mitarbeiter in der Softwarewartung/-service (Incident/Problem Management).
Für die Angabe der Mitarbeiterzahlen ist das Formular IX zu verwenden, das der Unterlage zum Teilnahmewettbewerb beigefügt ist.
2. Eigenerklärung zu Unternehmens-Referenzen, die folgende Bereiche umfassen:
a) Lieferung eines Analysesystems für Sach- und Geodaten mit Reporting-Funktionalitäten, welches durch mindestens 100 User zeitgleich genutzt werden kann,
b) an eine Organisation, die mit Sicherheitsaufgaben betraut ist,
c) es werden nur vollständig abgenommene und in Betrieb befindliche Systeme gewertet,
d) alle Anforderungen müssen durch ein und dasselbe Referenzprojekt abgedeckt sein.
Für die Angabe der Referenzen ist das Formular X zu verwenden, das der Unterlage zum Teilnahmewettbewerb beigefügt ist. Mit der Einreichung der Referenz wird gebeten, eine Besuchsmöglichkeit bei dem Referenzkunden abzufragen.
3. Benennung eines kaufmännischen Projektleiters als Hauptansprechpartner für den Auftraggeber unter Angabe der Ausbildung, Berufserfahrung im Bereich Projektleitung oder Key Account Management für Datenanalyse-Systeme in Jahren, Qualifikation im Bereich Projektmanagement sowie Erklärung, dass die vorgesehene Person der deutschen Sprache in Wort und Schrift mächtig ist. Hierzu ist das Formular XI zu verwenden, das der Unterlage zum Teilnahmewettbewerb beigefügt ist.
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4. Benennung eines technischen Projektleiters unter Angabe der Ausbildung, IT-technische Berufserfahrung im Bereich von Analysesystemen für Sach- und Geodaten mit Reporting-Funktionalitäten und deren Integration in Jahren sowie Qualifikation im Bereich Projektmanagement. Hierzu ist das Formular XII zu verwenden, das der Unterlage zum Teilnahmewettbewerb beigefügt ist. Es ist Personenidentität von kaufmännischen Projektleiter und technischer Projektleiter zugelassen.
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5. Eigenerklärung zu Referenzen des kaufmännischen Projektleiters, die folgende Bereiche umfassen:
a) Projektleitung im Rahmen der Lieferung eines Datenanalyse-Systems an eine staatliche Behörde,
b) das Datenanalyse-System kann durch mindestens 100 User zeitgleich genutzt werden,
Für die Angabe der Referenzen ist das Formular XIII zu verwenden, das der Unterlage zum Teilnahmewettbewerb beigefügt ist.
6. Eigenerklärung zu Referenzen des technischen Projektleiters, die folgende Bereiche umfassen:
a) Mindestens technische Projektleitung im Rahmen der Lieferung von Analysesystemen für Sach- und Geodaten mit eporting-Funktionalitäten an eine staatliche Behörde,
b) das Analysesystem für Sach- und Geodaten mit GIS-, Reporting-, Monitoring- und Export-Funktionalitäten kann durch mindestens 100 User zeitgleich genutzt werden,
Für die Angabe der Referenzen ist das Formular XIV zu verwenden, das der Unterlage zum Teilnahmewettbewerb beigefügt ist.
Mindeststandards:
Zu Ziffer III.2.3 Ziffer 1:
Das Unternehmen muss mindestens über 40 Mitarbeiter insgesamt, 5 Mitarbeiter in der Forschung und Produktentwicklung, 7 Mitarbeiter in der Beratung und Unterstützung der Kunden vor Ort und 7 Mitarbeiter in der Softwarewartung/-service (Incident/Problem Management) verfügen.
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Zu III.2.3. Ziffer 2:
Es muss mindestens eine Unternehmensreferenz in der dargelegten Form vorliegen.
Zu III.2.3. Ziffer 3:
Der vom Auftraggeber benannte kaufmännische Projektleiter muss über mindestens 2 Jahre Berufserfahrung als Projektleiter oder Key Account Manager im Datenanalyse-Systemen verfügen sowie die Erklärung abgeben, dass er der deutschen Sprache in Wort und Schrift mächtig ist.
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Zu III.2.3. Ziffer 4:
Der technische Projektleiter muss über mindestens 2 Jahre IT-technische Berufserfahrung in Bezug auf Analysesysteme für Sach- und Geodaten mit GIS-, Reporting-, Monitoring- und Export-Funktionalitäten und deren Integration nachweisen. Als Nachweis ist die Anzahl bereits begleiteter Projekte zugelassen. Es ist Personenidentität vom kaufmännischen Projektleiter und technischen Projektleiter zugelassen. Der technische Projektleiter muss eine Erklärung abgeben, dass er der deutschen Sprache in Wort und Schrift mächtig ist.
