Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) ist die zentrale Fachbehörde des Freistaats Bayern für Lebensmittelsicherheit, Gesundheit, Veterinärwesen und Arbeitsschutz/Produktsicherheit. Der Ministerrat hat zur Bewältigung der Corona-Pandemie eine sofortige Versorgungssicherheit von Medizinprodukten bzw. persönlicher Schutzausrüstung für das medizinische Fachpersonal in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und die Ausstattung von Lehrern zur Aufrechterhaltung des Schulbetriebes für Bayern beschlossen, um den bereits von der Staatsregierung beschlossenen Aufbau eines Bayerischen Pandemiezentrallagers (Grundstock) weiter auszubauen. In diesem Zusammenhang unterstützt das LGL das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (StMGP), vorliegend bei der Beschaffung von zertifizierten FFP2-Masken.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-11-30.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-11-13.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-11-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Schutzausrüstung
Referenznummer: 2020SAR000002
Kurze Beschreibung:
Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) ist die zentrale Fachbehörde des Freistaats Bayern für Lebensmittelsicherheit, Gesundheit, Veterinärwesen und Arbeitsschutz/Produktsicherheit.
Der Ministerrat hat zur Bewältigung der Corona-Pandemie eine sofortige Versorgungssicherheit von Medizinprodukten bzw. persönlicher Schutzausrüstung für das medizinische Fachpersonal in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und die Ausstattung von Lehrern zur Aufrechterhaltung des Schulbetriebes für Bayern beschlossen, um den bereits von der Staatsregierung beschlossenen Aufbau eines Bayerischen Pandemiezentrallagers (Grundstock) weiter auszubauen.
In diesem Zusammenhang unterstützt das LGL das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (StMGP), vorliegend bei der Beschaffung von zertifizierten FFP2-Masken.
Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) ist die zentrale Fachbehörde des Freistaats Bayern für Lebensmittelsicherheit, Gesundheit, Veterinärwesen und Arbeitsschutz/Produktsicherheit.
Der Ministerrat hat zur Bewältigung der Corona-Pandemie eine sofortige Versorgungssicherheit von Medizinprodukten bzw. persönlicher Schutzausrüstung für das medizinische Fachpersonal in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und die Ausstattung von Lehrern zur Aufrechterhaltung des Schulbetriebes für Bayern beschlossen, um den bereits von der Staatsregierung beschlossenen Aufbau eines Bayerischen Pandemiezentrallagers (Grundstock) weiter auszubauen.
In diesem Zusammenhang unterstützt das LGL das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (StMGP), vorliegend bei der Beschaffung von zertifizierten FFP2-Masken.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Schutzausrüstung📦
Zusätzlicher CPV-Code: Schutzausrüstung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: München, Landkreis
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Referenz Daten
Absendedatum: 2020-11-13 📅
Einreichungsfrist: 2020-11-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-11-18 📅
Datum des Beginns: 2020-12-28 📅
Datum des Endes: 2021-01-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 225-552567
ABl. S-Ausgabe: 225
Zusätzliche Informationen
Eine Nachforderung von Unterlagen ist gemäß § 56 Abs. 2 S.2 VGV ausgeschlossen. Sämtliche in den Ausschreibungsunterlagen geforderten Unterlagen und Nachweise, insbesondere Nachweise zur Eignung, müssen bei Angebotsabgabe vorliegen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) ist die zentrale Fachbehörde des Freistaats Bayern für Lebensmittelsicherheit, Gesundheit, Veterinärwesen und Arbeitsschutz/Produktsicherheit.
Der Ministerrat hat zur Bewältigung der Corona-Pandemie eine sofortige Versorgungssicherheit von Medizinprodukten bzw. persönlicher Schutzausrüstung für das medizinische Fachpersonal in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und die Ausstattung von Lehrern zur Aufrechterhaltung des Schulbetriebes für Bayern beschlossen, um den bereits von der Staatsregierung beschlossenen Aufbau eines Bayerischen Pandemiezentrallagers (Grundstock) weiter auszubauen.
