Beschaffung eines Systems zur Data-Loss-Prevention, Netzwerkmonitoring, zur Assetanalyse sowie zur forensischen Analyse von Netzwerkverkehren

Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen

Cybersicherheit und der Datenschutz sind wesentliche Aspekte moderner IT-Infrastruktur und Datenverarbeitung. Das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen ist Zentralstelle für die Sicherung der Datenqualität der Polizei NRW und Ermittlungsbehörde, insbesondere bei Angriffen auf kritische Infrastrukturen.
Im Rahmen der Aufgabenwahrnehmung besteht die Absicht zur Beschaffung eines Systems, das in der Lage ist, Netzwerkverkehre in abgeschotteten Netzsegmenten zu monitoren, Angriffe auf die – und verdächtige Netzwerkverkehre in den – zu schützenden Systemen zu erkennen. Dabei filtert das System erkannte Schadsoftware aus dem Datenstrom und stellt sie für forensische Zwecke bereit. Das System muss darüber hinaus benutzerdefinierte Regeln und die Regeln anderer kommerzieller Anbieter, insbesondere Crowdstrike, offline integrieren können. Es muss offline updatefähig sein. Eine Assetverwaltung und Analyse sowie eine Alarmfunktion sind ebenfalls zwingend. Darüber hinaus bietet das System die Möglichkeit, Netzwerkverkehre (PCAP-Dateien) nachträglich zu analysieren und dafür geeignete Managementfunktionalitäten. Das System muss mit diesen Funktionalitäten bereits markterprobt sein.
Das System umfasst alle erforderlichen Hard- und Softwarekomponenten inklusive einer optionalen revisionssicheren Administration und ist zum 1.9.2020 voll umfänglich einsatzfähig implementiert.
Auf die zusätzlichen Angaben unter Ziffer VI.3. dieser Bekanntmachung wird hingewiesen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-06-02. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-04-30.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-04-30 Auftragsbekanntmachung
2020-09-14 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-04-30)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Softwarepaket und Informationssysteme
Menge oder Umfang: 3 000 000,00
Gesamtwert des Auftrags: 3 000 000,00 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Softwarepaket und Informationssysteme 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Unbestimmt
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen
Postanschrift: Völklinger Straße 49
Postleitzahl: 40221
Postort: Düsseldorf
Kontakt
Internetadresse: http://www.lka.polizei.nrw 🌏
E-Mail: stefan.mager@luther-lawfirm.com 📧
Telefon: +49 201922024014 📞
Fax: +49 2019220110 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-04-30 📅
Einreichungsfrist: 2020-06-02 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-05-05 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 087-209142
ABl. S-Ausgabe: 87
Zusätzliche Informationen
1. Durchgeführt wird das Vergabeverfahren als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb unter Heranziehung und Beachtung der Regelungen der VSVgV. Es wird darauf hingewiesen, dass weite Teile der den Bietern im weiteren Verlauf zur Verfügung gestellten Informationen Verschlusssachen darstellen und mindestens der Geheimklassifizierung VS-Nur für den Dienstgebrauch (VS-NfD) unterfallen. Die Bewerber werden ihre Bereitschaft dahingehend erklären müssen, sich den hiermit verbundenen Sicherheitsanforderungen zu unterwerfen. Andernfalls kann keine Teilnahme an dem Vergabeverfahren erfolgen. 2. Die wesentlichen vertrags- und leistungsbezogenen Unterlagen werden nur an die Unternehmen herausgegeben, die den Teilnahmewettbewerb erfolgreich durchlaufen haben. Die Zurverfügungstellung bedingt die Zustimmung zu einer gesonderten Verpflichtungserklärung. 3. Der Auftraggeber hat eine Unterlage zum Teilnahmewettbewerb erstellt, welche unter der genannten Online-Plattform abrufbar ist. Diese Unterlage zum Teilnahmewettbewerb enthält Formulare, die der Bewerber zu nutzen verpflichtet ist, um einen vollständigen und wertbaren Teilnahmeantrag einreichen zu können. 4. Das gesamte Vergabeverfahren erfolgt grundsätzlich in deutscher Sprache. Auch die Projektsprache ist deutsch. Durch den Auftraggeber erfolgen keine Übersetzungen. Soweit durch den Bewerber/Bieter englische Ausführungen gemacht werden, hat dieser eine Übersetzung ins Deutsche im Falle des Abrufs durch den Auftraggeber auf eigene Kosten vorzunehmen. Andere Sprachen dürfen nicht verwendet werden. 