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Für das Vergabeverfahren gelten die Vorgaben der Bewerbungsbedingungen, die zusammen mit den Vergabeunterlagen unter der in I.3) angegebenen Internetadresse abgerufen werden können.
Gemäß § 123 und § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sind vom Auftraggeber zwingende und fakultative Ausschlussgründe zu prüfen. Vor diesem Hintergrund werden folgende Erklärungen verlangt:
K 2.1: Keine zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB [Ausschlusskriterium]
K 2.2: Keine fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB [Ausschlusskriterium]
K 2.3: Kein Verstoß gemäß § 21 Abs. 1 AEntG [Ausschlusskriterium]
K 2.4: Keine zwingenden Ausschlussgründe nach § 98c Abs. 1 AufenthG [Ausschlusskriterium]
K 2.5: Kein Verstoß nach § 21 Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG)
K 2.6: Keine zwingenden Ausschlussgründe nach § 19 Abs. 1 MiLoG [Ausschlusskriterium]
Liegen zwingende und fakultative Ausschlussgründe vor, besteht die Möglichkeit der Selbstreinigung und Verfristung.
K 2.7: Selbstreinigung und Verfristung [Ausschlusskriterium]
Gemäß § 10 Abs. 1 und Abs. 3 des Gesetzes über die Vergabe öffentlicher Aufträge in Sachsen-Anhalt (Landesvergabegesetz – LVG LSA) sowie § 13 Abs. 2 und Abs. 4 des Landesvergabegesetzes und gemäß § 12 des Landesvergabegesetzes sind folgende Erklärungen abzugeben:
E20 Abgabe der „Erklärung zur Tariftreue und Entgeltgleichheit“ [Ausschlusskriterium]
E 21 Abgabe der „Erklärung zum Nachunternehmereinsatz“ [Ausschlusskriterium]
E 22 Abgabe der Erklärung „Beachtung der Kernarbeitsnormender Internationalen Arbeitsorganisation“ [Ausschlusskriterium]
Sonstige Vorgaben betreffen Anforderungen, die sich aus Notwendigkeiten für die Abwicklung des Vergabeverfahrens ergeben.
SV 1.1 Verarbeitung personenbezogener Daten [Ausschlusskriterium]
Der Bieter hat sicherzustellen, dass er im Verhältnis zu seinen Beschäftigten für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung der personenbezogenen Datengemäß Art. 6 DSGVO Sorge trägt (z. B. über Einwilligungen etc.). Mindeststandard / Mindestanforderung ist die Abgabe der betreffenden Erklärung.
SV 1.2 Datenübermittlung an Dritte [Ausschlusskriterium]
Der Bieter hat sein Einverständnis durch Datenübermittlung an die Beratungsunternehmen zu bestätigen. Mindeststandard/Mindestanforderung ist die Abgabe der betreffenden Erklärung.
Für Bietergemeinschaften und Unterauftragnehmer im Rahmen der Eignungsleihe sind spezifische Erklärungen vorgesehen (EB Erklärung zu Bietergemeinschaften / MB Mittelbereitstellungserklärung für Unterauftragnehmer).
Daneben muss der Erklärungsbogen zum Vertrag (mit den spezifischen VE 4 bis VE 8) Erklärungen eingereicht werden. Mindeststandard / Mindestanforderung ist die Abgabe der betreffenden Erklärungen.
Weitere Details zu den diesbezüglichen Anforderungen ergeben sich aus den Bewerbungsbedingungen sowie der Anlage EB „Erklärungsbogen zur Eignung und Sonstigem“ als Teil der Vergabeunterlagen (siehe
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=328400).
Mindestanforderungen:
Die [Ausschlusskriterien] zu K 2.1 bis K 2.7 (E2 bis E7, ggf. E8) SV 1.1 und SV 1.2 (E18 und E19) sowie E20 bis E22 müssen erfüllt sein bzw. es muss eine Selbstreinigung oder Verfristung feststellbar sein. Alle geforderten Erklärungen müssen – ggf. nach einer etwaigen Nachforderung – vorliegen.
Der Auftraggeber wird bzgl. fakultativer Ausschlussgründe nach Ermessen über einen Ausschluss entscheiden, sofern nicht § 125 Nr. 2 GWB greift.
Der Bieter, der ein Angebot abgeben möchte, ist verpflichtet, regelmäßig auf der Internetseite https//www.evergabe-online.de/ (E-Vergabeplattform) Änderungen bzw. Konkretisierungen der Vergabeunterlagen abzurufen. Ein Angebot kann regelmäßig nur berücksichtigt werden, wenn der Bieter alle veröffentlichten Informationen seinem Angebot zugrunde legt.
Jedem Unternehmen, das die Teilnahme am Vergabeverfahren beabsichtigt, steht es frei, sich auf der vorstehenden E-Vergabeplattform kostenfrei anzumelden und eine eindeutige Unternehmensbezeichnung sowie eine E-Mail-Adresse anzugeben. Nur wenn Bieter sich zum Vergabeverfahren registriert haben, können sie ab dem Registrierungszeitpunkt über etwaige ergänzende Informationen und Änderungen der Vergabeunterlagen (beispielsweise Antworten auf Bieterfragen) aktiv informiert werden.
Eine Registrierung für dieses Vergabeverfahren ist bis zum Ablauf der Frist für die Abgabe des Angebots möglich.
Die Kommunikation zwischen der Vergabestelle und den Bewerbern bzw. Bietern erfolgt über die Vergabe-Plattform https//.www.evergabe-online.de.
Die Einreichung des Angebots erfolgt über die Vergabeplattform https//www.evergabe-online.de des Auftraggebers.
Die zugelassene Form für die elektronische Abgabe der Angebote für dieses Vergabeverfahren ist die Textform (gemäß § 126b BGB). Auf anderem als vorbezeichnetem Wege übermittelte Angebote – wie beispielsweise durch Telefax, Telegramm, Telex oder E-Mail sowie Schriftform – sind nicht zugelassen.
Der Auftraggeber behält sich im Hinblick auf die Angebote alle Maßnahmen nach Maßgabe des § 56 Abs. 2 und 3 VgV „Prüfung der Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote; Nachforderung von Unterlagen“ vor.
Damit dem Auftraggeber eine angemessene Zeit zur Klärung von Bieterfragen und zur Aufarbeitung von zusätzlichen Informationen bleibt, soll eine rechtzeitige Anforderung von zusätzlichen Informationen im Wege von Bieterfragen bis spätestens zum 15.6.2020 – 12.00 Uhr erfolgen. Nach dieser Frist eingereichte Bieterfragen zur Anforderung von zusätzlichen Informationen werden nicht mehr als rechtzeitig betrachtet. Mündliche Auskünfte werden nicht erteilt.
Weitere Details zur Bearbeitung und Einreichung eines Angebots sowie inhaltliche Vorgaben und Vordrucke sind den Bewerbungsunterlagen mit Anlagen zu entnehmen.