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Zu III.2.3. Ziffer 5:
Der kaufmännische Projektleiter muss über mindestens eine Referenz in der dargelegten Form verfügen.
Zu III.2.3. Ziffer 6:
Der technische Projektleiter muss über mindestens eine Referenz in der dargelegten Form verfügen.
Technische und berufliche Fähigkeiten: Es wird auf Ziffer VI.3. verwiesen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Es ist vorgesehen, von der Nettoauftragssumme 5 % als Vertragserfüllungssicherheit einzubehalten, die gegen eine unbefristete Bankbürgschaft ausgelöst werden können. Die Bürgschaft ist nach den Vorgaben des Formulars „Vertragserfüllungsbürgschaft“ auszuführen, das den Vergabeunterlagen beigefügt sein wird.
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Für Mängelansprüche ist eine Sicherheit in Höhe von 5 % der Erstellungspreis zu leisten. Die Sicherheit ist in Form einer Bürgschaft nach den Vorgaben des Formulars „Bürgschaftserklärung für Mängelansprüche“ auszuführen, das den Vergabeunterlagen beigefügt sein wird.
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Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Zahlung auf Abschlagsrechnungen und Schlussrechnung. Nähere Angaben sind der Vergabeunterlage zu entnehmen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesamtschuldnerisch haftend unter Benennung eines vertretungsberechtigten Mitglieds. Hierfür ist das Formular I „Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft“ zu verwenden, das der Unterlage zum Teilnahmewettbewerb beigefügt ist.
Hinweis: Die Beteiligung eines Unternehmens in verschiedenen Bietergemeinschaften ist unzulässig. Die Beteiligung eines Unternehmens sowohl als Bieter oder als Mitglied einer Bietergemeinschaft wie auch als Nachunternehmer eines anderen Bieters oder einer anderen Bietergemeinschaft ist ebenfalls unzulässig, wenn der Bieter/die Bietergemeinschaft nicht spätestens mit seinem/ihrem Angebot nachweisen kann, dass er/sie keine Kenntnis von dem Angebotspreis und der Angebotskalkulation des jeweils anderen Bieters bzw. der anderen Bietergemeinschaft erhält.
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Sonstige besondere Bedingungen:
Die Auftragsvergabe steht unter der Bedingung der Akzeptanz besonderer vertraglicher Ausführungsbedingungen nach Art. 20 RL 2009/81/EG bzw. § 128 Abs. 2 S. 3 GWB. Unabhängig vom Ort des Sitzes der Bieter werden diese erklären müssen, dass sie rechtlich und tatsächlich in der Lage sind, im Falle eines Zuschlages die Verpflichtung einzuhalten, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten vertraulichen Informationen, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse vertraulich zu behandeln, insbesondere nicht anders als zu vertraglichen Zwecken zu verwerten. Vertrauliche Informationen in diesem Sinne sind Informationen, die ein verständiger Dritter als schützenswert ansehen würde oder die als vertraulich gekennzeichnet sind; dies können auch solche Informationen sein, die während einer mündlichen Präsentation oder Diskussion bekannt werden. Vertrauliche Informationen dürfen ausschließlich zum Zweck der Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Vertrag eingesetzt werden. Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt nicht für Informationen, die bereits rechtmäßig bekannt sind oder außerhalb des Vertrages ohne Verstoß gegen eine Vertraulichkeitsverpflichtung bekannt werden.
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Hieraus folgt, dass der Auftragnehmer das System frei von Schaden stiftenden Bestandteilen überlässt. Dies ist mit einer aktuellen Scan-Software zu einem angemessenen Zeitpunkt durch den Auftragnehmer unter Verwendung von Softwareprodukten, die der Auftraggeber vorgibt, vor der Lieferung zu prüfen. Die Ergebnisse dieser Prüfung werden durch den Auftragnehmer nachvollziehbar dokumentiert und dem Auftraggeber vollständig vorgelegt. Der Auftragnehmer erklärt, dass die Prüfung keinen Hinweis auf Schaden stiftende Software ergeben hat und weist dies dem Auftraggeber entsprechend nach. Diese Regelung gilt für jede, auch die vorläufige und Vorabüberlassung, z. B. zu Testzwecken, und damit auch für den Zeitraum des Vergabeverfahrens selbst. Der Auftragnehmer gewährleistet darüber hinaus, dass die von ihm zu liefernde Software frei von Funktionen ist, die die Integrität, Vertraulichkeit und Verfügbarkeit der Software, anderer Soft- und/oder Hardware oder von Daten gefährden und den Vertraulichkeits- oder Sicherheitsinteressen des Auftraggebers zuwiderlaufen durch:
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— Funktionen zum unerwünschten Absetzen/Ausleiten von Daten;
— Funktionen zur unerwünschten Veränderung/Manipulation von Daten oder der Ablauflogik oder
— Funktionen zum unerwünschten Einleiten von Daten oder unerwünschte Funktionserweiterungen.
