Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
1. Erfüllung der Vergleichbarkeit - Mindestanforderung
Als vergleichbar gilt mindestens ein Referenzprojekt, wenn im Rahmen der Realisierung eines VoIP/UC&C-Systems inkl. der integrierten / angebundenen Mehrwertdienste folgende Punkte erfüllt sind:
1.1 Inbetriebnahme eines VoIP/UC&C-Systems und deren integrierten / angebundenen Mehrwertdienste innerhalb der letzten 3 Jahre (M);
1.2. Anbindung von min. 10 Standorten über Gateway-Technologie und über Provider- (WAN-)Anbindungen an das zentrale VoIP/UC&C-System sowie eigenen dezentralen PSTN-Anschlüssen (SIP oder klassisch) an den Gateways (M);
1.3 Anbindung von mindestens 3 000 IP-Telefonen (IP-Endgeräte oder Softphone) sowie mindestens 200 IP-Teilnehmern innerhalb einer virtualisierten Desktop Infrastruktur (VDI) und mindestens 200 analogen Anschlüssen über alle 10 Standorte (M);
1.4 Zentrale Contact Center-Lösung mit mindestens 50 Agenten und 5 Supervisoren (M);
1.5 Zentrale Unified-Communication-Lösung mit mindestens 1 000 Usern und der Anwendung von Instant Messaging und Präsenz (IM/ Pr), Audio-/ Video-/ Web-Konferenzen (gemeinsame Dokumentensharing und -bearbeitung) sowie das Einbinden von mobilen Geräten über Mobility-Funktionen (M);
1.6 Anbindung oder Integration in das VoIP/UC&C-System von mindestens einer Kundenapplikation (M);
1.7 Verfügbarkeit eines deutschsprachigen Service-Desks (M).
Bieter, die alle Punkte der Mindestanforderung erfüllen, gelten als geeignet.
2. Erfüllung der Vergleichbarkeit - Bewertungsanforderung
Darstellung von mindestens zwei weiteren abgeschlossenen Referenzprojekten als VoIP/UC&C-Systeme und deren integrierten / angebundenen Mehrwertdiensten, welche nicht mit dem unter 4.1 dargestellten Referenzprojekt der Mindestanforderung identisch sein dürfen. Pro Referenzprojekt sind maximal 70 Punkte erreichbar. Die jeweilige Referenz wird mit der Höchstpunktzahl von 70 Punkten bewertet, wenn die nachfolgenden Kriterien (a) bis (n) vollständig und kumulativ innerhalb des dargestellten Referenzprojektes realisiert worden sind. Sofern die nachfolgenden Kriterien nur teilweise erfüllt sind, errechnet sich die Punktzahl aus der Summe der vergebenen Einzelpunkte. Die erreichte Gesamtpunktzahl errechnet sich aus der Gesamtsumme, der in jeweiligen Einzelreferenz geteilt durch die Anzahl der eingereichten Referenzen.
Als Vorlage für das Befüllen mit den Angaben durch den AN, stellt der AG hierzu die Anlage „Vorlage_Referenz_Abfrage“ zur Verfügung.
Maximal kann der Bewerber eine Gesamtpunktzahl von 70 Punkten erreichen.
Beispiel:
Gesamtsumme Referenz 1: 68 Punkte,
Gesamtsumme Referenz 2: 70 Punkte,
Gesamtpunktzahl = (Gesamtsumme Ref. 1 + Gesamtsumme Ref. 2) / Anzahl der Referenzprojekte: Gesamtpunktzahl = (68 + 70)/ 2 = 69.