5. Die Vergabestelle wird in dem Vergabeverfahren alle geeigneten, erforderlichen und angemessenen Maßnahmen ergreifen, um einen unverfälschten Wettbewerb sicherzustellen, insbesondere den Grundsatz des Geheimwettbewerbs zu wahren. Die Teilnehmer an diesem Vergabeverfahren werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sie als Bewerber/Bieter des Verfahrens zur Einhaltung des Geheimwettbewerbs sowie im Übrigen zu einem gesetzmäßigen und lauteren Wettbewerb verpflichtet sind und sich daher insbesondere nicht an einer in Bezug auf die Vergabe unzulässigen, wettbewerbsbeschränkende Abrede oder sonstigen Absprache oder Verhaltensweise beteiligen dürfen, die mit dem vergaberechtlichen Wettbewerbsgebot unvereinbar ist, und u.a. dafür Sorge zu tragen haben, dass sie ein Angebot in Unkenntnis der Angebote und Angebotsgrundlagen sowie der Angebotskalkulation der Mitbieter erstellen und einreichen. 6. Der unter Ziffer II.2.1. angegebene Schätzpreis ist als Platzhalter ausgewiesen. Die monetären Aspekte unterliegen der Geheimhaltung. 7. Ein Bewerber oder eine Bewerbergemeinschaft kann andere Unternehmen als Unterauftragnehmer und/oder Eignungsverleiher einsetzen. Diese sind im Teilnahmeantrag unter Verwendung von Formular XI zu benennen. Im Hinblick auf die Einreichung zusätzlicher Unterlagen sind 3 Fälle zu unterscheiden: Fall 1: Für die Benennung eines Unterauftragnehmers ohne Eignungsleihe hat der Bewerber zusätzlich für jeden Unterauftragnehmer einzureichen: die zum Nachweis der persönliche Lage der Wirtschaftsteilnehmer des Unterauftragnehmers unter Abschnitt III.2.1 der EU-weiten Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen allesamt. Fall 2: Für die Benennung eines Unternehmens als Unterauftragnehmer mit Eignungsleihe bezogen auf die technische oder berufliche Leistungsfähigkeit hat der Bewerber zusätzlich einzureichen: i) die unter AbschnittI II.2.3. der EU-weiten Bekanntmachung bezeichneten Unterlagen für diesen Dritten in dem Umfang, in dem sich der Bewerber auf die Kapazitäten des Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit beruft, ii) die unter Abschnitt III.1.1 der EU-weiten Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen jeweils allesamt auch von diesem benannten Dritten, iii) eine Verpflichtungserklärung von dem Unterauftragnehmer unter Verwendung von Formular XII. Fall 3: Für die Benennung eines Unternehmens als Eignungsverleiher bezogen auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit hat der Bewerber zusätzlich einzureichen: i) Formular VII gemäß Abschnitt III.2.2 der EU-weiten Bekanntmachung, ii) die unter Abschnitt III.2.1 der EU-weiten Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen jeweils allesamt von dem Eignungsverleiher, iii) eine Verpflichtungserklärung von dem Unterauftragnehmer unter Verwendung von Formular XIII. Es wird darauf hingewiesen, dass bezogen auf denselben Unterauftragnehmer Fall 2 und 3 zugleich vorliegen können. Ferner wird darauf hingewiesen, dass ein anderes Unternehmen nicht nur ein selbständiges, von dem Bewerber rechtlich verschiedenes Unternehmen sein kann, sondern hierunter auch ein konzernverbundenes/-angehöriges Unternehmen zu verstehen ist. 8. Die von Bewerbern erbetenen, personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert (Datenschutzklausel gem. § 12 Abs. 2 Datenschutzgesetz NW). Die Angaben sind Voraussetzung für die Berücksichtigung eines Teilnahmeantrages/Angebotes. Ein entsprechendes Informationsblatt „Information über die Verarbeitung personenbezogener Daten“ ist der Vergabeunterlage beigefügt. Bekanntmachungs-ID: CXPNYD0DRC5
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Cybersicherheit und der Datenschutz sind wesentliche Aspekte moderner IT-Infrastruktur und Datenverarbeitung. Das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen ist Zentralstelle für die Sicherung der Datenqualität der Polizei NRW und Ermittlungsbehörde, insbesondere bei Angriffen auf kritische Infrastrukturen.
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Im Rahmen der Aufgabenwahrnehmung besteht die Absicht zur Beschaffung eines Systems, das in der Lage ist, Netzwerkverkehre in abgeschotteten Netzsegmenten zu monitoren, Angriffe auf die – und verdächtige Netzwerkverkehre in den – zu schützenden Systemen zu erkennen. Dabei filtert das System erkannte Schadsoftware aus dem Datenstrom und stellt sie für forensische Zwecke bereit. Das System muss darüber hinaus benutzerdefinierte Regeln und die Regeln anderer kommerzieller Anbieter, insbesondere Crowdstrike, offline integrieren können. Es muss offline updatefähig sein. Eine Assetverwaltung und Analyse sowie eine Alarmfunktion sind ebenfalls zwingend. Darüber hinaus bietet das System die Möglichkeit, Netzwerkverkehre (PCAP-Dateien) nachträglich zu analysieren und dafür geeignete Managementfunktionalitäten. Das System muss mit diesen Funktionalitäten bereits markterprobt sein.