Unerwünscht ist eine mögliche Aktivität einer Funktion, wenn die Aktivität so weder vom Auftraggeber in seiner Leistungsbeschreibung gefordert, noch vom Auftragnehmer unter konkreter Beschreibung der Aktivität und ihrer Funktionsweise angeboten, noch im Einzelfall vom Auftraggeber ausdrücklich autorisiert („opt-in“) wurde.
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1. Auftraggeber, Bewerber, Bieter und Auftragnehmer sowie etwaige Unterauftragnehmer wahren gegenseitig die Vertraulichkeit aller Angaben und Unterlagen. Der Auftraggeber behält sich vor, erforderliche Maßnahmen, Anforderungen und Auflagen zur Sicherstellung der Vertraulichkeit von den Bewerbern, Bietern oder Auftragnehmern sowie etwaigen Unterauftragnehmern zu verlangen. Insbesondere behält sich der Auftraggeber vor, Sicherheitsüberprüfungen gemäß den Bestimmungen des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes Baden-Württemberg von dem zur Auftragsausführung vorgesehenen Personal zu verlangen bzw. durchzuführen. Bereits im Rahmen des Vergabeverfahrens müssen die erfolgreichen Bewerber zur Angebotserstellung Einblick in Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrades VS-Nur für den Dienstgebrauch (VS-NfD) nehmen. Daher ist es erforderlich, dass sie ihrem Teilnahmeantrag das Formular II „Verpflichtung VS-NfD“, das der Unterlage zum Teilnahmewettbewerb beigefügt ist, gegengezeichnet einreichen. Mit diesem erklärt der Bewerber, dass,
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— ihm bewusst ist, dass ihm während des Laufs des Vergabeverfahrens und der etwaigen Vertragsausführung Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrades VS-nur für den Dienstgebrauch (VS-NfD) zur Kenntnis gelangen werden.
— er das beigefügte Merkblatt über die Behandlung von Verschlusssachen (VS) des Geheimhaltungsgrades VS-nur für den Dienstgebrauch (VS-NfD) zur Kenntnis genommen hat und er sowie seine Mitarbeiter zur Einhaltung verpflichtet. Die strafrechtlichen und vertraglichen Konsequenzen bei Zuwiderhandlung sind bewusst.
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— er während der Dauer des Vergabeverfahrens und darüber hinaus, insbesondere während der Dauer des Vertrages, aber auch nach Kündigung, Auflösung oder Ablauf des Vertrages, den Schutz aller in seinem Besitz kommenden und befindlichen oder ihm zur Kenntnis gelangter Verschlusssachen gemäß den einschlägigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften gewährleistet.
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— er von Unterauftragnehmern, denen im Zuge des Vergabeverfahrens oder der Vertragsausführung Verschlusssachen durch ihm zur Kenntnis gelangen, eine Erklärung gleichen Inhalts einholen und diese dem Auftraggeber vorlegen wird und erst dann eine Weitergabe von Verschlusssachen erfolgt.
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2. Dem Teilnahmeantrag ist von jedem beteiligten Unternehmen (unabhängig von der Bewerberkonstellation) zudem das Formular III „Eigenerklärung zum Geheimschutz und zur Sicherheitsüberprüfung“, das der Unterlage zum Teilnahmewettbewerb beigefügt ist, beizufügen. In diesem erklärt der Bewerber, dass
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— er sich in der Geheimschutzbetreuung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie befinden oder dass er – im Anforderungsfalle – bereit ist, sich in die Geheimschutzbetreuung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie aufnehmen zu lassen und alles dazu beitragen wird, dass das Aufnahmeverfahren erfolgreich und ohne Zeitverzögerung verläuft.
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— er – im Anforderungsfalle – das Einverständnis der im Rahmen des Auftrags eingesetzten Mitarbeiter zu einer erweiterte Sicherheitsüberprüfung (Ü2) gemäß § 10 SÜG BW auf Basis der beigefügten Sicherheitserklärung einholen und ausschließlich Personal bei der Auftragsausführung einsetzen wird, das die erweiterte Sicherheitsüberprüfung (Ü2) erfolgreich durchlaufen hat.
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— er das Einverständnis der im Rahmen des Auftrags vor Ort eingesetzten Mitarbeiter einholen wird, dass ihre personenbezogenen Daten für die Erteilung einer Zutrittsberechtigung zum Dienstgebäude des Auftraggebers in den polizeilichen Auskunftssystemen abgefragt und zeitweise gespeichert werden.
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— er spätestens nach Auftragserteilung einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten nach den Anforderungen des § 4f Abs. 11 Bundesdatenschutzgesetz bestellen wird.
