Beschaffung, Lieferung und Inbetriebnahme einer Backuplösung für das Rechenzentrum des ZenIT

Zentraler IT-Dienstleister der Justiz des Landes Brandenburg

Es soll ein komplettes Backup-System inklusive Hard- und Software sowie Dienstleistung (Implementierung, Funktionstests, Einrichtung erster Backupjobs) und Schulungen für die Administratoren bis hin zur betriebsbereiten Übergabe zwecks Erstausstattung des Rechenzentrums des Zentralen IT-Dienstleisters der Justiz des Landes Brandenburg mit Standort in Berlin bei e-shelter/NTT beschafft werden.
Das Rechenzentrum ist zur Erreichung einer hohen Verfügbarkeit redundant ausgelegt, indem fast alle Komponenten in 2 voneinander durch eine Brandmauer getrennten Rechenzentrumsräume doppelt vorhanden sind. Das trifft grundsätzlich auch auf das Backup-System zu. Die Sicherungen, die auf Disks abgelegt werden, sind auf beiden Seiten vorhanden (Kopie 1+2). Die Sicherungen finden beidseitig aktiv statt, das sich ergebende Delta wird durch eine gegenseitige Replikation ausgeglichen. Darüber hinaus gibt es das Sicherheitserfordernis eines Medienbruches, welches durch den Betrieb einer Bandbibliothek erreicht werden soll (Kopie 3). Hier wird die Redundanz im RZ nicht für notwendig gehalten wegen der geringen Wahrscheinlichkeit des gleichzeitigen Auftretens des Ausfalls der Rechenzentrumshälfte mit der Tape-Library und einer gefährlichen Kompromittierung durch eine Infektion.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-08-25. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-07-24.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-07-24 Auftragsbekanntmachung
2020-08-20 Ergänzende Angaben
2020-11-24 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-07-24)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Computer-Backup-Dienste
Referenznummer: 2020-07-24-Zenit
Kurze Beschreibung:
Es soll ein komplettes Backup-System inklusive Hard- und Software sowie Dienstleistung (Implementierung, Funktionstests, Einrichtung erster Backupjobs) und Schulungen für die Administratoren bis hin zur betriebsbereiten Übergabe zwecks Erstausstattung des Rechenzentrums des Zentralen IT-Dienstleisters der Justiz des Landes Brandenburg mit Standort in Berlin bei e-shelter/NTT beschafft werden. Das Rechenzentrum ist zur Erreichung einer hohen Verfügbarkeit redundant ausgelegt, indem fast alle Komponenten in 2 voneinander durch eine Brandmauer getrennten Rechenzentrumsräume doppelt vorhanden sind. Das trifft grundsätzlich auch auf das Backup-System zu. Die Sicherungen, die auf Disks abgelegt werden, sind auf beiden Seiten vorhanden (Kopie 1+2). Die Sicherungen finden beidseitig aktiv statt, das sich ergebende Delta wird durch eine gegenseitige Replikation ausgeglichen. Darüber hinaus gibt es das Sicherheitserfordernis eines Medienbruches, welches durch den Betrieb einer Bandbibliothek erreicht werden soll (Kopie 3). Hier wird die Redundanz im RZ nicht für notwendig gehalten wegen der geringen Wahrscheinlichkeit des gleichzeitigen Auftretens des Ausfalls der Rechenzentrumshälfte mit der Tape-Library und einer gefährlichen Kompromittierung durch eine Infektion.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Computer-Backup-Dienste 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Potsdam, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Zentraler IT-Dienstleister der Justiz des Landes Brandenburg
Postanschrift: Henning-von-Tresckow-Str. 9-13
Postleitzahl: 14467
Postort: Potsdam
Kontakt
Internetadresse: https://zenit.brandenburg.de 🌏
E-Mail: poststelle@zenit.justiz.brandenburg.de 📧
Telefon: +49 331 / 2015-3195 📞
URL der Dokumente: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YK8DWTB/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YK8DWTB 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-07-24 📅
Einreichungsfrist: 2020-08-25 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-07-28 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 144-354766
ABl. S-Ausgabe: 144
Zusätzliche Informationen
Ausführungsfrist: Die Anlieferung der zu beschaffenden Technik soll nach Möglichkeit als Komplettlieferung bis Anfang Dezember 2020 erfolgen. Der Termin (Datum, Uhrzeit) der Lieferung muss 4 Werktage vorher gegenüber dem ZenIT avisiert werden. Darüber hinaus werden noch die Angaben zur Spedition und Name des Fahrers benötigt. Diese Informationen sind für eine Anmeldung am Rechenzentrum vonnöten.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Es soll ein komplettes Backup-System inklusive Hard- und Software sowie Dienstleistung (Implementierung, Funktionstests, Einrichtung erster Backupjobs) und Schulungen für die Administratoren bis hin zur betriebsbereiten Übergabe zwecks Erstausstattung des Rechenzentrums des Zentralen IT-Dienstleisters der Justiz des Landes Brandenburg mit Standort in Berlin bei e-shelter/NTT beschafft werden.