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Das System umfasst alle erforderlichen Hard- und Softwarekomponenten inklusive einer optionalen revisionssicheren Administration und ist zum 1.9.2020 voll umfänglich einsatzfähig implementiert.
Auf die zusätzlichen Angaben unter Ziffer VI.3. dieser Bekanntmachung wird hingewiesen.
Beschreibung der Optionen:
Der Auftrag umfasst optional den Abruf von bis zu 10 Personentagen für ggf. zusätzlich notwendige Arbeiten bei der Implementierung, die abgerufen werden, wenn und soweit dies die Implementierung des Systems aufgrund neuer oder gestiegener Anforderungen an die Ermittlungstätigkeit oder im Falle anderen Notwendigkeiten bei der Polizei NRW erforderlich machen. Ein Anspruch auf Erbringung des Personenkontingents besteht nicht.
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Referenznummer: LKA/Monitoring CXPNYD0DRC5

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Hinweise: Im Rahmen der Teilnahmeantragseinreichung sind sämtliche der nachfolgend unter Abschnitt III.2.1. bis III.2.3. genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) beizubringen. Für die Erstellung und Einreichung des Teilnahmeantrags müssen die von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Formulare verwendet werden, die in der Unterlage zum Teilnahmewettbewerb auf der angegebenen Internetplattform unentgeltlich und uneingeschränkt zur Verfügung gestellt werden.
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Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende, formell fehlerhafte oder unvollständige Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern oder aufzuklären. Die Bewerber haben jedoch keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung oder Aufklärung/Erläuterung von Unterlagen.
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Im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind sämtliche unter Abschnitt III.2.1. aufgeführten Unterlagen jeweils von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Die unter Abschnitt III.2.2. und III.2.3. aufgeführten Unterlagen können für die Bewerbergemeinschaft insgesamt vorgelegt werden.
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Die Vergabestelle behält sich vor Zuschlagserteilung vor, von dem für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bieter Führungszeugnisse sowie Gewerbezentralregisterauszüge zu fordern und Abfragen bei Korruptions- und Vergaberegistern vorzunehmen.
Die Vergabestelle behält sich zudem vor, zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens erneut in die Eignungsprüfung einzutreten. Dies gilt auch bezogen auf Unterauftragnehmer. Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen.
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Die geforderten Eignungsunterlagen unter Abschnitt III.2.1. im Einzelnen:
1. Soweit die Rechtsform des Unternehmens dies ermöglicht, den Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist (in nicht beglaubigter Kopie). Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist nicht älter als 3 Monate alt sein.
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2. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB. Die Erklärung ist durch die Abgabe des Formulars IV „Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“ zu erbringen, das der Unterlage zum Teilnahmewettbewerb beigefügt ist.
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3. Eigenerklärung zu § 19 Abs. 3 MiLoG. Hierfür ist das Formular V „Eigenerklärung zu § 19 Abs. 3 MiLoG“ zu verwenden, das der Unterlage zum Teilnahmewettbewerb beigefügt ist.
4. Eigenerklärung zum Unternehmen mit Aussagen zu: Hauptsitz des Unternehmens, Gründungsjahr, Gesellschafter/ggf. Konzernzugehörigkeit, Standorte, von denen aus der Auftraggeber betreut werden soll, Anzahl der im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr beschäftigten Mitarbeiter, Darstellung der Hierarchieebenen (Organigramm). Hierfür ist das Formular VI „Eigenerklärung zum Unternehmen“ zu verwenden, das der Unterlage zum Teilnahmewettbewerb beigefügt ist.
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Es wird auf Ziffer VI.3) verwiesen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Eigenerklärung, dass der Bewerber eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssummen pro Versicherungsfall in Höhe von 2,5 Mio. EUR für Personenschäden, 2,5 Mio. EUR für Sachschäden und 1 Mio. EUR für Vermögensschäden hat bzw. oder unverbindliche Erklärung einer Versicherungsgesellschaft, im Auftragsfall einen entsprechenden Versicherungsvertrag mit dem Auftragnehmer zu schließen. Hierzu ist das Formular VII zu verwenden, das der Unterlage zum Teilnahmewettbewerb beigefügt ist.
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2. Erklärung über den Gesamtumsatz in den letzten 3 abgelaufenen Geschäftsjahren und über den Umsatz im Bereich der ausgeschriebenen Aufgabenbereiche (Aufgabenbereichen Data-Loss-Prevention, Netzwerkmonitoring oder Incident-Respons). Hinweis: Eine Null-Erklärung in einem der letzten 3 Geschäftsjahre führt zum Ausschluss. Hierzu ist das Formular VIII zu verwenden, das der Unterlage zum Teilnahmewettbewerb beigefügt ist.