— er das Einverständnis aller von ihm im Dienstgebäude des Auftraggebers eingesetzten Mitarbeiter zur Verpflichtung auf das Datengeheimnis § 6 Landesdatenschutzgesetz BW (i. d. F. 18. September 2000) einholen wird.
— er nur Personal einsetzen wird, das die beigefügte Erklärung „Verpflichtung der Auftragnehmerseite nach dem Verpflichtungsgesetz“ im Falle des Zuschlags ausfüllt und unterzeichnet.
— er von jeglichen Unterauftragnehmern eine Erklärung gleichen Inhalts wie vorstehend einholen und vor der Vergabe eines Unterauftrags dem Auftraggeber vorlegen wird.
— er für die Einhaltung und Durchführung der erforderlichen Maßnahmen zum Schutz der VS-NfD eine verantwortliche Person benennen wird; diese Person wird insbesondere für folgende Maßnahmen verantwortlich sein: Nachweisliche Bekanntgabe des VS-NfD-Merkblatts an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Unternehmens; Besondere Maßnahmen bei der Nutzung von Informationstechnik, z.B. Einsatz von Kryptier-Software, Firewall, Applikations-Gateway und Anti-Viren-Software; Einholung der Genehmigung des Auftraggebers zur Weitergabe von VS-NfD, z.B. bei Unteraufträgen, Kontrolle der Einhaltung der erforderlichen Maßnahmen zum Schutz von VS-NfD im Unternehmen.
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Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 5
Objektive Auswahlkriterien:
Es wird die Anzahl der Mitarbeiter bewertet und zwar nach den Kategorien:
i) gesamt,
ii) im Bereich Forschung und Produktentwicklung,
iii) im Bereich Beratung und Unterstützung der Kunden vor Ort und
iv) im Bereich Softwarewartung/-service.
Als Wertungspunkte werden vergeben 10 Punkte, wenn der Bewerber in den genannten Bereichen jeweils 50, 10 und 10 Mitarbeiter nachweist. Es werden 25 Punkte vergeben, wenn der Bewerber in den genannten Bereichen jeweils 75, 15, 20 und 20 Mitarbeiter nachweist. Es werden 50 Punkte vergeben, wenn der Bewerber in den genannten Bereichen jeweils 100, 20, 25 und 25 Mitarbeiter nachweist. Darüber hinaus werden keine Punkte vergeben, auch wenn der Bewerber weitere Mitarbeiter nachweist. Es wird die Anzahl der Unternehmensreferenzen bewertet. Es werden 10 Wertungspunkte vergeben bei einer nachgewiesenen Referenz gemäß Anforderungen. Es werden 50 Wertungspunkte vergeben bei 2 nachgewiesenen Referenzen gemäß Anforderungen. Es werden 100 Wertungspunkte vergeben bei 4 nachgewiesenen Referenzen gemäß Anforderungen. Es wird die Anzahl der Referenzen des kaufmännischen Projektleiters bewertet. Es werden 10 Wertungspunkte vergeben bei einer nachgewiesenen Referenz gemäß Anforderungen. Es werden 25 Wertungspunkte vergeben bei 2 nachgewiesenen Referenzen gemäß Anforderungen. Es werden 50 Wertungspunkte vergeben bei 3 nachgewiesenen Referenzen gemäß Anforderungen. Es wird die Anzahl der Referenzen des technischen Projektleiters bewertet. Es werden 10 Wertungspunkte vergeben bei einer nachgewiesenen Referenz gemäß Anforderungen. Es werden 25 Wertungspunkte vergeben bei 2 nachgewiesenen Referenzen gemäß Anforderungen. Es werden 50 Wertungspunkte vergeben bei 3 nachgewiesenen Referenzen gemäß Anforderungen. Es wird die Anzahl der Jahre der Berufserfahrung des kaufmännischen Projektleiters bewertet. Es werden 10 Wertungspunkte vergeben bei einer nachgewiesenen Berufserfahrung von 2 Jahren. Es werden 25 Wertungspunkte vergeben bei einer nachgewiesenen Berufserfahrung von 4 Jahren. Es werden 50 Wertungspunkte vergeben bei einer nachgewiesenen Berufserfahrung von 6 Jahren. Es wird die Anzahl der Jahre der Berufserfahrung des technischen Projektleiters bewertet. Es werden 10 Wertungspunkte vergeben bei einer nachgewiesenen Berufserfahrung von 2 Jahren. Es werden 25 Wertungspunkte vergeben bei einer nachgewiesenen Berufserfahrung von 4 Jahren. Es werden 50 Wertungspunkte vergeben bei einer nachgewiesenen Berufserfahrung von 6 Jahren.