Der Ministerrat hat zur Bewältigung der Corona-Pandemie eine sofortige Versorgungssicherheit von Medizinprodukten bzw. persönlicher Schutzausrüstung für das medizinische Fachpersonal in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und die Ausstattung von Lehrern zur Aufrechterhaltung des Schulbetriebes für Bayern beschlossen, um den bereits von der Staatsregierung beschlossenen Aufbau eines Bayerischen Pandemiezentrallagers (Grundstock) weiter auszubauen.
In diesem Zusammenhang unterstützt das LGL das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (StMGP), vorliegend bei der Beschaffung von zertifizierten FFP2-Masken.
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden: 3
Höchstzahl der Lose pro Bieter: 3
Bezeichnung des Loses: 2 Millionen Stück FFP2 Atemschutzmasken
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
FFP2 Atemschutzmaske als Persönliche Schutzausrüstung (PSA) der Kategorie III gemäß PSA-Verordnung (EU) 2016/425
Konformität mit den Kriterien der aktuellen harmonisierten Norm EN 149:2001+A1:2009 „Atemschutzgeräte – Filtrierende Halbmasken zum Schutz gegen Partikeln – Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung“
Verwendbarkeit: nur Einweg
Ohne Ausatemventil
Hautverträgliches Material; geruchsneutral
Gute Trage- und Kombinationsfähigkeit mit Korrektur- und Augenschutzbrillen
Kopfbänderung einstellbar oder selbsteinstellend; Positionshaltung der Atemschutzmaske auch unter Belastung
Hoher Tragekomfort auch bei längerem Tragen gemäß Norm EN 149
Alle Aufschriften, Kennzeichnungen, Begleitdokumente sowie Begleitunterlagen (z. B. Informationen des Herstellers) gemäß den Anforderungen der Verordnung der Verordnung (EU) 2016/425 sowie der EN 149:2001 + A1:2009; die Informationen des Herstellers (vgl. Ziffer 1.4 Anhang II der v. g. Verordnung in deutscher Sprache; Produktbeschreibungen, Zertifikate und Lieferantenangaben sind in elektronischer Form zur Verfügung zu stellen (chargenweiser Abruf auf der Homepage des Bieters)
Alle Aufschriften, Kennzeichnungen, Begleitdokumente sowie Begleitunterlagen (z. B. Informationen des Herstellers) gemäß den Anforderungen der Verordnung der Verordnung (EU) 2016/425 sowie der EN 149:2001 + A1:2009; die Informationen des Herstellers (vgl. Ziffer 1.4 Anhang II der v. g. Verordnung in deutscher Sprache; Produktbeschreibungen, Zertifikate und Lieferantenangaben sind in elektronischer Form zur Verfügung zu stellen (chargenweiser Abruf auf der Homepage des Bieters)
Hygienische Einzelverpackung
Haltbarkeit: mindestens 3 Jahre ab Zuschlag
Standardgröße für Erwachsene
Etwaige zusätzlich anfallende Anforderungen sind dem Auftraggeber anzuzeigen.
Losnummer: 2
3
Bezeichnung des Loses: 1 Million Stück FFP2 Atemschutzmasken
Losnummer: 4
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Angabe von 3 Referenzen, nicht älter als 6 Monate, die die Lieferung der vorliegenden Leistungen zum Inhalt haben; Kein Vorliegen der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 GWB insbes. Straftatbestände, MiLoG, AEntG; Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben und Beiträgen zur Sozialvers.; es liegt keine Insolvenz vor.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Angabe von 3 Referenzen, nicht älter als 6 Monate, die die Lieferung der vorliegenden Leistungen zum Inhalt haben; Kein Vorliegen der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 GWB insbes. Straftatbestände, MiLoG, AEntG; Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben und Beiträgen zur Sozialvers.; es liegt keine Insolvenz vor.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Nachweise gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 11 VgV: Baumusterprüfbescheinigung; das letzte Zertifikat der überwachten Produktprüfung durch eine notifzierte Stelle; EU-Konformitätserklärungen; Transportkarton mit Prüfmustern; Abbildungen von Kartonage und Produkt; Anleitungen und Herstellerinformationen gem. (EU) 2016/425 sowie der EN 149:2001 + A1:2009
Nachweise gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 11 VgV: Baumusterprüfbescheinigung; das letzte Zertifikat der überwachten Produktprüfung durch eine notifzierte Stelle; EU-Konformitätserklärungen; Transportkarton mit Prüfmustern; Abbildungen von Kartonage und Produkt; Anleitungen und Herstellerinformationen gem. (EU) 2016/425 sowie der EN 149:2001 + A1:2009
Vorliegend ist die gem. § 15 Abs. 3 VgV erforderliche hinreichend begründete Dringlichkeit für ein beschleunigtes Verfahren gegeben.