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Mindeststandards:
Bei Ziffer 1 die angegebenen Deckungssummen.
Bei Ziffer 2 muss der Gesamtumsatz mindestens 1,5 Mio. EUR im letzten abgelaufenen Geschäftsjahr betragen haben. Andernfalls erfolgt ein Ausschluss.
Bei Ziffer 2 muss der vergleichbare Umsatz im Bereich der ausgeschriebenen Aufgabenbereiche 1 Mio. EUR im letzten abgelaufenen Geschäftsjahr betragen haben. Andernfalls erfolgt ein Ausschluss.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Es wird auf Ziffer VI.3 verwiesen.
Mindeststandards: Es gelten identische Mindeststandards wie für Bewerber.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Angabe der technischen Fachkräfte des Unternehmen, unterteilt in:
1.1 Anzahl Mitarbeiter insgesamt nach Kontinenten,
1.2 Anzahl Mitarbeiter in der Forschung & Produktentwicklung,
1.3 Anzahl Mitarbeiter in der Beratung & Unterstützung der Kunden vor Ort,
1.4 Anzahl Mitarbeiter in der Softwarewartung/-service (Incident/Problem Management).
Für die Angabe der Mitarbeiterzahlen ist das Formular IX zu verwenden, das der Unterlage zum Teilnahmewettbewerb beigefügt ist.
2. Eigenerklärung zu Unternehmens-Referenzen, die folgende Bereiche umfassen:
a) Lieferung eines Netzwerkmonitoringsystems mit Data-Loss-Prevention-Kapazitäten und folgenden bereits markterprobten Funktionalitäten:
i) System filtert erkannte Schadsoftware aus dem Datenstrom und stellt die Schadsoftware für forensische Zwecke bereit,
ii) Assetverwaltung, Asset-Analyse und Alarmfunktionen vorhanden,
iii) Möglichkeit, Netzwerkverkehre (PCAP-Dateien) nachträglich zu analysieren und dafür geeignete Managementfunktionalitäten,
b) an eine Behörde, die mit Sicherheitsaufgaben betraut ist,
c) innerhalb der letzten 3 Jahre,
d) es werden nur vollständig abgenommene und nach wie vor in den Betrieb befindliche übernommene Systeme gewertet,
e) alle Anforderungen müssen durch ein und dasselbe Referenzprojekt abgedeckt sein.
Für die Angabe der Referenzen ist das Formular X zu verwenden, das der Unterlage zum Teilnahmewettbewerb beigefügt ist. Mit der Einreichung der Referenz ist zu bestätigen, dass ein Besuch bei dem Referenzkunden erfolgen kann.
Mindeststandards:
Zu Ziffer III.2.3. Ziffer 1:
Das Unternehmen muss mindestens über 10 Mitarbeiter insgesamt, 3 Mitarbeiter in der Forschung und Produktentwicklung, 2 Mitarbeiter in der Beratung und Unterstützung der Kunden vor Ort und 3 Mitarbeiter in der Softwarewartung/-service (Incident/Problem Management) verfügen.
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Zu III.2.3. Ziffer 2:
Es muss mindestens eine Unternehmensreferenz in der dargelegten Form vorliegen.
Technische und berufliche Fähigkeiten: Es wird auf Ziffer VI.3. verwiesen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Es ist vorgesehen, von der Nettoauftragssumme 10 % als Vertragserfüllungssicherheit einzubehalten, die gegen eine unbefristete Bankbürgschaft ausgelöst werden können. Die Bürgschaft ist nach den Vorgaben des Formulars „Vertragserfüllungsbürgschaft“ auszuführen, das den Vergabeunterlagen beigefügt sein wird.
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Für Mängelansprüche ist eine Sicherheit in Höhe von 5 % der Erstellungspreis zu leisten. Die Sicherheit ist in Form einer Bürgschaft nach den Vorgaben des Formulars „Bürgschaftserklärung für Mängelansprüche“ auszuführen, das den Vergabeunterlagen beigefügt sein wird.
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Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Zahlung auf Abschlagsrechnungen und Schlussrechnung. Nähere Angaben sind der Vergabeunterlage zu entnehmen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesamtschuldnerisch haftend unter Benennung eines vertretungsberechtigten Mitglieds. Hierfür ist das Formular I „Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft“ zu verwenden, das der Unterlage zum Teilnahmewettbewerb beigefügt ist.
Hinweis: Die Beteiligung eines Unternehmens in verschiedenen Bietergemeinschaften ist unzulässig. Die Beteiligung eines Unternehmens sowohl als Bieter oder als Mitglied einer Bietergemeinschaft wie auch als Nachunternehmer eines anderen Bieters oder einer anderen Bietergemeinschaft ist ebenfalls unzulässig, wenn der Bieter/die Bietergemeinschaft nicht spätestens mit seinem/ihrem Angebot nachweisen kann, dass er/sie keine Kenntnis von dem Angebotspreis und der Angebotskalkulation des jeweils anderen Bieters bzw. der anderen Bietergemeinschaft erhält.