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Das Rechenzentrum ist zur Erreichung einer hohen Verfügbarkeit redundant ausgelegt, indem fast alle Komponenten in 2 voneinander durch eine Brandmauer getrennten Rechenzentrumsräume doppelt vorhanden sind. Das trifft grundsätzlich auch auf das Backup-System zu. Die Sicherungen, die auf Disks abgelegt werden, sind auf beiden Seiten vorhanden (Kopie 1+2). Die Sicherungen finden beidseitig aktiv statt, das sich ergebende Delta wird durch eine gegenseitige Replikation ausgeglichen. Darüber hinaus gibt es das Sicherheitserfordernis eines Medienbruches, welches durch den Betrieb einer Bandbibliothek erreicht werden soll (Kopie 3). Hier wird die Redundanz im RZ nicht für notwendig gehalten wegen der geringen Wahrscheinlichkeit des gleichzeitigen Auftretens des Ausfalls der Rechenzentrumshälfte mit der Tape-Library und einer gefährlichen Kompromittierung durch eine Infektion.
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Hardware
Im Beschaffungsumfang soll die gesamte Hardware für die Basisausstattung enthalten sein. Es handelt sich dabei um diverse Backupserver („Daten-Medien-Proxy“), Disk Volumes, ggf. Appliances, eine Bandbibliothek (optional zwei), einen Desaster Recovery-Server (DR-Zentralinstanz), eine Außenstellenkonfiguration mit Daten-Medien-Proxy und Diskspeicher sowie eine redundante Hochsicherheitslösung (optional) mit Daten-Medien-Proxies, Desaster Recovery-Server und Diskspeichern. Für die Sever-Technik soll es eine Vorfestlegung auf die Marke DELL geben.
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Software-Lizenzen
Entscheidend wichtig ist die Auswahl eines für die diversen Backupaufgaben geeigneten Software-Produkts, das eine zentrale Administration und Bedienung aller Komponenten erlaubt. Die Software muss auf die Hardware abgestimmt sein und die im Anforderungskatalog verlangten (Muss- oder Soll-) Kriterien erfüllen. Auch die im optionalen Hochsicherheitsbereich verwendete Software soll dasselbe Produkt sein, um eine einheitliche Bedienung zu ermöglichen. Der Recherche nach sind die Lizenzmodelle möglicher Anbieter durchaus verschieden. Hier würden bei Lizenzierung nach dem jeweiligen Modell möglicherweise die günstigsten Preise angeboten werden. Um jedoch bei den Angeboten eine Vergleichbarkeit und Wirtschaftlichkeit zu erzielen, soll unter Zugrundelegung unserer IT-Umgebung eine Lizenzierung nach 2 Modellen ermöglicht werden.
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Das erste Modell soll auf dem zu sichernden Speichervolumen beruhen. Es soll initial von 50 TB Frontendkapazität (FET) ausgegangen werden. Der Ansatz ist hier, durch eine an die vermutete Bedarfsentwicklung angepasste und zunächst reduzierte Lizenzierung die Wirtschaftlichkeit zu erhöhen.