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Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
URL der Teilnahme: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/d0e513e7-0a85-4b27-bebc-1eef2402c95b 🌏
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Referenz
Zusätzliche Informationen
1. Durchgeführt wird das Vergabeverfahren als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb unter Heranziehung und Beachtung der Regelungen der VSVgV. Es wird darauf hingewiesen, dass weite Teile der den Bietern im weiteren Verlauf zur Verfügung gestellten Informationen Verschlusssachen darstellen und mindestens der Geheimklassifizierung VS-Nur für den Dienstgebrauch (VS-NfD) unterfallen. Die Bewerber werden ihre Bereitschaft dahingehend erklären müssen, sich den hiermit verbundenen Sicherheitsanforderungen zu unterwerfen. Andernfalls kann keine Teilnahme an dem Vergabeverfahren erfolgen.
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2. Die wesentlichen vertrags- und leistungsbezogenen Unterlagen werden nur an die Unternehmen herausgegeben, die den Teilnahmewettbewerb erfolgreich durchlaufen haben. Die Zurverfügungstellung bedingt die Zustimmung zu einer gesonderten Verpflichtungserklärung.
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3. Der Auftraggeber hat eine Unterlage zum Teilnahmewettbewerb erstellt, welche unter der genannten Online-Plattform abrufbar ist. Diese Unterlage zum Teilnahmewettbewerb enthält Formulare, die der Bewerber zu nutzen verpflichtet ist, um einen vollständigen und wertbaren Teilnahmeantrag einreichen zu können.
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4. Das gesamte Vergabeverfahren erfolgt grundsätzlich in deutscher Sprache. Auch die Projektsprache ist deutsch. Durch den Auftraggeber erfolgen keine Übersetzungen. Soweit durch den Bewerber/Bieter englische Ausführungen gemacht werden, hat dieser eine Übersetzung ins Deutsche im Falle des Abrufs durch den Auftraggeber auf eigene Kosten vorzunehmen. Andere Sprachen dürfen nicht verwendet werden.
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5. Die Vergabestelle wird in dem Vergabeverfahren alle geeigneten, erforderlichen und angemessenen Maßnahmen ergreifen, um einen unverfälschten Wettbewerb sicherzustellen, insbesondere den Grundsatz des Geheimwettbewerbs zu wahren. Die Teilnehmer an diesem Vergabeverfahren werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sie als Bewerber/Bieter des Verfahrens zur Einhaltung des Geheimwettbewerbs sowie im Übrigen zu einem gesetzmäßigen und lauteren Wettbewerb verpflichtet sind und sich daher insbesondere nicht an einer in Bezug auf die Vergabe unzulässigen, wettbewerbsbeschränkende Abrede oder sonstigen Absprache oder Verhaltensweise beteiligen dürfen, die mit dem vergaberechtlichen Wettbewerbsgebot unvereinbar ist, und u.a. dafür Sorge zu tragen haben, dass sie ein Angebot in Unkenntnis der Angebote und Angebotsgrundlagen sowie der Angebotskalkulation der Mitbieter erstellen und einreichen.
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6. Der unter Ziffer II.2.1 angegebene Schätzpreis ist als grober Richtpreis zu verstehen. Die konkreten monetären Aspekte unterliegen der Geheimhaltung.
7. Ein Bewerber oder eine Bewerbergemeinschaft kann andere Unternehmen als Unterauftragnehmer und/oder Eignungsverleiher einsetzen. Diese sind im Teilnahmeantrag unter Verwendung von Formular XIV zu benennen. Im Hinblick auf die Einreichung zusätzlicher Unterlagen sind 3 Fälle zu unterscheiden:
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Fall 1: Für die Benennung eines Unterauftragnehmers ohne Eignungsleihe hat der Bewerber zusätzlich für jeden Unterauftragnehmer einzureichen: Die zum Nachweis der Zuverlässigkeit und Gesetzestreue des Unterauftragnehmers unter Abschnitt III.1.1. der EU-weiten Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen allesamt.
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Fall 2: Für die Benennung eines Unternehmens als Unterauftragnehmer mit Eignungsleihe bezogen auf die technische oder berufliche Leistungsfähigkeit hat der Bewerber zusätzlich einzureichen:
i) die unter Abschnitt III.1.3 der EU-weiten Bekanntmachung bezeichneten Unterlagen für diesen Dritten in dem Umfang, in dem sich der Bewerber auf die Kapazitäten des Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit beruft,
ii) die unter Abschnitt III.1.1. der EU-weiten Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen jeweils allesamt auch von diesem benannten Dritten, (iii) eine Verpflichtungserklärung von dem Unterauftragnehmer unter Verwendung von Formular XV.
