Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Der Bewerber hat folgende Bedingungen zu erfüllen sowie Angaben in Bezug auf seine wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit zu machen, um am Wettbewerb teilzunehmen. Werden die nachfolgend geforderten Kriterien nicht erfüllt, so kann der Bewerber an dieser Ausschreibung nicht weiter teilnehmen.
1. Angaben über den erzielten Umsatz durch Lieferung elektrischer Energie in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit es Leistungen betrifft, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind. In Arbeitsgemeinschaften erzielte Umsätze sind gesondert mit dem Beteiligungsanteil aufzuführen. Auch bei konzernangehörigen Unternehmen müssen sich die Eignungsnachweise auf das Bewerberunternehmen selbst und nicht lediglich auf konzernzugehörige Mutter-, Tochter -oder Schwesterunternehmen beziehen. Eine Ausnahme besteht nur, wenn entsprechende Erklärungen der Unternehmen vorgelegt werden, durch die sich die betreffenden Unternehmen, auf welche sich der Bewerber bezogen hat, verpflichten, für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen des Bewerbers vollumfänglich einzustehen, und soweit von konzernzugehörigen Unternehmen nachgewiesen wird, dass diese tatsächlich über die Mittel solcher Einrichtungen, die zur Ausführung des Auftrags notwendig sind, verfügen können.
2. Der Bewerber hat mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung eines in der EU ansässigen Kreditinstituts bzw. Kreditversicherers beizubringen, dass diese Ihm im Auftragsfall eine selbstschuldnerische Vertragserfüllungsbürgschaft nach deutschem Recht ausstellen über 350 000 EUR für die Vertragsdauer von 3 Jahren.
Das entsprechende Formular Nr. 10 ist vom Kreditinstitut/Kreditversicherer unterschrieben als Bestätigung den Teilnahmeunterlagen beizufügen.
3. Sollte das Unternehmen erst seit weniger als 3 Jahre bestehen, sind nur Erklärungen für die Jahre abzugeben, die das Unternehmen besteht. Es ist dann aber weiterhin gesondert zu erklären, dass das Unternehmen erst seit einem entsprechenden kürzeren Zeitraum besteht.
4. Vorlage der Bilanzen für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre falls deren Veröffentlichung nach dem Recht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist.
5. Soweit für den Bewerber keine rechtliche Verpflichtung zur Erstellung eines Jahresabschluss bestand und auch freiwillig kein Jahresabschluss erstellt wurde: es ist eine Eigenerklärung vorzulegen, dass in dem fraglichen Zeitraum keine gesetzliche oder gesellschaftsrechtliche Verpflichtung zu Erstellung eines Jahresabschlusses bestand und auch freiwillig kein Jahresabschluss erstellt wurde. In diesem Fall ist die Vorlage von Vermögensübersichten sowie Einnahmen Überschussrechnungen des Bewerbers für die letzten 3 Geschäftsjahre vor Abgabe des Teilnahmeantrages vorzulegen, die folgende Angaben enthalten müssen:
a) als Sicherheit frei verfügbare Mittel und Vermögensgegenstände mit der Angabe von Belastungen und Verfügungsbeschränkungen,
b) Eigenkapital,
c) Gewisse und dem Grunde oder der Höhe nach ungewisse Verbindlichkeiten,
d) Angaben zu laufenden Rechtsstreitigkeiten oder Gewährleistungsfällen, ggf. Negativerklärung,
e) Belastungen des Betriebsvermögens, insbesondere mit Pfandrechten, Grundpfandrechten, Sicherungs- und Vorbehaltseigentum,
f) Ergebnis des Unternehmens,
g) Beschreibung der in der Vermögensübersicht angewandten Ansatz- und Bewertungsgrundsätze.
Soweit sich aus Vermögensübersichten sowie Einnahmen und Überschussrechnungen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Bewerbers für das jeweilige Geschäftsjahr nicht ergibt, sind hierfür erforderliche zusätzliche Angaben zu machen.
Sind der Jahresabschluss oder die Einnahmen-Überschussrechnung und die Vermögensübersicht des Bewerbers über ein Geschäftsjahr noch nicht fertiggestellt, hat der Bewerber dies in einer Eigenerklärung mitzuteilen. In diesem Fall ist die Vorlage der in den Ziffern 3 und 4 genannten Unterlagen entbehrlich. Allerdings hat der Bewerber in einer Eigenerklärung das vorläufige Ergebnis für dieses Geschäftsjahr mitzuteilen.
Bewerber mit Sitz im Ausland haben nach den Maßstäben der für sie geltenden gesellschaftsrechtlichen Vorschriften des Staates, in dem sie ansässig sind, bzw. nach den Maßgaben der für die geltenden gesellschaftsrechtlichen Regelungen und der oben dargestellten Abstufung der Anforderungen, vergleichbare Unterlagen vorzulegen.
Eine Pflicht zur Vorlage mit Sitz im Ausland besteht auch, soweit diese freiwillig erstellt werden.
6. Beruft sich ein Bewerber zum Nachweis seiner finanziellen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten (z. B. eines verbundenen Unternehmens oder eines Nachunternehmers), so ist in diesem Fall die finanzielle Leistungsfähigkeit des Dritten durch Vorlage der oben verlangten Unterlagen und Erklärungen darzulegen. Zudem hat sich der Dritte zu Gunsten des Bewerbers zu verpflichten, für sämtliche finanziellen Verpflichtungen des Bewerbers für diesen Auftrag einzustehen; diese Verpflichtung, die der Dritte nicht einseitig widerrufen können darf, ist mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
7. Der Bewerber/die Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft muss/müssen in den letzten 3 Geschäftsjahren einen gemeinschaftlichen Gesamtumsatz von mindestens 40 Mio. EUR pro Geschäftsjahr erzielt haben. Die vorgenannten Angaben sind mit der Bewerbung vorzulegen und können durch Einzelnachweise oder durch Eigenerklärung erbracht werden.
8. Nachweis einer aktuell gültigen, marktüblichen Industriehaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren Versicherung mit einer Haftpflichtdeckungshöhe von
Mindestens 1 500 000 EUR für Personenschäden und 500 000 EUR für Sach- und Vermögensschäden, bzw. von zusammen 2 000 000 EUR für Personen-, Sach- und Vermögenschäden je Versicherungsjahr. Die Vorlage des Nachweises ist in unbeglaubigter Kopie zulässig. Falls eine Versicherung mit diesen Deckungshöhen derzeit nicht besteht, reicht eine in Textform eingereichte, unwiderrufliche und unbedingte Eigenerklärung des Bewerbers, dass er sich im Auftragsfall verpflichtet eine entsprechende Versicherung auf erstes Anfordern des Auftraggebers abzuschließen, verbunden mit der Erklärung eines Versicherers, dass dieser sich zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung im Auftragsfall mit dem Bewerber verpflichtet. Die Vorlage der Bereitschaftserklärung des Versicherers ist in unbeglaubigter Form zulässig.