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Das zweite Modell bezieht sich auf die vorhandenen relevanten CPU-Sockel der Server. Es werden die unterschiedlichen Servertypen mit ihren jeweils enthaltenen Sockel-CPUs angeben. Man kommt so auf 75 Sockel (optional plus 12 Sockel für die Hochsicherheitsumgebung). Bei diesem Modell sind sofort alle beteiligten CPUs zu berücksichtigen.
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Mit einem notwendig werdenden Aufwuchs an zu sicherndem Volumen bzw. Zahl der CPU-Sockel muss in der Folgezeit gerechnet werden, s.a. nächster Absatz. Möglicherweise notwendige Betriebssystemlizenzen für Windows sind nicht Gegenstand der Beschaffung, da sie durch den Rahmenvertrag des Landes Brandenburg mit Microsoft abgedeckt sind.
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Gestaffelter Nachkauf von Lizenzen
Über die Gewährleistungs- und Servicezeit von 5 Jahren wird eine Aufstockung des Lizenzbestandes wegen wachsenden Datenvolumens bzw. wachsender Zahl physischer Server notwendig werden. Wie viel das letztendlich sein wird, kann nur geschätzt werden. Es muss zumindest von 100 TB FET in den nächsten 5 Jahren ausgegangen werden, entsprechend der Kapazität des Storagesystems. Also wären insgesamt mindestens Lizenzen für 50 TB FET gestaffelt nachzukaufen und in den Haushalten der kommenden Jahre einzuplanen. Die Staffelung soll in 10 TB-Schritten mit 3 Jahren Servicezeit (durchschnittlich) erfolgen und entsprechend angeboten werden. Für die CPU-Sockel soll die Staffelung bei 10 Sockeln liegen. Hier ist jeder neu hinzu kommende Server, ob im RZ oder den Außenstellen, zu berücksichtigen.
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Dauer: 60 Monate
Beschreibung der Optionen:
Außenstandort exemplarisch
In den Außenstandorten werden noch längerfristig lokale IT-Systeme mit zu sichernden Daten betrieben werden. Dazu gehört dann auch ein lokales, zentral zu steuerndes Backup-System – auch hier ein Backup-Server mit Diskspeicher, ggf. eine Appliance. Es soll für den exemplarischen Betrieb zunächst ein System für einen noch zu bestimmenden Standort, ggf. zunächst im RZ, beschafft werden.
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Hochsicherheitsumgebung
Es wird eine Hochsicherheitsumgebung beruhend auf dem ESAE- und dem Tier-Modell für das AD von Microsoft geben, bei der es keinen Zugriff vom Level Tier 0 aus dem Produktiven Forrest in den Administrativen Forrest geben wird. Dies wird nicht nur administrativ unterbunden, sondern auch die Physik des AD-Forrest – Server, Storage, Netzwerk – ist komplett separat. Das trifft auch für das Backup System zu, sodass für die Sicherung des AD eine eigene Lösung implementiert werden muss. Das Backup mit einer Kapazität von 4 TB FET und 8 TB Backend Kapazität (BET), bzw. 12 CPU-Sockeln, wird im Admin Forrest angesiedelt und soll den Tier 0-Level des Produktiven Forrest mitsichern. Als Minimalausstattung wird hier ein Backup-Server mit Diskspeicher – separat oder als Appliance – geplant. Die Position soll optional angeboten werden.
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Dritter Standort
Für die Zukunft ist die Einrichtung eines geo-redundanten Serverraums mit einer Rumpffunktionalität aller wichtigen Komponenten vorgesehen, durch den der mögliche Ausfall des gesamten Rechenzentrum – Desaster-Fall – abgefangen werden soll. Das trifft auch für das Backup-System zu, um die Daten ebenfalls redundant zu sichern. Hier sollte wieder eine Disk-Sicherung und eine Tape-Sicherung eingerichtet werden. Da bei einem Katastrophenfall nicht unbedingt mit einer schnellen Wiederinbetriebnahme des Rechenzentrums gerechnet werden kann, ist der Aspekt des Medienbruches auch am dritten Standort von Bedeutung. Hier soll optional angeboten werden, da noch unklar ist, wann der dritte Standort bereitgestellt werden kann, möglicherweise jedoch eine Interimslösung angestrebt wird. Da es wichtig ist, die DR-Zentralinstanz, s. o., gleich von Beginn mit zu betreiben, wird diese initial mit beschafft, ggf. aber später in den Dritten Standort verlagert.