Fall 3: Für die Benennung eines Unternehmens als Eignungsverleiher bezogen auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit hat der Bewerber zusätzlich einzureichen:
i) Formular VII gemäß Abschnitt III.1.2 der EU-weiten Bekanntmachung,
ii) die unter Abschnitt III.1.1. der EU-weiten Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen jeweils allesamt von dem Eignungsverleiher,
iii) eine Verpflichtungserklärung von dem Unterauftragnehmer unter Verwendung von Formular XVI.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein anderes Unternehmen nicht nur ein selbständiges, von dem Bewerberrechtlich verschiedenes Unternehmen sein kann, sondern hierunter auch ein konzernverbundenes/-angehöriges Unternehmen zu verstehen ist.
8. Die von Bewerbern erbetenen, personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert (Datenschutzklausel gem. § 12 Abs. 2 Datenschutzgesetz BW). Die Angaben sind Voraussetzung für die Berücksichtigung eines Teilnahmeantrages/Angebotes. Insoweit ist Formular XVII „Information über die Verarbeitung personenbezogener Daten“ bindend.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de 📧
Telefon: +49 721-926-8730 📞
Internetadresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de 🌏
Fax: +49 721-926-3985 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10Tagen nach Kenntnisnahme rügen,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
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3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2020/S 084-199867 (2020-04-27)
Ergänzende Angaben (2020-05-26)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ein polizeiliches raumbezogenes Informationsmanagement- und Analysesystem (PRIMAS) ist für die Kriminalitätsbekämpfung der Polizei in Baden-Württemberg erfolgskritisch und von herausragender Bedeutung. Es besteht daher die Absicht des Erwerbs eines solchen Systems auf dem neusten technischen Stand. Das PRIMAS muss verschiedenen Entwicklungen und technischen Herausforderungen gerecht werden. So sollen verschiedenste Daten und Datenquellen auf einer Plattform gemeinsam visualisiert, analysiert und ihre Ergebnisse zwischen den Anwendern geteilt werden können. Dazu soll diese Plattform neben der Möglichkeit zur Analyse von Sach- und Geodaten auch umfangreiche GIS- sowie Reporting-, Monitoring- und Export-Funktionalitäten aufweisen. Das PRIMAS soll insoweit den aktuellen und zukünftig absehbaren kriminalfachlichen Anforderungen gerecht werden und neue technologische und ermittlungstaktische Möglichkeiten abbilden. Es muss die technischen und rechtlichen Rahmenbedingungen, insbesondere die nationalen und internationalen Bestimmungen sowie die Bestimmungen zu Löschungspflichten und dem Kernbereichsschutz vollumfänglich erfüllen und regelmäßig angepasst werden. Es muss die Belange des Datenschutzes erfüllen und zukünftige Änderungen rechtsverbindlich umsetzen können. Ziel ist es, ein ausreichend dimensioniertes, skalierbares PRIMAS für eine nicht beschränkte Anzahl von Anwendern zu erhalten, welches ständig wachsende Datenvolumina performant verarbeiten kann. Die Beschaffung umfasst im Wesentlichen die folgenden Leistungen: Erwerb eines Systems zur Analyse von Sach- und Geodaten mit umfangreichen GIS- sowie Reporting-, Monitoring- und Export-Funktionalitäten, welches grundsätzlich in eine bestehende Umgebung zu integrieren ist. Dies beinhaltet mehrere Produktivumgebungen sowie ein Entwicklungs-, Test- und Schulungssystem, welche in die bestehende IT-Infrastruktur der Polizei BW eingebunden werden sollen. Unterstützung des zentralen Fortbildungsträgers der Polizei Baden-Württemberg bei der Vorbereitung und/oder Durchführung von Schulungsmaßnahmen. Ggf. Stellung eines Testsystems in der Angebotsphase. Hingewiesen wird darauf, dass das PRIMAS innerhalb nur weniger Monate geliefert und in die bestehende IT-Architektur der Polizei BW integriert werden muss. Mit einem voraussichtlichen Ende des Vergabeverfahrens ist gegen Herbst 2020 zu rechnen. Das PRIMAS soll im 3. Quartal 2021 in den Wirkbetrieb genommen werden. Im 3. Quartal 2021 erfolgt daher eine Abnahme, so dass eine ausgewählte Anzahl an Ermittlern das System mit voller Funktionalität nutzen kann. Ab dem Zeitpunkt der Abnahme soll auch die Wartung/Pflege des Systems beginnen. Da nicht ausgeschlossen ist, dass während der Projektlaufzeit ggf. zusätzlich weitere Fortentwicklungen an PRIMAS aufgrund neuer oder gestiegener Anforderungen an die Ermittlungstätigkeit oder im Falle anderer Notwendigkeiten erforderlich werden, umfasst der Ausschreibungsvorgang auch den optionalen Abruf von bis zu 50 Personentagen für noch nicht näher spezifizierbare Tätigkeiten des Auftragnehmers. Auf die zusätzlichen Angaben unter Ziffer VI.3 dieser Bekanntmachung wird hingewiesen.
