Beschaffung/Einführung eines Betriebshofmanagementsystems für den Bereich Omnibus (BMS)

Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/Materialwirtschaft (FEM)

Beschaffung/Einführung eines Betriebshofmanagementsystems für den Bereich Omnibus (BMS).

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-06-24. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-05-18.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-05-18 Auftragsbekanntmachung
2020-07-02 Ergänzende Angaben
Auftragsbekanntmachung (2020-05-18)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Softwareprogrammierung und -beratung
Referenznummer: FEM2-0154-2020
Kurze Beschreibung:
Beschaffung/Einführung eines Betriebshofmanagementsystems für den Bereich Omnibus (BMS).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Softwareprogrammierung und -beratung 📦
Zusätzlicher CPV-Code: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/Materialwirtschaft (FEM)
Postanschrift: Holzmarktstraße 15-17
Postleitzahl: 10179
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: https://vergabekooperation.berlin 🌏
E-Mail: einkauf.se2@bvg.de 📧
URL der Dokumente: https://vergabekooperation.berlin/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-171e525878c-2d576405d2858f40 🌏
URL der Teilnahme: https://vergabekooperation.berlin/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-171e525878c-2d576405d2858f40 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-05-18 📅
Einreichungsfrist: 2020-06-24 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-05-22 📅
Datum des Beginns: 2020-09-01 📅
Datum des Endes: 2024-08-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 099-238331
ABl. S-Ausgabe: 99
Zusätzliche Informationen
Entfällt

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) sind das größte Nahverkehrsunternehmen in Deutschland. Mit den Verkehrsmitteln UBahn, Straßenbahn, Omnibus und Fähren konnte die BVG im Jahr 2018 über 1 Mrd. Fahrgastfahrten erbringen. Rund 1450 Omnibusse (ca. 25 % Doppeldecker, 30 % Eindecker, 45 % Gelenkfahrzeuge) bedienen 156 Tages- und 63 Nachtlinien. (Stand 31.12.2018)
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Die Erbringung der geplanten und ggf. spontaner Leistung (z. B. freie Fahrzeuge für ungeplante [Schienen-] Ersatzverkehre) erfordert eine detaillierte Planung/Vorbereitung und die Bereitstellung der benötigen Ressourcen. (siehe Kapitel 8)
Die Übersicht aller Ressourcen, die in das iBMS eingebunden sind, durch die Verknüpfung vorhandener als auch ggf. neuer Systeme, sowie die Optimierung und Verschlankung von Betriebsabläufen stellt eine wichtige Grundlage für die Leistungserbringung dar.
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Für die Omnibusbetriebshöfe ist die Einführung eines integrierten Betriebshofmanagementsystems (iBMS) geplant.
Ziel ist die Sicherstellung der Bereitschaft/Einsatzfähigkeit der benötigten Fahrzeuge an Ort und Zeit für den geplanten Einsatz.