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Zusätzliche Informationen:
Ausführungsfrist:
Die Anlieferung der zu beschaffenden Technik soll nach Möglichkeit als Komplettlieferung bis Anfang Dezember 2020 erfolgen. Der Termin (Datum, Uhrzeit) der Lieferung muss 4 Werktage vorher gegenüber dem ZenIT avisiert werden. Darüber hinaus werden noch die Angaben zur Spedition und Name des Fahrers benötigt. Diese Informationen sind für eine Anmeldung am Rechenzentrum vonnöten.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Zentraler IT-Dienstleister der Justiz des Landes Brandenburg Henning-von-Tresckow-Str. 9-13, 14467 Potsdam
Der oben genannte Erfüllungsort bezieht sich auf die Lieferung der Lizenzen.
Die Lieferung der Technik soll an die folgende Adresse erfolgen:, e-shelter/NTT
Nonnendammallee 15
13599 Berlin

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Sofern vorhanden oder zur Eintragung verpflichtet:
Aktueller Nachweis zur Eintragung in das einschlägige Berufs- oder Handelsregister des Niederlassungsstaats des Bieters/des Mitglieds der Bietergemeinschaft (nicht älter als 12 Monate vom Tag der Angebotsfrist gerechnet). Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben den Nachweis der Eintragung in ein vergleichbares Register von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen;
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2. Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt.
a) Hinweis Bietergemeinschaften:
Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft sind die zuvor genannte Unterlagen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Zusätzlich ist die Erklärung einer Bietergemeinschaft einzureichen.
b) Hinweis Eignungsleihe:
Im Fall der Eignungsleihe ist die „Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt“ für jedes Drittunternehmen zu erbringen. Zusätzlich sind folgende Unterlagen für jedes Drittunternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, mit dem Angebot einzureichen:
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— Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Nachunternehmer;
— Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Nachunternehmers gegenüber dem Bieter.
c) Hinweis Nachunternehmer:
Im Fall des Einsatzes von Nachunternehmern ist die „Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt“ für jeden Nachunternehmer, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, einzureichen. Zusätzlich sind folgende Unterlagen je Nachunternehmer einzureichen:
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— Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Nachunternehmers gegenüber dem Bieter (Ist spätestens vor Zuschlagserteilung einzureichen!).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung, einschl. Nachweis* einer aktuell bestehenden und gültigen Betriebshaftpflichtversicherung durch Bestätigung des Versicherers mit angemessenen Deckungssummen. Ersatzweise kann der Bieter erklären, dass er unverzüglich nach Zuschlagserteilung eine Betriebshaftpflichtversicherung in angemessener Höhe und in der geforderten Ausgestaltung abschließt und der Auftraggeberin durch Vorlage eines geeigneten Dokumentes nachweisen wird.
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a) Hinweis: die mit * gekennzeichnete Bescheinigung kann bereits mit Abgabe des Angebotes eingereicht werden, ist jedoch spätestens auf Aufforderung vorzulegen,
b) Hinweis Bietergemeinschaften:
Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft sind die zuvor genannten Unterlagen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen.
2. Erklärung über den Gesamtumsatz einschließlich des Umsatzes in dem Tätigkeitsbereich des Auf-trags
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Es sind mindestens 3 Referenzen, deren Auftragsgegenstand innerhalb der letzten 3 Jahre, nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar ist, anzugeben.
Es ist anzugeben:
— Name und Standort des öffentlichen und/oder privaten Auftraggebers;
— Name des Ansprechpartners;
— Telefonnummer;
— ggf. E-Mail-Adresse;
— kurze Aufführung der ausgeführten Leistungen.
Die Leistungen müssen bis zum Ende der Angebotsfrist erbracht worden sein. Referenzen deren Leistungszeitraum (nicht Vertragslaufzeit) über diese Frist hinausgeht, erfüllen nicht die Anforderungen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
1. Erklärung des Bieters/Auftragnehmers über die Einhaltung der Mindestbedingungen des Brandenburgischen Vergabegesetzes.
a) Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist die Erklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft unterschrieben mit dem Angebot einzureichen.