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Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-05-26 📅
Einreichungsfrist: 2020-06-02 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-05-28 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 103-249390
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 084-199867
ABl. S-Ausgabe: 103

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ein polizeiliches raumbezogenes Informationsmanagement- und Analysesystem (PRIMAS) ist für die Kriminalitätsbekämpfung der Polizei in Baden-Württemberg erfolgskritisch und von herausragender Bedeutung. Es besteht daher die Absicht des Erwerbs eines solchen Systems auf dem neusten technischen Stand. Das PRIMAS muss verschiedenen Entwicklungen und technischen Herausforderungen gerecht werden. So sollen verschiedenste Daten und Datenquellen auf einer Plattform gemeinsam visualisiert, analysiert und ihre Ergebnisse zwischen den Anwendern geteilt werden können. Dazu soll diese Plattform neben der Möglichkeit zur Analyse von Sach- und Geodaten auch umfangreiche GIS- sowie Reporting-, Monitoring- und Export-Funktionalitäten aufweisen.
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Das PRIMAS soll insoweit den aktuellen und zukünftig absehbaren kriminalfachlichen Anforderungen gerecht werden und neue technologische und ermittlungstaktische Möglichkeiten abbilden. Es muss die technischen und rechtlichen Rahmenbedingungen, insbesondere die nationalen und internationalen Bestimmungen sowie die Bestimmungen zu Löschungspflichten und dem Kernbereichsschutz vollumfänglich erfüllen und regelmäßig angepasst werden. Es muss die Belange des Datenschutzes erfüllen und zukünftige Änderungen rechtsverbindlich umsetzen können. Ziel ist es, ein ausreichend dimensioniertes, skalierbares PRIMAS für eine nicht beschränkte Anzahl von Anwendern zu erhalten, welches ständig wachsende Datenvolumina performant verarbeiten kann.
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Hingewiesen wird darauf, dass das PRIMAS innerhalb nur weniger Monate geliefert und in die bestehende IT-Architektur der Polizei BW integriert werden muss.
Mit einem voraussichtlichen Ende des Vergabeverfahrens ist gegen Herbst 2020 zu rechnen. Das PRIMAS soll im 3. Quartal 2021 in den Wirkbetrieb genommen werden. Im 3. Quartal 2021 erfolgt daher eine Abnahme, so dass eine ausgewählte Anzahl an Ermittlern das System mit voller Funktionalität nutzen kann. Ab dem Zeitpunkt der Abnahme soll auch die Wartung/Pflege des Systems beginnen.
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Da nicht ausgeschlossen ist, dass während der Projektlaufzeit ggf. zusätzlich weitere Fortentwicklungen an PRIMAS aufgrund neuer oder gestiegener Anforderungen an die Ermittlungstätigkeit oder im Falle anderer Notwendigkeiten erforderlich werden, umfasst der Ausschreibungsvorgang auch den optionalen Abruf von bis zu 50 Personentagen für noch nicht näher spezifizierbare Tätigkeiten des Auftragnehmers.
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Auf die zusätzlichen Angaben unter Ziffer VI.3 dieser Bekanntmachung wird hingewiesen.
Quelle: OJS 2020/S 103-249390 (2020-05-26)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-08-30)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Telefon: +49 201922024014 📞
Fax: +49 2019220110 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-08-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-09-03 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 171-447995
ABl. S-Ausgabe: 171
Zusätzliche Informationen
1. Durchgeführt wird das Vergabeverfahren als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb unter Heranziehung und Beachtung der Regelungen der VSVgV. Es wird darauf hingewiesen, dass weite Teile der den Bietern im weiteren Verlauf zur Verfügung gestellten Informationen Verschlusssachen darstellen und mindestens der Geheimklassifizierung VS-Nur für den Dienstgebrauch (VS-NfD) unterfallen. Die Bewerber werden ihre Bereitschaft dahingehend erklären müssen, sich den hiermit verbundenen Sicherheitsanforderungen zu unterwerfen. Andernfalls kann keine Teilnahme an dem Vergabeverfahren erfolgen. . 2. Die wesentlichen vertrags- und leistungsbezogenen Unterlagen werden nur an die Unternehmen herausgegeben, die den Teilnahmewettbewerb erfolgreich durchlaufen haben. Die Zurverfügungstellung bedingt die Zustimmung zu einer gesonderten Verpflichtungserklärung. . 3. Der Auftraggeber hat eine Unterlage zum Teilnahmewettbewerb erstellt, welche unter der genannten Online-Plattform abrufbar ist. Diese Unterlage zum Teilnahmewettbewerb enthält Formulare, die der Bewerber zu nutzen verpflichtet ist, um einen vollständigen und wertbaren Teilnahmeantrag einreichen zu können. . 