Der AG arbeitet mit diversen unterschiedlichen Systemen, die häufig nicht untereinander vernetzt sind.
Dies sind z. B. Personal- und Fahrzeugdisposition, ITCS, Tankdatenerfassung, SAP, Lademanagement für E-Fahrzeuge usw.
Die Betriebshöfe sind rund um die Uhr in Betrieb. Es ist sicherzustellen, dass alle Systeme stets online sind und dies 24/7.Hauptziel der Einführung des iBMS ist es, die Fahrzeugverfügbarkeit und die Transparenz über den Flottenzustand herzustellen und so sicher zu stellen, dass die Fahrzeuge den Betriebshof pünktlich, sauber und mit ausreichenden Betriebsstoffen zur Bewältigung der geplanten Umläufe verlassen.
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Weiterhin ist vorgesehen, die Standzeiten der Fahrzeuge zu reduzieren und die Laufleistung der Elektrobusse durch intelligenten Einsatz deutlich zu erhöhen.
Mit der Einführung des EEB muss vor allem der dispositive Aufwand beim Einsatz der Elektrobusse möglichst klein und somit wirtschaftlich gehalten werden und die Lücke zwischen Einsatzleitung, Leitstelle, Elektrowarte, Infrastruktur und Fahrzeug geschlossen werden. Dabei ist
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— eine optimale Nachladung und Erfassung von Ladezuständen (Lademanagement);
— eine Fahrzeugzuteilung anhand Umlauferfordernisse und Ladezustande des Busses;
— die Stellplatzzuweisung gemäß Ladezustand und Folgeeinsatz (Fahrzeugverortung);
— die Nachladung zu kostengünstigen Zeiten und unter Berücksichtigung einer optimalen Nutzung des Stromnetzes (Lastenmanagement) und
— eine automatische Konditionierung in Abhängigkeit von Wetterbedingungen, welche einen positiven Einfluss auf die Batteriereichweite hat (optimale Temperatur der Batterie) umzusetzen.
Betriebshof Indira-Gandhi-Str. (Bf „I"):
— Fläche ca. 115.000 m
— ca. 330 Omnibusse, davon bis Ende 2020 120 E-Fahrzeuge.
Die oben genannte Liegenschaft verfügt über Gebäudeflächen (Werkstatt, Service, Sozial- und Büroflächen (Randlage als auch mitten auf der Fläche)) sowie einen nicht unerheblichen Teil an Freiflächen.
Die Fahrzeuge stehen in der Regel in Freiabstellung.
Ferner erfolgt die Abstellung gemischt, d. h. Eindecker stehen zwischen Doppeldeckern, Gelenkwagen zwischen 12 m Fahrzeugen usw.
Es kommen alle Arten von Abstellvarianten zum Einsatz (Block-, Schräg- und Fischgrätenabstellung).
Es erfolgt keine permanente Versorgung mit Strom und Luft an den Abstellplätzen.
Planungen-Elektromobilität:
Der Betriebshof „I" ist für den Mischbetrieb von Diesel- und E-Omnibussen ausgerüstet. Bis Ende 2020 werden dort 120 E-EN, 17 E-GN und ca. 200 Dieselfahrzeuge beheimatet sein. Für die E-Fahrzeuge stehen im Endausbau 114 Ladepunkte auf dem Bf zur Verfügung.
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Alle Bf. verfügen über eine Anschlussleistung von 10 MW, die dann über Trafostationen auf die einzelnen Ladesäulen verteilt wird.
Beschreibung der Optionen: Siehe Vergabeunterlagen