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Sonstige besondere Bedingungen:
Die Auftragsvergabe steht unter der Bedingung der Akzeptanz besonderer vertraglicher Ausführungsbedingungen nach Art. 20 RL 2009/81/EG bzw. § 128 Abs. 2 S. 3 GWB. Unabhängig vom Ort des Sitzes der Bieter werden diese erklären müssen, dass sie rechtlich und tatsächlich in der Lage sind, im Falle eines Zuschlages die Verpflichtung einzuhalten, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten vertraulichen Informationen, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse vertraulich zu behandeln, insbesondere nicht anders als zu vertraglichen Zwecken zu verwerten. Vertrauliche Informationen in diesem Sinne sind Informationen, die ein verständiger Dritter als schützenswert ansehen würde oder die als vertraulich gekennzeichnet sind; dies können auch solche Informationen sein, die während einer mündlichen Präsentation oder Diskussion bekannt werden. Vertrauliche Informationen dürfen ausschließlich zum Zweck der Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Vertrag eingesetzt werden. Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt nicht für Informationen, die bereits rechtmäßig bekannt sind oder außerhalb des Vertrages ohne Verstoß gegen eine Vertraulichkeitsverpflichtung bekannt werden.
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Hieraus folgt, dass der Auftragnehmer das System frei von Schaden stiftenden Bestandteilen überlässt. Dies ist mit einer aktueller Scan-Software zu einem angemessenen Zeitpunkt durch den Auftragnehmer unter Verwendung von Softwareprodukten, die der Auftraggeber vorgibt, vor der Lieferung zu prüfen. Die Ergebnisse dieser Prüfung werden durch den Auftragnehmer nachvollziehbar dokumentiert und dem Auftraggeber vollständig vorgelegt. Der Auftragnehmer erklärt, dass die Prüfung keinen Hinweis auf Schaden stiftende Software ergeben hat und weist dies dem Auftraggeber entsprechend nach. Diese Regelung gilt für jede, auch die vorläufige und Vorabüberlassung, z.B. zu Testzwecken, und damit auch für den Zeitraum des Vergabeverfahrens selbst. Der Auftragnehmer gewährleistet darüber hinaus, dass die von ihm zu liefernde Software frei von Funktionen ist, die die Integrität, Vertraulichkeit und Verfügbarkeit der Software, anderer Soft- und/oder Hardware oder von Daten gefährden und den Vertraulichkeits- oder Sicherheitsinteressen des Auftraggebers zuwiderlaufen durch:
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— Funktionen zum unerwünschten Absetzen/Ausleiten von Daten;
— Funktionen zur unerwünschten Veränderung/Manipulation von Daten oder der Ablauflogik oder
— Funktionen zum unerwünschten Einleiten von Daten oder unerwünschte Funktionserweiterungen.
Unerwünscht ist eine mögliche Aktivität einer Funktion, wenn die Aktivität so weder vom Auftraggeber in seiner Leistungsbeschreibung gefordert, noch vom Auftragnehmer unter konkreter Beschreibung der Aktivität und ihrer Funktionsweise angeboten, noch im Einzelfall vom Auftraggeber ausdrücklich autorisiert („opt-in“) wurde.
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1. Auftraggeber, Bewerber, Bieter und Auftragnehmer sowie etwaige Unterauftragnehmer wahren gegenseitig die Vertraulichkeit aller Angaben und Unterlagen. Der Auftraggeber behält sich vor, erforderliche Maßnahmen, Anforderungen und Auflagen zur Sicherstellung der Vertraulichkeit von den Bewerbern, Bietern oder Auftragnehmern sowie etwaigen Unterauftragnehmern zu verlangen. Insbesondere behält sich der Auftraggeber vor, Sicherheitsüberprüfungen gemäß den Bestimmungen des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes Nordrhein-Westfalen von dem zur Auftragsausführung vorgesehenen Personal zu verlangen bzw. durchzuführen. Bereits im Rahmen des Vergabeverfahrens müssen die erfolgreichen Bewerber zur Angebotserstellung Einblick in Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrades VS-Nur für den Dienstgebrauch (VS-NfD) nehmen. Daher ist es erforderlich, dass sie ihrem Teilnahmeantrag das Formular II „Verpflichtung VS-NfD“, das der Unterlage zum Teilnahmewettbewerb beigefügt ist, gegengezeichnet einreichen. Mit diesem erklärt der Bewerber, dass,
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— ihm bewusst ist, dass ihm während des Laufs des Vergabeverfahrens und der etwaigen Vertragsausführung Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrades VS-nur für den Dienstgebrauch (VS-NfD) zur Kenntnis gelangen werden.
