Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Beschaffung Feuerwehreinsatzkleidung der Feuerwehren Schwabach und Schwarzenbruck
2020-0035”
Produkte/Dienstleistungen: Ausrüstung für Brandbekämpfung, Rettung und Sicherheit📦
Kurze Beschreibung:
“Beschaffung Feuerwehreinsatzkleidung der Feuerwehren Schwabach und Schwarzenbruck.”
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Schutz- und Sicherheitskleidung📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Schutzmäntel und -umhänge📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Schutzkleidung (Hemden und Hosen)📦
Ort der Leistung: Nürnberger Land🏙️
Ort der Leistung: Schwabach, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Stadt Schwabach und die Gemeinde Schwarzenbruck beabsichtigen, im Rahmen einer interkommunalen Beschaffungsmaßnahme Einsatzschutzkleidung...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Stadt Schwabach und die Gemeinde Schwarzenbruck beabsichtigen, im Rahmen einer interkommunalen Beschaffungsmaßnahme Einsatzschutzkleidung (Feuerwehrschutzjacken sowie Feuerwehrschutzhosen nach DIN EN 469) für die Freiwilligen Feuerwehren Stadt Schwabach und der Freiwilligen Feuerwehr Gemeinde Schwarzenbruck zu beschaffen. Der Lieferumfang soll insgesamt 600 (230x Schwarzenbruck + 370x Schwabach) Feuerwehrschutzjacken und Feuerwehrschutzhosen umfassen.
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Preis
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 3
Zusätzliche Informationen
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung sowie des Nichtvorliegens von...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung sowie des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen hat der Bieter bzw. jedes Mitglied der Bietergemeinschaft folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben und folgende Unterlagen mit dem Angebot vorzulegen:
— Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 42 VgV in Verbindung mit § 123 und 124 GWB (vgl. Formblatt L 124 – Eigenerklärung zur Eignung Seite 1);
— Eigenerklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (vgl. Formblatt L 124 – Eigenerklärung zur Eignung Seite 1);
— Eigenerklärung zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft (vgl. Formblatt L 124 – Eigenerklärung zur Eignung Seite 1);
— Eigenerklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation (vgl. Formblatt L 124 – Eigenerklärung zur Eignung Seite 2);
— Eigenerklärung zur Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes (vgl. Formblatt L 124 – Eigenerklärung zur Eignung Seite 2).
Die o. g. Eigenerklärungen, Nachweise und sonstigen Unterlagen sind – vorzugsweise durch Ausfüllen des in den Vergabeunterlagen enthaltenen VHL Formblattes L 124 – Eigenerklärung zur Eignung –und unter Berücksichtigung der übrigen o. g. Vorgaben – vorzulegen. Sie müssen nicht vorgelegt werden, sofern und soweit der Auftraggeber diese im Rahmen eines entsprechenden Präqualifikationssystems erhalten kann. Beabsichtigt der Bieter gemäß seinem Angebot, sich bei der Erfüllung des Auftrags im Hinblick auf die Eignung anderer Unternehmen zu bedienen (Eignungsleihe), so sind die o. g. Eigenerklärungen, Nachweise und sonstigen Unterlagen auf gesondertes Verlangen auch für diese abzugeben. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
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Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter bzw. jedes Mitglied...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter bzw. jedes Mitglied der Bietergemeinschaft folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben und folgende Unterlagen mit dem Angebot vorzulegen:
— Eigenerklärung über den Nachweis eines bestimmten Mindestjahresumsatzes. (vgl. Formblatt L 124 – Eigenerklärung zur Eignung Seite 2)
Die o. g. Eigenerklärungen, Nachweise und sonstigen Unterlagen sind – vorzugsweise durch Ausfüllen des in den Vergabeunterlagen enthaltenen VHL Formblattes L124 – Eigenerklärung zur Eignung –und unter Berücksichtigung der übrigen o. g. Vorgaben – vorzulegen. Sie müssen nicht vorgelegt werden, sofern und soweit der Auftraggeber diese im Rahmen eines entsprechenden Präqualifikationssystems erhalten kann. Beabsichtigt der Bieter gemäß seinem Angebot, sich bei der Erfüllung des Auftrags im Hinblick auf die Eignung anderer Unternehmen zu bedienen (Eignungsleihe), so sind die o. g. Eigenerklärungen, Nachweise und sonstigen Unterlagen auf gesondertes Verlangen auch für diese abzugeben. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter bzw. jedes Mitglied der...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter bzw. jedes Mitglied der Bietergemeinschaft folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben und folgende Unterlagen mit dem Angebot vorzulegen:
— Eigenerklärung zu in den letzten 3 Jahren mind. 3 ausgeführten Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (vgl. Formblatt L 124 – Eigenerklärung zur Eignung Seite 3);
— Angabe, welche Teile des Auftrags als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt sind (vgl. Formblatt L 124 – Eigenerklärung zur Eignung Seite 8).
Die o. g. Eigenerklärungen, Nachweise und sonstigen Unterlagen sind – vorzugsweise durch Ausfüllen des in den Vergabeunterlagen enthaltenen VHB Formblattes L 124 – Eigenerklärung zur Eignung –und unter Berücksichtigung der übrigen o. g. Vorgaben – vorzulegen. Sie müssen nicht vorgelegt werden, sofern und soweit der Auftraggeber diese im Rahmen eines entsprechenden Präqualifikationssystems erhalten kann. Beabsichtigt der Bieter gemäß seinem Angebot, sich bei der Erfüllung des Auftrags im Hinblick auf die Eignung anderer Unternehmen zu bedienen (Eignungsleihe), so sind die o. g. Eigenerklärungen, Nachweise und sonstigen Unterlagen auf gesondertes Verlangen auch für diese abzugeben. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
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Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-10-27
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-12-15 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-10-27
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Keine Bieter zugelassen, ausschließlich elektronische Angebotsöffnung
“Für dieses Verfahren sind ausschließlich elektronische Angebote über die Vergabeplattform Deutsche eVergabe zugelassen. Aus Gründen der Vergleichbarkeit der...”
Für dieses Verfahren sind ausschließlich elektronische Angebote über die Vergabeplattform Deutsche eVergabe zugelassen. Aus Gründen der Vergleichbarkeit der Angebote wird unabhängig von deren Inhalt bei der Angebotswertung der vom 1.7.2020 bis zum 31.12.2020 geltende Umsatzsteuersatz berücksichtigt. Die Abrechnung erfolgt nach dem bei der Leistungserbringung geltenden Steuerrecht.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Postfach 60 6
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 981531277📞
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de📧
Fax: +49 981531837 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden. Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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Quelle: OJS 2020/S 189-455717 (2020-09-24)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-12-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 💰
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 189-455717
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-12-10 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: TEXPORT Handelsgesellschaft m.b.H.
Postort: Salzburg
Postleitzahl: 5020
Land: Österreich 🇦🇹
Region: Österreich 🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 249-620485 (2020-12-17)