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Für die Eignungsprüfung hat der Bieter/Bewerber für sich und ggf. für Nachunternehmer seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit nachzuweisen.
Der Nachweis der Eignung kann entweder:
— durch Eintrag im ULV-Berlin und zusätzlich durch Vorlage des Formblattes „Eigenerklärung zur Eignung" Variante 2;
— durch Eintrag in die Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich und zusätzlich durch Vorlage des Formblattes "Eigenerklärung zur Eignung Variante 3";
— für Bieter/Bewerber die nicht in den vorgenannten Datenbanken eingetragen sind durch Vorlage des Formblattes „Eigenerklärung zur Eignung Variante 1" erfolgen.
Das Formblatt (Eigenerklärungen zur Eignung; Variante 1-3) liegt den Vergabeunterlagen bei.
Auf Verlangen des Auftraggebers sind die Eigenerklärungen durch Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen.
Eigenerklärung:
— zum Korruptionsregister;
— Angaben zur Betriebshaftpflicht-/Berufshaftpflichtversicherung;
— Zur Eintragung in das Berufs-/Handelsregister;
— über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach §123, 124 GWB;
— über die Zahlung von Steuern;
— über die Zahlung der Beiträge an die Krankenkasse und sonstige Sozialversicherungsträger;
— zum Gewerbezentralregister;
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft;
— dass keine schweren Verfehlungen vorliegen (Auszug gem. § 30 Abs. 5 BZRG);
— Handwerks- bzw. Gewerbekarte der zuständigen Handwerkskammer oder Zugehörigkeitsbescheinigung der zuständigen Industrie- und Handelskammer.
Die Erklärungen;
— über Zahlung von Mindestlohn gemäß Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz(GVBl. für Berlin vom 22.07.2010, geändert mit GVBl. für Berlin vom 16.06.2012);
— über die Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen gemäß Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz(GVBl. für Berlin vom 22.07.2010, geändert mit GVBl. für Berlin vom 16.6.2012);
— die Erklärung gemäß Frauenförderverordnung(FFV) § 1 Abs. 2 FFV;
Sind mit dem Angebot einzureichen. Die entsprechenden Erklärungen sind den Vergabeunterlagen beigefügt.
Für Bewerber-/Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung von jedem Mitglied auszufüllen, zu unterschreiben und einzureichen. Dasselbe gilt für mit dem Teilnahmeantrag oder dem Angebot benannte Nachunternehmer. Beabsichtigt der Bewerber/Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens zu verweisen (Eignungsleihe), so muss der Bewerber/Bieter eine auch für den (jeweiligen) Eignungsleihgeber eine zutreffende Eigenerklärung gemäß den Varianten 1 bis 3 für dieses Unternehmen vorlegen sowie seine tatsächliche Zugriffsmöglichkeit auf dieses Unternehmen durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers nachweisen. Für die Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers ist das in den Vergabeunterlagen enthaltene Formular „Verpflichtungserklärung" zu verwenden.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Die Prüfung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der Bewerber/der Bewerbergemeinschaft erfolgt anhand der nachfolgend vorgegebenen Anforderungen. Dazu sind im Rahmen der Einreichung folgende Unterlagen einzureichen:
— Eigenerklärung zur Eignung,Eigenerklärung ILO, Eigenerklärung Frauenförderbogen;
— Formblatt; eine der 3 Varianten ist auszufüllen und zu unterzeichnen Referenzen;
— Siehe Formblatt – Eigenerklärungen zur Eignung;
— Formlatt; auszufüllen und zu unterzeichnen;
— Vertragserfüllungsbürgschaft;
— Verpflichtungserklärung Eignungsleihe;
— Formblatt; auszufüllen und zu unterzeichnen;
— Formblatt Nachunternehmer;
— Formblatt; auszufüllen;
— Vertraulichkeitserklärung;
— Formblatt; unterzeichnen;
— Bewertungsmatrix inklusive Konzepte;
— Auszufüllen;
— Preisblatt;
— Auszufüllen und zu unterzeichnen;
— Angebotsschreiben;
— Die vorgenannten Unterlagen sind den Vergabeunterlagen beigefügt.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Siehe Vergabeunterlagen
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Vergabeunterlagen
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
— Vertrag nebst seinen Anlagen;
— die Leistungsbeschreibung des AG zzgl. der hierzu übergebenen Anlagen;
— das Zuschlagsschreiben des AG und die darin in Bezug genommenen Dokumente, insbesondere das Angebot des AN einschließlich des Preisblattes;
— die Zusätzlichen Vertragsbedingungen der BVG für die Ausführung von Leistungen;
— die VOL/A in der bei Vertragsschluss gültigen Fassung;
— das BGB unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-09-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-06-24 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Zusätzliche Informationen: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://vergabekooperation.berlin/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-171e525878c-2d576405d2858f40 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Es handelt sich bei dem Ausschreibungsverfahren um ein „Offenes Verfahren mit PoC". Für weitere Informationen über Inhalt und Ablauf bitte wir jeden Bieter die Allgemeine Verfahrenshinweise zu sichten.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin- Luther- Str. 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 30-9013-8316 📞
Fax: +49 30-9013-7613 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2020/S 099-238331 (2020-05-18)
Ergänzende Angaben (2020-07-02)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Beschaffung / Einführung eines Betriebshofmanagementsystems für den Bereich Omnibus (BMS).
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/ Materialwirtschaft (FEM)

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-07-02 📅
Einreichungsfrist: 2020-07-22 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-07-07 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 129-317787
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 099-238331
ABl. S-Ausgabe: 129
Zusätzliche Informationen
Die Durchführung des POC's wird in die KW 35 verschoben.
Quelle: OJS 2020/S 129-317787 (2020-07-02)