Beschaffung von IT- und Medienausstattung für die landkreiseigenen Schulen, inklusive der für den störungsfreien Betrieb notwendigen Dienstleistungen/Garantien und Services.
Die Vergabe erfolgt in einzelnen Losen gemäß der Leistungsbeschreibungen:
— Los 1: IT-Ausstattung;
— Los 2: Medientechnik.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-11-25.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-10-21.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Beschaffung Schul-IT und Medientechnik
46 2019 IT
Produkte/Dienstleistungen: Computeranlagen und Zubehör📦
Kurze Beschreibung:
“Beschaffung von IT- und Medienausstattung für die landkreiseigenen Schulen, inklusive der für den störungsfreien Betrieb notwendigen...”
Kurze Beschreibung
Beschaffung von IT- und Medienausstattung für die landkreiseigenen Schulen, inklusive der für den störungsfreien Betrieb notwendigen Dienstleistungen/Garantien und Services.
Die Vergabe erfolgt in einzelnen Losen gemäß der Leistungsbeschreibungen:
— Los 1: IT-Ausstattung;
— Los 2: Medientechnik.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 225 000 💰
Informationen über Lose
Angebote können für alle Lose eingereicht werden
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Beschaffung Schul-IT und Medientechnik
Titel
Los-Identifikationsnummer: Los 1 und Los 2
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Computeranlagen und Zubehör📦
Ort der Leistung: Hof, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Münchberg
Beschreibung der Beschaffung:
“Beschaffung von IT- und Medienausstattung für die landkreiseigenen Schulen, inklusive der für den störungsfreien Betrieb notwendigen...”
Beschreibung der Beschaffung
Beschaffung von IT- und Medienausstattung für die landkreiseigenen Schulen, inklusive der für den störungsfreien Betrieb notwendigen Dienstleistungen/Garantien und Services.
Die Vergabe erfolgt in einzelnen Losen gemäß der Leistungsbeschreibungen:
— Los 1: IT-Ausstattung;
— Los 2: Medientechnik.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 225 000 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2020-12-15 📅
Datum des Endes: 2021-03-15 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-11-25
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-12-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-11-25
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): 95032 Hof
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Walter Popp und Reinhold Singer vom LRA Hof, sowie ggf. deren Stellvertreter.
Es findet eine elektronische Submission über die Vergabeplattform aumass statt.”
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Promenade 27, 91511 Ansbach
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 981531277📞
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de📧
Fax: +49 981531837 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ҥ 160 Einleitung vor der Vergabekammer:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 Einleitung vor der Vergabekammer:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftragnehmer nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2020/S 208-507013 (2020-10-21)