Die derzeitigen Infektionszahlen, nämlich mehr als doppelt so viele Fälle pro Tag als in der Spitze im März 2020, übertreffen bereits jetzt die der urspr. Planung zugrundeliegende Ausbruchsschwere. Zum jetzigen Zeitpunkt ist nicht erkennbar, ob der sehr dynamische Anstieg der zweiten Welle überhaupt abgebremst werden kann.
Die derzeitigen Infektionszahlen, nämlich mehr als doppelt so viele Fälle pro Tag als in der Spitze im März 2020, übertreffen bereits jetzt die der urspr. Planung zugrundeliegende Ausbruchsschwere. Zum jetzigen Zeitpunkt ist nicht erkennbar, ob der sehr dynamische Anstieg der zweiten Welle überhaupt abgebremst werden kann.
Um Schlüsselgruppen auch in den von der pandemischen Entwicklung stark betroffenen Wintermonaten ausreichend Schutz zu gewähren und dabei gleichzeitig ein erneutes flächendeckendes Betretungsverbot von Pflegeheimen und Schulen so lange wie möglich zu vermeiden, ist die kurzfristige Bevorratung mit einer entsprechenden Zahl von FFP2-Masken unerlässlich. Nur mit einer Verkürzung der Angebotsfrist kann erreicht werden, dass die Versorgung mit einer ausreichenden Anzahl von FFP2-Masken noch im Dezember 2020 erfolgen kann.
Um Schlüsselgruppen auch in den von der pandemischen Entwicklung stark betroffenen Wintermonaten ausreichend Schutz zu gewähren und dabei gleichzeitig ein erneutes flächendeckendes Betretungsverbot von Pflegeheimen und Schulen so lange wie möglich zu vermeiden, ist die kurzfristige Bevorratung mit einer entsprechenden Zahl von FFP2-Masken unerlässlich. Nur mit einer Verkürzung der Angebotsfrist kann erreicht werden, dass die Versorgung mit einer ausreichenden Anzahl von FFP2-Masken noch im Dezember 2020 erfolgen kann.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 09:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-01-29 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-11-30 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 09:00
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken – Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Promenade 27
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 981531277📞
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de📧
Fax: +49 981531837 📠 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2020/S 225-552567 (2020-11-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-02-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 3 260 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Eine Nachforderung von Unterlagen ist gemäß § 56 Abs. 2 S. 2 VGV ausgeschlossen. Sämtliche in den Ausschreibungsunterlagen geforderten Unterlagen und Nachweise, insbesondere Nachweise zur Eignung, müssen bei Angebotsabgabe vorliegen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Alle Aufschriften, Kennzeichnungen, Begleitdokumente sowie Begleitunterlagen (z. B. Informationen des Herstellers) gemäß den Anforderungen der Verordnung der Verordnung (EU) 2016/425 sowie der EN 149:2001 + A1:2009; die Informationen des Herstellers (vgl. Ziffer 1.4 Anhang II der v. g. Verordnung in deutscher Sprache; Produktbeschreibungen, Zertifikate und Lieferantenangaben sind in elektronischer Form zur Verfügung zu stellen (chargenweiser Abruf auf der Homepage des Bieters).
Alle Aufschriften, Kennzeichnungen, Begleitdokumente sowie Begleitunterlagen (z. B. Informationen des Herstellers) gemäß den Anforderungen der Verordnung der Verordnung (EU) 2016/425 sowie der EN 149:2001 + A1:2009; die Informationen des Herstellers (vgl. Ziffer 1.4 Anhang II der v. g. Verordnung in deutscher Sprache; Produktbeschreibungen, Zertifikate und Lieferantenangaben sind in elektronischer Form zur Verfügung zu stellen (chargenweiser Abruf auf der Homepage des Bieters).
