Beschaffung Schul-IT und Medientechnik
Beschaffung Schul-IT
Beschaffung von IT- und Medienausstattung für die landkreiseigenen Schulen, inklusive der für den störungsfreien Betrieb notwendigen Dienstleistungen/Garantien und Services.
Die Vergabe erfolgt in einzelnen Losen gemäß der Leistungsbeschreibungen:
— Los 1: IT-Ausstattung;
— Los 2: Medientechnik.
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-11-25. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-10-21.
Wer? Wie?- • Maschinen, Material und Zubehör für Büro und Computer, außer Möbeln und Softwarepaketen › Computeranlagen und Zubehör
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2020-10-21 | Auftragsbekanntmachung |
Auftragsbekanntmachung (2020-10-21)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Computeranlagen und Zubehör
Referenznummer: 46 2019 IT
Kurze Beschreibung:
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Computeranlagen und Zubehör 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Computeranlagen und Zubehör 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Hof, Kreisfreie Stadt 🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Beschaffung Schul-IT
Postanschrift: Landkreis Hof, Schaumbergstraße 14
Postleitzahl: 95032
Postort: Hof
Kontakt
Internetadresse: https://www.landkreis-hof.de 🌏
E-Mail: reinhold.singer@landkreis-hof.de 📧
Telefon: +49 928157332 📞
Fax: +49 928157429 📠
URL der Dokumente: https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av12b978-eu 🌏
URL der Teilnahme: https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av12b978-eu 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-10-21 📅
Einreichungsfrist: 2020-11-25 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-10-26 📅
Datum des Beginns: 2020-12-15 📅
Datum des Endes: 2021-03-15 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 208-507013
ABl. S-Ausgabe: 208
Zusätzliche Informationen
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Geschätzter Gesamtwert: 225 000 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: Beschaffung Schul-IT und Medientechnik
Losnummer: Los 1 und Los 2
Geschätzter Wert ohne MwSt: 225 000 EUR 💰
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Münchberg
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-12-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-11-25 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ort des Eröffnungstermins: 95032 Hof
Zusätzliche Informationen:
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Reinhold Singer
Dokumente URL: https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av12b978-eu 🌏
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Promenade 27, 91511 Ansbach
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 981531277 📞
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de 📧
Fax: +49 981531837 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Quelle: OJS 2020/S 208-507013 (2020-10-21)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Computeranlagen und Zubehör
Referenznummer: 46 2019 IT
Kurze Beschreibung:
Beschaffung von IT- und Medienausstattung für die landkreiseigenen Schulen, inklusive der für den störungsfreien Betrieb notwendigen Dienstleistungen/Garantien und Services.
Die Vergabe erfolgt in einzelnen Losen gemäß der Leistungsbeschreibungen:
— Los 1: IT-Ausstattung;
— Los 2: Medientechnik.
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Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Computeranlagen und Zubehör 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Computeranlagen und Zubehör 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Hof, Kreisfreie Stadt 🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Beschaffung Schul-IT
Postanschrift: Landkreis Hof, Schaumbergstraße 14
Postleitzahl: 95032
Postort: Hof
Kontakt
Internetadresse: https://www.landkreis-hof.de 🌏
E-Mail: reinhold.singer@landkreis-hof.de 📧
Telefon: +49 928157332 📞
Fax: +49 928157429 📠
URL der Dokumente: https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av12b978-eu 🌏
URL der Teilnahme: https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av12b978-eu 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-10-21 📅
Einreichungsfrist: 2020-11-25 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-10-26 📅
Datum des Beginns: 2020-12-15 📅
Datum des Endes: 2021-03-15 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 208-507013
ABl. S-Ausgabe: 208
Zusätzliche Informationen
Walter Popp und Reinhold Singer vom LRA Hof, sowie ggf. deren Stellvertreter.
Es findet eine elektronische Submission über die Vergabeplattform aumass statt.
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Beschaffung von IT- und Medienausstattung für die landkreiseigenen Schulen, inklusive der für den störungsfreien Betrieb notwendigen Dienstleistungen/Garantien und Services.
Die Vergabe erfolgt in einzelnen Losen gemäß der Leistungsbeschreibungen:
— Los 1: IT-Ausstattung;
— Los 2: Medientechnik.
Bezeichnung des Loses: Beschaffung Schul-IT und Medientechnik
Losnummer: Los 1 und Los 2
Geschätzter Wert ohne MwSt: 225 000 EUR 💰
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Münchberg
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-12-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-11-25 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ort des Eröffnungstermins: 95032 Hof
Zusätzliche Informationen:
Walter Popp und Reinhold Singer vom LRA Hof, sowie ggf. deren Stellvertreter.
Es findet eine elektronische Submission über die Vergabeplattform aumass statt.
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Reinhold Singer
Dokumente URL: https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av12b978-eu 🌏
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Promenade 27, 91511 Ansbach
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 981531277 📞
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de 📧
Fax: +49 981531837 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 Einleitung vor der Vergabekammer:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftragnehmer nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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