4. Das gesamte Vergabeverfahren erfolgt grundsätzlich in deutscher Sprache. Auch die Projektsprache ist deutsch. Durch den Auftraggeber erfolgen keine Übersetzungen. Soweit durch den Bewerber / Bieter englische Ausführungen gemacht werden, hat dieser eine Übersetzung ins Deutsche im Falle des Abrufs durch den Auftraggeber auf eigene Kosten vorzunehmen. Andere Sprachen dürfen nicht verwendet werden. . 5. Die Vergabestelle wird in dem Vergabeverfahren alle geeigneten, erforderlichen und angemessenen Maßnahmen ergreifen, um einen unverfälschten Wettbewerb sicherzustellen, insbesondere den Grundsatz des Geheimwettbewerbs zu wahren. Die Teilnehmer an diesem Vergabeverfahren werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sie als Bewerber/Bieter des Verfahrens zur Einhaltung des Geheimwettbewerbs sowie im Übrigen zu einem gesetzmäßigen und lauteren Wettbewerb verpflichtet sind und sich daher insbesondere nicht an einer in Bezug auf die Vergabe unzulässigen, wettbewerbsbeschränkende Abrede oder sonstigen Absprache oder Verhaltensweise beteiligen dürfen, die mit dem vergaberechtlichen Wettbewerbsgebot unvereinbar ist, und u.a. dafür Sorge zu tragen haben, dass sie ein Angebot in Unkenntnis der Angebote und Angebotsgrundlagen sowie der Angebotskalkulation der Mitbieter erstellen und einreichen. . 6. Der unter Ziffer II.2.1 angegebene Schätzpreis ist als grober Richtpreis zu verstehen. Die konkreten monetären Aspekte unterliegen der Geheimhaltung. . 7. Ein Bewerber oder eine Bewerbergemeinschaft kann andere Unternehmen als Unterauftragnehmer und/oder Eignungsverleiher einsetzen. Diese sind im Teilnahmeantrag unter Verwendung von Formular XIV zu benennen. Im Hinblick auf die Einreichung zusätzlicher Unterlagen sind drei Fälle zu unterscheiden: . Fall 1: Für die Benennung eines Unterauftragnehmers ohne Eignungsleihe hat der Bewerber zusätzlich für jeden Unterauftragnehmer einzureichen: Die zum Nachweis der Zuverlässigkeit und Gesetzestreue des Unterauftragnehmers unter Abschnitt III.1.1 der EU-weiten Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen allesamt. . Fall 2: Für die Benennung eines Unternehmens als Unterauftragnehmer mit Eignungsleihe bezogen auf die technische oder berufliche Leistungsfähigkeit hat der Bewerber zusätzlich einzureichen: (i) die unter AbschnittIII.1.3 der EU-weiten Bekanntmachung bezeichneten Unterlagen für diesen Dritten in dem Umfang, in dem sich der Bewerber auf die Kapazitäten des Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit beruft, (ii) die unter Abschnitt III.1.1 der EU-weiten Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen jeweils allesamt auch von diesem benannten Dritten, (iii) eine Verpflichtungserklärung von dem Unterauftragnehmer unter Verwendung von Formular XV. . Fall 3: Für die Benennung eines Unternehmens als Eignungsverleiher bezogen auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit hat der Bewerber zusätzlich einzureichen: (i) Formular VII gemäß Abschnitt III.1.2 der EU-weiten Bekanntmachung, (ii) die unter Abschnitt III.1.1 der EU-weiten Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen jeweils allesamt von dem Eignungsverleiher, (iii) eine Verpflichtungserklärung von dem Unterauftragnehmer unter Verwendung von Formular XVI. . Es wird darauf hingewiesen, dass ein anderes Unternehmen nicht nur ein selbständiges, von dem Bewerberrechtlich verschiedenes Unternehmen sein kann, sondern hierunter auch ein konzernverbundenes/-angehöriges Unternehmen zu verstehen ist. . 8. Die von Bewerbern erbetenen, personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert (Datenschutzklausel gem. § 12 Abs. 2 Datenschutzgesetz BW). Die Angaben sind Voraussetzung für die Berücksichtigung eines Teilnahmeantrages / Angebotes. Insoweit ist Formular XVII „Information über die Verarbeitung personenbezogener Daten“ bindend.
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Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Die Bewertung wurde nach der erweiterten Richtwertmethode gem. UfAB VI unter Einschluss von Qualitäts-und Preiskriterien vorgenommen. (100)

Auftragsvergabe
Name: Disy Informationssysteme GmbH
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76131

Referenz
Kennungen
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2020/S 103-249390

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Telefon: +49 7219268730 📞
Fax: +49 7219263985 📠
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Quelle: OJS 2021/S 171-447995 (2021-08-30)