Etwaige zusätzlich anfallende Anforderungen sind dem Auftraggeber anzuzeigen
Alle Aufschriften, Kennzeichnungen, Begleitdokumente sowie Begleitunterlagen (z. B. Informationen des Herstellers) gemäß den Anforderungen der Verordnung der Verordnung (EU) 2016/425 sowie der EN 149:2001 + A1:2009; die Informationen des Herstellers (vgl. Ziffer 1.4 Anhang II der v.g. Verordnung in deutscher Sprache; Produktbeschreibungen, Zertifikate und Lieferantenangaben sind in elektronischer Form zur Verfügung zu stellen (chargenweiser Abruf auf der Homepage des Bieters).
Alle Aufschriften, Kennzeichnungen, Begleitdokumente sowie Begleitunterlagen (z. B. Informationen des Herstellers) gemäß den Anforderungen der Verordnung der Verordnung (EU) 2016/425 sowie der EN 149:2001 + A1:2009; die Informationen des Herstellers (vgl. Ziffer 1.4 Anhang II der v.g. Verordnung in deutscher Sprache; Produktbeschreibungen, Zertifikate und Lieferantenangaben sind in elektronischer Form zur Verfügung zu stellen (chargenweiser Abruf auf der Homepage des Bieters).
FFP2 Atemschutzmaske als Persönliche Schutzausrüstung (PSA) der Kategorie III gemäß PSA-Verordnung (EU) 2016/425 Konformität mit den Kriterien der aktuellen harmonisierten Norm EN 149:2001+A1:2009 „Atemschutzgeräte – Filtrierende Halbmasken zum Schutz gegen Partikeln – Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung“
FFP2 Atemschutzmaske als Persönliche Schutzausrüstung (PSA) der Kategorie III gemäß PSA-Verordnung (EU) 2016/425 Konformität mit den Kriterien der aktuellen harmonisierten Norm EN 149:2001+A1:2009 „Atemschutzgeräte – Filtrierende Halbmasken zum Schutz gegen Partikeln – Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung“
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-01-26 📅
Name: Kingline GmbH
Postanschrift: Seebachweg 27
Postort: Erlangen
Postleitzahl: 91056
Land: Deutschland 🇩🇪 Erlangen, Kreisfreie Stadt
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 140 000 EUR 💰
Name: Lotus e.K.
Postanschrift: Basler Str. 7a
Postort: Lörrach
Postleitzahl: 79540
Land: Lörrach
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 780 000 EUR 💰
Name: Kunshops GmbH
Postanschrift: Aluminiumstrasse 1
Postort: Töging am Inn
Postleitzahl: 84513
Land: Altötting
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 340 000 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 51
50
48
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken — Vergabekammer Nordbayern
Quelle: OJS 2021/S 025-058961 (2021-02-01)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-02-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 2021/S025-058961
Gesamtwert des Auftrags: 1 340 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
Verfahren Vergabekriterien
Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL)
Kontakt
Internetadresse: http://www.lgl.bayern.de🌏
Fax: +49 91316808-2119 📠
Referenz Daten
Absendedatum: 2021-02-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-02-19 📅
Datum des Beginns: 2021-02-02 📅
Datum des Endes: 2021-03-02 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 035-086271
Verweist auf Bekanntmachung: 2021/S 025-058961
ABl. S-Ausgabe: 35
Objekt Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Beschaffung von FFP2-Masken
Kurze Beschreibung: Beschaffung von FFP2-Masken.
Auftragsvergabe
Gesamtwert des Auftrags: 1 340 000 EUR 💰
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Nationale Registrierungsnummer: 2019/S 198-481334
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung in der Bundesrepublik Deutschland hat einen Empfangs bevollmächtigten in der Bundesrepublik Deutschland zu benennen. Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten nennen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung in der Bundesrepublik Deutschland hat einen Empfangs bevollmächtigten in der Bundesrepublik Deutschland zu benennen. Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten nennen.
Der Antrag ist u. a. dann unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichendes Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Postleitzahl: 91511
Quelle: OJS 2021/S 035-086271 (2021-02-16)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-02-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 140 000 EUR 💰
Auftragsvergabe
Name: Beschaffung von FFP2-Masken
Gesamtwert des Auftrags: 1 140 000 EUR 💰
Quelle: OJS 2021/S 035-086273 (2021-02-16)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-02-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 780 000 EUR 💰