— er das beigefügte Merkblatt über die Behandlung von Verschlusssachen (VS) des Geheimhaltungsgrades VS-nur für den Dienstgebrauch (VS-NfD) zur Kenntnis genommen hat und er sowie seine Mitarbeiter zur Einhaltung verpflichtet. Die strafrechtlichen und vertraglichen Konsequenzen bei Zuwiderhandlung sind bewusst.
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— er während der Dauer des Vergabeverfahrens und darüber hinaus, insbesondere während der Dauer des Vertrages, aber auch nach Kündigung, Auflösung oder Ablauf des Vertrages, den Schutz aller in seinem Besitz kommenden und befindlichen oder ihm zur Kenntnis gelangter Verschlusssachen gemäß den einschlägigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften gewährleistet.
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— er von Unterauftragnehmern, denen im Zuge des Vergabeverfahrens oder der Vertragsausführung Verschlusssachen durch ihm zur Kenntnis gelangen, eine Erklärung gleichen Inhalts einholen und diese dem Auftraggeber vorlegen wird und erst dann eine Weitergabe von Verschlusssachen erfolgt.
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2. Dem Teilnahmeantrag ist von jedem beteiligten Unternehmen (unabhängig von der Bewerberkonstellation) zudem das Formular III „Eigenerklärung zum Geheimschutz und zur Sicherheitsüberprüfung“, das der Unterlage zum Teilnahmewettbewerb beigefügt ist, beizufügen. In diesem erklärt der Bewerber, dass
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— er sich in der Geheimschutzbetreuung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie befinden oder dass er – im Anforderungsfalle – bereit ist, sich in die Geheimschutzbetreuung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie aufnehmen zu lassen und alles dazu beitragen wird, dass das Aufnahmeverfahren erfolgreich und ohne Zeitverzögerung verläuft.
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— er das Einverständnis der im Rahmen des Auftrags
eingesetzten Mitarbeiter zu einer erweiterte Sicherheitsüberprüfung (Ü2) gemäß § 10 SÜG NRW auf Basis der beigefügten Sicherheitserklärung einholen und ausschließlich Personal bei der Auftragsausführung einsetzen wird, das die erweiterte Sicherheitsüberprüfung (Ü2) erfolgreich durchlaufen hat, sofern dieses nicht in Begleitung einer sachkundigen Person des Rechenzentrumsbetreibers in einem Rechenzentrum eingesetzt wird.
vor Ort eingesetzten Mitarbeiter einholen wird, dass ihre personenbezogenen Daten für die Erteilung einer Zutrittsberechtigung zum Dienstgebäude des Auftraggebers in den polizeilichen Auskunftssystemen abgefragt und zeitweise gespeichert werden.
— er spätestens nach Auftragserteilung einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten nach den Anforderungen des § 4f Abs. 11 Bundesdatenschutzgesetz bestellen wird.
— er das Einverständnis aller von ihm im Dienstgebäude des Auftraggebers eingesetzten Mitarbeiter zur Verpflichtung auf das Datengeheimnis § 6 Landesdatenschutzgesetz NRW einholen wird.
— er nur Personal einsetzen wird, das die beigefügte Erklärung „Verpflichtung der Auftragnehmerseite nach dem Verpflichtungsgesetz“ im Falle des Zuschlags ausfüllt und unterzeichnet.
— er von jeglichen Unterauftragnehmer eine Erklärung gleichen Inhalts wie vorstehend einholen und vor der Vergabe eines Unterauftrags dem Auftraggeber vorlegen wird.
— er für die Einhaltung und Durchführung der erforderlichen Maßnahmen zum Schutz der VS-NfD eine verantwortliche Person benennen wird; diese Person wird insbesondere für folgende Maßnahmen verantwortlich sein: Nachweisliche Bekanntgabe des VS-NfD-Merkblatts an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Unternehmens; Besondere Maßnahmen bei der Nutzung von Informationstechnik, z. B. Einsatz von Kryptier-Software, Firewall, Applikations-Gateway und Anti-Viren-Software; Einholung der Genehmigung des Auftraggebers zur Weitergabe von VS-NfD, z. B. bei Unteraufträgen, Kontrolle der Einhaltung der erforderlichen Maßnahmen zum Schutz von VS-NfD im Unternehmen.
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Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 5
Objektive Auswahlkriterien:
Es wird der Gesamtumsatz bewertet. Es werden 10 Wertungspunkte vergeben bei einem Gesamtumsatz in den letzten 3 abgelaufenen Geschäftsjahren im Mittel von mindestens 2,0 Mio. EUR. Es werden 25 Punkte vergeben bei einem Gesamtumsatz in den letzten 3 abgelaufenen Geschäftsjahren im Mittel von mindestens 4,0 Mio. EUR. Es werden 50 Punkte vergeben bei einem Gesamtumsatz in den letzten 3 abgelaufenen Geschäftsjahren im Mittel von mindestens 8,0 Mio. EUR.