2. Vereinbarung zwischen Auftragnehmer und Nachunternehmer über die Einhaltung der Mindestbedingungen des Brandenburgischen Vergabegesetzes.
a) Im Fall des Einsatzes von Nachunternehmern ist die Erklärung für jedes Unternehmen, auf dessen Kapazitäten sich der Bieter beruft, unterschrieben mit dem Angebot oder spätestens auf Nachforderung der Auftraggeberin einzureichen:
b) Im Fall der Eignungsleihe ist die Erklärung für jedes Drittunternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, unterschrieben mit dem Angebot einzureichen.
3. Wertende Teststellung (Use cases)
Im Rahmen der Ausschreibung erfolgt nach Eingang der Angebote eine wertende Teststellung. Die Teststellung soll nach einer ersten Bewertung anhand der übrigen Zuschlagskriterien erfolgen. Für die wertende Teststellung werden anschließend die 3 erstplatzierten Bieter eingeladen. Hiervon kann durch den Auftraggeber abgesehen werden, sofern sich nach der ersten Bewertungsstufe abzeichnet, dass ein Angebot aufgrund der bisher erreichten Bewertung nicht mehr auf dem ersten Platz kann.
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Die Teststellung wird beim ZenIT in Potsdam abgehalten. Jeder Anbieter soll inklusive der lokalen Vorbereitung einen Tag Zeit bekommen (also z. B. vormittags vorbereiten, nachmittags Use Cases präsentieren). Geplant ist die Durchführung der Teststellungen in der 41./42. KW.
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Die Teilnahme an der Teststellung ist Bedingung für die Erteilung des späteren Auftrags.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-12-04 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-08-25 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YK8DWTB/documents 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
LeitwegID: 12-149308770341312-96
Bekanntmachungs-ID: CXP9YK8DWTB

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
„(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
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(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist...“
§ 135 GWB Unwirksamkeit.
„(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1. gegen § 134 verstoßen hat...“
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.
„(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
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(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...“.
Quelle: OJS 2020/S 144-354766 (2020-07-24)
Ergänzende Angaben (2020-08-20)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-08-20 📅
Einreichungsfrist: 2020-09-08 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-08-25 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 164-399274
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 144-354766
ABl. S-Ausgabe: 164
Quelle: OJS 2020/S 164-399274 (2020-08-20)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-11-24)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 2020-07-24-Zenit, 5470-E-I-049/20
Gesamtwert des Auftrags: 593 948 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Postanschrift: Steinstraße 104-106, Haus 3
Postleitzahl: 14480
Kontakt
Telefon: +49 331/20094-151 📞

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-11-24 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-11-27 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 232-572542
ABl. S-Ausgabe: 232
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP9YK8R614

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Im Beschaffungsumfang soll die gesamte Hardware für die Basisausstattung enthalten sein. Es handelt sich dabei um diverse Backupserver ("Daten-Medien-Proxy"), Disk Volumes, ggf. Appliances, eine Bandbibliothek (optional zwei), einen Desaster Recovery-Server (DR-Zentralinstanz), eine Außenstellenkonfiguration mit Daten-Medien-Proxy und Diskspeicher sowie eine redundante Hochsicherheitslösung (optional) mit Daten-Medien-Proxies, Desaster Recovery-Server und Diskspeichern. Für die Sever-Technik soll es eine Vorfestlegung auf die Marke DELL geben.
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Beschreibung der Optionen:
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Zentraler IT-Dienstleister der Justiz des Landes Brandenburg Steinstraße 104-106, Haus 3, 14480 Potsdam
Die Lieferung der Technik soll an die folgende Adresse erfolgen:, e-shelter/NTT Nonnendammallee 15 13599 Berlin

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-11-05 📅
Name: E-COMPANY Consultants IT-Beratung AG
Postort: Berlin
Land: Deutschland 🇩🇪
Berlin 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 593 948 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Quelle: OJS 2020/S 232-572542 (2020-11-24)