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Es wird der Umsatz im Bereich der ausgeschriebenen Aufgabenbereiche (Data-Loss-Prevention, Netzwerkmonitoring oder Incident-Respons) bewertet. Es werden 10 Wertungspunkte vergeben bei einem Gesamtumsatz in den letzten 3 abgelaufenen
Geschäftsjahren im Mittel von mindestens 1,5 Mio. EUR. Es werden 25 Punkte vergeben bei einem Gesamtumsatz in den letzten 3 abgelaufenen Geschäftsjahren im Mittel von mindestens 3,0 Mio. EUR. Es werden 50 Punkte vergeben bei einem Gesamtumsatz in den letzten 3 abgelaufenen Geschäftsjahren im Mittel von mindestens 6,0 Mio. EUR.
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Es wird die Anzahl der Mitarbeiter bewertet und zwar nach den Kategorien
i) gesamt,
ii) im Bereich Forschung und Produktentwicklung,
iii) im Bereich Beratung und Unterstützung der Kunden vor Ort und
iv) im Bereich Softwarewartung/-service. Als Wertungspunkte werden vergeben 10 Punkte, wenn der Bewerber in den genannten Bereichen jeweils 15, 5, 6 und 5 Mitarbeiter nachweist. Es werden 25 Punkte vergeben, wenn der Bewerber in den genannten Bereichen jeweils 30, 8, 8 und 8 Mitarbeiter nachweist. Es werden 50 Punkte vergeben, wenn der Bewerber in den genannten Bereichen jeweils 60, 15, 15 und 15 Mitarbeiter nachweist. Darüber hinaus werden keine Punkte vergeben, auch wenn der Bewerber weitere Mitarbeiter nachweist.
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Es wird die Anzahl der Unternehmensreferenzen bewertet. Es werden 25 Wertungspunkte vergeben bei einer nachgewiesenen Referenz gemäß Anforderungen. Es werden 100 Wertungspunkte vergeben bei 2 nachgewiesenen Referenzen gemäß Anforderungen. Es werden 200 Wertungspunkte vergeben bei 4 nachgewiesenen Referenzen gemäß Anforderungen.
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Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Dr. Stefan Mager
URL der Teilnahme: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXPNYD0DRC5 🌏
E-Mail: vkrheinland@bezreg-koeln.nrw.de 📧
URL der Dokumente: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXPNYD0DRC5/documents 🌏

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2020-07-31 📅
Datum des Endes: 2025-08-31 📅
Zusätzliche Informationen
1. Durchgeführt wird das Vergabeverfahren als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb unter Heranziehung und Beachtung der Regelungen der VSVgV. Es wird darauf hingewiesen, dass weite Teile der den Bietern im weiteren Verlauf zur Verfügung gestellten Informationen Verschlusssachen darstellen und mindestens der Geheimklassifizierung VS-Nur für den Dienstgebrauch (VS-NfD) unterfallen. Die Bewerber werden ihre Bereitschaft dahingehend erklären müssen, sich den hiermit verbundenen Sicherheitsanforderungen zu unterwerfen. Andernfalls kann keine Teilnahme an dem Vergabeverfahren erfolgen.
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2. Die wesentlichen vertrags- und leistungsbezogenen Unterlagen werden nur an die Unternehmen herausgegeben, die den Teilnahmewettbewerb erfolgreich durchlaufen haben. Die Zurverfügungstellung bedingt die Zustimmung zu einer gesonderten Verpflichtungserklärung.
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3. Der Auftraggeber hat eine Unterlage zum Teilnahmewettbewerb erstellt, welche unter der genannten Online-Plattform abrufbar ist. Diese Unterlage zum Teilnahmewettbewerb enthält Formulare, die der Bewerber zu nutzen verpflichtet ist, um einen vollständigen und wertbaren Teilnahmeantrag einreichen zu können.
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4. Das gesamte Vergabeverfahren erfolgt grundsätzlich in deutscher Sprache. Auch die Projektsprache ist deutsch. Durch den Auftraggeber erfolgen keine Übersetzungen. Soweit durch den Bewerber/Bieter englische Ausführungen gemacht werden, hat dieser eine Übersetzung ins Deutsche im Falle des Abrufs durch den Auftraggeber auf eigene Kosten vorzunehmen. Andere Sprachen dürfen nicht verwendet werden.
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5. Die Vergabestelle wird in dem Vergabeverfahren alle geeigneten, erforderlichen und angemessenen Maßnahmen ergreifen, um einen unverfälschten Wettbewerb sicherzustellen, insbesondere den Grundsatz des Geheimwettbewerbs zu wahren. Die Teilnehmer an diesem Vergabeverfahren werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sie als Bewerber/Bieter des Verfahrens zur Einhaltung des Geheimwettbewerbs sowie im Übrigen zu einem gesetzmäßigen und lauteren Wettbewerb verpflichtet sind und sich daher insbesondere nicht an einer in Bezug auf die Vergabe unzulässigen, wettbewerbsbeschränkende Abrede oder sonstigen Absprache oder Verhaltensweise beteiligen dürfen, die mit dem vergaberechtlichen Wettbewerbsgebot unvereinbar ist, und u.a. dafür Sorge zu tragen haben, dass sie ein Angebot in Unkenntnis der Angebote und Angebotsgrundlagen sowie der Angebotskalkulation der Mitbieter erstellen und einreichen.
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6. Der unter Ziffer II.2.1. angegebene Schätzpreis ist als Platzhalter ausgewiesen. Die monetären Aspekte unterliegen der Geheimhaltung.
7. Ein Bewerber oder eine Bewerbergemeinschaft kann andere Unternehmen als Unterauftragnehmer und/oder Eignungsverleiher einsetzen. Diese sind im Teilnahmeantrag unter Verwendung von Formular XI zu benennen. Im Hinblick auf die Einreichung zusätzlicher Unterlagen sind 3 Fälle zu unterscheiden:
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Fall 1: Für die Benennung eines Unterauftragnehmers ohne Eignungsleihe hat der Bewerber zusätzlich für jeden Unterauftragnehmer einzureichen: die zum Nachweis der persönliche Lage der Wirtschaftsteilnehmer des Unterauftragnehmers unter Abschnitt III.2.1 der EU-weiten Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen allesamt.
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Fall 2: Für die Benennung eines Unternehmens als Unterauftragnehmer mit Eignungsleihe bezogen auf die technische oder berufliche Leistungsfähigkeit hat der Bewerber zusätzlich einzureichen:
i) die unter AbschnittI II.2.3. der EU-weiten Bekanntmachung bezeichneten Unterlagen für diesen Dritten in dem Umfang, in dem sich der Bewerber auf die Kapazitäten des Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit beruft,
ii) die unter Abschnitt III.1.1 der EU-weiten Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen jeweils allesamt auch von diesem benannten Dritten,
iii) eine Verpflichtungserklärung von dem Unterauftragnehmer unter Verwendung von Formular XII.
Fall 3: Für die Benennung eines Unternehmens als Eignungsverleiher bezogen auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit hat der Bewerber zusätzlich einzureichen:
i) Formular VII gemäß Abschnitt III.2.2 der EU-weiten Bekanntmachung,
ii) die unter Abschnitt III.2.1 der EU-weiten Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen jeweils allesamt von dem Eignungsverleiher,
iii) eine Verpflichtungserklärung von dem Unterauftragnehmer unter Verwendung von Formular XIII.
Es wird darauf hingewiesen, dass bezogen auf denselben Unterauftragnehmer Fall 2 und 3 zugleich vorliegen können. Ferner wird darauf hingewiesen, dass ein anderes Unternehmen nicht nur ein selbständiges, von dem Bewerber rechtlich verschiedenes Unternehmen sein kann, sondern hierunter auch ein konzernverbundenes/-angehöriges Unternehmen zu verstehen ist.
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8. Die von Bewerbern erbetenen, personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert (Datenschutzklausel gem. § 12 Abs. 2 Datenschutzgesetz NW). Die Angaben sind Voraussetzung für die Berücksichtigung eines Teilnahmeantrages/Angebotes. Ein entsprechendes Informationsblatt „Information über die Verarbeitung personenbezogener Daten“ ist der Vergabeunterlage beigefügt.
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Bekanntmachungs-ID: CXPNYD0DRC5

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland mit Sitz bei der Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vkrheinland@bezreg-koeln.nrw.de 📧
Telefon: +49 2211473045 📞
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Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB.
Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
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Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2020/S 087-209142 (2020-04-30)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-09-14)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 3 000 000,00 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-09-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-09-18 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 182-440589
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 087-209142
ABl. S-Ausgabe: 182
Zusätzliche Informationen
Die unter II.2.1. und V.4. vorgenommene Eintragung weist den ursprünglich geschätzten Auftragswert aus. Der tatsächliche Auftragswert kann aus den in § 35 Abs. 2 VSVgV genannten Gründen nicht bekannt gemacht werden. Bekanntmachungs-ID: CXPNYD0DHCP

Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 40221 Düsseldorf

Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Die Bewertung wurde nach der erweiterten Richtwertmethode gem. UfAB VI unter Einschluss von Qualitäts-und Preiskriterien vorgenommen. (100)

Auftragsvergabe
Name: QGroup GmbH
Postanschrift: Berner Straße 119
Postort: Frankfurt am Main
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@qgroup.de 📧

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
URL der Dokumente: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXPNYD0DHCP 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Telefon: +49 2211473055 📞
Internetadresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB muss ein Nachprüfungsantrag spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingelegt werden. Nach Ablauf dieser Frist ist der Antrag unzulässig.
Quelle: OJS 2020/S 182-440589 (2020-09-14)